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02.02.2023 #kulturlxnews

Die Förderprogramme entwickeln sich weiter

In den vergangenen 18 Monaten hat Kultur | lx zahlreiche Förderanträge bearbeitet, Gespräche mit Projektträgern geführt sowie eine Statutenänderung zur öffentlichen Einrichtung vollzogen. Im Zuge dessen haben wir sowohl bezüglich der Namensbezeichnungen als auch der Übernahme bestimmter Kosten einige Änderungen vorgenommen. Sämtliche Förderinitiativen bleiben bestehen – sie entwickeln sich lediglich weiter.

Insbesondere wird:

  • die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Förderung für Ausstellende zur Teilnahme an Fachmessen umbenannt;
  • die Förderung der Zirkulation von Projekten wird zur Förderung von Tourneen und Zirkulation von Produktionen;
  • die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstler:innenkarriere wird in Förderung für Prospektion, Recherche und Karriereentwicklung umbenannt.
  • die Förderung von Publikationen und das Übersetzungsstipendium werden Zuschüsse für drei Einreichungstermine im Jahr gewährt.

Eine der größten Änderungen ist die Abschaffung der unterschiedlichen Fristenden für die verschiedenen Förderungen und die Einführung einer monatlichen Frist für die Einreichung aller Anträge. Bitte beachten Sie, dass den Fristterminen eine mehrwöchige Bearbeitungszeit folgt.

Das neue Prinzip:

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023 sind wie folgt festgelegt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 01. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 03. Dezember 2023

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:

Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.

Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 20. März (also nach der Frist vom 19.03.) und dem 23. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 23. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 15. Mai beginnen.

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Haben Sie noch Fragen zu diesen Änderungen?

Melden Sie sich für eine unserer beiden |lx – Q&A sessions am Dienstag, den 7. Februar 2023 um 12:00 Uhr (auf Französisch) und 13:00 Uhr (auf Englisch) über Zoom an.

Registrieren Sie sich hier:

Registrierung – |lx Q&A session 12:00 Uhr (in französisch)

Registrierung – |lx Q&A session 13:00 Uhr (in englisch)