Leitlinien

Um die Künstler:innen und Projektträger:innen bei ihrem Antrag zu den Förderprogrammen zu unterstützen, hat die Koordinationsstelle von Kultur | lx Leitlinien ausgearbeitet. Wir möchten Ihnen unsere Ziele, die allgemeinen Förderkriterien sowie Finanzierungsbeschränkungen und -ausschlüsse vorstellen.

Es ist wichtig, dass Sie sich mit diesen Bedingungen vertraut machen, bevor Sie die Formulare ausfüllen.

Sämtliche Anträge müssen über die Website von Kultur | lx gestellt werden. Per E-Mail oder per Post zugeschickte Finanzierungsanträge werden nicht bearbeitet.

Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

Unsere Formulare sind bis zu einem gewissen Grad standardisiert, um die Auswertung der Anträge zu vereinfachen. Allerdings können die Künstler:innen und Projektträger:innen weitere Unterlagen, die sie für nützlich erachten, hinzufügen.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer +352 26 26 21 21 oder senden Sie eine E-Mail an info@kulturlx.lu.

Ziele

Um eine Finanzierung durch Kultur | lx zu erhalten, muss sich Ihr Projekt an einem oder mehreren der langfristigen Ziele ausrichten, an denen sich die Arbeit von Kultur | lx orientiert:

  • Qualität des Projekts und des Arbeitsprozesses:
    • Entwicklung der eigenen Kompetenzen und künstlerischen Fähigkeiten
    • Innovative künstlerische Praxis
    • Verfolgen eines Ansatzes der nachhaltigen Entwicklung.
  • Nationale Bedeutung:
    • Vertiefung der eigenen Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
    • Förderung des Austauschs zwischen dem Kreativsektor und anderen Sektoren der Zivilgesellschaft
    • Ausbau der Kapazitäten der Koproduktion und Verbreitung auf nationaler Ebene.
  • Internationale Bedeutung:
    • Weiterentwicklung der eigenen Praxis in Verbindung mit dem internationalen künstlerischen Umfeld
    • Erschließung internationaler Märkte und eines internationalen Publikums, um die Sichtbarkeit in der internationalen Szene zu erhöhen und die finanzielle Tragfähigkeit zu verbessern
    • Förderung der luxemburgischen Kultur und ihrer Kulturschaffenden bei internationalen professionellen Kulturakteuren und einem internationalen Publikum.
Allgemeine Kriterien

Kultur | lx hat eine Reihe von Kriterien für die Bewertung der eingereichten Anträge erarbeitet. Diese Kriterien betreffen zum einen die Förderfähigkeit des Projektträgers und zum anderen die Bewertung der Projekte.

  • Beitrag zu den Künsten, Künstler:innen und Kultureinrichtungen in Luxemburg und deren Bedeutung
  • Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Erfahrungsstand und/oder Ausbildungsniveau
    • Spezialisierte Ausbildung oder praktische Erfahrung
    • Anerkennung durch Kolleg:innen und Expert:innen
    • Grad des Erfolges in den Kritiken sowie auf kommerzieller Ebene.
  • Einordnung der Arbeit in ein Berufsfeld (Kulturinstitutionen, Galerien, Festivals, Herausgeber, Fachbuchhandlungen usw.)
  • Einzigartigkeit und künstlerische Relevanz des Projekts
  • Qualität der Präsentation des Antrags (Argumentation, Klarheit, Verständlichkeit)
  • Umsetzbarkeit des Projekts und stimmiges Budget
  • Darstellung der vom Projekt erwarteten Wirkungen
  • Identifizierung des Zielpublikums.

Verschiedene Finanzierungsprogramme können auch zusätzlichen Zulassungsbedingungen unterliegen. Diese werden auf der Seite des jeweiligen Finanzierungsprogramms aufgelistet.

Kultur | lx fördert keine Anträge, die der Amateurpraxis zuzuordnen sind[1].

[1] Im Folgenden präsentiert Kultur | lx die Definitionen aus dem von Focuna erstellten Glossar: FOCUNA Glossary.pdf (Artiste amateur p. 10)

Empfänger:innen

Wer kann sich bewerben?

  • Eine professionelle Künstlerin bzw. ein professioneller Künstler[1] im eigenen Namen, mit Wohnsitz in Luxemburg oder mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit ;
  • Unabhängige Freiberufler:innen aus dem Kreativsektor im Namen der von ihnen vertretenen Künstler:innen (Manager, Booker, mit dem Vertrieb Beauftragte, Agenten usw.)
  • Zusammenschluss von Künstler:innen oder juristische Person (Vereinigung, Stiftung) mit Sitz in Luxemburg
  • Jede juristische Person, unabhängig von ihrem Status, mit Geschäftssitz in Luxemburg, deren Tätigkeiten sich auf Kultur und Künstler:innen in Luxemburg konzentriert, unter der Bedingung, dass der Antrag sich auf eine nicht gewinnorientierte Veranstaltung bezieht. Hinweis: Einrichtungen, die über eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Kultur oder einer Gebietskörperschaft verfügen, sind berechtigt, ein Projekt einzureichen, sofern es nicht unter den Zweck der Vereinbarung fällt oder eine Sonderausgabe darstellt.
  • Internationale Kultureinrichtungen, sofern das betreffende Programm den Künstler:innen / Produktionen aus Luxemburg zugutekommt.

Produktionsfirmen für audiovisuelle Werke und Kinofilme sind nicht förderfähig.

Die von uns geförderten Sektoren:

  • Architektur, Design, Kunsthandwerk
  • Multimedia- und Digitalkunst
  • Bildende Kunst
  • Literatur und Verlagswesen
  • Musik
  • Darstellende Kunst

Von Kultur | lx nicht unterstützt werden:

  • Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension
  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen
  • Projekte, die ausschließlich im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden
  • Kauf von Anlagewerten, bestehenden Projekten oder Instrumenten
  • Bau, Kauf oder Renovierung von Proberäumen
  • Rein touristische Projekte
  • Pornografische Werke, Werke, die zu Gewalt oder Rassenhass aufrufen, Verbrechen gegen die Menschheit entschuldigen oder allgemein gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen
  • Werke, die für rein kommerzielle oder Werbezwecke bestimmt sind oder verwendet werden

[1] ebd. (Artiste professionnel p. 10-11)

Finanzierungsarten und Funktionsweise der Vergabe

Kultur | lx bietet verschiedene Förderinstrumente für den Kultursektor, die im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilt sind.

Projektförderung

Sie stehen ganzjährig im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Verfügung. Jede Förderungsart hat eigene Fristen und Termine für die Einreichung der Anträge. Die Modalitäten sind auf dem Übersichtsblatt für die Beihilfe spezifiziert.

Vergabe der Förderung:

  • Anträge auf Förderung von bis zu 10 000 EUR werden vom Team von Kultur | lx in einem internen Ausschuss geprüft
  • Anträge auf Förderung über 10 000 EUR werden von externen Auswahlkomitees geprüft. Für den Fall, dass ein Mitglied von einem Förderprogramm selbst betroffen ist, wird ein Stellvertreter beauftragt.

Stipendien

Stipendien sind Gegenstand von Bewerbungsverfahren, die einmal oder aber mehrmals im Jahr stattfinden. Die Antragsfristen und das Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse für die einzelnen Stipendien sind in der Ausschreibung festgelegt.

Bewilligung von Stipendien:

Stipendienempfänger:innen werden vom externen Auswahlkomitee des betreffenden Sektors ausgewählt. Für den Fall, dass ein Mitglied von einem Stipendienantrag selbst betroffen ist, wird ein Stellvertreter beauftragt.

Residenzprogramme für Künstler:innen (Artists in Residence)

Residenzprogramme für Künstler:innen werden einmal im Jahr ausgeschrieben. Im Bewerbungsverfahren sind für jede Förderung sowohl die Fristen für die Einreichung des Dossiers als auch das Datum der Mitteilung der Ergebnisse festgelegt.

Bewilligung von Residenzförderungen für Künstler:innen:

Die Empfänger:innen einer Residenzförderung werden von einer Jury ausgewählt, die von der Koordinationsstelle von Kultur | lx nominiert wird. Für jedes Residenzprogramm wird jeweils eine Jury gebildet. Die Jurys werden für die Dauer von drei Jahren nominiert. Für den Fall, dass ein Mitglied sich auf einen Artist-in-Residence-Platz bewirbt, wird ein Stellvertreter beauftragt.

Auswahlkomitees

Kultur | lx verfügt über ein Auswahlkomitee für jeden der geförderten Sektoren. Die Mitglieder werden aufgrund ihrer Kompetenz und Erfahrung im jeweiligen Sektor ausgewählt. Sie kommen aus dem Kultursektor Luxemburgs. Je nach Reichweite und Art des Projekts werden die Auswahlkomitees jedoch eventuell durch internationale Expert:innen ergänzt. Die Mitglieder werden in Abstimmung mit den repräsentativen Verbänden des Kultursektors vom Verwaltungsrat ernannt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre (das Mandat kann für die Hälfte der Mitglieder des Komitees einmal verlängert werden).

Aufgaben der Komitees:

  • Beratungsfunktion, indem sie Kultur | lx ihre Expertise zur Verfügung stellen
  • Entscheidungsfunktion bei Anträgen auf eine einmalige Förderung von über 10 000 EUR und bei der Vergabe von Stipendien.

Architektur, Design, Kunsthandwerk

Tania Brugnoni (Creative Hub 1535°)
Maribel Casas (luca – Luxembourg center for architecture)
Jean Marc Dimanche (De Mains de Maîtres a.s.b.l.)
Charlotte Masse (Konschthal Esch)
Tom Tomschack (Design Friends – in Begleitung von Nicolas Felten)

Bildende Künste

Anastasia Chaguidouline (Cercle Cité)
Teena Lange (Spektrum)
Ruud Priem (MNHA)
Marc Scozzai (Rotondes)
Alexandra Uppmann (AAPL – in Begleitung von Jeannine Unsen)

Literatur und Verlagswesen

Anne Diderich (Association des libraires)
Miguel Fernandes (Éditions Schortgen – in Begleitung von Anne-Marie Reuter, Black Fountain Press – Fédération des Éditeurs)
Tullio Forgiarini (in Begleitung von Florent Toniello – A:LL Schrëftsteller*innen)
Jeanne Glesener (Université de Luxembourg)
Nathalie Jacoby (CNL)

Musik

Elvis Duarte (manager)
Marc Hauser (Rotondes)
Florence Martin (United Instruments of Lucilin)
Marc Nickts (SACEM)
Francisco Sassetti (Philharmonie Luxembourg)

Darstellende Kunst

Christine Keipes (Cube521/ Réseau Luxembourgeois des Centres Culturels Régionaux)
Mathis Junet (TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois )
Laura Graser (Rotondes / ASSITEJ Luxembourg)
Véronique Fauconnet (TOL, in Begleitung von Miriam Muller – Théâtre du Centaure)
Sophie Langevin (in Begleitung von Elsa Rauchs)