Dieses Stipendium richtet sich an:
- Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.
Dieses Stipendium richtet sich an:
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.
Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.
‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.
Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.
Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.
Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.
Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Die Einladung von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.
Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien – Kultur | lx (kulturlx.lu)) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.
‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage oder Verbände), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer Messe, teilnehmen möchten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.
Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.
Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen. Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), die Ausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.
Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:
Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
In Kooperation mit dem Kulturministerium und LUCA Luxembourg Center for Architecture veranstaltet Kultur | lx eine Ausschreibung für die Vertretung Luxemburgs bei der Architekturbiennale in Venedig 2023.
Die Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenkollektive mit mindestens einem Mitglied, das als Architekt:in aus Luxemburg stammt, in Luxemburg wohnt oder seinen Firmensitz in Luxemburg hat oder nachweisen kann, dass er:sie kulturell im Großherzogtum verwurzelt ist. An den Kollektiven können alle Berufssparten beteiligt sein, die in irgendeiner Weise zur Konzeption, Erstellung und medialen Vermittlung des Pavillons beitragen. Dies können zum Beispiel Künstler:innen, Architekt:innen, Städteplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen oder Philosoph:innen sein. Zudem können die Kollektive auch punktuell externe Dienstleister in Anspruch nehmen.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
– Michelle Friederici, Präsidentin der Kammer der Architekten und beratenden Ingenieure in Luxemburg
– Cécile Fries, Architektin, Soziologin und Dozentin an der École Nationale Supérieure d’Architecture in Nancy
– Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur im Ministerium für Kultur Luxemburg
– Nikolaus Hirsch, Künstlerischer Direktor des CIVA – Architektur, Landschaftspflege, Städtebau, Brüssel
– Sara Noel Costa de Araujo, Architektin und Kuratorin des Luxemburger Pavillons 2021
– Guittou Muller, Vertreter des LUCA
– Hélène Doub, Vertreterin von Kultur | lx
Die Bewerberauswahl erfolgt in zwei Runden:
Erste Runde: 26. April 2022: Veröffentlichung der Ausschreibung
25. Mai 2022: Stichtag für die Einreichung des zusammenfassenden Vorentwurfs
Zweite Runde: Spätestens 2. Juni 2022: Veröffentlichung der Namen der drei Kollektive, die sich für die zweite Runde qualifiziert haben
14. Juli 2022: Stichtag für die Einreichung der detaillierten Entwürfe
Für die Einreichung der Entwürfe ist eine Vergütung in Höhe von 1.500 € vorgesehen.
Verkündung des prämierten Kollektivs: 22. Juli 2022
Eröffnung: Mitte Mai 2023
Die Architekturbiennale Venedig ist die weltweit größte kulturelle Architekturveranstaltung. Die internationale Ausstellung hat sich zum Ziel gesetzt, der Welt einen möglichst vollständigen Überblick über die Fragen und Projekte zu bieten, die bei Architektur, Städtebau, Stadt und Gesellschaft im Wandel zu einem zukunftsfähigen Szenario beitragen können.
Die 18. Internationale Architekturbiennale findet vom 20. Mai bis 26. November 2023 statt. Die im Dezember 2021 von der Fondazione la Biennale di Venezia ernannte Architektin und Gelehrte Lesley Lokko wird Generalkommissarin bei der Biennale 2023 sein.
Lesley Lokko ist für die zentrale Ausstellung verantwortlich und entscheidet auch über das Thema der Biennale, das im Sommer 2022 bekanntgegeben wird.
Die Teilnahme Luxemburgs an der Architekturbiennale Venedig dient mehreren Zwecken:
Der Pavillon im ersten Stock des Sale d‘Armi hat eine Fläche von ca. 240 m² bei 5 m Deckenhöhe. Eine Beschreibung des Raums steht in der Anlage zur Verfügung
Seit die Fondazione la Biennale di Venezia im Jahr 2016 ein neues Verfahren für die nationale Teilnahme eingerichtet hat, fungiert das Ministerium für Kultur als Kommissar für den Luxemburger Pavillon. In dieser Funktion bestimmt das Ministerium als Hauptgeldgeber der nationalen Teilnahme Kultur | lx als Bauherrn und Gesamtverantwortlichen für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale in Venedig.
Der Entwurf für den Pavillon des Großherzogtums Luxemburg wird von einer Jury ausgewählt, bestehend aus:
Die Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenkollektive für die Erstellung und Realisierung des Luxemburger Pavillons bei der diesjährigen Architekturbiennale Venedig. Das Kuratorenkollektiv muss mindestens ein Mitglied haben, das als Architekt:in aus Luxemburg stammt, in Luxemburg wohnt oder seinen Firmensitz in Luxemburg hat oder nachweisen kann, dass er:sie kulturell im Großherzogtum verwurzelt ist. An den Kollektiven können im Übrigen alle Berufssparten beteiligt sein, die in irgendeiner Weise zur Konzeption, Erstellung und medialen Vermittlung des Pavillons beitragen. Dies können zum Beispiel Künstler:innen, Architekt:innen, Städteplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen oder Philosoph:innen sein. Zudem können die Kollektive auch punktuell externe Dienstleister in Anspruch nehmen.
Das Kollektiv, das sich bewirbt, muss eine:n Projektleiter:in als Hauptansprechpartner:in von Kultur | lx bestimmen.
Das Bewerberkollektiv muss Erfahrung in der Veranstaltung oder Durchführung von Ausstellungen haben und einen architektonischen Diskurs entwickeln und diesen öffentlich vertreten können.
Vorgeschlagen werden können sowohl Ausstellungen als auch Installationen, Performances, Workshops, Lesungen oder andere geeignete Formate.
Angesichts des Mottos der 18. Architekturbiennale 2023 sollten die Vorschläge die ästhetische und soziale Funktion von Architektur bekräftigen und reflektieren, auf welche Weise Architektur einen Beitrag zu Inklusion, Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Diversität leisten kann. Sie sollten für die Präsentation im internationalen Kontext der Architekturbiennale Venedig geeignet sein und dem besonderen Charakter des Pavillons Rechnung tragen. Auch eine Vorstellung von der späteren Präsentation des Projekts in Luxemburg sollte umrissen werden.
Auswahlkriterien sind:
Die Bewerberauswahl erfolgt in zwei Runden.
Frist: Einreichung bis 25. Mai 2022 um Mitternacht auf der Plattform https://support/kulturlux.lu.
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
ArbeitsplanDie Jury tritt zwischen 30. Mai und 1. Juni zusammen und erstellt eine Shortlist der drei Bewerbungen, die im Anschluss aufgefordert werden, ihr Projekt für die zweite Runde auszuarbeiten, nachdem sie bis spätestens 2. Juni informiert wurden.
Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 14. Juli 2022 18.00 Uhr.
Physische Unterlagen (Modelle, Tafeln usw.) sind bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg, 5-7, rue de l‘Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette abzugeben.
Für die zweite Runde haben die in der Vorauswahl berücksichtigten Bewerber:innen Folgendes vorzulegen:
Die Jury tritt zwischen 18. und 20. Juli zur zweiten Sitzung zusammen. Die Bewerber:innen können eingeladen werden, um ihr Projekt der Jury vorzustellen.
Es wird ein Projekt ausgewählt und dem Kulturministerium von der Jury für die Beauftragung mit der Konzeption des Luxemburger Pavillons empfohlen.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Veröffentlichung des ausgewählten Projekts ist für den 22. Juli 2022 vorgesehen.
Kultur | lx wurde vom Ministerium für Kultur in seiner Funktion als Kommissar zum Bauherrn des Luxemburger Pavillons ernannt.
Als Bauherr ist Kultur | lx für die Organisation der Teilnahme Luxemburgs an der Ausstellung in Venedig insgesamt verantwortlich. Die Auswahl des Kuratorenkollektivs erfolgt im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten im Einzelnen werden je nach Kollektiv und ausgewähltem Projekt in einer Vereinbarung festgelegt, die binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe des prämierten Kollektivs erstellt wird.
Die für die zweite Runde des Auswahlverfahrens qualifizierten Bewerber:innen erhalten eine Vergütung in Höhe von 1.500 € für die Fertigstellung ihres Entwurfs für die zweite Runde. Für das ausgewählte Kollektiv ist diese Pauschale als Vorschuss zu betrachten. Die Namen der drei vorausgewählten Entwürfe werden veröffentlicht.
Kultur | lx fördert das ausgewählte Kollektiv mit 75.000 €. Dieser Betrag umfasst die Kosten der Ausarbeitung des Entwurfs sowie die Honorare und ist im allgemeinen Projektbudget zu berücksichtigen, das in der zweiten Runde vorzulegen ist.
Das Gesamtbudget, das Kultur | lx vom Kulturministerium für den luxemburgischen Pavillon bei der Architekturbiennale Venedig zur Verfügung gestellt wird, beläuft sich auf 418.000 € (ohne Mieten und ohne Kosten für die Anpassung für Luxemburg). Dieser Betrag beinhaltet die Installations- und Transportkosten, Reisekosten und Spesen sowie die Kosten für Kommunikation und Personal für die Produktion, Vermittlung und Überwachung.
Bei weiteren Fragen zu dieser Ausschreibung können Sie sich an helene.doub@kulturlx.lu wenden.
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und die Botschaft Luxemburgs in Rom vergibt in Kooperation mit Academia Belgica, Centre pour l‘Histoire, les Arts et les Sciences, (AB) im Rahmen einer Ausschreibung eine Recherche- und Arbeitsresidenz in Rom für Autor:innen, Drebuchautor:innen, Dramaturg:innen, Illustrator:innen, Architekt:innen und Architekturforschende für einen mit der Residenz zu vereinbarenden Zeitraum von mindestens einem bis maximal zwei Monaten. Die Residenz ist dazu gedacht, Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne die Möglichkeit des Eintauchens in das römische Umfeld zu bieten. Sie fördert die Vernetzung mit der Kunstszene vor Ort und den anderen Akademien und Forschungseinrichtungen und trägt so langfristig zur Entwicklung der beruflichen Laufbahn bei.
Die im Herzen Roms gelegene Academia Belgica ist heute Teil eines internationalen Netzwerks, das aus 38 Akademien und Forschungseinrichtungen in 19 verschiedenen Ländern besteht, welche in Rom vertreten sind und mit denen regelmäßige Kooperationen stattfinden. Die Academia Belgica ist eine gemeinnützige Stiftung, die hochqualifizierte Künstler:innen und Forscher:innen aufnimmt. Sie versteht sich als interdisziplinäre Anlauf- und Förderstelle anspruchsvoller wissenschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, die eine Brücke zwischen der akademischen, kulturellen Welt im Land und den internationalen Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Rom und andernorts schlagen möchte.
Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne ohne Altersbeschränkung, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss: 11. Januar 2023 um Mitternacht.
Der auf zwei Monate befristete Aufenthalt findet zwischen März und Juli 2023 oder zwischen September und Dezember 2023 statt, der genaue Termin ist mit der Academia Belgica abzustimmen. Während der gesamten Dauer der Residenz wohnt der:die Stipendiat:in in einem Einzelzimmer mit Bad und Zugang zu Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer der Academia Belgica sowie zu deren Bibliothek.
Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder der Academia Belgica veröffentlicht werden.
Der:die Künstler:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Rom ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Academia Belgica.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung beläuft sich auf 2.800 Euro pro Monat und wird auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen.
Die Reisekostenpauschale und die Tagespauschale auf 600 euros pro Monat werden in zwei Tranchen ausgezahlt: Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft in Rom überwiesen, die der:die Stipendiat:in schriftlich mitteilen muss, die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird nach Vorlage des Berichts nach Beendigung der Residenz ausgezahlt.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
Academia Belgica
http://www.academiabelgica.it