In Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium und luca – Luxembourg Center for Architecture initiiert Kultur | lx einen Projektwettbewerb für die Konzeption und Realisierung des luxemburgischen Beitrags zur 19. Architekturbiennale in Venedig. Die 19. Internationale Architekturausstellung – La Biennale di Venezia findet vom Mai bis November 2025 statt.

Diese Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenteams, deren Projektleiter:in ein:e in Luxemburg ansässige:r Architekt:in ist, bzw. in Luxemburg lebt oder eine Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft nachweisen kann. Des Weiteren können verschiedene Fachleute an den Teams mitwirken, deren Expertise zur Reflexion, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Vermittlung dieser Ausstellung beiträgt. So können sich die Teams beispielsweise aus Künstler:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen, Philosoph:innen und ähnlichen Berufsbildern zusammensetzen. Außerdem können die Teams die Unterstützung bzw. die Dienste von Dritten in Anspruch nehmen.

Die Jury setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
▪ Maribel Casas, wissenschaftliche Leiterin, luca – Luxembourg Center for Architecture;
▪ Michelle Friederici, Vorsitzende, Kammer für Architekten und beratende Ingenieure, Luxemburg;
▪ Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur, Kulturministerium Luxemburg;
▪ Marija Maric/Francelle Cane, , Kuratorinnen des Luxemburg Pavilion 2023;
▪ Eléonore Mialonier, Projektleiterin Architektur/Design/Kunsthandwerk, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg;
▪ Marion Waller, Geschäftsführerin, Pavillon de l’Arsenal, Paris;
▪ Nemanja Zimonjić, Geschäftsführer, Ten Studio, Zürich.

Die Auswahl verläuft über zwei Runden:

Erste Runde:
9. Oktober 2023: Veröffentlichung des Projektwettbewerbs
17. Dezember 2023: Einreichungsfrist für die Projektentwürfe

Zweite Runde:
Bis 19. Januar 2024: Bekanntgabe der drei für die zweite Runde ausgewählten Teams
15. März 2024: Einreichungsfrist für die detaillierten Projekte
Die in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgt am 27. März 2024.

Über den Kommissar

Das luxemburgische Kulturministerium hat Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zum Kommissar des Luxemburger Pavillons ernannt, in Zusammenarbeit mit dem luca – Luxembourg Center for Architecture.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg wurde auf Initiative des luxemburgischen Kulturministeriums ins Leben gerufen und hat sich seit seiner Gründung zu einem starken Partner für die Unterstützung und Förderung der folgenden Bereiche entwickelt: Architektur, Design und Kunsthandwerk, Multimedia und digitale Kunst, bildende Kunst, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellende Kunst.

luca – Luxembourg Center for Architecture wurde vor 30 Jahren als Fondation de l’Architecture et de l’Ingénierie gegründet und hat die Aufgabe, hochwertige Architektur als kulturelle Realität zu fördern. Heute verfolgt luca einen multiskalaren und interdisziplinären Ansatz, um die beteiligten Akteure bei der Gestaltung der gebauten Umwelt zu unterstützen.

Über die Biennale

La Biennale di Venezia fand erstmals im Jahr 1895 statt und gilt heute als eine der renommiertesten Kulturinstitutionen. Im Fokus dieser internationalen Ausstellung steht die Erforschung und Förderung neuer zeitgenössischer Kunsttrends sowie die Organisation von themenspezifischen Veranstaltungen – Kunst (1895), Architektur (1980), Kino (1932), Tanz (1999), Musik (1930) und Theater (1934) – sowie Forschungsarbeiten und Schulungen.

Als weltweit größtes Kulturereignis für Architektur gibt die Ausstellung einen möglichst umfassenden Einblick in die verschiedenen Themen und Projekte, die sich unter anderem mit Zukunftsszenarien in den Bereichen Architektur, Urbanismus und Stadt sowie unserer sich ständig wandelnden Gesellschaft und gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzen.

Kontext des Projektwettbewerbs

Die 19. Internationale Architekturausstellung findet vom Mai bis November 2025 statt. Der/die Chefkurator:in wird bis Ende des Jahres durch die Fondazione la Biennale di Venezia bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt muss sich umfassend für die Präsentation im Rahmen der Biennale von Venedig eignen und den spezifischen Charakter des Pavillons berücksichtigen. Das durch das Kuratorenteam entwickelte Konzept muss sich mit den typischen Themen dieser internationalen Veranstaltung befassen und diesbezüglich relevante Überlegungen zu zeitgenössischen Forschungen und Themen aufweisen. Des Weiteren muss sich das Projekt für eine mögliche Adaptation und Präsentation an einem luxemburgischen Veranstaltungsort nach Ende der Biennale eignen.

Offizielle Eröffnung: Mitte Mai 2025

Die Kandidat:innen

Der Projektwettbewerb richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenteams, deren Projektleiter:in ein:e in Luxemburg ansässige:r Architekt:in ist, bzw. in Luxemburg lebt oder Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft nachweisen kann und dessen/deren Expertise zur Reflexion, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Vermittlung dieser Ausstellung beiträgt. So können sich die Teams beispielsweise aus Künstler:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen, Philosoph:innen und ähnlichen Berufsbildern zusammensetzen. Außerdem können die Teams die Unterstützung bzw. die Dienste von Dritten in Anspruch nehmen.

Die Kandidat:innen müssen Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Ausstellungen vorweisen können und in der Lage sein, einen architektonischen/kuratorischen Diskurs zu formulieren und diesen öffentlich zu präsentieren und zu verteidigen.

Die Projektentwürfe können Ausstellungen, Installationen, Performances, Workshops, Lesungen sowie weitere relevante Formate beinhalten.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Runden:
Die erste Runde fokussiert sich auf die vorläufigen Projektentwürfe. Die Einreichungsfrist für die erste Runde endet am 17. Dezember 2023 um Mitternacht. Sämtliche Einreichungen müssen über die Website https://support.kulturlx.lu/en erfolgen.
In der zweiten Runde werden die detaillierten Projekte gesichtet. Die Einreichungsfrist für die zweite Runde endet am 15. März 2024 um 18.00 Uhr.

Die Jury setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Maribel Casas, wissenschaftliche Leiterin, luca – Luxembourg Center for Architecture;
  • Michelle Friederici, Vorsitzende, Kammer für Architekten und beratende Ingenieure, Luxemburg;
  • Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur, Kulturministerium Luxemburg;
  • Marija Maric/Francelle Cane, Kuratorinnen des Luxemburg Pavilion 2023;
  • Eléonore Mialonier, Projektleiterin Architektur/Design/Kunsthandwerk, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg;
  • Marion Waller, Geschäftsführerin, Pavillon de l’Arsenal, Paris;
  • Nemanja Zimonjić, Geschäftsführer, Ten Studio, Zürich.

Inhalt der Bewerbungsunterlagen:

  • Erste Runde:
    Abgabetermin: 17. Dezember 2023

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Referenzen und Portfolios aller Teammitglieder (Portfolio + Lebenslauf);
  • Präsentation des Konzepts/Projektvorschlags in französischer, deutscher oder englischer Sprache auf maximal 2 A4-Seiten, einschließlich möglicher Herausforderungen und Auswirkungen sowie der möglichen Umsetzung;
  • Finanzplan (Entwurf).

Zwischen dem 8. und 12. Januar zieht die Jury maximal drei Projekte in die engere Wahl. Die jeweiligen Kandidat:innen werden daraufhin aufgefordert, ihre Projekte weiterzuentwickeln und diese in der zweiten Runde vor der Jury zu präsentieren. Die Bekanntgabe der in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen erfolgt bis zum 19. Januar.

  • Zweite Runde:
    Abgabetermin: 15. März, bis spätestens 18.00 Uhr

In der zweiten Runde müssen die drei in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen die folgenden Elemente einreichen:

  • Einen Projekttitel;
  • Das detaillierte Projekt mit allen relevanten visuellen Elementen, darunter Grundrisspläne, Fotos, Videos etc.;
  • Einen detaillierten Finanzplan, der die Kosten für die wichtigsten Ausgaben aufführt;
  • Einen detaillierteren Zeitplan, der den in dieser Ausschreibung genannten Fristen; entspricht, der den ausgewählten Kandidat:innen nach der ersten Runde zugeschickt wird;
  • Ein Format für eine mögliche Adaptation des Projekts an einen zweiten Veranstaltungsort.

Physische Unterlagen (Modelle, Tafeln etc.) müssen bis spätestens 15. März zwischen 10.00 und 18.00 Uhr an Kultur | lx – Arts Council Luxembourg (5-7 rue de l’Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette) gesendet/übergeben werden.

Im Rahmen dieser zweiten Runde tagt die Jury zwischen dem 17. und 20. März. Die Kandidat:innen werden eingeladen, ihr Projekt in Anwesenheit der Jury vorzustellen.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgt am 27. März 2024

Die vorausgewählten Kandidat:innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der drei vorausgewählten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben.

Auswahlkriterien:

Thematische Relevanz in Bezug auf einen zeitgenössischen Architekturdiskurs /15
Einzigartigkeit und künstlerische Relevanz des Projekts /15
Realisierbarkeit des Projekts /10
Finanzielle Durchführbarkeit /10
Beitrag zum luxemburgischen Architekturdiskurs und dessen Einfluss /10
Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft /10
Berufliche Erfahrung der Projektleitung in Ausstellungsbau und -produktion /10
Qualität der Bewerbungsunterlagen (Argumentation, Klarheit, Lesbarkeit) /5
Identifizierung der erwarteten Projektauswirkungen /5
Identifizierung des Zielpublikums /5
Nachhaltigkeit des Projekts (einschließlich ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte in jeder Phase der Projektentwicklung) /5
GESAMT / 100
Funktionen und Zuständigkeiten

Das Kulturministerium hat Kultur | lx und luca zum Kommissar des luxemburgischen Pavillons ernannt. Kultur | lx trägt die Verantwortung für die Projektkoordination.

Als Projektkoordinator beaufsichtigt Kultur | lx die gesamte Durchführung der luxemburgischen Teilnahme in Venedig und koordiniert sämtliche Aspekte des teilnehmenden Projekts.

Unter der Leitung von Kultur | lx werden dem Kuratorenteam die folgenden Zuständigkeiten zuteil:

  • das kuratorische Konzept der Ausstellung sowie das Verfassen sämtlicher zugehörigen Texte für die Präsentation, Mediation und Kommunikation des Projekts
  • das Design/die Szenografie des Ausstellungslayouts, einschließlich der detaillierten Baupläne und genauen Beschreibung der gewählten Materialien (einschließlich aller notwendigen Details für den Aufbau der Ausstellung) und ihrer visuellen Identität
  • die redaktionelle Leitung des Ausstellungskatalogs (einschließlich der Verhandlungen mit den Mitwirkenden, Autor:innen, Urheberrechtsinhaber:innen, Grafiker:innen, Verleger:innen etc.)
  • die Produktion der Ausstellung (einschließlich der Suche nach und Einbeziehung von Dienstleistern); alle Budgetverpflichtungen müssen vorab von Kultur | lx genehmigt werden
  • Überwachung des Auf- und Abbaus vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Koordinatoren sowie dem Aufbau-/Installationsteam

Sämtliche Verantwortlichkeiten müssen im Rahmen des in Absprache mit Kultur | lx festgelegten Budgets und des Zeitplans ausgeführt werden. Die Kandidat:innen verpflichten sich, während des gesamten Zeitraums zur Verfügung zu stehen und die für den erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlichen sowie die von der Biennale di Venezia geforderten Fristen einzuhalten.

Darüber hinaus erklärt sich das Kuratorenteam einverstanden, in Übereinstimmung mit der Kommunikationsstrategie von Kultur | lx sowie dem Programm von luca für den Zeitraum der Ausstellung für öffentliche Präsentationen/Vorträge hinsichtlich des Projekts in Luxemburg und/oder in Venedig zur Verfügung stehen.

In enger Zusammenarbeit mit dem Kuratorenteam übernimmt Kultur | lx die folgenden Aufgaben:

  • Beaufsichtigung des allgemeinen Zeitplans
  • Verwaltung der administrativen und budgetären Projektaspekte (Validierung der einzelnen Ausgaben, Ausarbeitung von Verträgen etc.)
  • Interaktion und Kommunikation mit der Stiftung La Biennale di Venezia
  • Kommunikationskampagne und Pressearbeit
  • Organisation der Eröffnung und der damit verbundenen Veranstaltungen in Venedig

Die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten werden je nach ausgewähltem Team und Projekt in einer Vereinbarung festgelegt, die innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinnerteams ausgearbeitet wird.

Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Natürliche Personen (Programmierer:innen, Kurator:innen);
  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg kostenlos sind.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung von Werbeaktionen bezieht sich hauptsächlich auf die Vergütung von professionellen Dienstleistungen und den Kauf von Werbeflächen :

  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen in Medien, die auf ein internationales Publikum abzielen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Professionelle Dienstleistungen im Bereich des Community Managements
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage, Verbände oder kulturelle Einrichtungen), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer (Fach)messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Ethische Vergütung von künstlerischen Teams;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten für Logistik (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen), ausschließlich Verpackungskosten;
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material, das am Veranstaltungsort nicht verfügbar ist, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht / Person. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage, die mehr als zwei Tage zwischen zwei Terminen betragen, werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), der Zusatzausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant und des Choreographic Project Grant: Expedition des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Nicht gefördert werden Erstausbildungen oder Fortbildungen an Konservatorien, Kunst- oder Architekturschulen oder Universitäten.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person mit dem Ziel, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und die Botschaft Luxemburgs in Rom vergibt in Kooperation mit Academia Belgica, Centre pour l‘Histoire, les Arts et les Sciences, (AB) im Rahmen einer Ausschreibung eine Recherche- und Arbeitsresidenz in Rom für Autor:innen, Drebuchautor:innen, Dramaturg:innen, Illustrator:innen, Architekt:innen und Architekturforschende für einen mit der Residenz zu vereinbarenden Zeitraum von mindestens einem bis maximal zwei Monaten. Die Residenz ist dazu gedacht, Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen aus Luxemburg oder mit Wohnsitz in Luxemburg im weitesten Sinne die Möglichkeit des Eintauchens in das römische Umfeld zu bieten. Sie fördert die Vernetzung mit der Kunstszene vor Ort und den anderen Akademien und Forschungseinrichtungen und trägt so langfristig zur Entwicklung der beruflichen Laufbahn bei.

Die im Herzen Roms gelegene Academia Belgica ist heute Teil eines internationalen Netzwerks, das aus 38 Akademien und Forschungseinrichtungen in 19 verschiedenen Ländern besteht, welche in Rom vertreten sind und mit denen regelmäßige Kooperationen stattfinden. Die Academia Belgica ist eine gemeinnützige Stiftung, die hochqualifizierte Künstler:innen und Forscher:innen aufnimmt. Sie versteht sich als interdisziplinäre Anlauf- und Förderstelle anspruchsvoller wissenschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, die eine Brücke zwischen der akademischen, kulturellen Welt im Land und den internationalen Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Rom und andernorts schlagen möchte.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne ohne Altersbeschränkung, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 1. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der auf zwei Monate befristete Aufenthalt findet zwischen März und Juli 2024 oder zwischen September und Dezember 2024 statt, der genaue Termin ist mit der Academia Belgica abzustimmen. Der Aufenthalt kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Zustimmung der Academia Belgica aufgeteilt werden. Während der gesamten Dauer der Residenz wohnt der:die Stipendiat:in in einem Einzelzimmer mit Bad und Zugang zu Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer der Academia Belgica sowie zu deren Bibliothek.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Einzelzimmer;
  • Stipendium: Residenzvergütung von 2.800 Euro im Monat;
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 600 Euro im Monat.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Rom unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Academia Belgica.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Eline Bleser (luca – Luxembourg Center for Architecture)
  • Karine Bouton (neimënster)
  • Nathalie Kerschen (Architektin und Stipendiatin 2023)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Meldebescheinigung;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder der Academia Belgica veröffentlicht werden.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Rom ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Academia Belgica.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung in Höhe von 2.800 Euro pro Monat sowie der Pauschalbetrag von 600 Euro pro Monat zur Deckung der Aufenthalts- und Fahrtkosten werden dem:der Stipendiat:in in zwei Tranchen ausgezahlt:
Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft in Rom überwiesen, die der:die Stipendiat:in schriftlich mitteilen muss, die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird nach Vorlage des Berichts nach Beendigung der Residenz ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen: 

Academia Belgica
http://www.academiabelgica.it