Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Natürliche Personen (Programmierer:innen, Kurator:innen);
  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg kostenlos sind.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung von Werbeaktionen bezieht sich hauptsächlich auf die Vergütung von professionellen Dienstleistungen und den Kauf von Werbeflächen :

  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen in Medien, die auf ein internationales Publikum abzielen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Professionelle Dienstleistungen im Bereich des Community Managements
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage, Verbände oder kulturelle Einrichtungen), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer (Fach)messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Ethische Vergütung von künstlerischen Teams;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten für Logistik (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen), ausschließlich Verpackungskosten;
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material, das am Veranstaltungsort nicht verfügbar ist, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht / Person. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage, die mehr als zwei Tage zwischen zwei Terminen betragen, werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), der Zusatzausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant und des Choreographic Project Grant: Expedition des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Nicht gefördert werden Erstausbildungen oder Fortbildungen an Konservatorien, Kunst- oder Architekturschulen oder Universitäten.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person mit dem Ziel, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Gemeinsam mit dem Kulturministerium und dem Mudam Luxembourg initiiert Kultur | lx eine Ausschreibung für die Repräsentation Luxemburgs an der Biennale von Venedig. Die 60. internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst findet vom 20. April bis 24. November 2024 statt.

Durch seine fortwährende Unterstützung für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale von Venedig gewährleistet das Kulturministerium die Präsenz luxemburgischer Künstlerinnen und Künstler bei einer der wichtigsten Veranstaltungen für zeitgenössische Kunst und trägt damit zur internationalen Sichtbarmachung der landeseigenen Kunstszene bei.

Seit 2018 ist der luxemburgische Pavillon innerhalb des Arsenale, einem der beiden wichtigsten Ausstellungsflächen der Biennale von Venedig, vertreten. Hier wird ihm – sowohl seitens des Publikums als auch seitens der Fachvertreter*innen – eine erhöhte Sichtbarkeit zuteil. Für die 60. Biennale von Venedig übernimmt Kultur | lx in Kooperation mit dem Mudam Luxembourg die Organisation des luxemburgischen Pavillons.

Die in diesem Rahmen initiierte Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler*innen und Künstlerkollektive aller Genres. Vorausgesetzt wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit und/oder ein Wohnsitz in Luxemburg.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Phasen:

1. Vorauswahl der Bewerber
Frist: 26.02.2023
Benachrichtigung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber: in der Woche vom 06.03.2023.

2. Projektauswahl
Frist: 23.04.2023
Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Biennale di Venezia

Die Kunstbiennale von Venedig zählt zu den weltweit wichtigsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst. Neben den zweijährlich von Kurator*innen zusammengestellten Hauptausstellungen präsentieren rund 90 Länder ihre nationalen Beiträge.

Im Dezember 2022 wurde Adriano Pedrosa, brasilianischer Kurator und derzeitiger künstlerischer Direktor des Museu de Arte de São Paulo Assis Chateaubriand – MASP, von der Fondazione la Biennale di Venezia zum Generalkommissar der Biennale 2024 ernannt. Das Motto der allgemeinen Ausstellung ist noch nicht bekannt.

Der Pavillon

Die dem luxemburgischen Pavillon anberaumte Ausstellungsfläche erstreckt sich über 240 m² und befindet sich in einem der Sale d’Armi innerhalb der historischen Arsenale-Hallen, in denen auch die Internationale Ausstellung sowie ein Teil der nationalen Pavillons untergebracht sind. Eine Beschreibung der Räumlichkeiten ist im Anhang zu finden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: 

  1. Vorauswahl der Kandidaten

Frist: Sämtliche Einreichungen müssen bis einschließlich 26.02.2023 um Mitternacht über die Plattform https://support.kulturlx.lu/fr/ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Motivationsschreiben – Vorentwurf (eine A4-Seite)
  • Portfolio
  • Lebenslauf

Die von der Jury im Rahmen der Vorauswahl in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden in der Woche vom 06.03.2023 benachrichtigt.

 

  1. Projektauswahl

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 um Mitternacht.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf gebeten, ein detailliertes Projekt mit den folgenden Elementen zu unterbreiten:

  • Künstlerisches Projekt (maximal fünf A4-Seiten)
  • Technische Beschreibung – Pläne / Skizzen
  • Voraussichtliches Budget

Mit der Bekanntgabe der Vorauswahl werden die Künstler*innen in der Woche vom 06.03.2023 hinsichtlich der Budgetierung sowie der Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf eingeladen, ihr Projekt in der Woche vom 17.04.2023 in einer 30-minütigen Anhörung vor der Jury in Luxemburg zu präsentieren.

Die vorausgewählten Künstler*innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der vorausgewählten Künstler*innen werden öffentlich bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Jury

Der gesamte Auswahlprozess wird von einer Jury begleitet, die sich aus mehreren nationalen und internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen des Mudam Luxembourg zusammensetzt:

  • Adam Budak, Direktor, Kestner Gesellschaft Hannover
  • Michelle Cotton, Leiterin der Abteilung Künstlerische Programmgestaltung und Inhalte, Mudam Luxembourg
  • Hélène Doub, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
  • Hélène Guénin, Direktorin,MAMAC | Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain de Nice
  • Stilbé Schroeder, Kuratorin, Casino Luxembourg – Forum d’art contemporain
  • Bettina Steinbrügge, Direktorin, Mudam Luxembourg, Präsidentin der Jury
  • Joel Valabrega, Kuratorin, Mudam Luxembourg
Auswahlkriterien

Bei ihrer Wahl berücksichtigen die Jurymitglieder den künstlerischen Werdegang des/der Kandidaten/in, die Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts, seine Einbindung in den internationalen Kontext der Biennale sowie seine technische und finanzielle Durchführbarkeit.

Anforderungsprofil

Die sich bewerbenden Künstler*innen müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg ansässig sein. Wenn es sich um ein Künstlerkollektiv handelt, muss mindestens ein Mitglied dieses Kriterium erfüllen. Des Weiteren muss ihr Werdegang eine berufliche Tätigkeit als bildende*r Künstler*in nachweisen. Bewerbungen von Künstlerkollektiven oder Künstler*innen mit einer transdisziplinären Ausrichtung sind ebenfalls willkommen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Auswahlverfahren an die folgende Adresse: biennale@kulturlx.lu

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder nach dem 26.02.2023 eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der Fonderie Darling in Montreal eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen in der Fonderie Darling in Montreal.

Ab 2023 bietet Kultur | lx – Arts Council Luxembourg als Pilotprojekt die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts um weitere 3 Wochen im Rahmen des Residenzprogramms der Gare Matapédia in der kanadischen Region Gaspésie.

Die Fonderie Darling ist ein Zentrum für bildende Kunst in einer alten Gießerei mit Denkmalcharakter im Westen der Altstadt von Montreal. Das 2002 gegründete und von dem gemeinnützigen Verein Quartier Éphémère geführte Zentrum hat sich die Förderung von Forschung, kreativem Schaffen, Produktion sowie die Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst zur Aufgabe gemacht. Einheimische wie internationale Künstler:innen stehen somit im Mittelpunkt des Programms und der Aktivitäten der Fonderie Darling.
Internationale Austauschmaßnahmen sind für die Dynamik eines künstlerischen Schaffensraums unverzichtbar und sorgen für die kulturelle Durchmischung. Sie fördern die Kreativität und ermöglichen langfristige Beziehungen zwischen Künstler:innen und Kunstprofis jeder Couleur. Die Fonderie Darling fördert diesen Austausch in zweierlei Form: Indem sie regelmäßig ausländische Künstler:innen ausstellt, ausländische Kommissare in ihr Galerieprogramm aufnimmt und durch internationale Residenzprogramme im Atelierkomplex.

Die Gare de Matapédia ist ein denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude mit nach wie vor intakter ursprünglicher Architektur. Er liegt in einem kleinen Ort mit einem großartigen Naturpanorama. Die zum Kunst- und Gemeinschaftszentrum umfunktionierte Gare de Matapédia ist heute für verschiedene Nachbargemeinden ein Raum und ein Atelier für künstlerisches Schaffen, Produktion und Verbreitung.

Die Residenz im Ausland möchte Künstler:innen dazu ermutigen, in die Kunstszene Montreals einzutauchen und die Vernetzung mit Künstler:innen vor Ort anzugehen, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt. Die Künstler:innen können ihr persönliches Schaffenswerk bei dieser Residenz vorantreiben und unterliegen dabei keiner Ergebnisverpflichtung. Eine Residenz bietet dem:der Künstler:in die Möglichkeit, schöpferisch tätig zu sein, zu experimentieren, in verschiedene gesellschaftliche Realitäten einzutauchen, aber auch Kooperationen oder Partnerschaften zu initiieren und die Verbreitung seines:ihres Werks zu begleiten. Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Rechercheresidenz für bildende Künstler:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 1. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ. 

Residenzbedingungen

Der Aufenthalt findet von September bis November 2024 in der Fonderie Darling und im Dezember 2024 in der Gare de Matapédia statt. Die Residenz kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden. Der:die Stipendiat:in wohnt in der Fonderie Darling in einem der vier Residenzateliers. Die Wohnung hat eine Spüle, einen kleinen Küchenbereich und ein möbliertes Mezzanin. Im ebenfalls möblierten Atelier befindet sich ein kleines Schlafzimmer. Das Bad, die große Küche, Esszimmer und Dachterrasse dagegen sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.

Bei der Residenz in der Gare de Matapédia bekommt der:die Stipendiat:in eine Wohnung im Ort Matapédia und ein Arbeitsstudio in der Gare de Matapédia.

Die Verlängerung der Residenz um 3 Wochen in der Gare de Matapédia ist optional. Der:die Stipendiat:in muss bereits bei der Bewerbung angeben und begründen, ob und wie er diese Gelegenheit nutzen möchte. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann keine Verlängerung für eine Residenz in Matapédia mehr beantragt werden.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, die für die Residenz vorgesehenen Termine sowie die allgemeinen Regeln einzuhalten.

Das Residenzprogramm von Fonderie Darling/Gare de Matapédia beinhaltet folgende Leistungen:

  • Betreuung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten;
  • Förderung für die Entwicklung und Verbreitung der künstlerischen Arbeit und die Vernetzung durch von Kunstprofis veranstaltete regelmäßige Begegnungen;
  • Bereitstellung der Künstlerateliers und erfahrener Techniker:innen
Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • Ein Residenzatelier;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 8.400 Euro (Fonderie Darling) bzw. 8.400 + 2.100 Euro = 10.500 Euro (Fonderie Darling + Gare de Matapédia);
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: Pauschal 1.500 Euro für Montreal + 500 Euro für Matapédia;
  • Produktionsförderung: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt:

  • nachdem zunächst eine Vorauswahl vorgenommen wurde: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des Kultursektors besetzt ist;
  • Im Anschluss einer Endauswahl durch die Leitung der Fonderie Darling.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Die Jury besteht aus:

  • Steph Meyers (Rotondes)
  • Justine Blau (Künstlerin und Stipendiatin 2023)
  • Stilbé Schroeder (Casino Luxembourg – Forum d’Art Contemporain)
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweiskopie;
  • Wohnsitzbescheinigung des Bewerbers;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Bewerbungsschreiben;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) (3 bis 5 DIN A4-Seiten);
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Der:die Bewerber:in muss sich vor der Bewerbung über die Einreisebestimmungen nach Kanada und insbesondere über geltende Coronamaßnahmen informieren, um sicherzustellen, dass er:sie die Residenz wahrnehmen kann.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken im Zusammenhang mit der Residenz verwendet.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen, Begegnungen zu veranstalten, zu sensibilisieren und die Besucher:innen der Fonderie Darling in den Schaffensprozess einzubeziehen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an die Fonderie Darling geht. Dieser Bericht darf von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx – Arts Council Luxembourg von dem:der Stipendiat:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Montreal ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Fonderie Darling bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung und die Reisekostenpauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Fonderie Darling überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Veranstaltung oder Begegnung angewiesen.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste bisheriger Stipendiat:innen

 

Fonderie Darling
www.fonderiedarling.org
Fonderie Darling | Kombiniertes Residenzprogramm zwischen Montreal und Matapédia

Caroline Andrieux, Gründerin und künstlerische Leiterin
caroline@fonderiedarling.org
Tel. (+001) 514 392-1554

Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.

Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.

Empfänger:innen

Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen. Bewerber:innen müssen:

  • Praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten professionellen Laufbahn);
  • Französisch oder Englisch sprechen;
  • Während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 MEZ.

Residenzbedingungen
  • Der:die Künstler:in erhält vom September bis November 2024 ein Wohnatelier am Standort Marais. Der Aufenthalt kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden;
  • Die Wohnateliers haben eine Größe von 20 bis 55 m², also durchschnittlich 40 m², und umfassen einen möblierten Arbeits- und Wohnbereich (Arbeitsbereich, Schlafzimmer, Bad und Küche). Manche Ateliers verfügen über ein Klavier. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang;
  • Neben der Bereitstellung des Wohnateliers in der Cité internationale des Arts kommt der:die Stipendiat:in auch in den Genuss eines Unterhaltsstipendiums und einer Projektbetreuung durch Kultur | lx, der Mission Culturelle Luxemburgs in Frankreich und des Teams der Cité internationale des Arts;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt (zu Lasten des:der Stipendiat:in). Haustiere sind nicht zulässig.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers in der Cité international des Arts;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 8.400 Euro;
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1.800 Euro;
  • Produktionskosten: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.

Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:

  • 200 Euro Kaution für die Cité international des Arts;
  • Lebenshaltungskosten (Essen, Reisen und Transport während der Residenz usw.);
  • Der:die Stipendiat:in muss während des Aufenthalts in Paris eine Krankenversicherung und eine Krankenrücktransportversicherung haben;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt, die der:die Stipendiat:in übernehmen muss.
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet. Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Die Jury besteht aus :

  • Vincent Gonzalvez (Cité internationale des arts)
  • Lis Hausemer (MNHA)
  • Julien Hübsch (Stipendiat 2023)
  • Nathalie Ronvaux (Kulturfabrik)
  • Francisco Sassetti (Philharmonie Luxembourg)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Meldebescheinigung;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der Stipendiat:innen

Mehr informationen:
Cité internationale des Arts 

In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen, im Rahmen einer Ausschreibung, ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.

Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Die Bewerber:innen müssen:

  • Englisch oder Deutsch sprechen;
  • praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten beruflichen Laufbahn);
  • während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der:die Stipendiat:in ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine mit dem Künstlerhaus Bethanien abzustimmen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Stipendiat:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.

Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Stipendiat:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 16.800 Euro (2.800 Euro monatlich);
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 5.200Euro;
  • Produktionsförderung: 3.000 Euro, ausgezahlt vom Künstlerhaus Bethanien an den:die Stipendiat:in.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:

  • Die erste Sitzung einer mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzten Jury, bei der die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft werden, findet im Januar statt
  • Die zweite Jury tagt im Februar. Der:die Stipendiat:in wird dabei von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder vom Künstlerhaus Bethanien bestimmt werden.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Yann Annicchiarico (Künstler, Stipendiat 2023)
  • Anastasia Chaguidouline (Cercle Cité)
  • Sandra Schwender (Clervaux – cité de l’image)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Künstlerhaus Bethanien bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 80 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 20 % nach Beendigung der Residenz und nach Vorlage des Abschlussberichts durch den:die Stipendiat:in.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen

Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien