Nach einer ersten Beteiligung zur Förderung luxemburgischer Kompanien im Rahmen der Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe im Jahr 2023 ruft Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zu einer Interessenbekundung auf. Ziel dieser Initiative ist die Präsentation einer luxemburgischen Auswahl beim Edinburgh Festival Fringe 2024 sowie die Teilnahme an einer Prospektionsreise im Rahmen des Edinburgh Festival Fringe.

Das Edinburgh Festival Fringe ist eine wichtige professionelle Plattform, die durch ihre Möglichkeiten für Bekanntmachung und Networking signifikant zur Verbreitung luxemburgischer Kreationen sowie zur Karriereförderung von Kulturschaffenden aus dem Sektor der darstellenden Kunst beitragen kann.

Die Begleitung durch Kultur | lx umfasst eine finanzielle Förderung für die Verbreitung der Aufführungen sowie die Organisation eines Prospektionsprogramms.

Empfänger:innen

Kulturschaffende aus dem Sektor der darstellenden Kunst

  • Künstler:innen;
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.
Die Auswahl richtet sich an in den vergangenen 5 Jahren entstandene Aufführungen aller Disziplinen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst

Ablauf

1.Luxemburgische Auswahl beim Edinburgh Festival Fringe

In einer ersten Phase entscheidet das Auswahlkomitee für darstellende Kunst über die teilnehmenden Projekte.
Im Verlauf der zweiten Phase erhalten die ausgewählten Projektträger:innen die für die Einreichung ihrer Produktion bei den zuvor identifizierten Spielorten des Edinburgh Festival Fringe vorgesehene Begleitung.
Die Unterstützung durch Kultur | lx erfolgt ausschließlich bei Aufnahme der Produktion in das Programm eines der folgenden Spielorte des Edinburgh Festival Fringe: Summerhall, Assembly, Dance Base, C venues, Zoo, Traverse Theatre, Pleasance, Gilded Balloon, Underbelly.

Im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten kann Kultur | lx nur eine begrenzte Anzahl von Projekten unterstützen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen für die luxemburgische Auswahl endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

 

2. Luxemburgische Delegation: Prospektionsprogramm
Für eine aus luxemburgischen Fachvertreter:innen bestehende Delegation organisiert Kultur | lx ein eigens zusammengestelltes Prospektionsprogramm. Im Rahmen der Förderung für Prospektion kann Kultur | lx auch freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende unterstützen.

Die Teilnahme an der Delegation ist auf fünf Personen beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch das Auswahlkomitee für darstellende Kunst und auf Grundlage der klar identifizierten Ziele der Kandidat:innen.

Das Prospektionsprogramm im Rahmen des Edinburgh Festival Fringe findet in der Woche vom 19.08.2024 während der Industry Week statt.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen für das Prospektionsprogramm endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

 

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ABSL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung;
  • Sicherstellung eines professionellen künstlerischen Umfelds (Produzent:in, Vertriebsbeauftragte:r, PR-Agentur etc.);
  • Eignung der Aufführung für die Aufführungsbedingungen des Edinburgh Festival Fringe (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, begrenzte Lagermöglichkeiten, eingeschränkte Beleuchtung, Aufführungszeiten);
  • Verständlichkeit der Aufführung für ein englischsprachiges Publikum;
  • Internationale Verbreitungsstrategie hinsichtlich der Präsenz auf der Plattform (vorher und nachher);
  • Investition des Produzenten/der Produzentin (Finanzierung, Valorisierung der Industrieeinlage, Begleitung).

 

Erforderliche Unterlagen

Für alle Anträge:

  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio ;
  • Zusammenfassung eines strategischen Entwicklungsplans hinsichtlich der Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe;

Zusätzlich für Verbreitungsprojekte:

  • Technisches Datenblatt;
  • Budget für die Produktion der Aufführung in Edinburgh, einschließlich der vorbereitenden und nachbereitenden Schritte;
  • Falls sich die Produktion noch in der Entwicklung befindet: detaillierte Unterlagen zum Projekt sowie die einzelnen Phasen seiner Umsetzung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die Ihre Bewerbung unterstützen könnten.

 

Zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten;
  • Übernachtungskosten;
  • Gagen;
  • Verpflegungsmehraufwand;
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen);
  • Technische Kosten (Mietkosten für zusätzliches Equipment);
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presse-/PR-Agentur (Honorare);
    • Kosten für Werbeflächen (Printmedien, Radio, Web, Fachveröffentlichungen etc.);
    • Kosten für digitale Werbung und Marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram etc.);
  • Tickets für die Einladungen von Fachvertreter:innen;
  • Honorar für den/die Verbreitungsbeauftragte:n;
  • Kosten für die Wiederaufnahme.

 

Aufstellung und Bedingungen für zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten: Hin- und Rückfahrt Edinburgh
    Reisen mit dem Zug sind zu bevorzugen. Erstattung der Kosten für Flugtickets in der Economy Class.
    Autofahrten werden nur übernommen, wenn keine alternativen Reisemöglichkeiten bestehen (0,30 €/Kilometer plus eventuelle Mautgebühren).
  • Unterbringung in Edinburgh:
    Höchstbetrag für die Unterbringung: 110 €/Nacht/Person.
  • Gagen für technische und künstlerische Teams: 1.300 € zzgl. MwSt./Woche/Person, d. h. ein monatlicher Höchstbetrag in Höhe von 5.200 € zzgl. /Person.
  • Verpflegungsmehraufwand:
    30 €/Tag/Person an Arbeitstagen. 15 €/Tag/Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht entschädigt.
  • Werbekosten: Globaler Höchstbetrag in Höhe von 6.000 €.
  • Kosten für die Wiederaufnahme:
    Probenhonorare, Miete für Probenräume. Die Förderung umfasst maximal 5 Arbeitstage.
Verpflichtungen des künstlerischen Teams

Das gesamte künstlerische Team garantiert seine Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Edinburgh Festival Fringe sowie für eine potenzielle Tournee in den darauffolgenden Spielzeiten. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit innerhalb des Festivalzeitraums ist eine Begründung der begrenzten Teilnahmedauer vorzulegen.

Das künstlerische Team garantiert, dass die Urheberrechte der Aufführung für das Festival sowie für eine potenzielle Auslandstournee gesichert sind.

Mit der Einreichung der Interessenbekundung bestätigt das künstlerische Team die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder des Auswahlkomitees Zugang zu den personenbezogenen Daten der Teammitglieder erhalten.

Das künstlerische Team berechtigt die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.

Das künstlerische Team verpflichtet sich, für Treffen, Vor- und Nachbesprechungen mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Verantwortung von Kultur | lx

Kultur | lx garantiert die künstlerische Freiheit der künstlerischen Teams.

Zusätzliche Informationen

Als außergewöhnliche Plattform für die Bekanntmachung von Künstler:innen und ihren Produktionen versammelt das Edinburgh Festival Fringe jährlich 1.400 Programmgestalter:innen und Produzent:innen. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung ist die Teilnahme sowie die Zeit vor, während und nach dem Festival mit erheblichen finanziellen Kosten und einem beträchtlichen persönlichen Einsatz verbunden. Die tägliche Präsentation sowie das einmonatige Marketing für eine Produktion unter insgesamt 3.000 Aufführungen in einem unvertrauten internationalen Umfeld kann sich stark auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmenden auswirken. Wir bitten potenzielle Kandidat:innen, sich im Vorfeld gründlich mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.

Bitte beachten Sie den Abschnitt Gesundheit und Wohlbefinden auf der Fringe-Website: Gesundheit und Wohlbefinden | Fringe Connect (edfringe.com)

Luxemburgische Auswahl in Edinburgh 2023:
Mit Unterstützung von Kultur | lx
stark bollock naked von Larisa Faber (@The Assembly – Roxy)
Shoot the Cameraman von AWA – As We Are (@The Assembly – Roxy)

Mit Unterstützung des TNL
Lovefool von Gintare Parulyte (@Summerhall)

Weiterführende Informationen: https://www.edfringe.com/

 

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg, die Théâtres de la Ville de Luxembourg und TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois gewähren einem luxemburgischen Ensemble ein Stipendium für die Entwicklung eines choreografischen Projekts. Ziel dieses Programms ist es, den künstlerischen Werdegang der in Luxemburg ansässigen Choreograf:innen und Tänzer:innen optimal zu begleiten.

Von der Projektentwicklung über die Produktion bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und internationalen Bekanntmachung unterstützt dieses sich über zwei Jahre (2024 und 2025) erstreckende Stipendium verschiedene Aspekte des kreativen Schaffens. Konkret setzt sich das Stipendium aus den folgenden Elementen zusammen: eine direkte finanzielle Unterstützung für die Produktion, eine Begleitung auf internationalen Plattformen sowie die Finanzierung von Recherche- und Residenzzeiten durch die Partner, insbesondere im Centre National de la Danse in Lyon und im CDCN – Le Gymnase in Roubaix.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll diese Initiative den Stipendiat:innen die Entwicklung eines umfassenden Projekt von internationaler Reichweite ermöglichen. In allen Entwicklungsphasen wird das Projekt von den drei Partnern finanziell unterstützt und engagiert begleitet. Ferner muss es zwingend auch finanzielle Beiträge und Sachleistungen von Dritten aufweisen.

Bewerbungsfrist: 17. September 2023 um 23:59 Uhr MEZ

Empfänger:innen

Auf Grundlage einer Ausschreibung wird das Stipendium an in Luxemburg eingetragene Tanzkompanien vergeben, die einen signifikanten Werdegang und ein Engagement in der nationalen Kunst- und Kulturszene sowie eine internationale Ausrichtung nachweisen können. Letztere muss durch einen strategischen Plan zur Finanzierung, Kreation und Bekanntmachung des vorgestellten Projekts belegt werden.

Es wird als Vorteil angesehen, wenn die antragstellenden Ensembles eine Strukturierungshilfe für etablierte Tanzkompanien durch das Kulturministerium erhalten.

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einzureichen. Per Post übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Ausschluss und Einschränkungen

Die Empfänger:innen des Stipendiums für die Entwicklung eines choreografischen Projekts haben während der Dauer des Projekts keinen Anspruch auf weitere Fördermittel oder Unterstützungsmaßnahmen durch Kultur | lx. Davon ausgenommen ist die Förderung der Zirkulation von Projekten für unabhängige Kreationen. Die Stipendiat:innen sind von der Bewerbung für die unmittelbar folgende Ausschreibung ausgeschlossen.

Mit demselben Projekt sind die Stipendiat:innen für die Dauer des Stipendiums von der Teilnahme an weiteren Residenzprogrammen von TROIS C-L ausgeschlossen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Vergabe

Die Stipendiat:innen werden nach Sichtung und Auswahl der Bewerbungen durch eine sich aus den Partnern des Stipendiums zusammensetzende internationale Jury bestimmt. Die Jury kann ein Aussetzen der Förderung beschließen, wenn die eingegangenen Bewerbungen eine Vergabe nicht auf umfassende Weise rechtfertigen.

Kriterien
  • Nachweisliche Verankerung der Künstler:innen in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Klare Identifizierung der Projektziele;
  • Langfristige Karrierestrategie;
  • Zweijähriger Projektentwicklungsplan;
  • Potenzial für die internationale Verbreitung des choreografischen Werks (künstlerische Qualität, Relevanz des gewählten Themas, technische Voraussetzungen);
  • Engagement eines professionellen Umfelds (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Qualität des Finanzierungspakets und Vorhandensein von Finanzierungsquellen in Form von finanziellen Investitionen oder Sachleistungen anderer nationaler und internationaler Partner;
  • Internationale Tournee-Erfahrung.
Zuschussfähige Kosten

Beispiele für zuschussfähige Kosten:

  • Kosten für Recherche- und Schaffensresidenzen (Transport, Unterbringung, Gagen, Kosten für technisches Personal, Verpflegungsmehraufwand, Visa etc.);
  • Kosten für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit (Bildmaterial, Pressemappe, Onlinepräsenz etc.);
  • Kosten für die Teilnahme an professionellen Veranstaltungen (Festivals, Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Workshops, Meisterklassen) zur Bekanntmachung des Projekts (Transport, Unterbringung, Akkreditierung, Verpflegungsmehraufwand);
  • Honorare für nicht künstlerische Mitarbeitende (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Kosten für die Einladung von Fachpublikum zu den Arbeitsphasen (Transport, Unterbringung);
  • Produktionskosten (Bühnenbild, Kostüme, Gagen für künstlerische und technische Teams etc.).
Nicht zuschussfähige Kosten
  • Betriebskosten des Ensembles;
  • Werbe- und Kommunikationskosten, die nicht das geförderte Projekt betreffen.
Vertragliche und finanzielle Bedingungen

Die Preisträger:innen erhalten:

  • Von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg:
    • Einen gleichwertig auf zwei Jahre verteilten Pauschalbetrag in Höhe von 25.000 €, der für die Deckung von nicht Produktions-abhängigen Kosten im Rahmen der Projektentwicklung bestimmt ist (Werbung, Teilnahme an Fachveranstaltungen, Honorare für nicht künstlerische Mitarbeiter, Einladung von Fachpublikum etc.);
    • Eine begleitende Beratung bei der Entwicklungsstrategie des Projekts und dessen Bewerbung auf den Aktionsplattformen von Kultur | lx (Tanzmesse, Focus, Off Avignon etc.)
  • Von den Théâtres de la Ville de Luxembourg:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25.000 € für die Produktionskosten bis zur Generalprobe der neuen Kreation;
    • Eine Industrieeinlage für eine zehntägige technische Residenz nach der Kreation Ende Oktober / Anfang November 2025 (Bereitstellung eines voll ausgestatteten Studios und des technischen Personals, Unterbringung von bis zu 5 Personen, Reisekosten);
    • Der Kauf einer Abtretung der Kreation für die Uraufführung in Luxemburg, nach Abschluss der technischen Residenz im Studio des Grand Théâtre. Für die Uraufführung sowie alle weiteren Aufführungen in den Theatern der Stadt Luxemburg gilt ein separater Abtretungsvertrag ohne Exklusivitätsklausel in Luxemburg.
  • Von TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000 € für die mit den Residenzen an Partnerorten verbundenen Kosten (Reise- und Unterbringungskosten, Gagen, Verpflegungsmehraufwand);
    • Gastaufenthalte im Rahmen der Arbeitsphasen im TROIS C-L, inklusive eines externen Blicks auf die Kreation und öffentlichen Präsentationen im Rahmen der 3 des TROIS.
  • Vom Centre National de la Danse in Lyon:
    • Eine einwöchige experimentelle Residenz im Juni 2024 im Centre National de la Danse in Lyon für bis zu 5 Personen, mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.800 €;
    • Für diesen Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung.
  • Vom Gymnase – CDCN in Roubaix
    • Aufnahme in eine Residenz, unter Bereitstellung eines Studios sowie einer Unterkunft für bis zu 4 Personen für 2 Wochen, mit anschließender Rückführung
    • Für diese Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung

Zusammenfassung der finanziellen Zuschüsse

Partner Betrag
Kultur | lx 25.000 €
Théâtres de la Ville de Luxembourg 25.000 € + Abtretungspreis der Uraufführung
TROIS C-L 20.000 €
CN D Lyon   1.800 €

 

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Stipendiat:innen verpflichten sich dazu:

  • Das zu Projektbeginn mit den Partnern vereinbarte Begleitprogramm zu befolgen;
  • Die Partner über die einzelnen Phasen der Projektentwicklung zu informieren und alle erforderlichen Elemente für die Kommunikation und Bekanntmachung des Projekts rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Bildmaterial, Texte, Videos, Konzertdaten etc.);
  • Einen detaillierten Bericht zur Projektmitte sowie zum Projektabschluss sowie alle erforderlichen Zahlungsnachweise und Rechnungen vorzulegen;
  • Die Rolle des beauftragten Produzenten zu übernehmen und die finanzielle und künstlerische Verwaltung sowie den ordnungsgemäßen Projektablauf sicherzustellen;
  • Sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den für die jeweilige Tätigkeit geltenden Gesetzen (Steuer-, Sozial-, Urheber- und Leistungsschutzrecht etc.) ergeben, strikt einzuhalten;
  • Die von jedem der Partner zur Verfügung gestellten und vorab in einer Vereinbarung übermittelten Zahlungsmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen;
  • Den Verhaltenskodex des Kulturministeriums zu befolgen: https://mc.gouvernement.lu/fr/dossiers/2022/charte-de-deontologie-pour-les-structures-culturelles.html

Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.

Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.

Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.

Empfänger*innen
  • Freischaffende Künstler*innen (Choreograf*innen);
  • a.s.b.l. / VoG (Tanzkompanien);
  • Erforderlich sind die luxemburgische Staatsbürgerschaft und / oder ein Wohnsitz / Sitz in Luxemburg.
Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.

Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kriterien
  • Nachweis über die Verankerung in der luxemburgischen Choreografieszene;
  • Maximal zweimalige Teilnahme am Programm „Dance from Luxembourg“;
  • Vorlage einer internationalen Entwicklungsstrategie.
Verpflichtungen der Bewerber*innen
  • Die Bewerber*innen müssen vom 28. bis 31. August 2024 für die Teilnahme an der Internationalen Tanzmesse nrw in Düsseldorf zur Verfügung stehen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich dazu, sich vor, während und nach der Veranstaltung aktiv an der Vorbereitung der Internationalen tanzmesse nrw in Düsseldorf zu beteiligen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich zu einer offiziellen Bewerbung bei der Internationalen tanzmesse nrw, um im Rahmen des offiziellen Programms eine Performance, ein Open Studio oder ein Pitching zu präsentieren.
Verpflichtungen der Partner
  • Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten sowie des Verpflegungsmehraufwands für die teilnehmenden Choreograf*innen sowie jeweils eine Person aus deren professionellen Umfeld (Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungs- oder Kommunikationsbeauftragte) für die Dauer der Internationalen tanzmesse nrw;
  • Bereitstellung eines Begleitprogramms vor, während und nach der Internationalen tanzmesse nrw.

 

GLEN (Great Little European Network) connects the smallest countries of Europe through common networking and training programmes with the objective to contribute to designing more meaningful practices and more sustainable performing arts sectors in the concerned countries, interconnecting them and taking a prominent place on the international scene.
The network aims to be an incubator for those who, while benefiting from a local anchorage, ambition to develop their practice internationally.

GLEN has been established in 2023 at the initiative of 8 organisations working in supporting the structuration and internationalisation of their national performing arts field:
– Kanuti Gildi SAAL in Estonia | https://saal.ee
– New theatre institute of Latvia / Homo novus festival in Latvia | www.theatre.lv / www.homonovus.lv
– Sirenos Festival Lithuania/ Lithuanian Theatre Information Centre | www.sirenos.lt / www.lithuaniantheatre.com
– Performing Arts Centre in Iceland | www.performingarts.is
– Kultur | lx – Arts Council Luxembourg | www.kulturlx.lu
– Gledalisce Glej in Slovenia | www.glej.si
– Teatri ODA in Kosovo | www.teatrioda.com
– Spazju Kreattiv in Malta | www.kreattivita.org

The Project partners led by Kanuti Gildi SAAL has received network funding from the Nordic-Baltic Mobility Programme for Culture to establish GLEN – Great Little European Network.

For its first year of existence, from September 2023 to June 2024, GLEN will implement three schemes of activities:

– Networking events :
o In Riga (Latvia) from 1st to 4th of November;
o In Tartu (Estonia) in early May 2024;
o In addition the grantee could request support to attend the IETM Caravan in the frame of the Kosovo Showcase from 24th to 29th October.

– Critical friendships : peer matching across partner countries with other grantees or third professionals to provide mutual support and understanding of each other’s context;

– Webinars : addressing the specificities of producing and distributing in small countries and advising on how to develop internationally from there.

Eligibility

Independent artists
With Luxembourg citizenship or residency in Luxembourg.

Targeted sector

Performing arts

Selection process

The applicant will provide, through Kultur |lx‘s online support application platform, the following information in English:

  • ID and certificate of residence;
  • Artistic CV;
  • A letter introducing the motivation to join a network and work with the partner countries;
  • A letter stating how critical friendship could help the applicant’s work;
  • A short presentation of the applicant’s current projects.

Applications will be reviewed and the grantee selected by the representatives of the partner organisations of GLEN. The decision is final.

Applications must be submitted before 18th June 2023 midnight CET through Kultur |lx‘s online support application platform.

Criteria
  • Ties of the artist to the Luxembourg cultural scene;
  • Being at an early or middle stage of a career and taking first steps at the international level;
  • Interest in taking part to the life of a network;
  • Interest in working in with peers from the countries of GLEN.
Amount of the Grant and Eligible expenses
  • Kultur | lx and GLEN will directly cover travel expenses, accommodation and per diem costs in the frame of the networking events;
  • Travel, accommodation and per diem costs in the frame of the IETM Caravan/Kosovo Showcase organised by ODA Theatre can be covered in extra by Kultur | lx;
  • The grantee will receive a lump sum of 500 € which can be used to cover programme-related expenses not covered directly by Kultur | lx and GLEN. Eligible expenses include travel, accommodation, accreditation, fees, promotion;
  • The grantee remains eligible for other support programmes offered by Kultur | lx during the year of the programme.
Obligations
  • Participate in the two networking events;
  • Maintain a regular dialogue with the assigned critical friend;
  • Follow GLEN webinars as much as possible;
  • Submit a report at the end of the project in June 2024;
  • Include the names and logos of the GLEN funders on all project-related communication materials.

Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende

luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 23. April 2023
  • 29. Oktober 2023
Kriterien
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Bedeutung des Werks für die Entwicklung der Karriere des:der Künstler:in
  • Künstlerische Zusammenarbeit (Fotograf:innen, Grafikdesigner:innen usw.)
  • Referenzen anderer Autor:innen / Verfasser:innen
Zuschussfähige Kosten
  • Erstellungskosten
  • Herstellungs- / Produktionskosten
  • Arbeitsentgelt der Beteiligten (Autor:innen, Fotograf:innen, Designer:innen usw.)
Förderbetrag

Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.

Zahlungsmodalitäten

‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.

Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.

Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.

Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.

Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien – Kultur | lx (kulturlx.lu)) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten
  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Werbecontent / EPK (nur professionelle Unternehmen, z. B. Grafiker:innen, Videofilmer:innen usw.)
  • Community Management-Leistungen
  • Plugger Radio/Playlist
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage oder Verbände), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer Messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen);
  • technische Kosten (Miete von zusätzlichen Materialien, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Kosten für Covid-Tests;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), die Ausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
  • Kosten für Covid-Tests.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.