Diese Förderung richtet sich an :
- Ausländische professionelle Verleger:innen (Handelsgesellschaften oder GmbHs)
Die Beteiligung an den Übersetzungskosten richtet sich an Projekte, die ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk eines luxemburgischen oder in Luxemburg ansässigen Autors/einer luxemburgischen Autorin in Fremdsprachen übersetzen. Alle Fremdsprachen sind förderfähig, sofern eine ausreichend große Leserschaft in der Zielsprache vorhanden ist und der übersetzte Text verbreitet wird. - Professionelle ausländische Theaterstrukturen (Aufführungsorte, Produzenten:innen) für die Übersetzung eines dramatischen Textes, der in einer Lesung und/oder Aufführung vor einem Publikum außerhalb Luxemburgs präsentiert werden soll.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
- Anthologie;
- Biografie;
- Comics und grafische Romane;
- Drama;
- literarisches Essay;
- Kinder- und Jugendliteratur;
- Poesie;
- Prosa.
Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.