Nach einer ersten Edition im März 2023 organisiert Kultur lx – Arts Council Luxembourg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Theatern und Kulturzentren des Landes vom Mittwoch, dem 6. November, bis Freitag, dem 8. November 2024, eine zweite nationale Plattform der darstellenden Künste in Luxemburg. Mit Aufführungen, Work in Progress-Präsentationen, Pitch-Sessions und Networking-Events richtet sich auch dieser zweite Fokus an ein internationales Fachpublikum und soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und Internationalisierung der luxemburgischen Künstler:innen und Produktionen beitragen.

Für das Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2024 initiiert Kultur | lx einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.

Empfänger:innen

Produzent:innen im Sektor Darstellende Kunst:

  • Künstler:innen;
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.

Für luxemburgische Produktionen: Mehrheitlich aus Luxemburg finanzierte Produktionen, deren Schöpfer:innen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg wohnhaft sind (Regisseur:innen, Choreograf:innen, Autor:innen etc.).

Der Aufruf richtet sich an Aufführungen aller Disziplinen. Für die Bewerbung sind drei Kategorien vorgesehen:

  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus im Programm der sich bewerbenden Einrichtungen vorgesehene Aufführungen (Neukreationen oder Wiederaufnahmen);
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Produktionsphase befindliche Aufführungen;
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Entwicklung befindliche Aufführungen/Projekte.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Donnerstag, dem 29.02.2024, um Mitternacht.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst.

Ablauf

Das künstlerische Programm basiert auf den drei im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kategorien:

  • Vorstellungen (bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen);
  • Work in Progress-Präsentationen (Aufführungen in der Produktionsphase);
  • Pitch-Sessions (Aufführungen/Projekte in der Entwicklungsphase).

Sämtliche Vorschläge für diese drei Kategorien sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Vorstellungen

Die Einreichung von Vorschlägen für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen müssen durch die verantwortlichen Veranstaltungsorte erfolgen.

Bei den Aufführungen muss es sich um Neukreationen handeln oder die Uraufführung innerhalb der vergangenen fünf Jahre erfolgt sein.

Die Kosten für die Aufführungen sind von den verantwortlichen Veranstaltungsorten zu tragen.

Work in Progress

Work in Progress-Vorschläge können von Produzent:innen des Sektors Darstellende Kunst (Künstler:innen, ASBL, Kultureinrichtungen) und ausschließlich mit Zusage der für die Work in Progress-Präsentationen vorgesehenen Veranstaltungsorte (Theater, Kulturzentren oder sonstige Veranstaltungsorte) eingereicht werden.

Die Präsentation des Work-in-Progress sollte zwischen 5 und 30 Minuten dauern, wobei die Zeit für den Austausch mit den Fokus-Gästen nicht eingeschlossen ist. Die Veranstaltungsorte müssen die technischen Kosten tragen. Die Kosten für die künstlerischen Teams – Regisseure, Choreographen, Darsteller – werden von Kultur | lx für bis zu 3 Personen wie folgt übernommen:

  • Künstlerisches Team: Gage in Höhe von 220 € zzgl. MwSt. pro Person;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht und pro Person;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 € pro Person.

Pitch-Sessions

Pitch-Vorschläge können von unabhängigen Künstler:innen, ASBL und Kultureinrichtungen eingereicht werden.

Die Pitch-Sessions eröffnen die Möglichkeit, verschiedenste Ideen auszutauschen, Feedback zu erhalten und unter den internationalen Fokus-Gästen potenzielle Partnerschaften zu initiieren. Von einzigartigen Arbeitsstrukturen über neue Modelle bis hin zu bewährten Praktiken: Der Aufruf ist auch für Vorschläge offen, die über die Schaffung einer Aufführung hinausgehen.

Für eine Pitch-Session ist eine Dauer von bis zu 20 Minuten einschließlich der für den Austausch mit den Fokus-Gästen anberaumten Zeit vorzusehen.
Kultur | lx übernimmt die folgenden Kosten für eine Person pro Projekt und ausschließlich für die ausgewählten unabhängigen Künstler oder Kompanien:

  • Gage in Höhe von 100 € zzgl. ;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 €.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann mehrere Vorschläge für jede der verschiedenen Programmkategorien einreichen.

Die Vorschläge werden von einer Jury geprüft und ausgewählt.

Jury

Eine unabhängige Jury wird die Projekte auf der Grundlage der in diesem Aufruf genannten Kriterien auswählen.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Vesna Andonovic (Beauftragte der Abteilung für Kunstschaffen und Kunstförderung, Tanz, Audiovisuelles und digitale Künste des Kulturministeriums);
  • Sascha Dahm und Andrea Primm (Präsident und Direktionsbeaufragte der THEATER FEDERATIOUN);
  • Bek Berger (Unabhängige Produzentin);
  • Kristina Svickienė (Künstlerische Leiterin des Internationalen Theaterfestivals Vilnius, Sirenos);
  • Victor Mayot (Leiter der Abteilung Darstellende Kunst bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg);

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ASBL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung/des Projekts
  • Relevanz der behandelten Themen;
  • Potenzial für internationale Tourneen und/oder Kooperationen;
  • Verständlichkeit für ein internationales Publikum (nonverbale Form, auf Englisch verfügbare Texte, Kontextualisierung etc.);
  • Verständnis für die Herausforderungen und Ziele der Präsentation in einem internationalen Umfeld.
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf/Portfolio;
  • Kurze Präsentation der Herausforderungen/Ziele auf internationaler Ebene (vorrangige Zielländer, angestrebte Kooperationspartner, Liste bestehender oder neuer Kontakte);

Für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen:

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Aufnahme der vollständigen Aufführung;
  • Wenn die Aufführung bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht uraufgeführt wurde: vollständige Unterlagen zur Präsentation und Produktion der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Aufführungen, die sich in der Entstehungsphase befinden (Work in Progress)

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Künstlerisches Statement;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Projekte in der Entwicklungsphase (Pitch):

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.
Verpflichtungen der Kandidat:innen

Die Kandidat:innen garantieren ihre Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Fokus Darstellende Kunst 2024 in Luxemburg.

Die Kandidat:innen garantieren, dass sie über die luxemburgischen Urheberrechte an dem von ihnen eingereichten Werk verfügen.

Mit der Einreichung ihrer Vorschläge bestätigen die Kandidat:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder der Jury Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhalten. Die Kandidat:innen berechtigen die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.

Die Kandidat:innen verpflichten sich, nach der Auswahl ihres Vorschlags für Treffen und vorbereitende Meetings mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Ergänzende Informationen

Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2023
Artikel: Rückblick auf einen ersten Fokus der darstellenden Künste in Luxemburg

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde verfasst in Zusammenarbeit mit: ASSITEJ Luxembourg; Mierscher Kulturhaus; Rotondes; THEATER FEDERATIOUN; Théâtre du Centaure; Théâtre National du Luxembourg; TRIFOLION Echternach; TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois.

Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.

Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.

Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.

Empfänger*innen
  • Freischaffende Künstler*innen (Choreograf*innen);
  • a.s.b.l. / VoG (Tanzkompanien);
  • Erforderlich sind die luxemburgische Staatsbürgerschaft und / oder ein Wohnsitz / Sitz in Luxemburg.
Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.

Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kriterien
  • Nachweis über die Verankerung in der luxemburgischen Choreografieszene;
  • Maximal zweimalige Teilnahme am Programm „Dance from Luxembourg“;
  • Vorlage einer internationalen Entwicklungsstrategie.
Verpflichtungen der Bewerber*innen
  • Die Bewerber*innen müssen vom 28. bis 31. August 2024 für die Teilnahme an der Internationalen Tanzmesse nrw in Düsseldorf zur Verfügung stehen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich dazu, sich vor, während und nach der Veranstaltung aktiv an der Vorbereitung der Internationalen tanzmesse nrw in Düsseldorf zu beteiligen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich zu einer offiziellen Bewerbung bei der Internationalen tanzmesse nrw, um im Rahmen des offiziellen Programms eine Performance, ein Open Studio oder ein Pitching zu präsentieren.
Verpflichtungen der Partner
  • Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten sowie des Verpflegungsmehraufwands für die teilnehmenden Choreograf*innen sowie jeweils eine Person aus deren professionellen Umfeld (Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungs- oder Kommunikationsbeauftragte) für die Dauer der Internationalen tanzmesse nrw;
  • Bereitstellung eines Begleitprogramms vor, während und nach der Internationalen tanzmesse nrw.

 

GLEN (Great Little European Network) connects the smallest countries of Europe through common networking and training programmes with the objective to contribute to designing more meaningful practices and more sustainable performing arts sectors in the concerned countries, interconnecting them and taking a prominent place on the international scene.
The network aims to be an incubator for those who, while benefiting from a local anchorage, ambition to develop their practice internationally.

GLEN has been established in 2023 at the initiative of 8 organisations working in supporting the structuration and internationalisation of their national performing arts field:
– Kanuti Gildi SAAL in Estonia | https://saal.ee
– New theatre institute of Latvia / Homo novus festival in Latvia | www.theatre.lv / www.homonovus.lv
– Sirenos Festival Lithuania/ Lithuanian Theatre Information Centre | www.sirenos.lt / www.lithuaniantheatre.com
– Performing Arts Centre in Iceland | www.performingarts.is
– Kultur | lx – Arts Council Luxembourg | www.kulturlx.lu
– Gledalisce Glej in Slovenia | www.glej.si
– Teatri ODA in Kosovo | www.teatrioda.com
– Spazju Kreattiv in Malta | www.kreattivita.org

The Project partners led by Kanuti Gildi SAAL has received network funding from the Nordic-Baltic Mobility Programme for Culture to establish GLEN – Great Little European Network.

For its first year of existence, from September 2023 to June 2024, GLEN will implement three schemes of activities:

– Networking events :
o In Riga (Latvia) from 1st to 4th of November;
o In Tartu (Estonia) in early May 2024;
o In addition the grantee could request support to attend the IETM Caravan in the frame of the Kosovo Showcase from 24th to 29th October.

– Critical friendships : peer matching across partner countries with other grantees or third professionals to provide mutual support and understanding of each other’s context;

– Webinars : addressing the specificities of producing and distributing in small countries and advising on how to develop internationally from there.

Eligibility

Independent artists
With Luxembourg citizenship or residency in Luxembourg.

Targeted sector

Performing arts

Selection process

The applicant will provide, through Kultur |lx‘s online support application platform, the following information in English:

  • ID and certificate of residence;
  • Artistic CV;
  • A letter introducing the motivation to join a network and work with the partner countries;
  • A letter stating how critical friendship could help the applicant’s work;
  • A short presentation of the applicant’s current projects.

Applications will be reviewed and the grantee selected by the representatives of the partner organisations of GLEN. The decision is final.

Applications must be submitted before 18th June 2023 midnight CET through Kultur |lx‘s online support application platform.

Criteria
  • Ties of the artist to the Luxembourg cultural scene;
  • Being at an early or middle stage of a career and taking first steps at the international level;
  • Interest in taking part to the life of a network;
  • Interest in working in with peers from the countries of GLEN.
Amount of the Grant and Eligible expenses
  • Kultur | lx and GLEN will directly cover travel expenses, accommodation and per diem costs in the frame of the networking events;
  • Travel, accommodation and per diem costs in the frame of the IETM Caravan/Kosovo Showcase organised by ODA Theatre can be covered in extra by Kultur | lx;
  • The grantee will receive a lump sum of 500 € which can be used to cover programme-related expenses not covered directly by Kultur | lx and GLEN. Eligible expenses include travel, accommodation, accreditation, fees, promotion;
  • The grantee remains eligible for other support programmes offered by Kultur | lx during the year of the programme.
Obligations
  • Participate in the two networking events;
  • Maintain a regular dialogue with the assigned critical friend;
  • Follow GLEN webinars as much as possible;
  • Submit a report at the end of the project in June 2024;
  • Include the names and logos of the GLEN funders on all project-related communication materials.

Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Natürliche Personen (Programmierer:innen, Kurator:innen);
  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg kostenlos sind.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), der Zusatzausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant und des Choreographic Project Grant: Expedition des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Nicht gefördert werden Erstausbildungen oder Fortbildungen an Konservatorien, Kunst- oder Architekturschulen oder Universitäten.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person mit dem Ziel, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.

Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.

Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.

Empfänger:innen

Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen. Bewerber:innen müssen:

  • Praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten professionellen Laufbahn);
  • Französisch oder Englisch sprechen;
  • Während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 MEZ.

Residenzbedingungen
  • Der:die Künstler:in erhält vom September bis November 2024 ein Wohnatelier am Standort Marais. Der Aufenthalt kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden;
  • Die Wohnateliers haben eine Größe von 20 bis 55 m², also durchschnittlich 40 m², und umfassen einen möblierten Arbeits- und Wohnbereich (Arbeitsbereich, Schlafzimmer, Bad und Küche). Manche Ateliers verfügen über ein Klavier. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang;
  • Neben der Bereitstellung des Wohnateliers in der Cité internationale des Arts kommt der:die Stipendiat:in auch in den Genuss eines Unterhaltsstipendiums und einer Projektbetreuung durch Kultur | lx, der Mission Culturelle Luxemburgs in Frankreich und des Teams der Cité internationale des Arts;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt (zu Lasten des:der Stipendiat:in). Haustiere sind nicht zulässig.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers in der Cité international des Arts;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 8.400 Euro;
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1.800 Euro;
  • Produktionskosten: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.

Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:

  • 200 Euro Kaution für die Cité international des Arts;
  • Lebenshaltungskosten (Essen, Reisen und Transport während der Residenz usw.);
  • Der:die Stipendiat:in muss während des Aufenthalts in Paris eine Krankenversicherung und eine Krankenrücktransportversicherung haben;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt, die der:die Stipendiat:in übernehmen muss.
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet. Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Die Jury besteht aus :

  • Vincent Gonzalvez (Cité internationale des arts)
  • Lis Hausemer (MNHA)
  • Julien Hübsch (Stipendiat 2023)
  • Nathalie Ronvaux (Kulturfabrik)
  • Francisco Sassetti (Philharmonie Luxembourg)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Meldebescheinigung;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der Stipendiat:innen

Mehr informationen:
Cité internationale des Arts 

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin zwischen Juli und August 2024 (Terminvereinbarung mit Uferstudios Berlin) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.

Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 12. November 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der sechswöchige Aufenthalt findet zwischen Juli und August 2024, statt. Der:die Stipendiat:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • ein Arbeitsstudio in den Uferstudios Berlin;
  • eine möblierte Unterkunft;
  • eine Residenzvergütung in Höhe von 4.200 Euro;
  • eine Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten von 900 Euro.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Uferstudios.

Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls die Bewerber:in eine Einladung erhält, ist ihre:seine Anwesenheit Pflicht.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ainhoa Achutegui (neimënster)
  • Anne-Mareike Hess (Choreografin und Stipendiatin 2023)
  • Mathis Junet (TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois)
  • Jérôme Konen (Kinneksbond)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des:der Gastchoreograf:in;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw;
  • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.

Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Uferstudios bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Haftung

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Stipendiat:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt in Zusammenarbeit mit den Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl und dem Centre National de Littérature im Rahmen einer Ausschreibung eine zweimonatige Residenz für Autor:innen beim Literarischen Colloquium in Berlin (LCB). Der:die Autor:in erhält ein Wohnatelier im LCB sowie eine finanzielle Unterstützung.

Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) wurde von Walter Höllerer 1963 am Wannsee gegründet und beherbergt Schriftsteller:innen, Übersetzer:innen und Verlage aus aller Welt. Diese Literatureinrichtung ist zugleich Forum für Reflexion und Experimentierfreude und Talentschmiede. Sie genießt hohes internationales Ansehen und veranstaltet unter anderem Lesungen, Seminare und literarische Begegnungen. Das LCB fördert auch den Austausch und die Interaktion mit ausländischen Einrichtungen und engagiert sich so beständig und überaus produktiv für die Literaturvermittlung – und das über die Sprachgrenzen hinaus.

Die Residenz gibt Autor:innen die Zeit und die Freiheit, unbeschwert ihrem literarischem Schaffen nachzugehen. Allerdings können sie für gelegentliche fachliche oder öffentliche Begegnungen angefordert werden, wenn sie dem zustimmen. Die Residenzautor:innen werden in ihrem Willen bestärkt, den Kontakt mit anderen Autor:innen, Verleger:innen, anderen Orten und dem Publikum zu suchen und Veranstaltungen im Großraum Berlin zu besuchen.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Autorenresidenz für Autor:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: 8. Oktober 2023 um 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der:die Stipendiat:in wohnt während 2 Monaten in einem der 11 vollständig ausgestatteten Wohnateliers im Literarischen Colloquium Berlin. Der genaue Zeitraum wird einvernehmlich zwischen Stipendiat:in und LCB festgelegt und kann je nach Verfügbarkeit des LCB aufgeteilt werden (maximal 2 Zeiträume).

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz

Das Stipendium setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wohnatelier am LCB;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 5.600 Euro;
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1200 Euro.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt im Anschluss an:

  • eine Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des luxemburgischen Kulturlebens besetzt ist.
  • einer Endauswahl durch die Leitung des Literarischen Colloquiums Berlin.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Christiane Krier (Lëtzebuerger Bicherfrënn)
  • Frank Hansen (Lëtzebuerger Bicherfrënn)
  • Tim Reuter (Centre national de littérature)
  • Sébastian Thiltges (Université du Luxembourg)
  • Jeff Schinker (Autor, Stipendiat 2023)
Bewerbungsunterlagen

Die Bewerber:innen müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Aktueller Lebenslauf und Bibliografie;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des eigenen Schreibprojekts und der Veranstaltungsthemen (3 bis 5 DIN A4-Seiten);
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel;
  • Bereits geschriebene Werke, Dokumente und Texte.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in widmet sich 2 Monaten lang in Berlin dem Schreiben und der Recherche.

Partnerschaft mit dem Centre national de littérature
Im Rahmen dieser Vereinbarung bietet das Centre national de littérature (CNL) dem:der Autor:in an, eine “ Bourglënster Ried “ zu verfassen, die in der Reihe Discours sur la littérature/Rede zur Literatur/Literary Talks veröffentlicht wird. Die Kosten für die Veröffentlichung werden vollständig vom CNL übernommen.

Im Falle einer Partnerschaft muss das Manuskript spätestens am 31. Dezember des Jahres, in dem das Stipendium vergeben wird, eingereicht werden. Ein Honorar von 1.200 EUR (eintausendzweihundert Euro) wird dem:der Autor:in zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gezahlt. Der:die Autor:in erhält außerdem 20 Exemplare des Buches, das in einer Auflage von 250 Exemplaren erscheinen soll. Das Urheberrecht an der Veröffentlichung verbleibt bei dem:der Autor:in.

Nach seiner Rückkehr kann der:die Stipendiat:in zu einem professionellen oder öffentlichen Treffen eingeladen werden, das nach einem gemeinsam von den Lëtzebuerger Bicherfrënn und dem:der Stipendiat:in erstellten Programm stattfindet.

Nach Abschluss der Residenz muss der:die Stipendiat:in Kultur | lx einen ausführlichen Bericht vorlegen, der auch an das Literarische Colloquium Berlin, das Centre National de Littérature und die Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl geht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx von dem:der Stipendiat:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in willigt ein, dass Informationen zu seiner:ihrer Person wie die Bibliografie oder Textauszüge auf der Website und in den Kommunikationsmedien von Kultur | lx veröffentlicht werden.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Literarische Colloquium Berlin bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung in Höhe von 5.600 Euro sowie die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen.

Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft im Literarischen Colloquium Berlin überwiesen, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Abschlussberichts am Ende des Aufenthalts gezahlt.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken im Zusammenhang mit der Residenz verwendet.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen, im Rahmen einer Ausschreibung, ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.

Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Die Bewerber:innen müssen:

  • Englisch oder Deutsch sprechen;
  • praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten beruflichen Laufbahn);
  • während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der:die Stipendiat:in ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine mit dem Künstlerhaus Bethanien abzustimmen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Stipendiat:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.

Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Stipendiat:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 16.800 Euro (2.800 Euro monatlich);
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 5.200Euro;
  • Produktionsförderung: 3.000 Euro, ausgezahlt vom Künstlerhaus Bethanien an den:die Stipendiat:in.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:

  • Die erste Sitzung einer mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzten Jury, bei der die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft werden, findet im Januar statt
  • Die zweite Jury tagt im Februar. Der:die Stipendiat:in wird dabei von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder vom Künstlerhaus Bethanien bestimmt werden.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Yann Annicchiarico (Künstler, Stipendiat 2023)
  • Anastasia Chaguidouline (Cercle Cité)
  • Sandra Schwender (Clervaux – cité de l’image)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Künstlerhaus Bethanien bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 80 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 20 % nach Beendigung der Residenz und nach Vorlage des Abschlussberichts durch den:die Stipendiat:in.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen

Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien