Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende

luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 23. April 2023
  • 29. Oktober 2023
Kriterien
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Bedeutung des Werks für die Entwicklung der Karriere des:der Künstler:in
  • Künstlerische Zusammenarbeit (Fotograf:innen, Grafikdesigner:innen usw.)
  • Referenzen anderer Autor:innen / Verfasser:innen
Zuschussfähige Kosten
  • Erstellungskosten
  • Herstellungs- / Produktionskosten
  • Arbeitsentgelt der Beteiligten (Autor:innen, Fotograf:innen, Designer:innen usw.)
Förderbetrag

Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.

Zahlungsmodalitäten

‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.

Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.

Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.

Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.

Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten
  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Werbecontent / EPK (nur professionelle Unternehmen, z. B. Grafiker:innen, Videofilmer:innen usw.)
  • Community Management-Leistungen
  • Plugger Radio/Playlist
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen. Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen);
  • technische Kosten (Miete von zusätzlichen Materialien, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Kosten für Covid-Tests;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), die Ausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
  • Kosten für Covid-Tests.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Gemeinsam mit dem Kulturministerium und dem Mudam Luxembourg initiiert Kultur | lx eine Ausschreibung für die Repräsentation Luxemburgs an der Biennale von Venedig. Die 60. internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst findet vom 20. April bis 24. November 2024 statt.

Durch seine fortwährende Unterstützung für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale von Venedig gewährleistet das Kulturministerium die Präsenz luxemburgischer Künstlerinnen und Künstler bei einer der wichtigsten Veranstaltungen für zeitgenössische Kunst und trägt damit zur internationalen Sichtbarmachung der landeseigenen Kunstszene bei.

Seit 2018 ist der luxemburgische Pavillon innerhalb des Arsenale, einem der beiden wichtigsten Ausstellungsflächen der Biennale von Venedig, vertreten. Hier wird ihm – sowohl seitens des Publikums als auch seitens der Fachvertreter*innen – eine erhöhte Sichtbarkeit zuteil. Für die 60. Biennale von Venedig übernimmt Kultur | lx in Kooperation mit dem Mudam Luxembourg die Organisation des luxemburgischen Pavillons.

Die in diesem Rahmen initiierte Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler*innen und Künstlerkollektive aller Genres. Vorausgesetzt wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit und/oder ein Wohnsitz in Luxemburg.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Phasen:

1. Vorauswahl der Bewerber
Frist: 26.02.2023
Benachrichtigung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber: in der Woche vom 06.03.2023.

2. Projektauswahl
Frist: 23.04.2023
Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Biennale di Venezia

Die Kunstbiennale von Venedig zählt zu den weltweit wichtigsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst. Neben den zweijährlich von Kurator*innen zusammengestellten Hauptausstellungen präsentieren rund 90 Länder ihre nationalen Beiträge.

Im Dezember 2022 wurde Adriano Pedrosa, brasilianischer Kurator und derzeitiger künstlerischer Direktor des Museu de Arte de São Paulo Assis Chateaubriand – MASP, von der Fondazione la Biennale di Venezia zum Generalkommissar der Biennale 2024 ernannt. Das Motto der allgemeinen Ausstellung ist noch nicht bekannt.

Der Pavillon

Die dem luxemburgischen Pavillon anberaumte Ausstellungsfläche erstreckt sich über 240 m² und befindet sich in einem der Sale d’Armi innerhalb der historischen Arsenale-Hallen, in denen auch die Internationale Ausstellung sowie ein Teil der nationalen Pavillons untergebracht sind. Eine Beschreibung der Räumlichkeiten ist im Anhang zu finden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: 

  1. Vorauswahl der Kandidaten

Frist: Sämtliche Einreichungen müssen bis einschließlich 26.02.2023 um Mitternacht über die Plattform https://support.kulturlx.lu/fr/ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Motivationsschreiben – Vorentwurf (eine A4-Seite)
  • Portfolio
  • Lebenslauf

Die von der Jury im Rahmen der Vorauswahl in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden in der Woche vom 06.03.2023 benachrichtigt.

 

  1. Projektauswahl

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 um Mitternacht.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf gebeten, ein detailliertes Projekt mit den folgenden Elementen zu unterbreiten:

  • Künstlerisches Projekt (maximal fünf A4-Seiten)
  • Technische Beschreibung – Pläne / Skizzen
  • Voraussichtliches Budget

Mit der Bekanntgabe der Vorauswahl werden die Künstler*innen in der Woche vom 06.03.2023 hinsichtlich der Budgetierung sowie der Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf eingeladen, ihr Projekt in der Woche vom 17.04.2023 in einer 30-minütigen Anhörung vor der Jury in Luxemburg zu präsentieren.

Die vorausgewählten Künstler*innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der vorausgewählten Künstler*innen werden öffentlich bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Jury

Der gesamte Auswahlprozess wird von einer Jury begleitet, die sich aus mehreren nationalen und internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen des Mudam Luxembourg zusammensetzt:

  • Adam Budak, Direktor, Kestner Gesellschaft Hannover
  • Michelle Cotton, Leiterin der Abteilung Künstlerische Programmgestaltung und Inhalte, Mudam Luxembourg
  • Hélène Doub, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
  • Hélène Guénin, Direktorin,MAMAC | Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain de Nice
  • Stilbé Schroeder, Kuratorin, Casino Luxembourg – Forum d’art contemporain
  • Bettina Steinbrügge, Direktorin, Mudam Luxembourg, Präsidentin der Jury
  • Joel Valabrega, Kuratorin, Mudam Luxembourg
Auswahlkriterien

Bei ihrer Wahl berücksichtigen die Jurymitglieder den künstlerischen Werdegang des/der Kandidaten/in, die Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts, seine Einbindung in den internationalen Kontext der Biennale sowie seine technische und finanzielle Durchführbarkeit.

Anforderungsprofil

Die sich bewerbenden Künstler*innen müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg ansässig sein. Wenn es sich um ein Künstlerkollektiv handelt, muss mindestens ein Mitglied dieses Kriterium erfüllen. Des Weiteren muss ihr Werdegang eine berufliche Tätigkeit als bildende*r Künstler*in nachweisen. Bewerbungen von Künstlerkollektiven oder Künstler*innen mit einer transdisziplinären Ausrichtung sind ebenfalls willkommen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Auswahlverfahren an die folgende Adresse: biennale@kulturlx.lu

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder nach dem 26.02.2023 eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der Fonderie Darling in Montreal eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen in der Fonderie Darling in Montreal.

Ab 2023 bietet Kultur | lx – Arts Council Luxembourg als Pilotprojekt die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts um weitere 3 Wochen im Rahmen des Residenzprogramms der Gare Matapédia in der kanadischen Region Gaspésie.

Die Fonderie Darling ist ein Zentrum für bildende Kunst in einer alten Gießerei mit Denkmalcharakter im Westen der Altstadt von Montreal. Das 2002 gegründete und von dem gemeinnützigen Verein Quartier Éphémère geführte Zentrum hat sich die Förderung von Forschung, kreativem Schaffen, Produktion sowie die Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst zur Aufgabe gemacht. Einheimische wie internationale Künstler:innen stehen somit im Mittelpunkt des Programms und der Aktivitäten der Fonderie Darling.
Internationale Austauschmaßnahmen sind für die Dynamik eines künstlerischen Schaffensraums unverzichtbar und sorgen für die kulturelle Durchmischung. Sie fördern die Kreativität und ermöglichen langfristige Beziehungen zwischen Künstler:innen und Kunstprofis jeder Couleur. Die Fonderie Darling fördert diesen Austausch in zweierlei Form: Indem sie regelmäßig ausländische Künstler:innen ausstellt, ausländische Kommissare in ihr Galerieprogramm aufnimmt und durch internationale Residenzprogramme im Atelierkomplex.

Die Gare de Matapédia ist ein denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude mit nach wie vor intakter ursprünglicher Architektur. Er liegt in einem kleinen Ort mit einem großartigen Naturpanorama. Die zum Kunst- und Gemeinschaftszentrum umfunktionierte Gare de Matapédia ist heute für verschiedene Nachbargemeinden ein Raum und ein Atelier für künstlerisches Schaffen, Produktion und Verbreitung.

Die Residenz im Ausland möchte Künstler:innen dazu ermutigen, in die Kunstszene Montreals einzutauchen und die Vernetzung mit Künstler:innen vor Ort anzugehen, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt. Die Künstler:innen können ihr persönliches Schaffenswerk bei dieser Residenz vorantreiben und unterliegen dabei keiner Ergebnisverpflichtung. Eine Residenz bietet dem:der Künstler:in die Möglichkeit, schöpferisch tätig zu sein, zu experimentieren, in verschiedene gesellschaftliche Realitäten einzutauchen, aber auch Kooperationen oder Partnerschaften zu initiieren und die Verbreitung seines:ihres Werks zu begleiten. Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Rechercheresidenz für bildende Künstler:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen. Anmeldeschluss ist Sonntag, der 18. September 2022 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Der Aufenthalt findet vom 1. September bis 30. November 2023 in der Fonderie Darling und vom 1. bis 22. Dezember 2023 in der Gare de Matapédia statt (angesichts der coronabedingten Pandemielage sind diese Termine vorläufig und können sich abhängig von den aktuellen Gegebenheiten möglicherweise ändern). Die Residenz kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden. Der:die Künstler:in wohnt in der Fonderie Darling in einem der vier Residenzateliers. Die Wohnung hat eine Spüle, einen kleinen Küchenbereich und ein möbliertes Mezzanin. Im ebenfalls möblierten Atelier befindet sich ein kleines Schlafzimmer. Das Bad, die große Küche, Esszimmer und Dachterrasse dagegen sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.

Bei der Residenz in der Gare de Matapédia bekommt der:die Künstler:in eine Wohnung im Ort Matapédia und ein Arbeitsstudio in der Gare de Matapédia.

Die Verlängerung der Residenz um 3 Wochen in der Gare de Matapédia ist optional. Der:die Künstler:in muss bereits bei der Bewerbung angeben und begründen, ob und wie er diese Gelegenheit nutzen möchte. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann keine Verlängerung für eine Residenz in Matapédia mehr beantragt werden.

Das Residenzprogramm von Fonrie Darling/Gare de Matapédia beinhaltet folgende Leistungen:

  • Betreuung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Förderung für die Entwicklung und Verbreitung der künstlerischen Arbeit und die Vernetzung durch von Kunstprofis veranstaltete regelmäßige Begegnungen
  • Bereitstellung der Künstlerateliers und erfahrener Techniker:innen
Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 8.400 Euro (Fonderie Darling) bzw. 8.400 + 2.100 Euro = 10.500 Euro (Fonderie Darling + Gare de Matapédia)
  • Reisekosten: Pauschal 1.500 Euro für Montreal + 500 Euro für die Hin- und Rückfahrt Montreal-Matapédia
  • Produktionsförderung: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.
Ablauf

Für die Bewerbung wird keine Vergütung bezahlt.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt:

  • nachdem zunächst eine Vorauswahl vorgenommen wurde: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des Kultursektors besetzt ist.
  • Im Anschluss daran durch die Leitung der Fonderie Darling.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Jury

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Sie setzt sich aus Persönlichkeiten aus der kulturellen Szene Luxemburgs zusammen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweiskopie
  • Wohnsitzbescheinigung des Bewerbers
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) (3 bis 5 DIN A4-Seiten)
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Der:die Bewerber:in muss sich vor der Bewerbung über die Einreisebestimmungen nach Kanada und insbesondere über geltende Coronamaßnahmen informieren, um sicherzustellen, dass er:sie die Residenz wahrnehmen kann.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Verpflichtungen des:der Künstler:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Künstler:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen, Begegnungen zu veranstalten, zu sensibilisieren und die Besucher:innen der Fonderie Darling in den Schaffensprozess einzubeziehen.

Der:die Künstler:in verpflichtet sich, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an die Fonderie Darling geht. Dieser Bericht darf von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx – Arts Council Luxembourg von dem:der Künstler:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Montreal ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung und die Reisekostenpauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Fonderie Darling überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Veranstaltung oder Begegnung angewiesen.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste bisheriger Stipendiat:innen

 

Fonderie Darling

www.fonderiedarling.org

Fonderie Darling | Kombiniertes Residenzprogramm zwischen Montreal und Matapédia

Caroline Andrieux, Gründerin und künstlerische Leiterin

caroline@fonderiedarling.org

Tel. (+001) 514 392-1554

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).

Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Künstlermanager:innen/Management

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Allgemeine Fragen – einzureichende Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers und/oder Präsentation des Unternehmens
  • Vorstellung der Künstler:innen, die mit der Bewerberin/dem Bewerber zusammenarbeiten
  • Statut (Auswahl)
    • VoG
    • Sarl
    • Freiberuflich
    • Sonstige (Liste)
  • Ausweis (Upload)
  • Strategischer Entwicklungsplan / Geschäftsplan / Karriereplanung für 2022–2024
    • Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und/oder sich selbst, Ihre Stärken und die Form, in der Ihre Aktivitäten zur Gesamtentwicklung des Musiksektors in Luxemburg beitragen.
    • Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Aktivitäten und Ziele, die Sie und Ihre Künstler:innen während der Kalenderjahre 2022–2024 erreichen wollen.
    • Schätzung des Gesamtbudgets und der Beträge, die Sie pro Geschäftsjahr für Ihre einzelnen Entwicklungstätigkeiten ausgeben werden.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.

Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.

Zielsektor

Musik

Vergabe

Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.

Kriterien
  • Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Zusammenarbeit mit mindestens einem:einer Künstler:in aus Luxemburg, der:die idealerweise über eine solide Exportstrategie verfügt; Manager:innen, die mit Künstler:innen arbeiten, welche Anspruch auf eine Förderung von Kultur | lx haben, werden bevorzugt.
  • Relevanz und Einzigartigkeit der gemanagten Künstler:innen
  • Professionelle Manager:innen aus der Musikbranche in Voll- oder Teilzeit.
  • Nachweis eines Vertrags mit einem:einer Künstler:in aus Luxemburg und/oder eine Betriebsgenehmigung und/oder Status als VoG, Sarl, Freiberufler etc. erforderlich
  • Überzeugende langfristige Karrierestrategie
  • Der Nachweis eines internationalen Netzwerks ist von Vorteil (Agenten, Booker, Labels etc.)
Erwartete Aktivitäten

Umfasst u.a.:

  • Weiterentwicklung der persönlichen Karriere (Geschäftsbesprechungen, Arbeitszeit, die für den Besuch von Veranstaltungen und Fachmessen, Workshops usw. aufgewendet wird)
  • Täglicher Austausch mit den Künstler:innen
  • Strategische Planung der Veröffentlichung von Platten, von Konzerten, Festivals und anstehenden Projekten.
  • Organisation von Tourneen
  • Ausarbeitung von Marketing- und Merchandisingstrategien
  • Networking durch internationale Geschäftstreffen und Veranstaltungen
    • Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr bereitgestellt.
  • Ausarbeitung und Verfolgung langfristiger Karriereziele
  • Teilnahme an einem Mentoringprogramm, in dessen Rahmen alle zwei Monate ein persönliches Gespräch mit einem:einer in der europäischen Musikszene tätigen Manager:in vorgesehen ist
  • Vierteljährlich stattfindende Treffen mit Kultur | lx
Stipendiumshöhe

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:

  • mit ihren:seinen (luxemburgischen) Hauptkünstler:innen wöchentlich zu arbeiten
  • weitestgehend die im Rahmen dieses Stipendiums definierten Leitlinien und Initiativen einzuhalten und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts notwendig sind
  • alle zwei Monate an einem Mentoringprogramm mit einem:einer in der europäischen Musikszene aktiven Manager:in teilzunehmen
  • an mindestens zwei internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen (z. B.: Reeperbahn Festival, jazzahead!, IAMA, Eurosonic Noorderslag, Europe Jazz Conference, Classical:NEXT, WOMEX). Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr bereitgestellt.
  • einmal pro Quartal einen Bericht über die eigenen Aktivitäten und Projekte einzureichen
  • am Jahresende jeweils einen detaillierten Bericht einschließlich Jahresabschlussrechnung vorzulegen
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft einzuhalten (Steuern, Sozialabgaben, Urheberrechte und damit zusammenhängende Rechte usw.)
  • Kultur | lx über bevorstehende Events (Veranstaltungen, Workshops etc.) und Initiativen mit den betreuten Künstler:innen zu informieren und rechtzeitig alles vorzulegen, was für deren Mediatisierung und Promotion erforderlich ist (Bilder, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • während des Jahres regelmäßig mit Kultur | lx über die eigenen Fortschritte im Gespräch zu bleiben.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):

    • 1. Auszahlung: Oktober 2022 – 5 000 € bei Vertragsunterzeichnung
    • 2. Auszahlung: 5 000 € nach den ersten sechs Monaten auf Vorlage eines Zwischenberichts
    • 3. Auszahlung: Oktober 2023 – 5 000 € für das zweite Jahr, erst nach Vorlage eines detaillierten Tätigkeitsberichts und eines abschließenden Finanzberichts über alle Aktivitäten des ersten Jahres
  • Falls nach Ablauf des ersten Jahres kein Bericht vorgelegt wird, können die Stipendiat:innen die Finanzierung für das zweite Stipendienjahr nicht in Anspruch nehmen.
    • 4. Auszahlung: 5 000 € nach Ablauf von sechs Monaten; Voraussetzung hierfür ist die Abgabe eines Abschlussberichts für das zweite Jahr im Oktober 2024 als Abschluss des Artist Management Programms
  • Falls der Abschlussbericht nicht vorgelegt wird, ist die Institution berechtigt, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Stipendiums zu verlangen. 

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Mit diesem Instrument unterstützt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit dem Kulturministerium und der Theater Federatioun die Teilnahme und Verbreitung einer luxemburgischen Theaterproduktion beim OFF-Festival 2024 in Avignon, einem für die wirtschaftliche Verwertung der darstellenden Kunst strategisch wichtigen Event. Veranstaltungsort wird die Caserne des Pompiers sein, in der auch die Vertreter der Region Grand Est im Rahmen ihrer Vereinbarung mit dem luxemburgischen Kulturministerium auftreten.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • Gemeinnützige Verbände (Asbl)
  • Kultureinrichtungen
  • Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
  • Für die Auswahl in Frage kommen Darbietungen aus den Bereichen Theater, Marionettentheater, Musiktheater, Kinder- und Jugendtheater und multidisziplinäre Stücke, die 2022 entstanden sind oder zwischen September 2022 und Juni 2023 wiederaufgeführt werden.
  • Anmeldeschluss ist Sonntag, der 15. Januar 2023 um Mitternacht.
Ausschluss und Einschränkungen

Das Künstlerensemble darf im Rahmen seines Auftritts beim Festival in Avignon keine andere Förderung von Kultur | lx erhalten.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst (außer Tanz)

Ablauf und Jury

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Die Bewerber:innen können ein oder mehrere Projekte einreichen.

Eine unabhängige Jury sieht sich die eingereichten Aufführungen in Präsenz oder ggf. per Video an. Die Auswahl der prämierten Produktion erfolgt anhand der künstlerischen Qualität der Darbietung sowie der Qualität und Machbarkeit des eingereichten Projekts.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht den Auswahlkriterien entsprechende Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Serge Basso de March (Autor und Dichter)
  • Pablo Chimienti ( Beauftragter für Kommunikation und PR bei der THEATER FEDERATIOUN)
  • Godefroy Gordet (Journalist, Autor, Regisseur und Vorsitzender des grenzüberschreitenden Kollektivs von Dramaturgen Le Gueuloir)
  • Lee Fou Messica (künstlerische Leiterin des Espace Bernard-Marie Koltès – scène conventionnée d’intérêt national in Metz und Ko-Präsidentin des Netzwerks Quint’Est)
  • Karine Sitarz (Kritikerin)

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verwurzelung von Künstler:in oder Verein in der luxemburgischen Kulturszene
  • Künstlerische Qualität der Darbietung
  • Machbarkeit der Werbe- und Verbreitungsstrategie, zumindest in Frankreich
  • Geeignete Profile des beruflichen Umfelds
  • Anpassbarkeit der Darbietung an die Aufführungsbedingungen des OFF-Festivals in Avignon (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, geringe Lagermöglichkeiten, Einschränkungen bezüglich der Beleuchtung, Länge der Zeitfenster usw.) und insbesondere in der Caserne des Pompiers (siehe Datenblatt)
  • Verständlichkeit der Darbietung für ein französischsprachiges Publikum
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio des Ensembles
  • Verbreitungsdossier
  • Datenblatt
  • Produktionsbudget für die Aufführung in Avignon
  • Mit Begründung untermauerte Unterlagen und Strategie zur Verbreitung des Stücks
  • Möglichst bald eine hochwertige Audioaufnahme
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Gagen
  • Tagespauschale
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen)
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material)
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presseagentur/PR (Honorare)
    • Werbeflächen (Printmedien, Radio, Internet, Fachveröffentlichungen usw.)
    • Digitalwerbung und -marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram usw.)
    • Einladungen für Fachvertreter:innen
  • Honorar des:der Verbreitungsbeauftragten
Verpflichtungen des Ensembles

Das Künstlerensemble, das ein oder mehrere Projekte einreicht, verpflichtet sich, in der Auswahlphase Einladungen für die Jurymitglieder im Rahmen der verfügbaren Plätze zu gewährleisten.

Das Künstlerensemble garantiert, dass es während des gesamten OFF-Festivals in Avignon und eventuell für eine Tournee in der darauffolgenden Saison zur Verfügung steht.

Das Künstlerensemble verbürgt sich dafür, dass die Urheberrechte an der Darbietung für das Festival und eine Tournee in Frankreich gesichert sind.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, Kultur | lx einen Auswertungsbericht seiner Teilnahme am OFF-Festival in Avignon vorzulegen (Bilanz insbesondere einschließlich Finanzbericht, Zuschauerzahlen, Resonanz in den Medien, Anzahl der mit Fachvertretern geknüpften Kontakte, anvisierte Verbreitungsansätze usw.).

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, für Vorbereitungstreffen und Meetings mit der Jury und den Mitarbeiter:innen von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Verpflichtungen von Kultur | lx

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Zahlungsmodalitäten

Die Förderung wird in zwei Tranchen ausgezahlt:

  • Die erste Tranche in Höhe von maximal 80 % des Gesamtförderbetrags wird bei Unterzeichnung des Vertrags gezahlt.
  • Die zweite Tranche in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtförderbetrags wird bei Vorlage des Bewertungs- und Finanzberichts gezahlt.
Weitere Infos

Liste der Preisträger:innen der letzten Jahre:

2019 – Révolte von Alice Birch/Regie: Sophie Langevin
2021 – Salles Gosses von Mihaela Michailov/Regie: Fábio Godinho
2022 – Terres Arides von Ian De Toffoli/Regie: Ian De Toffoli (und Ensemble)

Mehr erfahren
https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.theater.lu/

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.

Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.

Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.

Empfänger:innen

Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten. In Frage kommen Künstler:innen aus Luxemburg oder mit Wohnsitz in Luxemburg. Bewerber:innen müssen:

  • Praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten professionellen Laufbahn)
  • Französisch oder Englisch sprechen
  • Während der Residenzzeit verfügbar sein

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: 20. November 2022 um Mitternacht

Residenzbedingungen

Der:die Künstler:in erhält vom September bis November 2022 ein Wohnatelier am Standort Marais. Der Aufenthalt kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden.

Die Wohnateliers haben eine Größe von 20 bis 55 m², also durchschnittlich 40 m², und umfassen einen möblierten Arbeits- und Wohnbereich (Arbeitsbereich, Schlafzimmer, Bad und Küche). Manche Ateliers verfügen über ein Klavier. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang.

Neben der Bereitstellung des Wohnateliers in der Cité internationale des Arts kommt der:die Stipendiat:in auch in den Genuss eines Unterhaltsstipendiums und einer Projektbetreuung durch Kultur | lx, der Mission Culturelle Luxemburgs in Frankreich und des Teams der Cité internationale des Arts.

Der:die Residenzkünstler:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt. Haustiere sind nicht zulässig.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
    • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers in der Cité international des Arts
    • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 8.400 Euro
    • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1.800Euro
    • Produktionskosten: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.

    Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:

    • 200 Euro Kaution für die Cité international des Arts
    • Lebenshaltungskosten (Essen, Reisen und Transport während der Residenz usw.)
    • Der:die Künstler:in muss während des Aufenthalts in Paris eine Krankenversicherung und eine Krankenrücktransportversicherung haben.
    • Der:die Residenzkünstler:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt, die der:die Residenzkünstler:in übernehmen muss.
Ablauf und Jury

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury besteht aus Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Meldebescheinigung
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Lebenslauf
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der Stipendiat:innen

Mehr informationen:
Cité internationale des Arts