Nach der Wiederaufnahme der luxemburgischen Auswahl beim Festival OFF in Avignon im Jahr 2022 sowie der neu geschaffenen Förderung für die Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe im Jahr 2023 bietet Kultur | lx luxemburgischen Produzent:innen nun die Möglichkeit, sich strategisch auf die potenzielle Vorstellung ihrer Produktionen im Jahr 2025 vorzubereiten.
Die Präsenz auf diesen Plattformen erfordert beträchtliche Investitionen sowie die präzise Definition der Ziele und zu erwartenden Ergebnisse.

Unsere Ziele für luxemburgische Produzent:innen:
● Positionierung auf der für die geplante Produktion am besten geeigneten Plattform (ästhetische Übereinstimmung, bevorzugte Verbreitungsgebiete, zeitlicher Rahmen etc.);
● Begleitung bei der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort für die jeweilige Produktion (Sichtbarkeit für Fachpublikum, Rahmenbedingungen);
● Beratung, Kommunikation und Networking für eine optimierte Präsenz und die Begünstigung zukünftiger Tourneen.

Ziele für Kultur | lx:
● Zusammenstellung einer luxemburgischen Auswahl, die den Anforderungen der Zielplattformen optimal entspricht;
● Optimale Sichtbarkeit für internationales Fachpublikum durch eine gezielte Auswahl der Spielorte auf den Festivals;
● Förderung von Projekten mit einer internationalen Zirkulationsstrategie.

Um im Jahr 2025 vor diesem Hintergrund eine luxemburgische Auswahl im Rahmen des Festivals OFF in Avignon sowie des Edinburgh Festival Fringe zu präsentieren, ruft Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zu einer Interessenbekundung auf. Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um strategische professionelle Plattformen, die durch ihre Möglichkeiten für Bekanntmachung und Networking signifikant zur Zirkulation luxemburgischer Kreationen sowie zur Karriereförderung von Kulturschaffenden aus dem Sektor der darstellenden Kunst beitragen können.
Die Begleitung durch Kultur | lx umfasst eine finanzielle Förderung für die Zirkulation der Produktion sowie die Organisation eines Prospektionsprogramms.

Empfänger:innen

Produzent:innen aus dem Sektor der darstellenden Kunst:

  • Künstler:innen;
  • Gemeinnützige Vereine (e.V);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.

Die Auswahl richtet sich an in den vergangenen 5 Jahren entstandene Aufführungen aller Disziplinen.

Die Uraufführung der fertigen Produktion muss vor dem Festival OFF in Avignon bzw. dem Edinburgh Festival Fringe stattfinden und darf keinesfalls im Rahmen der Festivals erfolgen.

Der/die Produzent:in kann sich mit jeweils zwei verschiedenen Stücken für beide Plattformen bewerben. Im Falle einer Doppelbewerbung muss er/sie eine globale Strategie vorlegen und seine/ihre Fähigkeit zur Gewährleistung einer doppelten Präsenz sowie zur Ergreifung der erforderlichen Folgemaßnahmen hinsichtlich der neu geschaffenen Möglichkeiten belegen können.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Ablauf

1. Luxemburgische Auswahl beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe

Schritt 1:
Im Rahmen des für jedes Festival festgelegten Budgets wählt das Auswahlkomitee für darstellende Kunst unter den eingegangenen Bewerbungen Projekte aus, die alle erforderlichen Kriterien erfüllen.

Schritt 2:
Die ausgewählten Projektträger:innen erhalten die für die Einreichung ihrer Produktion bei den zuvor identifizierten Spielorten der Festivals vorgesehene Begleitung.

Die Unterstützung durch Kultur | lx erfolgt ausschließlich bei Aufnahme der Produktion in das Programm eines der folgenden Spielorte:

  • Festival OFF in Avignon: Théâtre du Train Bleu; La Manufacture; Le 11 – Gilgamesh; Théâtre Golovine; Théâtre des Halles; Théâtre Transversal; Théâtre du Balcon; Théâtre du Chêne noir; Théâtre des Carmes; Théâtre du Chien qui fume; Le Totem; La Factory; La Scierie.
  • Edinburgh Festival Fringe: Summerhall; Assembly; Dance Base; C venues; Zoo; Traverse Theatre; Pleasance; Gilded Balloon; Underbelly.

Im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten kann Kultur | lx nur eine begrenzte Anzahl an Projekten unterstützen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

 

2. Luxemburgische Delegation: Prospektionsprogramm beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe
Für eine aus luxemburgischen Fachvertreter:innen bestehende Delegation organisiert Kultur | lx ein eigens zusammengestelltes Prospektionsprogramm. Im Rahmen der Förderung für Prospektion, Recherche und Karriereentwicklung kann Kultur | lx auch freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende unterstützen.

Die Teilnahme an der Delegation ist jeweils auf fünf Personen beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch das Auswahlkomitee für darstellende Kunst und auf Grundlage der klar identifizierten Ziele der Kandidat:innen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ABSL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung;
  • Sicherstellung eines professionellen künstlerischen Umfelds (Produzent:in, Vertriebsbeauftragte:r, PR-Agentur etc.);
  • Eignung der Aufführung für die Aufführungsbedingungen des Festivals OFF in Avignon bzw. des Edinburgh Festival Fringe (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, begrenzte Lagermöglichkeiten, eingeschränkte Beleuchtung, Aufführungszeiten);
  • Verständlichkeit der Aufführung für ein französischsprachiges Publikum in Avignon bzw. ein englischsprachiges Publikum in Edinburgh;
  • Internationale Verbreitungsstrategie hinsichtlich der Präsenz auf der Plattform (vorher und nachher);
  • Investition des Produzenten/der Produzentin (Finanzierung, Valorisierung der Industrieeinlage, Begleitung).
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio vom ganzen Team;
  • Zusammenfassung eines strategischen Entwicklungsplans hinsichtlich der Teilnahme am Festival OFF in Avignon bzw. am Edinburgh Festival Fringe;
  • Technische Daten;
  • Budget (Ausgaben und Einnahmen) für die Produktion der Aufführung in Avignon bzw. Edinburgh, einschließlich der vorbereitenden und nachbereitenden Schritte;
  • Aufnahme in guter Audio- und Videoqualität. Falls sich die Produktion noch in der Entwicklung befindet: detaillierte Unterlagen zum Projekt sowie den einzelnen Phasen seiner Umsetzung. Die Uraufführung der fertigen Produktion muss vor dem Festival OFF in Avignon bzw. dem Edinburgh Festival Fringe stattfinden und darf keinesfalls im Rahmen der Festivals erfolgen;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die Ihre Bewerbung unterstützen könnten.
Zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten;
  • Übernachtungskosten;
  • Gagen für künstlerische und technische Teams (gemäß ASPRO / THEATER FEDERATIOUN-Tariftabelle);
  • Verpflegungsmehraufwand;
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen);
  • Technische Kosten (Mietkosten für zusätzliches Equipment);
  • Urheberrechte;
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presse-/PR-Agentur (Honorare);
    • Kosten für Werbeflächen (Printmedien, Radio, Web, Fachveröffentlichungen etc.);
    • Digitale Werbung und Marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram etc.).
Aufstellung und Bedingungen für zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten:
    Hin- und Rückreise innerhalb Europas
    Zugreisen sind zu bevorzugen. Erstattung für Zugtickets in der 2. Klasse oder Flugtickets in der Economyclass.
    Autofahrten werden nur übernommen, wenn keine alternativen Reisemöglichkeiten bestehen (0,30 €/Kilometer plus eventuelle Mautgebühren).
  • Unterbringung
    • Höchstbetrag für die Unterbringung in Avignon: 90 €/Nacht/Person.
    • Höchstbetrag für die Unterbringung in Edinburgh: 110 €/Nacht/Person.
  • Gagen für technische und künstlerische Teams gemäß den von ASPRO und der THEATER FEDERATIOUN genehmigten Mindestsätzen: Vollständige Liste der Tarifempfehlungen herunterladen.
  • Verpflegungsmehraufwand:
    30 €/Tag/Person an Arbeitstagen. 15 €/Tag/Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht entschädigt, unvorhergesehene Ausfälle ausgenommen.
  • Werbekosten: Globaler Höchstbetrag in Höhe von 6.000 €.
  • Kosten für die Wiederaufnahme eines bereits bestehenden Werkes, das eine erhebliche Unterbrechung erfahren hat (12 Monate ab dem Zeitpunkt der letzten Aufführung). Im Rahmen der Wiederaufnahme ist der Austausch eines/einer oder mehrerer Interpret:innen möglich.
    Übernahme der Anmietung eines Probenraums sowie der Probenhonorare zu den von ASPRO und der THEATER FEDERATIOUN genehmigten Mindestsätzen. Die Förderung umfasst maximal 5 Arbeitstage.
Verpflichtungen des künstlerischen Teams
  • Das gesamte künstlerische Team garantiert seine Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Festivals OFF in Avignon bzw. des Edinburgh Festival Fringe sowie für eine potenzielle Tournee in den darauffolgenden Spielzeiten. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit innerhalb des Festivalzeitraums ist eine Begründung der begrenzten Teilnahmedauer vorzulegen.
  • Das künstlerische Team garantiert, dass die Urheberrechte der Aufführung für das Festival sowie für eine potenzielle Auslandstournee gesichert sind.
  • Mit der Einreichung der Interessenbekundung bestätigt das künstlerische Team die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder des Auswahlkomitees Zugang zu den personenbezogenen Daten der Teammitglieder erhalten.
  • Das künstlerische Team berechtigt die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.
  • Das künstlerische Team verpflichtet sich, für Treffen, Vor- und Nachbesprechungen mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.
Verantwortung von Kultur | lx

Kultur | lx garantiert die künstlerische Freiheit der Kandidat:innen.

Gesundheit und Wohlbefinden

Als außergewöhnliche Plattformen für die Bekanntmachung von Künstler:innen und ihren Produktionen versammeln sowohl das Festival OFF in Avignon als auch das Edinburgh Festival Fringe jährlich Hunderte Programmgestalter:innen und Produzent:innen. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung ist die Teilnahme sowie die Zeit vor, während und nach dem Festival mit erheblichen finanziellen Kosten und einem beträchtlichen persönlichen Einsatz verbunden. Die mehrwöchige tägliche Präsentation sowie das Marketing für eine Produktion unter tausenden weiteren Aufführungen in einem unvertrauten internationalen Umfeld kann sich auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmenden auswirken. Wir bitten potenzielle Kandidat:innen, sich im Vorfeld gründlich mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.

Bitte beachten Sie den Abschnitt Gesundheit und Wohlbefinden auf der Fringe-Website: Gesundheit und Wohlbefinden | Fringe Connect (edfringe.com)

Zusätzliche Informationen

Verzeichnis der jüngsten Vertreter:innen der luxemburgischen Auswahl

In Avignon:

2024
Corps au bout du monde von Marion Rothhaar, La Manufacture
Go ! von Jennifer Gohier, Train bleu
Megastructure von Sarah Baltzinger und Isaiah Wilson, L’Atelier

2023
Petit Frère, la grande histoire Aznavour von Laure Roldàn und Gaëtan Vassart, Caserne des pompiers
Hear Eyes Move, dances with Ligeti von Elisabeth Schilling, Hivernales – CDCN d’Avignon

2022
Terres Arides von Ian de Toffoli / Inszenierung Ian de Toffoli (und Ensemble), Caserne des pompiers
Starving dingoes von Léa Tirabasso, Hivernales – CDCN d’Avignon

2021
Salles Gosses von Mihaela Michailov / Inszenierung Fábio Godinho, Caserne des pompiers
Hidden Garden von Jill Crovisier, Théâtre Golovine
The Passion of Andrea 2 von Simone Mousset, Hivernales – CDCN d’Avignon

2019
Révolte von Alice Birch / Inszenierung Sophie Langevin, Caserne des pompiers


In Edinburgh:

2023
stark bollock naked von Larisa Faber, Assembly
Shoot the Cameraman von AWA – As We Are, Assembly
Lovefool von Gintare Parulyte, Summerhall (mit Unterstützung des TNL)


Weiterführende Informationen

https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.edfringe.com/

Nach einer ersten Edition im März 2023 organisiert Kultur lx – Arts Council Luxembourg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Theatern und Kulturzentren des Landes vom Mittwoch, dem 6. November, bis Freitag, dem 8. November 2024, eine zweite nationale Plattform der darstellenden Künste in Luxemburg. Mit Aufführungen, Work in Progress-Präsentationen, Pitch-Sessions und Networking-Events richtet sich auch dieser zweite Fokus an ein internationales Fachpublikum und soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und Internationalisierung der luxemburgischen Künstler:innen und Produktionen beitragen.

Für das Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2024 initiiert Kultur | lx einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.

Empfänger:innen

Produzent:innen im Sektor Darstellende Kunst:

  • Künstler:innen;
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.

Für luxemburgische Produktionen: Mehrheitlich aus Luxemburg finanzierte Produktionen, deren Schöpfer:innen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg wohnhaft sind (Regisseur:innen, Choreograf:innen, Autor:innen etc.).

Der Aufruf richtet sich an Aufführungen aller Disziplinen. Für die Bewerbung sind drei Kategorien vorgesehen:

  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus im Programm der sich bewerbenden Einrichtungen vorgesehene Aufführungen (Neukreationen oder Wiederaufnahmen);
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Produktionsphase befindliche Aufführungen;
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Entwicklung befindliche Aufführungen/Projekte.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Donnerstag, dem 29.02.2024, um Mitternacht.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst.

Ablauf

Das künstlerische Programm basiert auf den drei im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kategorien:

  • Vorstellungen (bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen);
  • Work in Progress-Präsentationen (Aufführungen in der Produktionsphase);
  • Pitch-Sessions (Aufführungen/Projekte in der Entwicklungsphase).

Sämtliche Vorschläge für diese drei Kategorien sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Vorstellungen

Die Einreichung von Vorschlägen für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen müssen durch die verantwortlichen Veranstaltungsorte erfolgen.

Bei den Aufführungen muss es sich um Neukreationen handeln oder die Uraufführung innerhalb der vergangenen fünf Jahre erfolgt sein.

Die Kosten für die Aufführungen sind von den verantwortlichen Veranstaltungsorten zu tragen.

Work in Progress

Work in Progress-Vorschläge können von Produzent:innen des Sektors Darstellende Kunst (Künstler:innen, ASBL, Kultureinrichtungen) und ausschließlich mit Zusage der für die Work in Progress-Präsentationen vorgesehenen Veranstaltungsorte (Theater, Kulturzentren oder sonstige Veranstaltungsorte) eingereicht werden.

Die Präsentation des Work-in-Progress sollte zwischen 5 und 30 Minuten dauern, wobei die Zeit für den Austausch mit den Fokus-Gästen nicht eingeschlossen ist. Die Veranstaltungsorte müssen die technischen Kosten tragen. Die Kosten für die künstlerischen Teams – Regisseure, Choreographen, Darsteller – werden von Kultur | lx für bis zu 3 Personen wie folgt übernommen:

  • Künstlerisches Team: Gage in Höhe von 220 € zzgl. MwSt. pro Person;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht und pro Person;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 € pro Person.

Pitch-Sessions

Pitch-Vorschläge können von unabhängigen Künstler:innen, ASBL und Kultureinrichtungen eingereicht werden.

Die Pitch-Sessions eröffnen die Möglichkeit, verschiedenste Ideen auszutauschen, Feedback zu erhalten und unter den internationalen Fokus-Gästen potenzielle Partnerschaften zu initiieren. Von einzigartigen Arbeitsstrukturen über neue Modelle bis hin zu bewährten Praktiken: Der Aufruf ist auch für Vorschläge offen, die über die Schaffung einer Aufführung hinausgehen.

Für eine Pitch-Session ist eine Dauer von bis zu 20 Minuten einschließlich der für den Austausch mit den Fokus-Gästen anberaumten Zeit vorzusehen.
Kultur | lx übernimmt die folgenden Kosten für eine Person pro Projekt und ausschließlich für die ausgewählten unabhängigen Künstler oder Kompanien:

  • Gage in Höhe von 100 € zzgl. ;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 €.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann mehrere Vorschläge für jede der verschiedenen Programmkategorien einreichen.

Die Vorschläge werden von einer Jury geprüft und ausgewählt.

Jury

Eine unabhängige Jury wird die Projekte auf der Grundlage der in diesem Aufruf genannten Kriterien auswählen.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Vesna Andonovic (Beauftragte der Abteilung für Kunstschaffen und Kunstförderung, Tanz, Audiovisuelles und digitale Künste des Kulturministeriums);
  • Sascha Dahm und Andrea Primm (Präsident und Direktionsbeaufragte der THEATER FEDERATIOUN);
  • Bek Berger (Unabhängige Produzentin);
  • Kristina Svickienė (Künstlerische Leiterin des Internationalen Theaterfestivals Vilnius, Sirenos);
  • Victor Mayot (Leiter der Abteilung Darstellende Kunst bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg);

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ASBL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung/des Projekts
  • Relevanz der behandelten Themen;
  • Potenzial für internationale Tourneen und/oder Kooperationen;
  • Verständlichkeit für ein internationales Publikum (nonverbale Form, auf Englisch verfügbare Texte, Kontextualisierung etc.);
  • Verständnis für die Herausforderungen und Ziele der Präsentation in einem internationalen Umfeld.
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf/Portfolio;
  • Kurze Präsentation der Herausforderungen/Ziele auf internationaler Ebene (vorrangige Zielländer, angestrebte Kooperationspartner, Liste bestehender oder neuer Kontakte);

Für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen:

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Aufnahme der vollständigen Aufführung;
  • Wenn die Aufführung bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht uraufgeführt wurde: vollständige Unterlagen zur Präsentation und Produktion der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Aufführungen, die sich in der Entstehungsphase befinden (Work in Progress)

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Künstlerisches Statement;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Projekte in der Entwicklungsphase (Pitch):

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.
Verpflichtungen der Kandidat:innen

Die Kandidat:innen garantieren ihre Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Fokus Darstellende Kunst 2024 in Luxemburg.

Die Kandidat:innen garantieren, dass sie über die luxemburgischen Urheberrechte an dem von ihnen eingereichten Werk verfügen.

Mit der Einreichung ihrer Vorschläge bestätigen die Kandidat:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder der Jury Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhalten. Die Kandidat:innen berechtigen die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.

Die Kandidat:innen verpflichten sich, nach der Auswahl ihres Vorschlags für Treffen und vorbereitende Meetings mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Ergänzende Informationen

Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2023
Artikel: Rückblick auf einen ersten Fokus der darstellenden Künste in Luxemburg

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde verfasst in Zusammenarbeit mit: ASSITEJ Luxembourg; Mierscher Kulturhaus; Rotondes; THEATER FEDERATIOUN; Théâtre du Centaure; Théâtre National du Luxembourg; TRIFOLION Echternach; TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois.

In Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium und luca – Luxembourg Center for Architecture initiiert Kultur | lx einen Projektwettbewerb für die Konzeption und Realisierung des luxemburgischen Beitrags zur 19. Architekturbiennale in Venedig. Die 19. Internationale Architekturausstellung – La Biennale di Venezia findet vom Mai bis November 2025 statt.

Diese Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenteams, deren Projektleiter:in ein:e in Luxemburg ansässige:r Architekt:in ist, bzw. in Luxemburg lebt oder eine Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft nachweisen kann. Des Weiteren können verschiedene Fachleute an den Teams mitwirken, deren Expertise zur Reflexion, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Vermittlung dieser Ausstellung beiträgt. So können sich die Teams beispielsweise aus Künstler:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen, Philosoph:innen und ähnlichen Berufsbildern zusammensetzen. Außerdem können die Teams die Unterstützung bzw. die Dienste von Dritten in Anspruch nehmen.

Die Jury setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
▪ Maribel Casas, wissenschaftliche Leiterin, luca – Luxembourg Center for Architecture;
▪ Michelle Friederici, Vorsitzende, Kammer für Architekten und beratende Ingenieure, Luxemburg;
▪ Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur, Kulturministerium Luxemburg;
▪ Marija Maric/Francelle Cane, , Kuratorinnen des Luxemburg Pavilion 2023;
▪ Eléonore Mialonier, Projektleiterin Architektur/Design/Kunsthandwerk, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg;
▪ Marion Waller, Geschäftsführerin, Pavillon de l’Arsenal, Paris;
▪ Nemanja Zimonjić, Geschäftsführer, Ten Studio, Zürich.

Die Auswahl verläuft über zwei Runden:

Erste Runde:
9. Oktober 2023: Veröffentlichung des Projektwettbewerbs
17. Dezember 2023: Einreichungsfrist für die Projektentwürfe

Zweite Runde:
Bis 19. Januar 2024: Bekanntgabe der drei für die zweite Runde ausgewählten Teams
15. März 2024: Einreichungsfrist für die detaillierten Projekte
Die in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgt am 27. März 2024.

Über den Kommissar

Das luxemburgische Kulturministerium hat Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zum Kommissar des Luxemburger Pavillons ernannt, in Zusammenarbeit mit dem luca – Luxembourg Center for Architecture.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg wurde auf Initiative des luxemburgischen Kulturministeriums ins Leben gerufen und hat sich seit seiner Gründung zu einem starken Partner für die Unterstützung und Förderung der folgenden Bereiche entwickelt: Architektur, Design und Kunsthandwerk, Multimedia und digitale Kunst, bildende Kunst, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellende Kunst.

luca – Luxembourg Center for Architecture wurde vor 30 Jahren als Fondation de l’Architecture et de l’Ingénierie gegründet und hat die Aufgabe, hochwertige Architektur als kulturelle Realität zu fördern. Heute verfolgt luca einen multiskalaren und interdisziplinären Ansatz, um die beteiligten Akteure bei der Gestaltung der gebauten Umwelt zu unterstützen.

Über die Biennale

La Biennale di Venezia fand erstmals im Jahr 1895 statt und gilt heute als eine der renommiertesten Kulturinstitutionen. Im Fokus dieser internationalen Ausstellung steht die Erforschung und Förderung neuer zeitgenössischer Kunsttrends sowie die Organisation von themenspezifischen Veranstaltungen – Kunst (1895), Architektur (1980), Kino (1932), Tanz (1999), Musik (1930) und Theater (1934) – sowie Forschungsarbeiten und Schulungen.

Als weltweit größtes Kulturereignis für Architektur gibt die Ausstellung einen möglichst umfassenden Einblick in die verschiedenen Themen und Projekte, die sich unter anderem mit Zukunftsszenarien in den Bereichen Architektur, Urbanismus und Stadt sowie unserer sich ständig wandelnden Gesellschaft und gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzen.

Kontext des Projektwettbewerbs

Die 19. Internationale Architekturausstellung findet vom Mai bis November 2025 statt. Der/die Chefkurator:in wird bis Ende des Jahres durch die Fondazione la Biennale di Venezia bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt muss sich umfassend für die Präsentation im Rahmen der Biennale von Venedig eignen und den spezifischen Charakter des Pavillons berücksichtigen. Das durch das Kuratorenteam entwickelte Konzept muss sich mit den typischen Themen dieser internationalen Veranstaltung befassen und diesbezüglich relevante Überlegungen zu zeitgenössischen Forschungen und Themen aufweisen. Des Weiteren muss sich das Projekt für eine mögliche Adaptation und Präsentation an einem luxemburgischen Veranstaltungsort nach Ende der Biennale eignen.

Offizielle Eröffnung: Mitte Mai 2025

Die Kandidat:innen

Der Projektwettbewerb richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenteams, deren Projektleiter:in ein:e in Luxemburg ansässige:r Architekt:in ist, bzw. in Luxemburg lebt oder Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft nachweisen kann und dessen/deren Expertise zur Reflexion, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Vermittlung dieser Ausstellung beiträgt. So können sich die Teams beispielsweise aus Künstler:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen, Philosoph:innen und ähnlichen Berufsbildern zusammensetzen. Außerdem können die Teams die Unterstützung bzw. die Dienste von Dritten in Anspruch nehmen.

Die Kandidat:innen müssen Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Ausstellungen vorweisen können und in der Lage sein, einen architektonischen/kuratorischen Diskurs zu formulieren und diesen öffentlich zu präsentieren und zu verteidigen.

Die Projektentwürfe können Ausstellungen, Installationen, Performances, Workshops, Lesungen sowie weitere relevante Formate beinhalten.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Runden:
Die erste Runde fokussiert sich auf die vorläufigen Projektentwürfe. Die Einreichungsfrist für die erste Runde endet am 17. Dezember 2023 um Mitternacht. Sämtliche Einreichungen müssen über die Website https://support.kulturlx.lu/en erfolgen.
In der zweiten Runde werden die detaillierten Projekte gesichtet. Die Einreichungsfrist für die zweite Runde endet am 15. März 2024 um 18.00 Uhr.

Die Jury setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Maribel Casas, wissenschaftliche Leiterin, luca – Luxembourg Center for Architecture;
  • Michelle Friederici, Vorsitzende, Kammer für Architekten und beratende Ingenieure, Luxemburg;
  • Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur, Kulturministerium Luxemburg;
  • Marija Maric/Francelle Cane, Kuratorinnen des Luxemburg Pavilion 2023;
  • Eléonore Mialonier, Projektleiterin Architektur/Design/Kunsthandwerk, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg;
  • Marion Waller, Geschäftsführerin, Pavillon de l’Arsenal, Paris;
  • Nemanja Zimonjić, Geschäftsführer, Ten Studio, Zürich.

Inhalt der Bewerbungsunterlagen:

  • Erste Runde:
    Abgabetermin: 17. Dezember 2023

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Referenzen und Portfolios aller Teammitglieder (Portfolio + Lebenslauf);
  • Präsentation des Konzepts/Projektvorschlags in französischer, deutscher oder englischer Sprache auf maximal 2 A4-Seiten, einschließlich möglicher Herausforderungen und Auswirkungen sowie der möglichen Umsetzung;
  • Finanzplan (Entwurf).

Zwischen dem 8. und 12. Januar zieht die Jury maximal drei Projekte in die engere Wahl. Die jeweiligen Kandidat:innen werden daraufhin aufgefordert, ihre Projekte weiterzuentwickeln und diese in der zweiten Runde vor der Jury zu präsentieren. Die Bekanntgabe der in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen erfolgt bis zum 19. Januar.

  • Zweite Runde:
    Abgabetermin: 15. März, bis spätestens 18.00 Uhr

In der zweiten Runde müssen die drei in die engere Wahl gezogenen Kandidat:innen die folgenden Elemente einreichen:

  • Einen Projekttitel;
  • Das detaillierte Projekt mit allen relevanten visuellen Elementen, darunter Grundrisspläne, Fotos, Videos etc.;
  • Einen detaillierten Finanzplan, der die Kosten für die wichtigsten Ausgaben aufführt;
  • Einen detaillierteren Zeitplan, der den in dieser Ausschreibung genannten Fristen; entspricht, der den ausgewählten Kandidat:innen nach der ersten Runde zugeschickt wird;
  • Ein Format für eine mögliche Adaptation des Projekts an einen zweiten Veranstaltungsort.

Physische Unterlagen (Modelle, Tafeln etc.) müssen bis spätestens 15. März zwischen 10.00 und 18.00 Uhr an Kultur | lx – Arts Council Luxembourg (5-7 rue de l’Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette) gesendet/übergeben werden.

Im Rahmen dieser zweiten Runde tagt die Jury zwischen dem 17. und 20. März. Die Kandidat:innen werden eingeladen, ihr Projekt in Anwesenheit der Jury vorzustellen.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgt am 27. März 2024

Die vorausgewählten Kandidat:innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der drei vorausgewählten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben.

Auswahlkriterien:

Thematische Relevanz in Bezug auf einen zeitgenössischen Architekturdiskurs /15
Einzigartigkeit und künstlerische Relevanz des Projekts /15
Realisierbarkeit des Projekts /10
Finanzielle Durchführbarkeit /10
Beitrag zum luxemburgischen Architekturdiskurs und dessen Einfluss /10
Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft /10
Berufliche Erfahrung der Projektleitung in Ausstellungsbau und -produktion /10
Qualität der Bewerbungsunterlagen (Argumentation, Klarheit, Lesbarkeit) /5
Identifizierung der erwarteten Projektauswirkungen /5
Identifizierung des Zielpublikums /5
Nachhaltigkeit des Projekts (einschließlich ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte in jeder Phase der Projektentwicklung) /5
GESAMT / 100
Funktionen und Zuständigkeiten

Das Kulturministerium hat Kultur | lx und luca zum Kommissar des luxemburgischen Pavillons ernannt. Kultur | lx trägt die Verantwortung für die Projektkoordination.

Als Projektkoordinator beaufsichtigt Kultur | lx die gesamte Durchführung der luxemburgischen Teilnahme in Venedig und koordiniert sämtliche Aspekte des teilnehmenden Projekts.

Unter der Leitung von Kultur | lx werden dem Kuratorenteam die folgenden Zuständigkeiten zuteil:

  • das kuratorische Konzept der Ausstellung sowie das Verfassen sämtlicher zugehörigen Texte für die Präsentation, Mediation und Kommunikation des Projekts
  • das Design/die Szenografie des Ausstellungslayouts, einschließlich der detaillierten Baupläne und genauen Beschreibung der gewählten Materialien (einschließlich aller notwendigen Details für den Aufbau der Ausstellung) und ihrer visuellen Identität
  • die redaktionelle Leitung des Ausstellungskatalogs (einschließlich der Verhandlungen mit den Mitwirkenden, Autor:innen, Urheberrechtsinhaber:innen, Grafiker:innen, Verleger:innen etc.)
  • die Produktion der Ausstellung (einschließlich der Suche nach und Einbeziehung von Dienstleistern); alle Budgetverpflichtungen müssen vorab von Kultur | lx genehmigt werden
  • Überwachung des Auf- und Abbaus vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Koordinatoren sowie dem Aufbau-/Installationsteam

Sämtliche Verantwortlichkeiten müssen im Rahmen des in Absprache mit Kultur | lx festgelegten Budgets und des Zeitplans ausgeführt werden. Die Kandidat:innen verpflichten sich, während des gesamten Zeitraums zur Verfügung zu stehen und die für den erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlichen sowie die von der Biennale di Venezia geforderten Fristen einzuhalten.

Darüber hinaus erklärt sich das Kuratorenteam einverstanden, in Übereinstimmung mit der Kommunikationsstrategie von Kultur | lx sowie dem Programm von luca für den Zeitraum der Ausstellung für öffentliche Präsentationen/Vorträge hinsichtlich des Projekts in Luxemburg und/oder in Venedig zur Verfügung stehen.

In enger Zusammenarbeit mit dem Kuratorenteam übernimmt Kultur | lx die folgenden Aufgaben:

  • Beaufsichtigung des allgemeinen Zeitplans
  • Verwaltung der administrativen und budgetären Projektaspekte (Validierung der einzelnen Ausgaben, Ausarbeitung von Verträgen etc.)
  • Interaktion und Kommunikation mit der Stiftung La Biennale di Venezia
  • Kommunikationskampagne und Pressearbeit
  • Organisation der Eröffnung und der damit verbundenen Veranstaltungen in Venedig

Die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten werden je nach ausgewähltem Team und Projekt in einer Vereinbarung festgelegt, die innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinnerteams ausgearbeitet wird.

Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.

Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.

Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.

Empfänger*innen
  • Freischaffende Künstler*innen (Choreograf*innen);
  • a.s.b.l. / VoG (Tanzkompanien);
  • Erforderlich sind die luxemburgische Staatsbürgerschaft und / oder ein Wohnsitz / Sitz in Luxemburg.
Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.

Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kriterien
  • Nachweis über die Verankerung in der luxemburgischen Choreografieszene;
  • Maximal zweimalige Teilnahme am Programm „Dance from Luxembourg“;
  • Vorlage einer internationalen Entwicklungsstrategie.
Verpflichtungen der Bewerber*innen
  • Die Bewerber*innen müssen vom 28. bis 31. August 2024 für die Teilnahme an der Internationalen Tanzmesse nrw in Düsseldorf zur Verfügung stehen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich dazu, sich vor, während und nach der Veranstaltung aktiv an der Vorbereitung der Internationalen tanzmesse nrw in Düsseldorf zu beteiligen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich zu einer offiziellen Bewerbung bei der Internationalen tanzmesse nrw, um im Rahmen des offiziellen Programms eine Performance, ein Open Studio oder ein Pitching zu präsentieren.
Verpflichtungen der Partner
  • Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten sowie des Verpflegungsmehraufwands für die teilnehmenden Choreograf*innen sowie jeweils eine Person aus deren professionellen Umfeld (Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungs- oder Kommunikationsbeauftragte) für die Dauer der Internationalen tanzmesse nrw;
  • Bereitstellung eines Begleitprogramms vor, während und nach der Internationalen tanzmesse nrw.

 

GLEN (Great Little European Network) connects the smallest countries of Europe through common networking and training programmes with the objective to contribute to designing more meaningful practices and more sustainable performing arts sectors in the concerned countries, interconnecting them and taking a prominent place on the international scene.
The network aims to be an incubator for those who, while benefiting from a local anchorage, ambition to develop their practice internationally.

GLEN has been established in 2023 at the initiative of 8 organisations working in supporting the structuration and internationalisation of their national performing arts field:
– Kanuti Gildi SAAL in Estonia | https://saal.ee
– New theatre institute of Latvia / Homo novus festival in Latvia | www.theatre.lv / www.homonovus.lv
– Sirenos Festival Lithuania/ Lithuanian Theatre Information Centre | www.sirenos.lt / www.lithuaniantheatre.com
– Performing Arts Centre in Iceland | www.performingarts.is
– Kultur | lx – Arts Council Luxembourg | www.kulturlx.lu
– Gledalisce Glej in Slovenia | www.glej.si
– Teatri ODA in Kosovo | www.teatrioda.com
– Spazju Kreattiv in Malta | www.kreattivita.org

The Project partners led by Kanuti Gildi SAAL has received network funding from the Nordic-Baltic Mobility Programme for Culture to establish GLEN – Great Little European Network.

For its first year of existence, from September 2023 to June 2024, GLEN will implement three schemes of activities:

– Networking events :
o In Riga (Latvia) from 1st to 4th of November;
o In Tartu (Estonia) in early May 2024;
o In addition the grantee could request support to attend the IETM Caravan in the frame of the Kosovo Showcase from 24th to 29th October.

– Critical friendships : peer matching across partner countries with other grantees or third professionals to provide mutual support and understanding of each other’s context;

– Webinars : addressing the specificities of producing and distributing in small countries and advising on how to develop internationally from there.

Eligibility

Independent artists
With Luxembourg citizenship or residency in Luxembourg.

Targeted sector

Performing arts

Selection process

The applicant will provide, through Kultur |lx‘s online support application platform, the following information in English:

  • ID and certificate of residence;
  • Artistic CV;
  • A letter introducing the motivation to join a network and work with the partner countries;
  • A letter stating how critical friendship could help the applicant’s work;
  • A short presentation of the applicant’s current projects.

Applications will be reviewed and the grantee selected by the representatives of the partner organisations of GLEN. The decision is final.

Applications must be submitted before 18th June 2023 midnight CET through Kultur |lx‘s online support application platform.

Criteria
  • Ties of the artist to the Luxembourg cultural scene;
  • Being at an early or middle stage of a career and taking first steps at the international level;
  • Interest in taking part to the life of a network;
  • Interest in working in with peers from the countries of GLEN.
Amount of the Grant and Eligible expenses
  • Kultur | lx and GLEN will directly cover travel expenses, accommodation and per diem costs in the frame of the networking events;
  • Travel, accommodation and per diem costs in the frame of the IETM Caravan/Kosovo Showcase organised by ODA Theatre can be covered in extra by Kultur | lx;
  • The grantee will receive a lump sum of 500 € which can be used to cover programme-related expenses not covered directly by Kultur | lx and GLEN. Eligible expenses include travel, accommodation, accreditation, fees, promotion;
  • The grantee remains eligible for other support programmes offered by Kultur | lx during the year of the programme.
Obligations
  • Participate in the two networking events;
  • Maintain a regular dialogue with the assigned critical friend;
  • Follow GLEN webinars as much as possible;
  • Submit a report at the end of the project in June 2024;
  • Include the names and logos of the GLEN funders on all project-related communication materials.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung von Werbeaktionen bezieht sich hauptsächlich auf die Vergütung von professionellen Dienstleistungen und den Kauf von Werbeflächen :

  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen in Medien, die auf ein internationales Publikum abzielen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Professionelle Dienstleistungen im Bereich des Community Managements
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Ethische Vergütung von künstlerischen Teams;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten für Logistik (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen), ausschließlich Verpackungskosten;
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material, das am Veranstaltungsort nicht verfügbar ist, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht / Person. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage, die mehr als zwei Tage zwischen zwei Terminen betragen, werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte Künstler:innen und Profis des Kultursektors bei ihren Forschungsaktivitäten und ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Die Förderung soll die internationale Mobilität fördern, um den Erwerb von Wissen, einer speziellen Expertise oder eine Spezialisierung zu ermöglichen. Sie kann für den Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks (Teilnahme an Festivals, Messen, Treffen mit Medien oder Kulturschaffenden des Sektors, Auditions), der Zusatzausbildung (Tagungen, Workshops, Masterclass, Mentoring) oder eine Spezialisierung (Fachschulungen, Praktikum, Residenzen, Songwriting-Camps) gewährt werden. Bewerbungen von Studierenden werden nicht angenommen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an Einzelpersonen:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen;
  • Selbstständige im Kultursektor (Manager:innen, Agent:innen, Vertriebskräfte usw.).

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant und des Choreographic Project Grant: Expedition des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Für Begünstigte des Artist Mangement Programme wird ein Höchstbetrag von 800 € pro internationaler Konferenz gewährt, wobei maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.

Nicht gefördert werden Erstausbildungen oder Fortbildungen an Konservatorien, Kunst- oder Architekturschulen oder Universitäten.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der anvisierten Veranstaltung / Plattform / Bildungsmaßnahme;
  • Klar zu identifizierende Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere / den Bildungsweg der betreffenden Person mit dem Ziel, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Für die Teilnahme an Messen ist eine professionelle Betreuung von Vorteil;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Die Notwendigkeit der Reise muss nachgewiesen werden und Bestandteil eines Konzepts für die Entwicklung der Karriere oder eines Netzwerks sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Ressourcen für das angestrebte Ergebnis nicht auf nationaler Ebene zu finden sind.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Akkreditierungsgebühren Stipendium für den Lebensunterhalt (ab 7 Tagen und ausschließlich im Rahmen einer internationalen Residenz, die über ein anerkanntes und identifiziertes Förderprogramm verfügt);
  • Anmeldegebühren;
  • Visagebühren;
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
  • Stipendium für den Lebensunterhalt
    600 EUR / Woche (Die Bewilligung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt ersetzt den Verpflegungsmehraufwand).
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Gemeinsam mit dem Kulturministerium und dem Mudam Luxembourg initiiert Kultur | lx eine Ausschreibung für die Repräsentation Luxemburgs an der Biennale von Venedig. Die 60. internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst findet vom 20. April bis 24. November 2024 statt.

Durch seine fortwährende Unterstützung für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale von Venedig gewährleistet das Kulturministerium die Präsenz luxemburgischer Künstlerinnen und Künstler bei einer der wichtigsten Veranstaltungen für zeitgenössische Kunst und trägt damit zur internationalen Sichtbarmachung der landeseigenen Kunstszene bei.

Seit 2018 ist der luxemburgische Pavillon innerhalb des Arsenale, einem der beiden wichtigsten Ausstellungsflächen der Biennale von Venedig, vertreten. Hier wird ihm – sowohl seitens des Publikums als auch seitens der Fachvertreter*innen – eine erhöhte Sichtbarkeit zuteil. Für die 60. Biennale von Venedig übernimmt Kultur | lx in Kooperation mit dem Mudam Luxembourg die Organisation des luxemburgischen Pavillons.

Die in diesem Rahmen initiierte Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler*innen und Künstlerkollektive aller Genres. Vorausgesetzt wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit und/oder ein Wohnsitz in Luxemburg.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Phasen:

1. Vorauswahl der Bewerber
Frist: 26.02.2023
Benachrichtigung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber: in der Woche vom 06.03.2023.

2. Projektauswahl
Frist: 23.04.2023
Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Biennale di Venezia

Die Kunstbiennale von Venedig zählt zu den weltweit wichtigsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst. Neben den zweijährlich von Kurator*innen zusammengestellten Hauptausstellungen präsentieren rund 90 Länder ihre nationalen Beiträge.

Im Dezember 2022 wurde Adriano Pedrosa, brasilianischer Kurator und derzeitiger künstlerischer Direktor des Museu de Arte de São Paulo Assis Chateaubriand – MASP, von der Fondazione la Biennale di Venezia zum Generalkommissar der Biennale 2024 ernannt. Das Motto der allgemeinen Ausstellung ist noch nicht bekannt.

Der Pavillon

Die dem luxemburgischen Pavillon anberaumte Ausstellungsfläche erstreckt sich über 240 m² und befindet sich in einem der Sale d’Armi innerhalb der historischen Arsenale-Hallen, in denen auch die Internationale Ausstellung sowie ein Teil der nationalen Pavillons untergebracht sind. Eine Beschreibung der Räumlichkeiten ist im Anhang zu finden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: 

  1. Vorauswahl der Kandidaten

Frist: Sämtliche Einreichungen müssen bis einschließlich 26.02.2023 um Mitternacht über die Plattform https://support.kulturlx.lu/fr/ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Motivationsschreiben – Vorentwurf (eine A4-Seite)
  • Portfolio
  • Lebenslauf

Die von der Jury im Rahmen der Vorauswahl in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden in der Woche vom 06.03.2023 benachrichtigt.

 

  1. Projektauswahl

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 um Mitternacht.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf gebeten, ein detailliertes Projekt mit den folgenden Elementen zu unterbreiten:

  • Künstlerisches Projekt (maximal fünf A4-Seiten)
  • Technische Beschreibung – Pläne / Skizzen
  • Voraussichtliches Budget

Mit der Bekanntgabe der Vorauswahl werden die Künstler*innen in der Woche vom 06.03.2023 hinsichtlich der Budgetierung sowie der Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf eingeladen, ihr Projekt in der Woche vom 17.04.2023 in einer 30-minütigen Anhörung vor der Jury in Luxemburg zu präsentieren.

Die vorausgewählten Künstler*innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der vorausgewählten Künstler*innen werden öffentlich bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Jury

Der gesamte Auswahlprozess wird von einer Jury begleitet, die sich aus mehreren nationalen und internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen des Mudam Luxembourg zusammensetzt:

  • Adam Budak, Direktor, Kestner Gesellschaft Hannover
  • Michelle Cotton, Leiterin der Abteilung Künstlerische Programmgestaltung und Inhalte, Mudam Luxembourg
  • Hélène Doub, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
  • Hélène Guénin, Direktorin,MAMAC | Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain de Nice
  • Stilbé Schroeder, Kuratorin, Casino Luxembourg – Forum d’art contemporain
  • Bettina Steinbrügge, Direktorin, Mudam Luxembourg, Präsidentin der Jury
  • Joel Valabrega, Kuratorin, Mudam Luxembourg
Auswahlkriterien

Bei ihrer Wahl berücksichtigen die Jurymitglieder den künstlerischen Werdegang des/der Kandidaten/in, die Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts, seine Einbindung in den internationalen Kontext der Biennale sowie seine technische und finanzielle Durchführbarkeit.

Anforderungsprofil

Die sich bewerbenden Künstler*innen müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg ansässig sein. Wenn es sich um ein Künstlerkollektiv handelt, muss mindestens ein Mitglied dieses Kriterium erfüllen. Des Weiteren muss ihr Werdegang eine berufliche Tätigkeit als bildende*r Künstler*in nachweisen. Bewerbungen von Künstlerkollektiven oder Künstler*innen mit einer transdisziplinären Ausrichtung sind ebenfalls willkommen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Auswahlverfahren an die folgende Adresse: biennale@kulturlx.lu

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder nach dem 26.02.2023 eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der Fonderie Darling in Montreal eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen in der Fonderie Darling in Montreal.

Ab 2023 bietet Kultur | lx – Arts Council Luxembourg als Pilotprojekt die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts um weitere 3 Wochen im Rahmen des Residenzprogramms der Gare Matapédia in der kanadischen Region Gaspésie.

Die Fonderie Darling ist ein Zentrum für bildende Kunst in einer alten Gießerei mit Denkmalcharakter im Westen der Altstadt von Montreal. Das 2002 gegründete und von dem gemeinnützigen Verein Quartier Éphémère geführte Zentrum hat sich die Förderung von Forschung, kreativem Schaffen, Produktion sowie die Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst zur Aufgabe gemacht. Einheimische wie internationale Künstler:innen stehen somit im Mittelpunkt des Programms und der Aktivitäten der Fonderie Darling.
Internationale Austauschmaßnahmen sind für die Dynamik eines künstlerischen Schaffensraums unverzichtbar und sorgen für die kulturelle Durchmischung. Sie fördern die Kreativität und ermöglichen langfristige Beziehungen zwischen Künstler:innen und Kunstprofis jeder Couleur. Die Fonderie Darling fördert diesen Austausch in zweierlei Form: Indem sie regelmäßig ausländische Künstler:innen ausstellt, ausländische Kommissare in ihr Galerieprogramm aufnimmt und durch internationale Residenzprogramme im Atelierkomplex.

Die Gare de Matapédia ist ein denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude mit nach wie vor intakter ursprünglicher Architektur. Er liegt in einem kleinen Ort mit einem großartigen Naturpanorama. Die zum Kunst- und Gemeinschaftszentrum umfunktionierte Gare de Matapédia ist heute für verschiedene Nachbargemeinden ein Raum und ein Atelier für künstlerisches Schaffen, Produktion und Verbreitung.

Die Residenz im Ausland möchte Künstler:innen dazu ermutigen, in die Kunstszene Montreals einzutauchen und die Vernetzung mit Künstler:innen vor Ort anzugehen, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt. Die Künstler:innen können ihr persönliches Schaffenswerk bei dieser Residenz vorantreiben und unterliegen dabei keiner Ergebnisverpflichtung. Eine Residenz bietet dem:der Künstler:in die Möglichkeit, schöpferisch tätig zu sein, zu experimentieren, in verschiedene gesellschaftliche Realitäten einzutauchen, aber auch Kooperationen oder Partnerschaften zu initiieren und die Verbreitung seines:ihres Werks zu begleiten. Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Rechercheresidenz für bildende Künstler:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 1. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ. 

Residenzbedingungen

Der Aufenthalt findet von September bis November 2024 in der Fonderie Darling und im Dezember 2024 in der Gare de Matapédia statt. Die Residenz kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden. Der:die Stipendiat:in wohnt in der Fonderie Darling in einem der vier Residenzateliers. Die Wohnung hat eine Spüle, einen kleinen Küchenbereich und ein möbliertes Mezzanin. Im ebenfalls möblierten Atelier befindet sich ein kleines Schlafzimmer. Das Bad, die große Küche, Esszimmer und Dachterrasse dagegen sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.

Bei der Residenz in der Gare de Matapédia bekommt der:die Stipendiat:in eine Wohnung im Ort Matapédia und ein Arbeitsstudio in der Gare de Matapédia.

Die Verlängerung der Residenz um 3 Wochen in der Gare de Matapédia ist optional. Der:die Stipendiat:in muss bereits bei der Bewerbung angeben und begründen, ob und wie er diese Gelegenheit nutzen möchte. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann keine Verlängerung für eine Residenz in Matapédia mehr beantragt werden.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, die für die Residenz vorgesehenen Termine sowie die allgemeinen Regeln einzuhalten.

Das Residenzprogramm von Fonderie Darling/Gare de Matapédia beinhaltet folgende Leistungen:

  • Betreuung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten;
  • Förderung für die Entwicklung und Verbreitung der künstlerischen Arbeit und die Vernetzung durch von Kunstprofis veranstaltete regelmäßige Begegnungen;
  • Bereitstellung der Künstlerateliers und erfahrener Techniker:innen
Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • Ein Residenzatelier;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 8.400 Euro (Fonderie Darling) bzw. 8.400 + 2.100 Euro = 10.500 Euro (Fonderie Darling + Gare de Matapédia);
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: Pauschal 1.500 Euro für Montreal + 500 Euro für Matapédia;
  • Produktionsförderung: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt:

  • nachdem zunächst eine Vorauswahl vorgenommen wurde: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des Kultursektors besetzt ist;
  • Im Anschluss einer Endauswahl durch die Leitung der Fonderie Darling.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Die Jury besteht aus:

  • Steph Meyers (Rotondes)
  • Justine Blau (Künstlerin und Stipendiatin 2023)
  • Stilbé Schroeder (Casino Luxembourg – Forum d’Art Contemporain)
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweiskopie;
  • Wohnsitzbescheinigung des Bewerbers;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Bewerbungsschreiben;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) (3 bis 5 DIN A4-Seiten);
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Der:die Bewerber:in muss sich vor der Bewerbung über die Einreisebestimmungen nach Kanada und insbesondere über geltende Coronamaßnahmen informieren, um sicherzustellen, dass er:sie die Residenz wahrnehmen kann.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken im Zusammenhang mit der Residenz verwendet.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen, Begegnungen zu veranstalten, zu sensibilisieren und die Besucher:innen der Fonderie Darling in den Schaffensprozess einzubeziehen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an die Fonderie Darling geht. Dieser Bericht darf von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx – Arts Council Luxembourg von dem:der Stipendiat:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Montreal ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Fonderie Darling bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung und die Reisekostenpauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Fonderie Darling überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Veranstaltung oder Begegnung angewiesen.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste bisheriger Stipendiat:innen

 

Fonderie Darling
www.fonderiedarling.org
Fonderie Darling | Kombiniertes Residenzprogramm zwischen Montreal und Matapédia

Caroline Andrieux, Gründerin und künstlerische Leiterin
caroline@fonderiedarling.org
Tel. (+001) 514 392-1554