Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien – Kultur | lx (kulturlx.lu)) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten
  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Werbecontent / EPK (nur professionelle Unternehmen, z. B. Grafiker:innen, Videofilmer:innen usw.)
  • Community Management-Leistungen
  • Plugger Radio/Playlist
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage oder Verbände), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer Messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen. Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. April 2023
  • 21. Mai 2023
  • 25. Juni 2023
  • 23. Juli 2023
  • 27. August 2023
  • 1. Oktober 2023
  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023

ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen);
  • technische Kosten (Miete von zusätzlichen Materialien, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Kosten für Covid-Tests;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Gemeinsam mit dem Kulturministerium und dem Mudam Luxembourg initiiert Kultur | lx eine Ausschreibung für die Repräsentation Luxemburgs an der Biennale von Venedig. Die 60. internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst findet vom 20. April bis 24. November 2024 statt.

Durch seine fortwährende Unterstützung für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale von Venedig gewährleistet das Kulturministerium die Präsenz luxemburgischer Künstlerinnen und Künstler bei einer der wichtigsten Veranstaltungen für zeitgenössische Kunst und trägt damit zur internationalen Sichtbarmachung der landeseigenen Kunstszene bei.

Seit 2018 ist der luxemburgische Pavillon innerhalb des Arsenale, einem der beiden wichtigsten Ausstellungsflächen der Biennale von Venedig, vertreten. Hier wird ihm – sowohl seitens des Publikums als auch seitens der Fachvertreter*innen – eine erhöhte Sichtbarkeit zuteil. Für die 60. Biennale von Venedig übernimmt Kultur | lx in Kooperation mit dem Mudam Luxembourg die Organisation des luxemburgischen Pavillons.

Die in diesem Rahmen initiierte Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler*innen und Künstlerkollektive aller Genres. Vorausgesetzt wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit und/oder ein Wohnsitz in Luxemburg.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Phasen:

1. Vorauswahl der Bewerber
Frist: 26.02.2023
Benachrichtigung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber: in der Woche vom 06.03.2023.

2. Projektauswahl
Frist: 23.04.2023
Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Biennale di Venezia

Die Kunstbiennale von Venedig zählt zu den weltweit wichtigsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst. Neben den zweijährlich von Kurator*innen zusammengestellten Hauptausstellungen präsentieren rund 90 Länder ihre nationalen Beiträge.

Im Dezember 2022 wurde Adriano Pedrosa, brasilianischer Kurator und derzeitiger künstlerischer Direktor des Museu de Arte de São Paulo Assis Chateaubriand – MASP, von der Fondazione la Biennale di Venezia zum Generalkommissar der Biennale 2024 ernannt. Das Motto der allgemeinen Ausstellung ist noch nicht bekannt.

Der Pavillon

Die dem luxemburgischen Pavillon anberaumte Ausstellungsfläche erstreckt sich über 240 m² und befindet sich in einem der Sale d’Armi innerhalb der historischen Arsenale-Hallen, in denen auch die Internationale Ausstellung sowie ein Teil der nationalen Pavillons untergebracht sind. Eine Beschreibung der Räumlichkeiten ist im Anhang zu finden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: 

  1. Vorauswahl der Kandidaten

Frist: Sämtliche Einreichungen müssen bis einschließlich 26.02.2023 um Mitternacht über die Plattform https://support.kulturlx.lu/fr/ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Motivationsschreiben – Vorentwurf (eine A4-Seite)
  • Portfolio
  • Lebenslauf

Die von der Jury im Rahmen der Vorauswahl in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden in der Woche vom 06.03.2023 benachrichtigt.

 

  1. Projektauswahl

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 um Mitternacht.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf gebeten, ein detailliertes Projekt mit den folgenden Elementen zu unterbreiten:

  • Künstlerisches Projekt (maximal fünf A4-Seiten)
  • Technische Beschreibung – Pläne / Skizzen
  • Voraussichtliches Budget

Mit der Bekanntgabe der Vorauswahl werden die Künstler*innen in der Woche vom 06.03.2023 hinsichtlich der Budgetierung sowie der Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf eingeladen, ihr Projekt in der Woche vom 17.04.2023 in einer 30-minütigen Anhörung vor der Jury in Luxemburg zu präsentieren.

Die vorausgewählten Künstler*innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der vorausgewählten Künstler*innen werden öffentlich bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Jury

Der gesamte Auswahlprozess wird von einer Jury begleitet, die sich aus mehreren nationalen und internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen des Mudam Luxembourg zusammensetzt:

  • Adam Budak, Direktor, Kestner Gesellschaft Hannover
  • Michelle Cotton, Leiterin der Abteilung Künstlerische Programmgestaltung und Inhalte, Mudam Luxembourg
  • Hélène Doub, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
  • Hélène Guénin, Direktorin,MAMAC | Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain de Nice
  • Stilbé Schroeder, Kuratorin, Casino Luxembourg – Forum d’art contemporain
  • Bettina Steinbrügge, Direktorin, Mudam Luxembourg, Präsidentin der Jury
  • Joel Valabrega, Kuratorin, Mudam Luxembourg
Auswahlkriterien

Bei ihrer Wahl berücksichtigen die Jurymitglieder den künstlerischen Werdegang des/der Kandidaten/in, die Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts, seine Einbindung in den internationalen Kontext der Biennale sowie seine technische und finanzielle Durchführbarkeit.

Anforderungsprofil

Die sich bewerbenden Künstler*innen müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg ansässig sein. Wenn es sich um ein Künstlerkollektiv handelt, muss mindestens ein Mitglied dieses Kriterium erfüllen. Des Weiteren muss ihr Werdegang eine berufliche Tätigkeit als bildende*r Künstler*in nachweisen. Bewerbungen von Künstlerkollektiven oder Künstler*innen mit einer transdisziplinären Ausrichtung sind ebenfalls willkommen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Auswahlverfahren an die folgende Adresse: biennale@kulturlx.lu

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder nach dem 26.02.2023 eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

In Kooperation mit dem Kulturministerium und LUCA Luxembourg Center for Architecture veranstaltet Kultur | lx eine Ausschreibung für die Vertretung Luxemburgs bei der Architekturbiennale in Venedig 2023.

Die Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenkollektive mit mindestens einem Mitglied, das als Architekt:in aus Luxemburg stammt, in Luxemburg wohnt oder seinen Firmensitz in Luxemburg hat oder nachweisen kann, dass er:sie kulturell im Großherzogtum verwurzelt ist. An den Kollektiven können alle Berufssparten beteiligt sein, die in irgendeiner Weise zur Konzeption, Erstellung und medialen Vermittlung des Pavillons beitragen. Dies können zum Beispiel Künstler:innen, Architekt:innen, Städteplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen oder Philosoph:innen sein. Zudem können die Kollektive auch punktuell externe Dienstleister in Anspruch nehmen.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
– Michelle Friederici, Präsidentin der Kammer der Architekten und beratenden Ingenieure in Luxemburg
– Cécile Fries, Architektin, Soziologin und Dozentin an der École Nationale Supérieure d’Architecture in Nancy
– Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur im Ministerium für Kultur Luxemburg
– Nikolaus Hirsch, Künstlerischer Direktor des CIVA – Architektur, Landschaftspflege, Städtebau, Brüssel
– Sara Noel Costa de Araujo, Architektin und Kuratorin des Luxemburger Pavillons 2021
– Guittou Muller, Vertreter des LUCA
– Hélène Doub, Vertreterin von Kultur | lx

Die Bewerberauswahl erfolgt in zwei Runden:
Erste Runde: 26. April 2022: Veröffentlichung der Ausschreibung
25. Mai 2022: Stichtag für die Einreichung des zusammenfassenden Vorentwurfs

Zweite Runde: Spätestens 2. Juni 2022: Veröffentlichung der Namen der drei Kollektive, die sich für die zweite Runde qualifiziert haben
14. Juli 2022: Stichtag für die Einreichung der detaillierten Entwürfe
Für die Einreichung der Entwürfe ist eine Vergütung in Höhe von 1.500 € vorgesehen.

Verkündung des prämierten Kollektivs: 22. Juli 2022

Eröffnung: Mitte Mai 2023

Die Architekturbiennale

Die Architekturbiennale Venedig ist die weltweit größte kulturelle Architekturveranstaltung. Die internationale Ausstellung hat sich zum Ziel gesetzt, der Welt einen möglichst vollständigen Überblick über die Fragen und Projekte zu bieten, die bei Architektur, Städtebau, Stadt und Gesellschaft im Wandel zu einem zukunftsfähigen Szenario beitragen können.

Die 18. Internationale Architekturbiennale findet vom 20. Mai bis 26. November 2023 statt. Die im Dezember 2021 von der Fondazione la Biennale di Venezia ernannte Architektin und Gelehrte Lesley Lokko wird Generalkommissarin bei der Biennale 2023 sein.

Lesley Lokko ist für die zentrale Ausstellung verantwortlich und entscheidet auch über das Thema der Biennale, das im Sommer 2022 bekanntgegeben wird.

Pavillon des Großherzogtums Luxemburg

Die Teilnahme Luxemburgs an der Architekturbiennale Venedig dient mehreren Zwecken:

  • Sie bietet den Akteur:innen der luxemburgischen Architekturszene die Möglichkeit, ihre Praxis durch die Einbeziehung anderer Disziplinen in ihre Reflexion und ihren Bezugsrahmen weiterzuentwickeln.
  • Sie unterstützt ihre Sichtbarkeit auf nationaler Ebene und ihre internationale Ausstrahlung.
  • Sie verbreitet die Forschung, das Denken und die Kultur Luxemburgs und seiner Kunst- und Kulturschaffenden in der internationalen Fachwelt und bei der Allgemeinheit.

Der Pavillon im ersten Stock des Sale d‘Armi hat eine Fläche von ca. 240 m² bei 5 m Deckenhöhe. Eine Beschreibung des Raums steht in der Anlage zur Verfügung

Kommissar und Bauherr

Seit die Fondazione la Biennale di Venezia im Jahr 2016 ein neues Verfahren für die nationale Teilnahme eingerichtet hat, fungiert das Ministerium für Kultur als Kommissar für den Luxemburger Pavillon. In dieser Funktion bestimmt das Ministerium als Hauptgeldgeber der nationalen Teilnahme Kultur | lx als Bauherrn und Gesamtverantwortlichen für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale in Venedig.

Die Jury

Der Entwurf für den Pavillon des Großherzogtums Luxemburg wird von einer Jury ausgewählt, bestehend aus:

  • Michelle Friederici, Präsidentin der Kammer der Architekten und beratenden Ingenieure in Luxemburg
  • Cécile Fries, Architektin, Soziologin und Dozentin an der École Nationale Supérieure d’Architecture in Nancy
  • Claudine Hemmer, Beraterin für bildende Kunst und Architektur im Ministerium für Kultur Luxemburg
  • Nikolaus Hirsch, Künstlerischer Direktor des CIVA – Architektur, Landschaftspflege, Städtebau, Brüssel
  • Sara Noel Costa de Araujo, Architektin und Kuratorin des Luxemburger Pavillons 2021
  • Guittou Müller, Vertreter des LUCA
  • Hélène Doub, Vertreterin von Kultur | lx
Bewerbungen

Die Ausschreibung richtet sich an multidisziplinäre Kuratorenkollektive für die Erstellung und Realisierung des Luxemburger Pavillons bei der diesjährigen Architekturbiennale Venedig. Das Kuratorenkollektiv muss mindestens ein Mitglied haben, das als Architekt:in aus Luxemburg stammt, in Luxemburg wohnt oder seinen Firmensitz in Luxemburg hat oder nachweisen kann, dass er:sie kulturell im Großherzogtum verwurzelt ist. An den Kollektiven können im Übrigen alle Berufssparten beteiligt sein, die in irgendeiner Weise zur Konzeption, Erstellung und medialen Vermittlung des Pavillons beitragen. Dies können zum Beispiel Künstler:innen, Architekt:innen, Städteplaner:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Forscher:innen, Kritiker:innen, Kurator:innen, Schriftsteller:innen oder Philosoph:innen sein. Zudem können die Kollektive auch punktuell externe Dienstleister in Anspruch nehmen.

Das Kollektiv, das sich bewirbt, muss eine:n Projektleiter:in als Hauptansprechpartner:in von Kultur | lx bestimmen.

Das Bewerberkollektiv muss Erfahrung in der Veranstaltung oder Durchführung von Ausstellungen haben und einen architektonischen Diskurs entwickeln und diesen öffentlich vertreten können.

Vorschläge

Vorgeschlagen werden können sowohl Ausstellungen als auch Installationen, Performances, Workshops, Lesungen oder andere geeignete Formate.

Angesichts des Mottos der 18. Architekturbiennale 2023 sollten die Vorschläge die ästhetische und soziale Funktion von Architektur bekräftigen und reflektieren, auf welche Weise Architektur einen Beitrag zu Inklusion, Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Diversität leisten kann. Sie sollten für die Präsentation im internationalen Kontext der Architekturbiennale Venedig geeignet sein und dem besonderen Charakter des Pavillons Rechnung tragen. Auch eine Vorstellung von der späteren Präsentation des Projekts in Luxemburg sollte umrissen werden.

Auswahlkriterien sind:

  • Relevanz des Themas in Verbindung mit dem zeitgenössischen architektonischen Diskurs
  • künstlerische Besonderheit und Relevanz des Projekts in Verbindung mit den genannten Aspekten
  • Beitrag zum Diskurs über Architektur in Luxemburg und zu seiner Ausstrahlung
  • Verankerung der Reflexion in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Qualität der Präsentation der Bewerbung (Argumentation, Klarheit, Verständlichkeit)
  • Umsetzbarkeit des Projekts und Stimmigkeit des Budgets
  • Darstellung der vom Projekt erwarteten Auswirkungen
  • Identifizierung des Zielpublikums
  • Berufserfahrung des Bewerberkollektivs
  • Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft
  • Möglichkeit einer späteren Anpassung des Projekts an Luxemburg
Auswahlprozess und Fristen

Die Bewerberauswahl erfolgt in zwei Runden.

  1. In der ersten Runde werden die zusammenfassenden Vorentwürfe geprüft.

Frist: Einreichung bis 25. Mai 2022 um Mitternacht auf der Plattform https://support/kulturlux.lu.

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Referenzen und realisierte Projekte der Mitglieder des Kollektivs (Portfolio und Lebenslauf)
  • Einen 2 DIN A4-Seiten umfassenden Vorentwurf auf Französisch, Deutsch oder Englisch mit Angabe der Herausforderungen des Projekts und der vorstellbaren Form
  • Veranschlagtes Budget

ArbeitsplanDie Jury tritt zwischen 30. Mai und 1. Juni zusammen und erstellt eine Shortlist der drei Bewerbungen, die im Anschluss aufgefordert werden, ihr Projekt für die zweite Runde auszuarbeiten, nachdem sie bis spätestens 2. Juni informiert wurden.

  1. In der zweiten Runde werden die detaillierten Entwürfe geprüft.

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 14. Juli 2022 18.00 Uhr.

Physische Unterlagen (Modelle, Tafeln usw.) sind bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg, 5-7, rue de l‘Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette abzugeben.

Für die zweite Runde haben die in der Vorauswahl berücksichtigten Bewerber:innen Folgendes vorzulegen:

  • Detaillierter Entwurf einschließlich aller visuellen Elemente (z. B. Lagepläne, Fotos, Videos usw.)
  • Ausführliches veranschlagtes Budget
  • Ausführlicher Zeitplan
  • Vorschlag für die Rückführung des Projekts nach Luxemburg
  • Endgültiger Titel des Projekts

Die Jury tritt zwischen 18. und 20. Juli zur zweiten Sitzung zusammen. Die Bewerber:innen können eingeladen werden, um ihr Projekt der Jury vorzustellen.

Es wird ein Projekt ausgewählt und dem Kulturministerium von der Jury für die Beauftragung mit der Konzeption des Luxemburger Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Die Veröffentlichung des ausgewählten Projekts ist für den 22. Juli 2022 vorgesehen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Kultur | lx wurde vom Ministerium für Kultur in seiner Funktion als Kommissar zum Bauherrn des Luxemburger Pavillons ernannt.

Als Bauherr ist Kultur | lx für die Organisation der Teilnahme Luxemburgs an der Ausstellung in Venedig insgesamt verantwortlich. Die Auswahl des Kuratorenkollektivs erfolgt im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten im Einzelnen werden je nach Kollektiv und ausgewähltem Projekt in einer Vereinbarung festgelegt, die binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe des prämierten Kollektivs erstellt wird.

Budget und Honorare

Die für die zweite Runde des Auswahlverfahrens qualifizierten Bewerber:innen erhalten eine Vergütung in Höhe von 1.500 € für die Fertigstellung ihres Entwurfs für die zweite Runde. Für das ausgewählte Kollektiv ist diese Pauschale als Vorschuss zu betrachten. Die Namen der drei vorausgewählten Entwürfe werden veröffentlicht.

Kultur | lx fördert das ausgewählte Kollektiv mit 75.000 €. Dieser Betrag umfasst die Kosten der Ausarbeitung des Entwurfs sowie die Honorare und ist im allgemeinen Projektbudget zu berücksichtigen, das in der zweiten Runde vorzulegen ist.

Das Gesamtbudget, das Kultur | lx vom Kulturministerium für den luxemburgischen Pavillon bei der Architekturbiennale Venedig zur Verfügung gestellt wird, beläuft sich auf 418.000 € (ohne Mieten und ohne Kosten für die Anpassung für Luxemburg). Dieser Betrag beinhaltet die Installations- und Transportkosten, Reisekosten und Spesen sowie die Kosten für Kommunikation und Personal für die Produktion, Vermittlung und Überwachung.

Fragen und weitere Informationen

Bei weiteren Fragen zu dieser Ausschreibung können Sie sich an helene.doub@kulturlx.lu wenden.

Mit diesem Instrument unterstützt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit dem Kulturministerium und der Theater Federatioun die Teilnahme und Verbreitung einer luxemburgischen Theaterproduktion beim OFF-Festival 2024 in Avignon, einem für die wirtschaftliche Verwertung der darstellenden Kunst strategisch wichtigen Event. Veranstaltungsort wird die Caserne des Pompiers sein, in der auch die Vertreter der Region Grand Est im Rahmen ihrer Vereinbarung mit dem luxemburgischen Kulturministerium auftreten.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • Gemeinnützige Verbände (Asbl)
  • Kultureinrichtungen
  • Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
  • Für die Auswahl in Frage kommen Darbietungen aus den Bereichen Theater, Marionettentheater, Musiktheater, Kinder- und Jugendtheater und multidisziplinäre Stücke, die 2022 entstanden sind oder zwischen September 2022 und Juni 2023 wiederaufgeführt werden.
  • Anmeldeschluss ist Sonntag, der 15. Januar 2023 um Mitternacht.
Ausschluss und Einschränkungen

Das Künstlerensemble darf im Rahmen seines Auftritts beim Festival in Avignon keine andere Förderung von Kultur | lx erhalten.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst (außer Tanz)

Ablauf und Jury

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Die Bewerber:innen können ein oder mehrere Projekte einreichen.

Eine unabhängige Jury sieht sich die eingereichten Aufführungen in Präsenz oder ggf. per Video an. Die Auswahl der prämierten Produktion erfolgt anhand der künstlerischen Qualität der Darbietung sowie der Qualität und Machbarkeit des eingereichten Projekts.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht den Auswahlkriterien entsprechende Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Serge Basso de March (Autor und Dichter)
  • Pablo Chimienti ( Beauftragter für Kommunikation und PR bei der THEATER FEDERATIOUN)
  • Godefroy Gordet (Journalist, Autor, Regisseur und Vorsitzender des grenzüberschreitenden Kollektivs von Dramaturgen Le Gueuloir)
  • Lee Fou Messica (künstlerische Leiterin des Espace Bernard-Marie Koltès – scène conventionnée d’intérêt national in Metz und Ko-Präsidentin des Netzwerks Quint’Est)
  • Karine Sitarz (Kritikerin)

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verwurzelung von Künstler:in oder Verein in der luxemburgischen Kulturszene
  • Künstlerische Qualität der Darbietung
  • Machbarkeit der Werbe- und Verbreitungsstrategie, zumindest in Frankreich
  • Geeignete Profile des beruflichen Umfelds
  • Anpassbarkeit der Darbietung an die Aufführungsbedingungen des OFF-Festivals in Avignon (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, geringe Lagermöglichkeiten, Einschränkungen bezüglich der Beleuchtung, Länge der Zeitfenster usw.) und insbesondere in der Caserne des Pompiers (siehe Datenblatt)
  • Verständlichkeit der Darbietung für ein französischsprachiges Publikum
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio des Ensembles
  • Verbreitungsdossier
  • Datenblatt
  • Produktionsbudget für die Aufführung in Avignon
  • Mit Begründung untermauerte Unterlagen und Strategie zur Verbreitung des Stücks
  • Möglichst bald eine hochwertige Audioaufnahme
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Gagen
  • Tagespauschale
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen)
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material)
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presseagentur/PR (Honorare)
    • Werbeflächen (Printmedien, Radio, Internet, Fachveröffentlichungen usw.)
    • Digitalwerbung und -marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram usw.)
    • Einladungen für Fachvertreter:innen
  • Honorar des:der Verbreitungsbeauftragten
Verpflichtungen des Ensembles

Das Künstlerensemble, das ein oder mehrere Projekte einreicht, verpflichtet sich, in der Auswahlphase Einladungen für die Jurymitglieder im Rahmen der verfügbaren Plätze zu gewährleisten.

Das Künstlerensemble garantiert, dass es während des gesamten OFF-Festivals in Avignon und eventuell für eine Tournee in der darauffolgenden Saison zur Verfügung steht.

Das Künstlerensemble verbürgt sich dafür, dass die Urheberrechte an der Darbietung für das Festival und eine Tournee in Frankreich gesichert sind.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, Kultur | lx einen Auswertungsbericht seiner Teilnahme am OFF-Festival in Avignon vorzulegen (Bilanz insbesondere einschließlich Finanzbericht, Zuschauerzahlen, Resonanz in den Medien, Anzahl der mit Fachvertretern geknüpften Kontakte, anvisierte Verbreitungsansätze usw.).

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, für Vorbereitungstreffen und Meetings mit der Jury und den Mitarbeiter:innen von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Verpflichtungen von Kultur | lx

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Zahlungsmodalitäten

Die Förderung wird in zwei Tranchen ausgezahlt:

  • Die erste Tranche in Höhe von maximal 80 % des Gesamtförderbetrags wird bei Unterzeichnung des Vertrags gezahlt.
  • Die zweite Tranche in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtförderbetrags wird bei Vorlage des Bewertungs- und Finanzberichts gezahlt.
Weitere Infos

Liste der Preisträger:innen der letzten Jahre:

2019 – Révolte von Alice Birch/Regie: Sophie Langevin
2021 – Salles Gosses von Mihaela Michailov/Regie: Fábio Godinho
2022 – Terres Arides von Ian De Toffoli/Regie: Ian De Toffoli (und Ensemble)

Mehr erfahren
https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.theater.lu/

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.

Im Rahmen seiner Politik zur Förderung der darstellenden Kunst und besseren Unterstützung der künstlerischen Laufbahn unserer Choreograf:innen und Tänzer:innen vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois im Rahmen einer Ausschreibung eine Choreografie-Residenz an ein künstlerisches Ensemble für den Abschluss seines Werks. Das stipendiatische Ensemble kommt in den Genuss einer besonderen Betreuung, die eine finanzielle Unterstützung durch die drei Partner und die Vernetzung beinhaltet. Den Abschluss der Residenz bildet eine Vorpremiere in Annonay (Frankreich), gefolgt von der Premiere in den Théâtres de la Ville de Luxembourg.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt diese Residenz im Rahmen einer Ausschreibung. Bewerben können sich alle in Luxemburg registrierten Tanzensembles, die nachweislich eine signifikante Berufslaufbahn aufzuweisen haben und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, aber auch international aufgeschlossen sind, was durch eine spezielle Verbreitungsstrategie des vorgestellten Projekts unterstützt werden sollte.
Eine vom Ministerium für Kultur bestätigte Strukturierungsförderung für Tanzensembles gilt als Vorteil.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2022 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Die Residenz untergliedert sich in zwei Abschnitte:

In Kooperation mit der Cie. La Baraka werden angeboten:

  • ein Atelier (9 x 15 m) in der Chapelle Sainte-Marie mit Möglichkeit für Hängungen gemäß bereitgestelltem Datenblatt, Garderobe und Foyer inklusive Küche in der Chapelle
  • Unterbringung in Annonay in 3 Apartments mit insgesamt 10 Einzelzimmern im Stadtzentrum in maximal 10 Minuten Fußweg von der Chapelle
  • Werbung für die Künstler:innen in den professionellen Verbreitungsnetzwerken
  • allgemeine Kommunikation zum Programm der Chapelle de la Danse

In Kooperation mit Annonay Agglo En Scènes werden angeboten:

  • eine Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers in Annonay mit Personal (2 Bühnentechniker) einschließlich Nutzung von Bühne und Ausstattung des Théâtre des Cordeliers
  • Planung einer öffentlichen Vorpremiere im Théâtre des Cordeliers in Annonay als Teil der Veranstaltungsreihe Annonay Rhône Agglo En Scène
  • Kommunikation zur Vorpremiere
Vertrags- und Finanzierungsbedingungen

Das prämierte Ensemble erhält pauschal 15.000 Euro von Kultur | lx für Reisekosten und Lebensunterhalt.

Die Residenz in der Chapelle ist Gegenstand eines Vertrags mit der Cie. La Baraka.

Die Kosten für die Unterbringung des Ensembles und die Anmietung von Übungsräumen werden von Kultur | lx in Höhe von 25.000 Euro übernommen.

Die Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers wird in einem Vertrag mit Annonay Rhône Agglo En Scènes geregelt.

Die Ausarbeitung einer neuen Choreografie ist Gegenstand eines Koproduktionsvertrags mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg in Höhe von 30.000 Euro und TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois in Höhe von 10.000 Euro. Für die Premiere und alle weiteren Aufführungen in den Théâtres de la Ville de Luxembourg wird eine gesonderte Vereinbarung zur Abtretung der Aufführungsrechte geschlossen.

Ablauf und Jury

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Jury tritt zunächst für eine Vorauswahl der Projekte zusammen. Künstler:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können anschließend zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Ob ein Gespräch stattfindet, liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Das Stipendium kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Erfolgt die Einladung zu einem Gespräch, sind die Bewerber:innen zum Erscheinen verpflichtet.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
– Bernard Baumgarten (TROIS C-L)
– Tom Leick-Burns (Théâtres de la Ville de Luxembourg)
– Davy Brun (Centre national de la Danse – Lyon)
– Tania Soubry (Residenzstipendiatin der Chapelle Annonay 2022)

Termine

Das Arbeitsstipendium umfasst 4 Wochen in der Chapelle Sainte-Marie sowie im direkten Anschluss eine zweiwöchige Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers in Annonay in den Ferien über Allerheiligen 2023 laut Ferienplan von Grenoble. Der zeitliche Rahmen ist Ende September bis Mitte November 2023.

Im Rahmen dieses Projekts ist die neue Choreografie Teil der Veranstaltungsreihe Annonay Rhône Agglo En Scène und wird als Vorpremiere in das Programm des Théâtre des Cordeliers in Annonay aufgenommen.

Die Residenz für den Abschluss und die Aufführung der Vorpremiere in Annonay erlaubt dem prämierten Ensemble, öffentlich aufzutreten, Aufnahmen und Fotos zu machen, über seine Arbeit mit dem einheimischen Publikum zu sprechen, sich auszutauschen und an den Sensibilisierungsaktivitäten teilzunehmen, die von der Cie. La Baraka koordiniert werden.

Das Werk wird ins Programm der Théâtres de la Ville 2023/2024 aufgenommen, die Premiere ist für Anfang Dezember 2023 geplant.

Erforderliche Unterlagen
  • Lettre ou vidéo de motivation du/de la chorégraphe décrivant l’apport de la résidence dans le développement du projet chorégraphique sélectionné et de la carrière de l’équipe artistique accueillie
  • CV artistique du/de la chorégraphe / de la compagnie / des danseurs.seuses
  • Note d’intention de la création (titre du projet, nombre d’interprètes, noms des interprètes, partenaires, etc.)
  • Dossier artistique comportant des visuels, des textes, revues de presse, captations vidéos, etc.
  • Calendrier et budget prévisionnels détaillé de l’ensemble de la production
  • Dossier et stratégie de diffusion argumentée
    • Bewerbungsschreiben oder -video des:der Choreograf:in mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des Künstlerensembles
    • Künstlerischer Lebenslauf des:der Choreograf:in, des Ensembles bzw. der Tänzer:innen
    • Künstlerische Absichtserklärung (Projekttitel, Anzahl der Darsteller:innen, Name der Darsteller:innen, Partner usw.)
    • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
    • Zeitplan und detailliertes veranschlagtes Budget für die gesamte Produktion
    • Mit Begründung untermauerte Unterlagen und Strategie zur Verbreitung des Werks
    • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen

    Die Bewerbungsunterlagen können auf Französisch, Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des Tanzensembles

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Chapelle Sainte-Marie und des Théâtre des Cordeliers in Annonay.

Das Künstlerensemble ist verantwortlicher Produzent und verpflichtet sich, das finanzielle und künstlerische Management sowie die Verwertung des Projekts zu übernehmen. Es verpflichtet sich, sich daran zu halten, dass die Premiere der Aufführung in Luxemburg in den Théâtres de la Ville de Luxembourg stattfindet, und potenzielle andere luxemburgische Partner, die kontaktiert werden, darauf hinzuweisen. Das Künstlerensemble verbürgt sich für die absolute Transparenz der Informationen zur Finanzierung (erhaltene Fördermittel, Koproduktionszuschüsse usw.), die in den Bewerbungsunterlagen gemacht werden.

Außerdem verpflichtet sich das Künstlerensemble, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx veröffentlicht werden.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, in allen Mitteilungen zum Projekt folgenden Vermerk aufzuführen:

Eine Koproduktion von Les Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois im Rahmen des Programms „La Chapelle de la Danse“, initiiert von Cie. La Baraka/La Chapelle – Abou Lagraa & Nawal Aït Benalla in Annonay, mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und Annonay Rhône Agglo En Scènes.

Verpflichtungen von Kultur | lx

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Vorstellung der Partner

Die Cie. La Baraka

La Chapelle

Künstlerische Kodirektion: Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla

Die Cie. La Baraka wurde 1997 von dem Choreografen Abou Lagraa gegründet. Ihr Repertoire umfasst ca. 30 Stücke. La Baraka genießt internationales Ansehen und vertritt die Vorstellung, Tanz solle allen offenstehen, durch den künstlerischen Schaffensprozess, aber auch durch eine umfassende Sensibilisierung für und Vermittlung von Choreografie als Ausdrucksform. Seit Februar 2018 arbeitet die Cie. La Baraka in der Chapelle Sainte-Marie in der Altstadt von Annonay im Herzen der Region Auvergne-Rhône-Alpes etwa eine Stunde von Lyon entfernt.

Parallel zu den Produktionen der Cie. La Baraka möchte die Chapelle ein Ort für Künstler:innenresidenzen sein. Das Ensemble von La Baraka strebt Offenheit und Austausch mit den anderen Residenzkünstler:innen an, damit die Öffentlichkeit noch stärker Zugang zur künstlerischen Vielfalt hat. Zusammen mit der Chapelle Sainte-Marie wird die Cie. La Baraka so für luxemburgische Künstler:innen zu einem schöpferischen Ort in Frankreich.

Präsentationsvideo der Künstler:innenresidenzen in der Chapelle: https://vimeo.com/265868179

 

Théâtres de la Ville de Luxembourg

Grand Théâtre und Théâtre des Capucins

Die Théâtres de la Ville de Luxembourg, das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins, bieten seit 2011 unter einer gemeinsamen Leitung ein anspruchsvolles Programm mit Tanz, Oper und Theater an. Sie sind getrieben von dem gleichbleibenden Wunsch, den Erwartungen und Anforderungen einer boomenden Kulturszene und eines kosmopolitischen Publikums gerecht zu werden. Saison für Saison bemühen sich die Théâtres de la Ville, ihrer Rolle als kultureller Brennpunkt mit zahlreichen Aufführungen gerecht zu werden und einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Kulturszene in Luxemburg zu leisten, insbesondere durch die Einbindung heimischer Künstler:innen in internationale Koproduktionen und durch ihre Fokussierung auf künstlerisches Schaffen, Nachwuchsförderung und die Unterstützung von Künstler:innen vor Ort.

Aus dem gleichen Gedanken heraus entstand auch TalentLAB, ein Projektlabor und multidisziplinäres Festival, das 2016 erstmalig stattfand und für junge Künstler:innen zu einer inspirierenden Plattform geworden ist, die ihnen eine Möglichkeit für künstlerisches Experimentieren in einem geschützten Raum bietet. Mit der Einrichtung der Residenz für einen Projektabschluss Capucins Libre 2018 wollten die Théâtres de la Ville auch an einem anderen Schaffensort tätig werden und Künstler:innen und Kollektiven Zeit, Raum und die nötige finanzielle Unterstützung für die konkrete Ausgestaltung ihres Projekts bieten. In diesem Geiste entstand auch die Idee einer Kooperation mit der Cie. La Baraka – La Chapelle/Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla.

Letztendlich flossen beträchtliche Anstrengungen in die intensive Pflege von Partnerschaften mit anderen Aufführungsstätten in Europa mit dem Ziel der Entwicklung einer neuen Art von Koproduktion, die auf Austausch und Vermittlung gründet und zum einen Künstler:innen vor Ort die Teilnahme an internationalen Projekten und zum anderen lokalen Projekten Gastspielreisen ins Ausland ermöglicht. Da diese Strategie vorsieht, eigene Werke mit internationalen Koproduktionen der Häuser zu kombinieren, konnten das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins die Sichtbarkeit des heimischen Kulturschaffens sowohl in der Großregion als auch in Europa erhöhen und ausgezeichnete Beziehungen zu den Partnern knüpfen.

 

TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois

TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois ist die Einrichtung für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg schlechthin. Sie hat eine Vereinbarung mit dem Kulturministerium und erfüllt in diesem Rahmen zahlreiche Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene.

TROIS C-L ist zunächst ein Mittelpunkt der Kunstförderung und -produktion, vom Ministerium für Kultur beauftragt und für die Verwaltung der jedes Jahr gewährten finanziellen Unterstützung für junge wie bereits erfolgreiche Choreograf:innen aus Luxemburg verantwortlich. Als Koordinationsstelle betreut es das Netzwerk für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg mit dem Ziel der Entwicklung einer kulturellen Verflechtung mit einem anspruchsvollen, abwechslungsreichen künstlerischen Programm in unserem Land.

TROIS C-L versteht sich auch als anerkanntes Fortbildungszentrum, das Berufstänzer:innen und -choreograf:innen ein hochwertiges Programm anbietet: tägliche Profikurse, Masterclasses und andere Fachfortbildungen. Es möchte auch ein Ort der Kulturvermittlung und der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für zeitgenössischen Tanz in seinen unterschiedlichsten Ausbildungen sein. Mit den „3 du TROIS“ bietet TROIS C-L jeden Monat eine einmalige Veranstaltung mit einem multidisziplinären künstlerischen Programm, das Gesellschaft und Choreografie neu zu denken oder in Frage zu stellen versucht. TROIS C-L bietet außerdem Kurse und Workshops für Amateurtänzer:innen an, die den Blick der Beobachter:innen um praktische künstlerische Erfahrungen bereichern.

Als Zentrum für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg strebt TROIS C-L die Unterstützung von Berufstänzer:innen an, indem es Werbung und Verbreitung in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit rückt. Erklärtes Ziel ist der Aufbau einer ambitionierten Plattform für Werbung und Verbreitung, die Künstler:innen aus Luxemburg eine bessere Sichtbarkeit sowie eine größere Strahlkraft ihrer künstlerischen Arbeit über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht. Das Bemühen von TROIS C-L für internationale Werbung und Verbreitung stützt sich insbesondere auf drei Entwicklungsschwerpunkte: Networking, internationale Kooperationen und internationaler Austausch im Rahmen von Residenzen.

Bewerbung und Abruf der Bedingungen

Die Bedingungen für das vorliegende Stipendium liegen aus bei:
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
5-7, rue de l’Alzette
L-4011 Esch-sur-Alzette

Maßgeblich ist eine Vereinbarung zwischen Kultur | lx, den Théâtres de la Ville de Luxembourg, Trois C-L und der Cie. La Baraka.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Weitere Infos