Nach der Wiederaufnahme der luxemburgischen Auswahl beim Festival OFF in Avignon im Jahr 2022 sowie der neu geschaffenen Förderung für die Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe im Jahr 2023 bietet Kultur | lx luxemburgischen Produzent:innen nun die Möglichkeit, sich strategisch auf die potenzielle Vorstellung ihrer Produktionen im Jahr 2025 vorzubereiten.
Die Präsenz auf diesen Plattformen erfordert beträchtliche Investitionen sowie die präzise Definition der Ziele und zu erwartenden Ergebnisse.

Unsere Ziele für luxemburgische Produzent:innen:
● Positionierung auf der für die geplante Produktion am besten geeigneten Plattform (ästhetische Übereinstimmung, bevorzugte Verbreitungsgebiete, zeitlicher Rahmen etc.);
● Begleitung bei der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort für die jeweilige Produktion (Sichtbarkeit für Fachpublikum, Rahmenbedingungen);
● Beratung, Kommunikation und Networking für eine optimierte Präsenz und die Begünstigung zukünftiger Tourneen.

Ziele für Kultur | lx:
● Zusammenstellung einer luxemburgischen Auswahl, die den Anforderungen der Zielplattformen optimal entspricht;
● Optimale Sichtbarkeit für internationales Fachpublikum durch eine gezielte Auswahl der Spielorte auf den Festivals;
● Förderung von Projekten mit einer internationalen Zirkulationsstrategie.

Um im Jahr 2025 vor diesem Hintergrund eine luxemburgische Auswahl im Rahmen des Festivals OFF in Avignon sowie des Edinburgh Festival Fringe zu präsentieren, ruft Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zu einer Interessenbekundung auf. Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um strategische professionelle Plattformen, die durch ihre Möglichkeiten für Bekanntmachung und Networking signifikant zur Zirkulation luxemburgischer Kreationen sowie zur Karriereförderung von Kulturschaffenden aus dem Sektor der darstellenden Kunst beitragen können.
Die Begleitung durch Kultur | lx umfasst eine finanzielle Förderung für die Zirkulation der Produktion sowie die Organisation eines Prospektionsprogramms.

Empfänger:innen

Produzent:innen aus dem Sektor der darstellenden Kunst:

  • Künstler:innen;
  • Gemeinnützige Vereine (e.V);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.

Die Auswahl richtet sich an in den vergangenen 5 Jahren entstandene Aufführungen aller Disziplinen.

Die Uraufführung der fertigen Produktion muss vor dem Festival OFF in Avignon bzw. dem Edinburgh Festival Fringe stattfinden und darf keinesfalls im Rahmen der Festivals erfolgen.

Der/die Produzent:in kann sich mit jeweils zwei verschiedenen Stücken für beide Plattformen bewerben. Im Falle einer Doppelbewerbung muss er/sie eine globale Strategie vorlegen und seine/ihre Fähigkeit zur Gewährleistung einer doppelten Präsenz sowie zur Ergreifung der erforderlichen Folgemaßnahmen hinsichtlich der neu geschaffenen Möglichkeiten belegen können.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Ablauf

1. Luxemburgische Auswahl beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe

Schritt 1:
Im Rahmen des für jedes Festival festgelegten Budgets wählt das Auswahlkomitee für darstellende Kunst unter den eingegangenen Bewerbungen Projekte aus, die alle erforderlichen Kriterien erfüllen.

Schritt 2:
Die ausgewählten Projektträger:innen erhalten die für die Einreichung ihrer Produktion bei den zuvor identifizierten Spielorten der Festivals vorgesehene Begleitung.

Die Unterstützung durch Kultur | lx erfolgt ausschließlich bei Aufnahme der Produktion in das Programm eines der folgenden Spielorte:

  • Festival OFF in Avignon: Théâtre du Train Bleu; La Manufacture; Le 11 – Gilgamesh; Théâtre Golovine; Théâtre des Halles; Théâtre Transversal; Théâtre du Balcon; Théâtre du Chêne noir; Théâtre des Carmes; Théâtre du Chien qui fume; Le Totem; La Factory; La Scierie.
  • Edinburgh Festival Fringe: Summerhall; Assembly; Dance Base; C venues; Zoo; Traverse Theatre; Pleasance; Gilded Balloon; Underbelly.

Im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten kann Kultur | lx nur eine begrenzte Anzahl an Projekten unterstützen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

 

2. Luxemburgische Delegation: Prospektionsprogramm beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe
Für eine aus luxemburgischen Fachvertreter:innen bestehende Delegation organisiert Kultur | lx ein eigens zusammengestelltes Prospektionsprogramm. Im Rahmen der Förderung für Prospektion, Recherche und Karriereentwicklung kann Kultur | lx auch freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende unterstützen.

Die Teilnahme an der Delegation ist jeweils auf fünf Personen beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch das Auswahlkomitee für darstellende Kunst und auf Grundlage der klar identifizierten Ziele der Kandidat:innen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ABSL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung;
  • Sicherstellung eines professionellen künstlerischen Umfelds (Produzent:in, Vertriebsbeauftragte:r, PR-Agentur etc.);
  • Eignung der Aufführung für die Aufführungsbedingungen des Festivals OFF in Avignon bzw. des Edinburgh Festival Fringe (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, begrenzte Lagermöglichkeiten, eingeschränkte Beleuchtung, Aufführungszeiten);
  • Verständlichkeit der Aufführung für ein französischsprachiges Publikum in Avignon bzw. ein englischsprachiges Publikum in Edinburgh;
  • Internationale Verbreitungsstrategie hinsichtlich der Präsenz auf der Plattform (vorher und nachher);
  • Investition des Produzenten/der Produzentin (Finanzierung, Valorisierung der Industrieeinlage, Begleitung).
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio vom ganzen Team;
  • Zusammenfassung eines strategischen Entwicklungsplans hinsichtlich der Teilnahme am Festival OFF in Avignon bzw. am Edinburgh Festival Fringe;
  • Technische Daten;
  • Budget (Ausgaben und Einnahmen) für die Produktion der Aufführung in Avignon bzw. Edinburgh, einschließlich der vorbereitenden und nachbereitenden Schritte;
  • Aufnahme in guter Audio- und Videoqualität. Falls sich die Produktion noch in der Entwicklung befindet: detaillierte Unterlagen zum Projekt sowie den einzelnen Phasen seiner Umsetzung. Die Uraufführung der fertigen Produktion muss vor dem Festival OFF in Avignon bzw. dem Edinburgh Festival Fringe stattfinden und darf keinesfalls im Rahmen der Festivals erfolgen;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die Ihre Bewerbung unterstützen könnten.
Zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten;
  • Übernachtungskosten;
  • Gagen für künstlerische und technische Teams (gemäß ASPRO / THEATER FEDERATIOUN-Tariftabelle);
  • Verpflegungsmehraufwand;
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen);
  • Technische Kosten (Mietkosten für zusätzliches Equipment);
  • Urheberrechte;
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presse-/PR-Agentur (Honorare);
    • Kosten für Werbeflächen (Printmedien, Radio, Web, Fachveröffentlichungen etc.);
    • Digitale Werbung und Marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram etc.).
Aufstellung und Bedingungen für zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten:
    Hin- und Rückreise innerhalb Europas
    Zugreisen sind zu bevorzugen. Erstattung für Zugtickets in der 2. Klasse oder Flugtickets in der Economyclass.
    Autofahrten werden nur übernommen, wenn keine alternativen Reisemöglichkeiten bestehen (0,30 €/Kilometer plus eventuelle Mautgebühren).
  • Unterbringung
    • Höchstbetrag für die Unterbringung in Avignon: 90 €/Nacht/Person.
    • Höchstbetrag für die Unterbringung in Edinburgh: 110 €/Nacht/Person.
  • Gagen für technische und künstlerische Teams gemäß den von ASPRO und der THEATER FEDERATIOUN genehmigten Mindestsätzen: Vollständige Liste der Tarifempfehlungen herunterladen.
  • Verpflegungsmehraufwand:
    30 €/Tag/Person an Arbeitstagen. 15 €/Tag/Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht entschädigt, unvorhergesehene Ausfälle ausgenommen.
  • Werbekosten: Globaler Höchstbetrag in Höhe von 6.000 €.
  • Kosten für die Wiederaufnahme eines bereits bestehenden Werkes, das eine erhebliche Unterbrechung erfahren hat (12 Monate ab dem Zeitpunkt der letzten Aufführung). Im Rahmen der Wiederaufnahme ist der Austausch eines/einer oder mehrerer Interpret:innen möglich.
    Übernahme der Anmietung eines Probenraums sowie der Probenhonorare zu den von ASPRO und der THEATER FEDERATIOUN genehmigten Mindestsätzen. Die Förderung umfasst maximal 5 Arbeitstage.
Verpflichtungen des künstlerischen Teams
  • Das gesamte künstlerische Team garantiert seine Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Festivals OFF in Avignon bzw. des Edinburgh Festival Fringe sowie für eine potenzielle Tournee in den darauffolgenden Spielzeiten. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit innerhalb des Festivalzeitraums ist eine Begründung der begrenzten Teilnahmedauer vorzulegen.
  • Das künstlerische Team garantiert, dass die Urheberrechte der Aufführung für das Festival sowie für eine potenzielle Auslandstournee gesichert sind.
  • Mit der Einreichung der Interessenbekundung bestätigt das künstlerische Team die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder des Auswahlkomitees Zugang zu den personenbezogenen Daten der Teammitglieder erhalten.
  • Das künstlerische Team berechtigt die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.
  • Das künstlerische Team verpflichtet sich, für Treffen, Vor- und Nachbesprechungen mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.
Verantwortung von Kultur | lx

Kultur | lx garantiert die künstlerische Freiheit der Kandidat:innen.

Gesundheit und Wohlbefinden

Als außergewöhnliche Plattformen für die Bekanntmachung von Künstler:innen und ihren Produktionen versammeln sowohl das Festival OFF in Avignon als auch das Edinburgh Festival Fringe jährlich Hunderte Programmgestalter:innen und Produzent:innen. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung ist die Teilnahme sowie die Zeit vor, während und nach dem Festival mit erheblichen finanziellen Kosten und einem beträchtlichen persönlichen Einsatz verbunden. Die mehrwöchige tägliche Präsentation sowie das Marketing für eine Produktion unter tausenden weiteren Aufführungen in einem unvertrauten internationalen Umfeld kann sich auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmenden auswirken. Wir bitten potenzielle Kandidat:innen, sich im Vorfeld gründlich mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.

Bitte beachten Sie den Abschnitt Gesundheit und Wohlbefinden auf der Fringe-Website: Gesundheit und Wohlbefinden | Fringe Connect (edfringe.com)

Zusätzliche Informationen

Verzeichnis der jüngsten Vertreter:innen der luxemburgischen Auswahl

In Avignon:

2024
Corps au bout du monde von Marion Rothhaar, La Manufacture
Go ! von Jennifer Gohier, Train bleu
Megastructure von Sarah Baltzinger und Isaiah Wilson, L’Atelier

2023
Petit Frère, la grande histoire Aznavour von Laure Roldàn und Gaëtan Vassart, Caserne des pompiers
Hear Eyes Move, dances with Ligeti von Elisabeth Schilling, Hivernales – CDCN d’Avignon

2022
Terres Arides von Ian de Toffoli / Inszenierung Ian de Toffoli (und Ensemble), Caserne des pompiers
Starving dingoes von Léa Tirabasso, Hivernales – CDCN d’Avignon

2021
Salles Gosses von Mihaela Michailov / Inszenierung Fábio Godinho, Caserne des pompiers
Hidden Garden von Jill Crovisier, Théâtre Golovine
The Passion of Andrea 2 von Simone Mousset, Hivernales – CDCN d’Avignon

2019
Révolte von Alice Birch / Inszenierung Sophie Langevin, Caserne des pompiers


In Edinburgh:

2023
stark bollock naked von Larisa Faber, Assembly
Shoot the Cameraman von AWA – As We Are, Assembly
Lovefool von Gintare Parulyte, Summerhall (mit Unterstützung des TNL)


Weiterführende Informationen

https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.edfringe.com/

Nach einer ersten Edition im März 2023 organisiert Kultur lx – Arts Council Luxembourg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Theatern und Kulturzentren des Landes vom Mittwoch, dem 6. November, bis Freitag, dem 8. November 2024, eine zweite nationale Plattform der darstellenden Künste in Luxemburg. Mit Aufführungen, Work in Progress-Präsentationen, Pitch-Sessions und Networking-Events richtet sich auch dieser zweite Fokus an ein internationales Fachpublikum und soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und Internationalisierung der luxemburgischen Künstler:innen und Produktionen beitragen.

Für das Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2024 initiiert Kultur | lx einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.

Empfänger:innen

Produzent:innen im Sektor Darstellende Kunst:

  • Künstler:innen;
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.

Für luxemburgische Produktionen: Mehrheitlich aus Luxemburg finanzierte Produktionen, deren Schöpfer:innen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg wohnhaft sind (Regisseur:innen, Choreograf:innen, Autor:innen etc.).

Der Aufruf richtet sich an Aufführungen aller Disziplinen. Für die Bewerbung sind drei Kategorien vorgesehen:

  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus im Programm der sich bewerbenden Einrichtungen vorgesehene Aufführungen (Neukreationen oder Wiederaufnahmen);
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Produktionsphase befindliche Aufführungen;
  • Sich zum Zeitpunkt des Fokus in der Entwicklung befindliche Aufführungen/Projekte.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Donnerstag, dem 29.02.2024, um Mitternacht.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst.

Ablauf

Das künstlerische Programm basiert auf den drei im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kategorien:

  • Vorstellungen (bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen);
  • Work in Progress-Präsentationen (Aufführungen in der Produktionsphase);
  • Pitch-Sessions (Aufführungen/Projekte in der Entwicklungsphase).

Sämtliche Vorschläge für diese drei Kategorien sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Vorstellungen

Die Einreichung von Vorschlägen für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen müssen durch die verantwortlichen Veranstaltungsorte erfolgen.

Bei den Aufführungen muss es sich um Neukreationen handeln oder die Uraufführung innerhalb der vergangenen fünf Jahre erfolgt sein.

Die Kosten für die Aufführungen sind von den verantwortlichen Veranstaltungsorten zu tragen.

Work in Progress

Work in Progress-Vorschläge können von Produzent:innen des Sektors Darstellende Kunst (Künstler:innen, ASBL, Kultureinrichtungen) und ausschließlich mit Zusage der für die Work in Progress-Präsentationen vorgesehenen Veranstaltungsorte (Theater, Kulturzentren oder sonstige Veranstaltungsorte) eingereicht werden.

Die Präsentation des Work-in-Progress sollte zwischen 5 und 30 Minuten dauern, wobei die Zeit für den Austausch mit den Fokus-Gästen nicht eingeschlossen ist. Die Veranstaltungsorte müssen die technischen Kosten tragen. Die Kosten für die künstlerischen Teams – Regisseure, Choreographen, Darsteller – werden von Kultur | lx für bis zu 3 Personen wie folgt übernommen:

  • Künstlerisches Team: Gage in Höhe von 220 € zzgl. MwSt. pro Person;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht und pro Person;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 € pro Person.

Pitch-Sessions

Pitch-Vorschläge können von unabhängigen Künstler:innen, ASBL und Kultureinrichtungen eingereicht werden.

Die Pitch-Sessions eröffnen die Möglichkeit, verschiedenste Ideen auszutauschen, Feedback zu erhalten und unter den internationalen Fokus-Gästen potenzielle Partnerschaften zu initiieren. Von einzigartigen Arbeitsstrukturen über neue Modelle bis hin zu bewährten Praktiken: Der Aufruf ist auch für Vorschläge offen, die über die Schaffung einer Aufführung hinausgehen.

Für eine Pitch-Session ist eine Dauer von bis zu 20 Minuten einschließlich der für den Austausch mit den Fokus-Gästen anberaumten Zeit vorzusehen.
Kultur | lx übernimmt die folgenden Kosten für eine Person pro Projekt und ausschließlich für die ausgewählten unabhängigen Künstler oder Kompanien:

  • Gage in Höhe von 100 € zzgl. ;
  • Maximal 2 Übernachtungen in Höhe von bis zu 140 € pro Nacht;
  • Anreisekosten innerhalb Europas in Höhe von bis zu 300 €.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann mehrere Vorschläge für jede der verschiedenen Programmkategorien einreichen.

Die Vorschläge werden von einer Jury geprüft und ausgewählt.

Jury

Eine unabhängige Jury wird die Projekte auf der Grundlage der in diesem Aufruf genannten Kriterien auswählen.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Vesna Andonovic (Beauftragte der Abteilung für Kunstschaffen und Kunstförderung, Tanz, Audiovisuelles und digitale Künste des Kulturministeriums);
  • Sascha Dahm und Andrea Primm (Präsident und Direktionsbeaufragte der THEATER FEDERATIOUN);
  • Bek Berger (Unabhängige Produzentin);
  • Kristina Svickienė (Künstlerische Leiterin des Internationalen Theaterfestivals Vilnius, Sirenos);
  • Victor Mayot (Leiter der Abteilung Darstellende Kunst bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg);

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ASBL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung/des Projekts
  • Relevanz der behandelten Themen;
  • Potenzial für internationale Tourneen und/oder Kooperationen;
  • Verständlichkeit für ein internationales Publikum (nonverbale Form, auf Englisch verfügbare Texte, Kontextualisierung etc.);
  • Verständnis für die Herausforderungen und Ziele der Präsentation in einem internationalen Umfeld.
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf/Portfolio;
  • Kurze Präsentation der Herausforderungen/Ziele auf internationaler Ebene (vorrangige Zielländer, angestrebte Kooperationspartner, Liste bestehender oder neuer Kontakte);

Für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen:

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Aufnahme der vollständigen Aufführung;
  • Wenn die Aufführung bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht uraufgeführt wurde: vollständige Unterlagen zur Präsentation und Produktion der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Aufführungen, die sich in der Entstehungsphase befinden (Work in Progress)

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Künstlerisches Statement;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.

Für Projekte in der Entwicklungsphase (Pitch):

  • Kurze Präsentation der Aufführung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die die Bewerbung unterstützen könnten.
Verpflichtungen der Kandidat:innen

Die Kandidat:innen garantieren ihre Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Fokus Darstellende Kunst 2024 in Luxemburg.

Die Kandidat:innen garantieren, dass sie über die luxemburgischen Urheberrechte an dem von ihnen eingereichten Werk verfügen.

Mit der Einreichung ihrer Vorschläge bestätigen die Kandidat:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder der Jury Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhalten. Die Kandidat:innen berechtigen die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.

Die Kandidat:innen verpflichten sich, nach der Auswahl ihres Vorschlags für Treffen und vorbereitende Meetings mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Ergänzende Informationen

Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2023
Artikel: Rückblick auf einen ersten Fokus der darstellenden Künste in Luxemburg

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde verfasst in Zusammenarbeit mit: ASSITEJ Luxembourg; Mierscher Kulturhaus; Rotondes; THEATER FEDERATIOUN; Théâtre du Centaure; Théâtre National du Luxembourg; TRIFOLION Echternach; TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg, die Théâtres de la Ville de Luxembourg und TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois gewähren einem luxemburgischen Ensemble ein Stipendium für die Entwicklung eines choreografischen Projekts. Ziel dieses Programms ist es, den künstlerischen Werdegang der in Luxemburg ansässigen Choreograf:innen und Tänzer:innen optimal zu begleiten.

Von der Projektentwicklung über die Produktion bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und internationalen Bekanntmachung unterstützt dieses sich über zwei Jahre (2024 und 2025) erstreckende Stipendium verschiedene Aspekte des kreativen Schaffens. Konkret setzt sich das Stipendium aus den folgenden Elementen zusammen: eine direkte finanzielle Unterstützung für die Produktion, eine Begleitung auf internationalen Plattformen sowie die Finanzierung von Recherche- und Residenzzeiten durch die Partner, insbesondere im Centre National de la Danse in Lyon und im CDCN – Le Gymnase in Roubaix.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll diese Initiative den Stipendiat:innen die Entwicklung eines umfassenden Projekt von internationaler Reichweite ermöglichen. In allen Entwicklungsphasen wird das Projekt von den drei Partnern finanziell unterstützt und engagiert begleitet. Ferner muss es zwingend auch finanzielle Beiträge und Sachleistungen von Dritten aufweisen.

Bewerbungsfrist: 17. September 2023 um 23:59 Uhr MEZ

Empfänger:innen

Auf Grundlage einer Ausschreibung wird das Stipendium an in Luxemburg eingetragene Tanzkompanien vergeben, die einen signifikanten Werdegang und ein Engagement in der nationalen Kunst- und Kulturszene sowie eine internationale Ausrichtung nachweisen können. Letztere muss durch einen strategischen Plan zur Finanzierung, Kreation und Bekanntmachung des vorgestellten Projekts belegt werden.

Es wird als Vorteil angesehen, wenn die antragstellenden Ensembles eine Strukturierungshilfe für etablierte Tanzkompanien durch das Kulturministerium erhalten.

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einzureichen. Per Post übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Ausschluss und Einschränkungen

Die Empfänger:innen des Stipendiums für die Entwicklung eines choreografischen Projekts haben während der Dauer des Projekts keinen Anspruch auf weitere Fördermittel oder Unterstützungsmaßnahmen durch Kultur | lx. Davon ausgenommen ist die Förderung der Zirkulation von Projekten für unabhängige Kreationen. Die Stipendiat:innen sind von der Bewerbung für die unmittelbar folgende Ausschreibung ausgeschlossen.

Mit demselben Projekt sind die Stipendiat:innen für die Dauer des Stipendiums von der Teilnahme an weiteren Residenzprogrammen von TROIS C-L ausgeschlossen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Vergabe

Die Stipendiat:innen werden nach Sichtung und Auswahl der Bewerbungen durch eine sich aus den Partnern des Stipendiums zusammensetzende internationale Jury bestimmt. Die Jury kann ein Aussetzen der Förderung beschließen, wenn die eingegangenen Bewerbungen eine Vergabe nicht auf umfassende Weise rechtfertigen.

Kriterien
  • Nachweisliche Verankerung der Künstler:innen in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Klare Identifizierung der Projektziele;
  • Langfristige Karrierestrategie;
  • Zweijähriger Projektentwicklungsplan;
  • Potenzial für die internationale Verbreitung des choreografischen Werks (künstlerische Qualität, Relevanz des gewählten Themas, technische Voraussetzungen);
  • Engagement eines professionellen Umfelds (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Qualität des Finanzierungspakets und Vorhandensein von Finanzierungsquellen in Form von finanziellen Investitionen oder Sachleistungen anderer nationaler und internationaler Partner;
  • Internationale Tournee-Erfahrung.
Zuschussfähige Kosten

Beispiele für zuschussfähige Kosten:

  • Kosten für Recherche- und Schaffensresidenzen (Transport, Unterbringung, Gagen, Kosten für technisches Personal, Verpflegungsmehraufwand, Visa etc.);
  • Kosten für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit (Bildmaterial, Pressemappe, Onlinepräsenz etc.);
  • Kosten für die Teilnahme an professionellen Veranstaltungen (Festivals, Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Workshops, Meisterklassen) zur Bekanntmachung des Projekts (Transport, Unterbringung, Akkreditierung, Verpflegungsmehraufwand);
  • Honorare für nicht künstlerische Mitarbeitende (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Kosten für die Einladung von Fachpublikum zu den Arbeitsphasen (Transport, Unterbringung);
  • Produktionskosten (Bühnenbild, Kostüme, Gagen für künstlerische und technische Teams etc.).
Nicht zuschussfähige Kosten
  • Betriebskosten des Ensembles;
  • Werbe- und Kommunikationskosten, die nicht das geförderte Projekt betreffen.
Vertragliche und finanzielle Bedingungen

Die Preisträger:innen erhalten:

  • Von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg:
    • Einen gleichwertig auf zwei Jahre verteilten Pauschalbetrag in Höhe von 25.000 €, der für die Deckung von nicht Produktions-abhängigen Kosten im Rahmen der Projektentwicklung bestimmt ist (Werbung, Teilnahme an Fachveranstaltungen, Honorare für nicht künstlerische Mitarbeiter, Einladung von Fachpublikum etc.);
    • Eine begleitende Beratung bei der Entwicklungsstrategie des Projekts und dessen Bewerbung auf den Aktionsplattformen von Kultur | lx (Tanzmesse, Focus, Off Avignon etc.)
  • Von den Théâtres de la Ville de Luxembourg:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25.000 € für die Produktionskosten bis zur Generalprobe der neuen Kreation;
    • Eine Industrieeinlage für eine zehntägige technische Residenz nach der Kreation Ende Oktober / Anfang November 2025 (Bereitstellung eines voll ausgestatteten Studios und des technischen Personals, Unterbringung von bis zu 5 Personen, Reisekosten);
    • Der Kauf einer Abtretung der Kreation für die Uraufführung in Luxemburg, nach Abschluss der technischen Residenz im Studio des Grand Théâtre. Für die Uraufführung sowie alle weiteren Aufführungen in den Theatern der Stadt Luxemburg gilt ein separater Abtretungsvertrag ohne Exklusivitätsklausel in Luxemburg.
  • Von TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000 € für die mit den Residenzen an Partnerorten verbundenen Kosten (Reise- und Unterbringungskosten, Gagen, Verpflegungsmehraufwand);
    • Gastaufenthalte im Rahmen der Arbeitsphasen im TROIS C-L, inklusive eines externen Blicks auf die Kreation und öffentlichen Präsentationen im Rahmen der 3 des TROIS.
  • Vom Centre National de la Danse in Lyon:
    • Eine einwöchige experimentelle Residenz im Juni 2024 im Centre National de la Danse in Lyon für bis zu 5 Personen, mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.800 €;
    • Für diesen Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung.
  • Vom Gymnase – CDCN in Roubaix
    • Aufnahme in eine Residenz, unter Bereitstellung eines Studios sowie einer Unterkunft für bis zu 4 Personen für 2 Wochen, mit anschließender Rückführung
    • Für diese Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung

Zusammenfassung der finanziellen Zuschüsse

Partner Betrag
Kultur | lx 25.000 €
Théâtres de la Ville de Luxembourg 25.000 € + Abtretungspreis der Uraufführung
TROIS C-L 20.000 €
CN D Lyon   1.800 €

 

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Stipendiat:innen verpflichten sich dazu:

  • Das zu Projektbeginn mit den Partnern vereinbarte Begleitprogramm zu befolgen;
  • Die Partner über die einzelnen Phasen der Projektentwicklung zu informieren und alle erforderlichen Elemente für die Kommunikation und Bekanntmachung des Projekts rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Bildmaterial, Texte, Videos, Konzertdaten etc.);
  • Einen detaillierten Bericht zur Projektmitte sowie zum Projektabschluss sowie alle erforderlichen Zahlungsnachweise und Rechnungen vorzulegen;
  • Die Rolle des beauftragten Produzenten zu übernehmen und die finanzielle und künstlerische Verwaltung sowie den ordnungsgemäßen Projektablauf sicherzustellen;
  • Sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den für die jeweilige Tätigkeit geltenden Gesetzen (Steuer-, Sozial-, Urheber- und Leistungsschutzrecht etc.) ergeben, strikt einzuhalten;
  • Die von jedem der Partner zur Verfügung gestellten und vorab in einer Vereinbarung übermittelten Zahlungsmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen;
  • Den Verhaltenskodex des Kulturministeriums zu befolgen: https://mc.gouvernement.lu/fr/dossiers/2022/charte-de-deontologie-pour-les-structures-culturelles.html

Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.

Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.

Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.

Empfänger*innen
  • Freischaffende Künstler*innen (Choreograf*innen);
  • a.s.b.l. / VoG (Tanzkompanien);
  • Erforderlich sind die luxemburgische Staatsbürgerschaft und / oder ein Wohnsitz / Sitz in Luxemburg.
Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.

Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kriterien
  • Nachweis über die Verankerung in der luxemburgischen Choreografieszene;
  • Maximal zweimalige Teilnahme am Programm „Dance from Luxembourg“;
  • Vorlage einer internationalen Entwicklungsstrategie.
Verpflichtungen der Bewerber*innen
  • Die Bewerber*innen müssen vom 28. bis 31. August 2024 für die Teilnahme an der Internationalen Tanzmesse nrw in Düsseldorf zur Verfügung stehen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich dazu, sich vor, während und nach der Veranstaltung aktiv an der Vorbereitung der Internationalen tanzmesse nrw in Düsseldorf zu beteiligen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich zu einer offiziellen Bewerbung bei der Internationalen tanzmesse nrw, um im Rahmen des offiziellen Programms eine Performance, ein Open Studio oder ein Pitching zu präsentieren.
Verpflichtungen der Partner
  • Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten sowie des Verpflegungsmehraufwands für die teilnehmenden Choreograf*innen sowie jeweils eine Person aus deren professionellen Umfeld (Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungs- oder Kommunikationsbeauftragte) für die Dauer der Internationalen tanzmesse nrw;
  • Bereitstellung eines Begleitprogramms vor, während und nach der Internationalen tanzmesse nrw.

 

Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Natürliche Personen (Programmierer:innen, Kurator:innen);
  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg kostenlos sind.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.

Empfänger:innen

‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Ausländische Einrichtungen für luxemburgische Produktionen / Künstler:innen.
Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz des Projekts;
  • Festlegung der Ziele;
  • Relevante und qualitativ hochwertige Kommunikationsmittel (Pressemappe, Factsheet, Bildmaterial, Webpräsenz usw.);
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe der in Betracht gezogenen Anbieter und Medien sowie Referenzen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Mehrwert für die Karriere.
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung von Werbeaktionen bezieht sich hauptsächlich auf die Vergütung von professionellen Dienstleistungen und den Kauf von Werbeflächen :

  • Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren)
  • Einkauf von Werbeflächen in Medien, die auf ein internationales Publikum abzielen
  • Werbung und Digitalmarketing
  • Professionelle Dienstleistungen im Bereich des Community Managements
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage, Verbände oder kulturelle Einrichtungen), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer (Fach)messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • Unabhängige Kurator:innen
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Ethische Vergütung von künstlerischen Teams;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten (Bahn, Flugzeug, Auto, Taxi, öffentlicher Transport);
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten für Logistik (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen), ausschließlich Verpackungskosten;
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material, das am Veranstaltungsort nicht verfügbar ist, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Mautgebühren und eventuelle Parkgebühren.
    Taxikosten können übernommen werden, wenn sie absolut notwendig sind (fehlende oder mangelhafte öffentliche Verkehrsmittel, schwere zu transportierende Fracht…).
    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht / Person. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage, die mehr als zwei Tage zwischen zwei Terminen betragen, werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Gemeinsam mit dem Kulturministerium und dem Mudam Luxembourg initiiert Kultur | lx eine Ausschreibung für die Repräsentation Luxemburgs an der Biennale von Venedig. Die 60. internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst findet vom 20. April bis 24. November 2024 statt.

Durch seine fortwährende Unterstützung für die Teilnahme Luxemburgs an der Biennale von Venedig gewährleistet das Kulturministerium die Präsenz luxemburgischer Künstlerinnen und Künstler bei einer der wichtigsten Veranstaltungen für zeitgenössische Kunst und trägt damit zur internationalen Sichtbarmachung der landeseigenen Kunstszene bei.

Seit 2018 ist der luxemburgische Pavillon innerhalb des Arsenale, einem der beiden wichtigsten Ausstellungsflächen der Biennale von Venedig, vertreten. Hier wird ihm – sowohl seitens des Publikums als auch seitens der Fachvertreter*innen – eine erhöhte Sichtbarkeit zuteil. Für die 60. Biennale von Venedig übernimmt Kultur | lx in Kooperation mit dem Mudam Luxembourg die Organisation des luxemburgischen Pavillons.

Die in diesem Rahmen initiierte Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler*innen und Künstlerkollektive aller Genres. Vorausgesetzt wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit und/oder ein Wohnsitz in Luxemburg.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Phasen:

1. Vorauswahl der Bewerber
Frist: 26.02.2023
Benachrichtigung der in die engere Wahl gezogenen Bewerber: in der Woche vom 06.03.2023.

2. Projektauswahl
Frist: 23.04.2023
Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Biennale di Venezia

Die Kunstbiennale von Venedig zählt zu den weltweit wichtigsten Ausstellungen für zeitgenössische Kunst. Neben den zweijährlich von Kurator*innen zusammengestellten Hauptausstellungen präsentieren rund 90 Länder ihre nationalen Beiträge.

Im Dezember 2022 wurde Adriano Pedrosa, brasilianischer Kurator und derzeitiger künstlerischer Direktor des Museu de Arte de São Paulo Assis Chateaubriand – MASP, von der Fondazione la Biennale di Venezia zum Generalkommissar der Biennale 2024 ernannt. Das Motto der allgemeinen Ausstellung ist noch nicht bekannt.

Der Pavillon

Die dem luxemburgischen Pavillon anberaumte Ausstellungsfläche erstreckt sich über 240 m² und befindet sich in einem der Sale d’Armi innerhalb der historischen Arsenale-Hallen, in denen auch die Internationale Ausstellung sowie ein Teil der nationalen Pavillons untergebracht sind. Eine Beschreibung der Räumlichkeiten ist im Anhang zu finden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Phasen: 

  1. Vorauswahl der Kandidaten

Frist: Sämtliche Einreichungen müssen bis einschließlich 26.02.2023 um Mitternacht über die Plattform https://support.kulturlx.lu/fr/ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

  • Motivationsschreiben – Vorentwurf (eine A4-Seite)
  • Portfolio
  • Lebenslauf

Die von der Jury im Rahmen der Vorauswahl in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden in der Woche vom 06.03.2023 benachrichtigt.

 

  1. Projektauswahl

Frist: Einreichung der Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 um Mitternacht.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf gebeten, ein detailliertes Projekt mit den folgenden Elementen zu unterbreiten:

  • Künstlerisches Projekt (maximal fünf A4-Seiten)
  • Technische Beschreibung – Pläne / Skizzen
  • Voraussichtliches Budget

Mit der Bekanntgabe der Vorauswahl werden die Künstler*innen in der Woche vom 06.03.2023 hinsichtlich der Budgetierung sowie der Bewerbungsmodalitäten informiert.

Die in die engere Wahl gezogenen Künstler*innen werden im weiteren Verlauf eingeladen, ihr Projekt in der Woche vom 17.04.2023 in einer 30-minütigen Anhörung vor der Jury in Luxemburg zu präsentieren.

Die vorausgewählten Künstler*innen erhalten für die Fertigstellung ihres Projekts in der zweiten Runde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 €. Für das Gewinnerprojekt ist diese Pauschale als Anzahlung zu betrachten. Die Namen der vorausgewählten Künstler*innen werden öffentlich bekannt gegeben.

Das Gewinnerprojekt wird von der Jury ausgewählt und dem Kulturminister für die Vergabe der Gestaltung des luxemburgischen Pavillons empfohlen.

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts findet in der Woche vom 01.05.2023 statt.

Die Jury

Der gesamte Auswahlprozess wird von einer Jury begleitet, die sich aus mehreren nationalen und internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen des Mudam Luxembourg zusammensetzt:

  • Adam Budak, Direktor, Kestner Gesellschaft Hannover
  • Michelle Cotton, Leiterin der Abteilung Künstlerische Programmgestaltung und Inhalte, Mudam Luxembourg
  • Hélène Doub, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
  • Hélène Guénin, Direktorin,MAMAC | Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain de Nice
  • Stilbé Schroeder, Kuratorin, Casino Luxembourg – Forum d’art contemporain
  • Bettina Steinbrügge, Direktorin, Mudam Luxembourg, Präsidentin der Jury
  • Joel Valabrega, Kuratorin, Mudam Luxembourg
Auswahlkriterien

Bei ihrer Wahl berücksichtigen die Jurymitglieder den künstlerischen Werdegang des/der Kandidaten/in, die Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts, seine Einbindung in den internationalen Kontext der Biennale sowie seine technische und finanzielle Durchführbarkeit.

Anforderungsprofil

Die sich bewerbenden Künstler*innen müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg ansässig sein. Wenn es sich um ein Künstlerkollektiv handelt, muss mindestens ein Mitglied dieses Kriterium erfüllen. Des Weiteren muss ihr Werdegang eine berufliche Tätigkeit als bildende*r Künstler*in nachweisen. Bewerbungen von Künstlerkollektiven oder Künstler*innen mit einer transdisziplinären Ausrichtung sind ebenfalls willkommen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Auswahlverfahren an die folgende Adresse: biennale@kulturlx.lu

Unvollständige Bewerbungsunterlagen und/oder nach dem 26.02.2023 eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.