Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der Fonderie Darling in Montreal eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen in der Fonderie Darling in Montreal.

Ab 2023 bietet Kultur | lx – Arts Council Luxembourg als Pilotprojekt die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts um weitere 3 Wochen im Rahmen des Residenzprogramms der Gare Matapédia in der kanadischen Region Gaspésie.

Die Fonderie Darling ist ein Zentrum für bildende Kunst in einer alten Gießerei mit Denkmalcharakter im Westen der Altstadt von Montreal. Das 2002 gegründete und von dem gemeinnützigen Verein Quartier Éphémère geführte Zentrum hat sich die Förderung von Forschung, kreativem Schaffen, Produktion sowie die Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst zur Aufgabe gemacht. Einheimische wie internationale Künstler:innen stehen somit im Mittelpunkt des Programms und der Aktivitäten der Fonderie Darling.
Internationale Austauschmaßnahmen sind für die Dynamik eines künstlerischen Schaffensraums unverzichtbar und sorgen für die kulturelle Durchmischung. Sie fördern die Kreativität und ermöglichen langfristige Beziehungen zwischen Künstler:innen und Kunstprofis jeder Couleur. Die Fonderie Darling fördert diesen Austausch in zweierlei Form: Indem sie regelmäßig ausländische Künstler:innen ausstellt, ausländische Kommissare in ihr Galerieprogramm aufnimmt und durch internationale Residenzprogramme im Atelierkomplex.

Die Gare de Matapédia ist ein denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude mit nach wie vor intakter ursprünglicher Architektur. Er liegt in einem kleinen Ort mit einem großartigen Naturpanorama. Die zum Kunst- und Gemeinschaftszentrum umfunktionierte Gare de Matapédia ist heute für verschiedene Nachbargemeinden ein Raum und ein Atelier für künstlerisches Schaffen, Produktion und Verbreitung.

Die Residenz im Ausland möchte Künstler:innen dazu ermutigen, in die Kunstszene Montreals einzutauchen und die Vernetzung mit Künstler:innen vor Ort anzugehen, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt. Die Künstler:innen können ihr persönliches Schaffenswerk bei dieser Residenz vorantreiben und unterliegen dabei keiner Ergebnisverpflichtung. Eine Residenz bietet dem:der Künstler:in die Möglichkeit, schöpferisch tätig zu sein, zu experimentieren, in verschiedene gesellschaftliche Realitäten einzutauchen, aber auch Kooperationen oder Partnerschaften zu initiieren und die Verbreitung seines:ihres Werks zu begleiten. Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Rechercheresidenz für bildende Künstler:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen. Anmeldeschluss ist Sonntag, der 18. September 2022 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Der Aufenthalt findet vom 1. September bis 30. November 2023 in der Fonderie Darling und vom 1. bis 22. Dezember 2023 in der Gare de Matapédia statt (angesichts der coronabedingten Pandemielage sind diese Termine vorläufig und können sich abhängig von den aktuellen Gegebenheiten möglicherweise ändern). Die Residenz kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden. Der:die Künstler:in wohnt in der Fonderie Darling in einem der vier Residenzateliers. Die Wohnung hat eine Spüle, einen kleinen Küchenbereich und ein möbliertes Mezzanin. Im ebenfalls möblierten Atelier befindet sich ein kleines Schlafzimmer. Das Bad, die große Küche, Esszimmer und Dachterrasse dagegen sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.

Bei der Residenz in der Gare de Matapédia bekommt der:die Künstler:in eine Wohnung im Ort Matapédia und ein Arbeitsstudio in der Gare de Matapédia.

Die Verlängerung der Residenz um 3 Wochen in der Gare de Matapédia ist optional. Der:die Künstler:in muss bereits bei der Bewerbung angeben und begründen, ob und wie er diese Gelegenheit nutzen möchte. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann keine Verlängerung für eine Residenz in Matapédia mehr beantragt werden.

Das Residenzprogramm von Fonrie Darling/Gare de Matapédia beinhaltet folgende Leistungen:

  • Betreuung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Förderung für die Entwicklung und Verbreitung der künstlerischen Arbeit und die Vernetzung durch von Kunstprofis veranstaltete regelmäßige Begegnungen
  • Bereitstellung der Künstlerateliers und erfahrener Techniker:innen
Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 8.400 Euro (Fonderie Darling) bzw. 8.400 + 2.100 Euro = 10.500 Euro (Fonderie Darling + Gare de Matapédia)
  • Reisekosten: Pauschal 1.500 Euro für Montreal + 500 Euro für die Hin- und Rückfahrt Montreal-Matapédia
  • Produktionsförderung: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.
Ablauf

Für die Bewerbung wird keine Vergütung bezahlt.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt:

  • nachdem zunächst eine Vorauswahl vorgenommen wurde: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des Kultursektors besetzt ist.
  • Im Anschluss daran durch die Leitung der Fonderie Darling.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Jury

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Sie setzt sich aus Persönlichkeiten aus der kulturellen Szene Luxemburgs zusammen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweiskopie
  • Wohnsitzbescheinigung des Bewerbers
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) (3 bis 5 DIN A4-Seiten)
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Der:die Bewerber:in muss sich vor der Bewerbung über die Einreisebestimmungen nach Kanada und insbesondere über geltende Coronamaßnahmen informieren, um sicherzustellen, dass er:sie die Residenz wahrnehmen kann.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Verpflichtungen des:der Künstler:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Künstler:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen, Begegnungen zu veranstalten, zu sensibilisieren und die Besucher:innen der Fonderie Darling in den Schaffensprozess einzubeziehen.

Der:die Künstler:in verpflichtet sich, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an die Fonderie Darling geht. Dieser Bericht darf von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx – Arts Council Luxembourg von dem:der Künstler:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Montreal ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung und die Reisekostenpauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Fonderie Darling überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Veranstaltung oder Begegnung angewiesen.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste bisheriger Stipendiat:innen

 

Fonderie Darling

www.fonderiedarling.org

Fonderie Darling | Kombiniertes Residenzprogramm zwischen Montreal und Matapédia

Caroline Andrieux, Gründerin und künstlerische Leiterin

caroline@fonderiedarling.org

Tel. (+001) 514 392-1554

Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.

Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.

Empfänger:innen

Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten. In Frage kommen Künstler:innen aus Luxemburg oder mit Wohnsitz in Luxemburg. Bewerber:innen müssen:

  • Praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten professionellen Laufbahn)
  • Französisch oder Englisch sprechen
  • Während der Residenzzeit verfügbar sein

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: 20. November 2022 um Mitternacht

Residenzbedingungen

Der:die Künstler:in erhält vom September bis November 2022 ein Wohnatelier am Standort Marais. Der Aufenthalt kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden.

Die Wohnateliers haben eine Größe von 20 bis 55 m², also durchschnittlich 40 m², und umfassen einen möblierten Arbeits- und Wohnbereich (Arbeitsbereich, Schlafzimmer, Bad und Küche). Manche Ateliers verfügen über ein Klavier. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang.

Neben der Bereitstellung des Wohnateliers in der Cité internationale des Arts kommt der:die Stipendiat:in auch in den Genuss eines Unterhaltsstipendiums und einer Projektbetreuung durch Kultur | lx, der Mission Culturelle Luxemburgs in Frankreich und des Teams der Cité internationale des Arts.

Der:die Residenzkünstler:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt. Haustiere sind nicht zulässig.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
    • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers in der Cité international des Arts
    • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 8.400 Euro
    • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1.800Euro
    • Produktionskosten: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.

    Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:

    • 200 Euro Kaution für die Cité international des Arts
    • Lebenshaltungskosten (Essen, Reisen und Transport während der Residenz usw.)
    • Der:die Künstler:in muss während des Aufenthalts in Paris eine Krankenversicherung und eine Krankenrücktransportversicherung haben.
    • Der:die Residenzkünstler:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt, die der:die Residenzkünstler:in übernehmen muss.
Ablauf und Jury

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury besteht aus Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Meldebescheinigung
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Lebenslauf
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der Stipendiat:innen

Mehr informationen:
Cité internationale des Arts 

Im Rahmen seiner Politik zur Förderung der darstellenden Kunst und besseren Unterstützung der künstlerischen Laufbahn unserer Choreograf:innen und Tänzer:innen vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois im Rahmen einer Ausschreibung eine Choreografie-Residenz an ein künstlerisches Ensemble für den Abschluss seines Werks. Das stipendiatische Ensemble kommt in den Genuss einer besonderen Betreuung, die eine finanzielle Unterstützung durch die drei Partner und die Vernetzung beinhaltet. Den Abschluss der Residenz bildet eine Vorpremiere in Annonay (Frankreich), gefolgt von der Premiere in den Théâtres de la Ville de Luxembourg.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt diese Residenz im Rahmen einer Ausschreibung. Bewerben können sich alle in Luxemburg registrierten Tanzensembles, die nachweislich eine signifikante Berufslaufbahn aufzuweisen haben und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, aber auch international aufgeschlossen sind, was durch eine spezielle Verbreitungsstrategie des vorgestellten Projekts unterstützt werden sollte.
Eine vom Ministerium für Kultur bestätigte Strukturierungsförderung für Tanzensembles gilt als Vorteil.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2022 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Die Residenz untergliedert sich in zwei Abschnitte:

In Kooperation mit der Cie. La Baraka werden angeboten:

  • ein Atelier (9 x 15 m) in der Chapelle Sainte-Marie mit Möglichkeit für Hängungen gemäß bereitgestelltem Datenblatt, Garderobe und Foyer inklusive Küche in der Chapelle
  • Unterbringung in Annonay in 3 Apartments mit insgesamt 10 Einzelzimmern im Stadtzentrum in maximal 10 Minuten Fußweg von der Chapelle
  • Werbung für die Künstler:innen in den professionellen Verbreitungsnetzwerken
  • allgemeine Kommunikation zum Programm der Chapelle de la Danse

In Kooperation mit Annonay Agglo En Scènes werden angeboten:

  • eine Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers in Annonay mit Personal (2 Bühnentechniker) einschließlich Nutzung von Bühne und Ausstattung des Théâtre des Cordeliers
  • Planung einer öffentlichen Vorpremiere im Théâtre des Cordeliers in Annonay als Teil der Veranstaltungsreihe Annonay Rhône Agglo En Scène
  • Kommunikation zur Vorpremiere
Vertrags- und Finanzierungsbedingungen

Das prämierte Ensemble erhält pauschal 15.000 Euro von Kultur | lx für Reisekosten und Lebensunterhalt.

Die Residenz in der Chapelle ist Gegenstand eines Vertrags mit der Cie. La Baraka.

Die Kosten für die Unterbringung des Ensembles und die Anmietung von Übungsräumen werden von Kultur | lx in Höhe von 25.000 Euro übernommen.

Die Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers wird in einem Vertrag mit Annonay Rhône Agglo En Scènes geregelt.

Die Ausarbeitung einer neuen Choreografie ist Gegenstand eines Koproduktionsvertrags mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg in Höhe von 30.000 Euro und TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois in Höhe von 10.000 Euro. Für die Premiere und alle weiteren Aufführungen in den Théâtres de la Ville de Luxembourg wird eine gesonderte Vereinbarung zur Abtretung der Aufführungsrechte geschlossen.

Ablauf und Jury

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Jury tritt zunächst für eine Vorauswahl der Projekte zusammen. Künstler:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können anschließend zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Ob ein Gespräch stattfindet, liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Das Stipendium kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Erfolgt die Einladung zu einem Gespräch, sind die Bewerber:innen zum Erscheinen verpflichtet.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
– Bernard Baumgarten (TROIS C-L)
– Tom Leick-Burns (Théâtres de la Ville de Luxembourg)
– Davy Brun (Centre national de la Danse – Lyon)
– Tania Soubry (Residenzstipendiatin der Chapelle Annonay 2022)

Termine

Das Arbeitsstipendium umfasst 4 Wochen in der Chapelle Sainte-Marie sowie im direkten Anschluss eine zweiwöchige Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers in Annonay in den Ferien über Allerheiligen 2023 laut Ferienplan von Grenoble. Der zeitliche Rahmen ist Ende September bis Mitte November 2023.

Im Rahmen dieses Projekts ist die neue Choreografie Teil der Veranstaltungsreihe Annonay Rhône Agglo En Scène und wird als Vorpremiere in das Programm des Théâtre des Cordeliers in Annonay aufgenommen.

Die Residenz für den Abschluss und die Aufführung der Vorpremiere in Annonay erlaubt dem prämierten Ensemble, öffentlich aufzutreten, Aufnahmen und Fotos zu machen, über seine Arbeit mit dem einheimischen Publikum zu sprechen, sich auszutauschen und an den Sensibilisierungsaktivitäten teilzunehmen, die von der Cie. La Baraka koordiniert werden.

Das Werk wird ins Programm der Théâtres de la Ville 2023/2024 aufgenommen, die Premiere ist für Anfang Dezember 2023 geplant.

Erforderliche Unterlagen
  • Lettre ou vidéo de motivation du/de la chorégraphe décrivant l’apport de la résidence dans le développement du projet chorégraphique sélectionné et de la carrière de l’équipe artistique accueillie
  • CV artistique du/de la chorégraphe / de la compagnie / des danseurs.seuses
  • Note d’intention de la création (titre du projet, nombre d’interprètes, noms des interprètes, partenaires, etc.)
  • Dossier artistique comportant des visuels, des textes, revues de presse, captations vidéos, etc.
  • Calendrier et budget prévisionnels détaillé de l’ensemble de la production
  • Dossier et stratégie de diffusion argumentée
    • Bewerbungsschreiben oder -video des:der Choreograf:in mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des Künstlerensembles
    • Künstlerischer Lebenslauf des:der Choreograf:in, des Ensembles bzw. der Tänzer:innen
    • Künstlerische Absichtserklärung (Projekttitel, Anzahl der Darsteller:innen, Name der Darsteller:innen, Partner usw.)
    • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
    • Zeitplan und detailliertes veranschlagtes Budget für die gesamte Produktion
    • Mit Begründung untermauerte Unterlagen und Strategie zur Verbreitung des Werks
    • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen

    Die Bewerbungsunterlagen können auf Französisch, Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des Tanzensembles

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Chapelle Sainte-Marie und des Théâtre des Cordeliers in Annonay.

Das Künstlerensemble ist verantwortlicher Produzent und verpflichtet sich, das finanzielle und künstlerische Management sowie die Verwertung des Projekts zu übernehmen. Es verpflichtet sich, sich daran zu halten, dass die Premiere der Aufführung in Luxemburg in den Théâtres de la Ville de Luxembourg stattfindet, und potenzielle andere luxemburgische Partner, die kontaktiert werden, darauf hinzuweisen. Das Künstlerensemble verbürgt sich für die absolute Transparenz der Informationen zur Finanzierung (erhaltene Fördermittel, Koproduktionszuschüsse usw.), die in den Bewerbungsunterlagen gemacht werden.

Außerdem verpflichtet sich das Künstlerensemble, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx veröffentlicht werden.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, in allen Mitteilungen zum Projekt folgenden Vermerk aufzuführen:

Eine Koproduktion von Les Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois im Rahmen des Programms „La Chapelle de la Danse“, initiiert von Cie. La Baraka/La Chapelle – Abou Lagraa & Nawal Aït Benalla in Annonay, mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und Annonay Rhône Agglo En Scènes.

Verpflichtungen von Kultur | lx

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Vorstellung der Partner

Die Cie. La Baraka

La Chapelle

Künstlerische Kodirektion: Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla

Die Cie. La Baraka wurde 1997 von dem Choreografen Abou Lagraa gegründet. Ihr Repertoire umfasst ca. 30 Stücke. La Baraka genießt internationales Ansehen und vertritt die Vorstellung, Tanz solle allen offenstehen, durch den künstlerischen Schaffensprozess, aber auch durch eine umfassende Sensibilisierung für und Vermittlung von Choreografie als Ausdrucksform. Seit Februar 2018 arbeitet die Cie. La Baraka in der Chapelle Sainte-Marie in der Altstadt von Annonay im Herzen der Region Auvergne-Rhône-Alpes etwa eine Stunde von Lyon entfernt.

Parallel zu den Produktionen der Cie. La Baraka möchte die Chapelle ein Ort für Künstler:innenresidenzen sein. Das Ensemble von La Baraka strebt Offenheit und Austausch mit den anderen Residenzkünstler:innen an, damit die Öffentlichkeit noch stärker Zugang zur künstlerischen Vielfalt hat. Zusammen mit der Chapelle Sainte-Marie wird die Cie. La Baraka so für luxemburgische Künstler:innen zu einem schöpferischen Ort in Frankreich.

Präsentationsvideo der Künstler:innenresidenzen in der Chapelle: https://vimeo.com/265868179

 

Théâtres de la Ville de Luxembourg

Grand Théâtre und Théâtre des Capucins

Die Théâtres de la Ville de Luxembourg, das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins, bieten seit 2011 unter einer gemeinsamen Leitung ein anspruchsvolles Programm mit Tanz, Oper und Theater an. Sie sind getrieben von dem gleichbleibenden Wunsch, den Erwartungen und Anforderungen einer boomenden Kulturszene und eines kosmopolitischen Publikums gerecht zu werden. Saison für Saison bemühen sich die Théâtres de la Ville, ihrer Rolle als kultureller Brennpunkt mit zahlreichen Aufführungen gerecht zu werden und einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Kulturszene in Luxemburg zu leisten, insbesondere durch die Einbindung heimischer Künstler:innen in internationale Koproduktionen und durch ihre Fokussierung auf künstlerisches Schaffen, Nachwuchsförderung und die Unterstützung von Künstler:innen vor Ort.

Aus dem gleichen Gedanken heraus entstand auch TalentLAB, ein Projektlabor und multidisziplinäres Festival, das 2016 erstmalig stattfand und für junge Künstler:innen zu einer inspirierenden Plattform geworden ist, die ihnen eine Möglichkeit für künstlerisches Experimentieren in einem geschützten Raum bietet. Mit der Einrichtung der Residenz für einen Projektabschluss Capucins Libre 2018 wollten die Théâtres de la Ville auch an einem anderen Schaffensort tätig werden und Künstler:innen und Kollektiven Zeit, Raum und die nötige finanzielle Unterstützung für die konkrete Ausgestaltung ihres Projekts bieten. In diesem Geiste entstand auch die Idee einer Kooperation mit der Cie. La Baraka – La Chapelle/Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla.

Letztendlich flossen beträchtliche Anstrengungen in die intensive Pflege von Partnerschaften mit anderen Aufführungsstätten in Europa mit dem Ziel der Entwicklung einer neuen Art von Koproduktion, die auf Austausch und Vermittlung gründet und zum einen Künstler:innen vor Ort die Teilnahme an internationalen Projekten und zum anderen lokalen Projekten Gastspielreisen ins Ausland ermöglicht. Da diese Strategie vorsieht, eigene Werke mit internationalen Koproduktionen der Häuser zu kombinieren, konnten das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins die Sichtbarkeit des heimischen Kulturschaffens sowohl in der Großregion als auch in Europa erhöhen und ausgezeichnete Beziehungen zu den Partnern knüpfen.

 

TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois

TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois ist die Einrichtung für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg schlechthin. Sie hat eine Vereinbarung mit dem Kulturministerium und erfüllt in diesem Rahmen zahlreiche Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene.

TROIS C-L ist zunächst ein Mittelpunkt der Kunstförderung und -produktion, vom Ministerium für Kultur beauftragt und für die Verwaltung der jedes Jahr gewährten finanziellen Unterstützung für junge wie bereits erfolgreiche Choreograf:innen aus Luxemburg verantwortlich. Als Koordinationsstelle betreut es das Netzwerk für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg mit dem Ziel der Entwicklung einer kulturellen Verflechtung mit einem anspruchsvollen, abwechslungsreichen künstlerischen Programm in unserem Land.

TROIS C-L versteht sich auch als anerkanntes Fortbildungszentrum, das Berufstänzer:innen und -choreograf:innen ein hochwertiges Programm anbietet: tägliche Profikurse, Masterclasses und andere Fachfortbildungen. Es möchte auch ein Ort der Kulturvermittlung und der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für zeitgenössischen Tanz in seinen unterschiedlichsten Ausbildungen sein. Mit den „3 du TROIS“ bietet TROIS C-L jeden Monat eine einmalige Veranstaltung mit einem multidisziplinären künstlerischen Programm, das Gesellschaft und Choreografie neu zu denken oder in Frage zu stellen versucht. TROIS C-L bietet außerdem Kurse und Workshops für Amateurtänzer:innen an, die den Blick der Beobachter:innen um praktische künstlerische Erfahrungen bereichern.

Als Zentrum für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg strebt TROIS C-L die Unterstützung von Berufstänzer:innen an, indem es Werbung und Verbreitung in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit rückt. Erklärtes Ziel ist der Aufbau einer ambitionierten Plattform für Werbung und Verbreitung, die Künstler:innen aus Luxemburg eine bessere Sichtbarkeit sowie eine größere Strahlkraft ihrer künstlerischen Arbeit über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht. Das Bemühen von TROIS C-L für internationale Werbung und Verbreitung stützt sich insbesondere auf drei Entwicklungsschwerpunkte: Networking, internationale Kooperationen und internationaler Austausch im Rahmen von Residenzen.

Bewerbung und Abruf der Bedingungen

Die Bedingungen für das vorliegende Stipendium liegen aus bei:
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
5-7, rue de l’Alzette
L-4011 Esch-sur-Alzette

Maßgeblich ist eine Vereinbarung zwischen Kultur | lx, den Théâtres de la Ville de Luxembourg, Trois C-L und der Cie. La Baraka.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Weitere Infos

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin im Juli/August 2023 (sechs Wochen) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.

Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist der 13. November 2022 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Der sechswöchige Aufenthalt findet im Juli/August 2023, statt. Der:die stipendiatische Choreograf:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.

Materielle und finanzielle Bedingungen

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • ein Arbeitsstudio in den Uferstudios Berlin
  • eine möblierte Unterkunft
  • eine Residenzvergütung in Höhe von 4.200 Euro.
  • eine Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten von 900 Euro
Ablauf und Jury

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Uferstudios.

Die Jury besteht aus Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche :

  • Ainhoa Achutegui (neimënster)
  • Mathis Junet (TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois)
  • Jérôme Konen (Kinneksbond)
  • Saeed Hani (Choreograph und Preisträger 2021)

Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen Sie auch erscheinen.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen
    • Bewerbungsschreiben mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des:der Gastchoreograf:in
    • Künstlerischer Lebenslauf
    • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
    • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
    • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen

    Die Bewerbungsunterlagen können auf Französisch, Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.  Die Bewerbung ist kostenlos.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.

Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Haftung

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Choreograf:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt in Zusammenarbeit mit den Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl und dem Centre National de Littérature im Rahmen einer Ausschreibung eine zweimonatige Residenz für Autor:innen beim Literarischen Colloquium in Berlin (LCB), die auch mit einem Stipendium verbunden ist.
Der:die Autor:in erhält ein Wohnatelier im LCB sowie eine finanzielle Unterstützung.

Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) wurde von Walter Höllerer 1963 am Wannsee gegründet und beherbergt Schriftsteller:innen, Übersetzer:innen und Verlage aus aller Welt. Diese Literatureinrichtung ist zugleich Forum für Reflexion und Experimentierfreude und Talentschmiede. Sie genießt hohes internationales Ansehen und veranstaltet unter anderem Lesungen, Seminare und literarische Begegnungen. Das LCB fördert auch den Austausch und die Interaktion mit ausländischen Einrichtungen und engagiert sich so beständig und überaus produktiv für die Literaturvermittlung – und das über die Sprachgrenzen hinaus.

Die Residenz gibt Autor:innen die Zeit und die Freiheit, unbeschwert ihrem literarischem Schaffen nachzugehen. Allerdings können sie für gelegentliche fachliche oder öffentliche Begegnungen angefordert werden, wenn sie dem zustimmen. Die Residenzautor:innen werden in ihrem Willen bestärkt, den Kontakt mit anderen Autor:innen, Verleger:innen, anderen Orten und dem Publikum zu suchen und Veranstaltungen im Großraum Berlin zu besuchen.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Autorenresidenz für Autor:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Autor:innen können ihr persönliches Schaffenswerk bei dieser Residenz vorantreiben. Eine Residenz bietet dem:der Autor:in nämlich die Möglichkeit, schöpferisch tätig zu sein, zu experimentieren, in verschiedene gesellschaftliche Realitäten einzutauchen, aber auch die Verbreitung seines:ihres Werks zu begleiten.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: 17. Oktober 2022 um Mitternacht

Residenzbedingungen

Der:die Autor:in wohnt 2 Monaten in einem der 11 vollständig ausgestatteten Wohnateliers im Literarischen Colloquium Berlin. Der genaue Zeitraum wird einvernehmlich zwischen Autor:in und LCB festgelegt.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz

Das Stipendium setzt sich wie folgt zusammen:

  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 5.600 Euro.
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1200 Euro
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt im Anschluss an:

  • eine Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten des luxemburgischen Kulturlebens besetzt ist.
  • die endgültige Entscheidung der Leitung des Literarischen Colloquiums Berlin. Sie entscheidet letztendlich darüber, welche:r Autor:in als Gast aufgenommen wird.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Christiane Krier, (Lëtzebuerger Bicherfrënn)
  • Frank Hansen, (Lëtzebuerger Bicherfrënn)
  • Ludivine Jehin, (Centre national de littérature)
  • Sébastien Thilges, (Université du Luxembourg)
  • Nora Wagener, (Autorin, Preisträgerin 2022)

Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerber:innen müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Aktueller Lebenslauf und Bibliografie
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des eigenen Schreibprojekts und der Veranstaltungsthemen (3 bis 5 DIN A4-Seiten)
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel
  • Bereits geschriebene Werke, Dokumente und Texte

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des:der Autor:in

Der:die Autor:in widmet sich 2 Monaten lang in Berlin dem Schreiben und der Recherche.

Im Anschluss schreibt der:die Autor:in eine „Bourglënster Ried“. Die dabei entstandenen Texte werden in einem kleinen Büchlein in limitierter Auflage (ca. 300 Stück) veröffentlicht. Die Autorenrechte an dieser Veröffentlichung verbleiben bei dem:der Autor:in. Die Kosten dieser Veröffentlichung, die vom Centre National de Littérature mitherausgegeben wird, werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von maximal 1.000 Euro übernommen.

Der:die Autor:in muss sich außerdem in Kooperation mit den Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl im Rahmen der „Bourglënster Ried“ Zeit für den Austausch und die Begegnung mit der Öffentlichkeit nehmen. Er:sie nimmt an mindestens einer öffentlichen Veranstaltung teil (Schreib- und Lesewerkstatt, Leseabend oder Ähnliches).

Nach Abschluss der Residenz muss der:die Autor:in Kultur | lx einen ausführlichen Bericht vorlegen, der auch an das Literarische Colloquium Berlin, das Centre National de Littérature und die Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl geht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx von dem:der Künstler:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Autor:in willigt ein, dass Informationen zu seiner:ihrer Person wie die Bibliografie oder Textauszüge auf der Website und in den Kommunikationsmedien von Kultur | lx veröffentlicht werden.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung in Höhe von 5.600 Euro sowie die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Autor:in überwiesen.

Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft im Literarischen Colloquium Berlin überwiesen, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Abschlussberichts und der Bourglënster Ried am Ende des Aufenthalts gezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen im Rahmen einer Ausschreibung ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.

Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen. In Frage kommen Künstler:innen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Die Bewerber:innen müssen:

  • Englisch oder Deutsch sprechen
  • praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten beruflichen Laufbahn)
  • während der Residenzzeit verfügbar sein

Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: 20. November 2022 um Mitternacht

Residenzbedingungen

Der:die Künstler:in ist vom Juli bis Dezember 2023 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine von Berlin zu bestätigen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Künstler:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.

Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Künstler:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 16.800 Euro.
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 5.200Euro
Ablauf und Jury

Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:

  • Die erste Sitzung einer mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzten Jury, bei der die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft werden, findet im Januar statt
  • Die zweite Jury tagt im Februar. Der:die Stipendiat:in wird dabei von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder vom Künstlerhaus Bethanien bestimmt werden.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Claudine Hemmer (Ministerium für Kultur)
  • Clément Minighetti (MUDAM)
  • Lisa Kohl (Künstler, Residenzstipendiat 2022).

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Passfoto
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.
Verpflichtungen des:der Künstler:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Künstler:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.

Der:die Künstler:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Künstler:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in drei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 60 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 30 % nach 3 Monaten Residenz und 10 % nach Beendigung der Residenz nach Vorlage des Abschlussberichts.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen

Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und die Botschaft Luxemburgs in Rom vergibt in Kooperation mit Academia Belgica, Centre pour l‘Histoire, les Arts et les Sciences, (AB) im Rahmen einer Ausschreibung eine Recherche- und Arbeitsresidenz in Rom für Autor:innen, Drebuchautor:innen, Dramaturg:innen, Illustrator:innen, Architekt:innen und Architekturforschende für einen mit der Residenz zu vereinbarenden Zeitraum von mindestens einem bis maximal zwei Monaten. Die Residenz ist dazu gedacht, Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne die Möglichkeit des Eintauchens in das römische Umfeld zu bieten. Sie fördert die Vernetzung mit der Kunstszene vor Ort und den anderen Akademien und Forschungseinrichtungen und trägt so langfristig zur Entwicklung der beruflichen Laufbahn bei.

Die im Herzen Roms gelegene Academia Belgica ist heute Teil eines internationalen Netzwerks, das aus 38 Akademien und Forschungseinrichtungen in 19 verschiedenen Ländern besteht, welche in Rom vertreten sind und mit denen regelmäßige Kooperationen stattfinden. Die Academia Belgica ist eine gemeinnützige Stiftung, die hochqualifizierte Künstler:innen und Forscher:innen aufnimmt. Sie versteht sich als interdisziplinäre Anlauf- und Förderstelle anspruchsvoller wissenschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, die eine Brücke zwischen der akademischen, kulturellen Welt im Land und den internationalen Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Rom und andernorts schlagen möchte.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne ohne Altersbeschränkung, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss: 11. Januar 2023 um Mitternacht.

Residenzbedingungen

Der auf zwei Monate befristete Aufenthalt findet zwischen März und Juli 2023 oder zwischen September und Dezember 2023 statt, der genaue Termin ist mit der Academia Belgica abzustimmen. Während der gesamten Dauer der Residenz wohnt der:die Stipendiat:in in einem Einzelzimmer mit Bad und Zugang zu Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer der Academia Belgica sowie zu deren Bibliothek.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Stipendium: Residenzvergütung von 2.800 Euro im Monat
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 600 Euro im Monat
Ablauf und Jury

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Academia Belgica.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Eline Bleser (luca – Luxembourg Center for Architecture)
  • Claude Kremer (Centre national de littérature)
  • Anne Simon (Regisseurin und Stipendiatin 2022)

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Meldebescheinigung
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Lebenslauf
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder der Academia Belgica veröffentlicht werden.
Der:die Künstler:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Rom ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Academia Belgica.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung beläuft sich auf 2.800 Euro pro Monat und wird auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen.
Die Reisekostenpauschale und die Tagespauschale auf 600 euros pro Monat werden in zwei Tranchen ausgezahlt: Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft in Rom überwiesen, die der:die Stipendiat:in schriftlich mitteilen muss, die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird nach Vorlage des Berichts nach Beendigung der Residenz ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen: 

  • 2020: Stéphane Ghislain Roussel (Regisseur, Dramaturg und Ausstellungskommissar)
  • 2021: Christine Muller (Dramaturgin und Regisseurin)
  • 2022 : Anne Simon (Dramaturgin und Regisseurin)

Academia Belgica
http://www.academiabelgica.it