Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende

luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 23. April 2023
  • 29. Oktober 2023
Kriterien
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Bedeutung des Werks für die Entwicklung der Karriere des:der Künstler:in
  • Künstlerische Zusammenarbeit (Fotograf:innen, Grafikdesigner:innen usw.)
  • Referenzen anderer Autor:innen / Verfasser:innen
Zuschussfähige Kosten
  • Erstellungskosten
  • Herstellungs- / Produktionskosten
  • Arbeitsentgelt der Beteiligten (Autor:innen, Fotograf:innen, Designer:innen usw.)
Förderbetrag

Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.

Zahlungsmodalitäten

‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.

Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.

Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.

Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.

Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.

Empfänger:innen

‚Das Stipendium richtet sich an ausländische Verleger:innen (Handelsgesellschaften).

Bei der Übersetzung des literarischen Werks luxemburgischer oder in Luxemburg ansässiger Autor:innen in eine Fremdsprache kann eine Beteiligung an den Übersetzungskosten gewährt werden.

Gefördert werden Übersetzungen in alle Fremdsprachen, Voraussetzung ist ein umfassendes Lektorat in der Zielsprache und die Veröffentlichung des übersetzten Textes.

Folgende Textgattungen sind förderfähig:

  • Anthologie;
  • Biografie;
  • Drama;
  • literarisches Essay;
  • Kinder- und Jugendliteratur;
  • Poesie;
  • Prosa.

Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.

Ausschluss und Einschränkungen

Das Stipendium richtet sich nicht an:

  • Privatpersonen;
  • Vereine;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Schulen;
  • Wohlfahrtsverbände.

Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,

  • mit denen Gelder für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen,
  • die im Selbstverlag oder auf eigene Rechnung des Autors bzw. der Autorin veröffentlicht werden.

Das Übersetzungsstipendium kann nicht mit dem Publikationsstipendium kombiniert werden.

Geförderte Sektoren

Literatur und Verlagswesen

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 19. März 2023
  • 23. Juli 2023
  • 29. Oktober 2023
Kriterien
  • Kultureller Mehrwert, also positive Auswirkungen für Autor:in und/oder Herausgeber:in, sowie Verbreitung und Repräsentativität der Zielsprache
  • Wirtschaftliche und kommerzielle Machbarkeit des Übersetzungsprojekts: Eine professionelle Verbreitung des veröffentlichten Werks muss gewährleistet sein (Verkaufspreis, Zielgruppe, Situation des Verlagswesens im Land des Herausgebers, Vertriebsnetz, PR-Kampagnen, literarisches Verlagsprogramm des Verlagshauses).
  • Literarische Qualität des zu übersetzenden Werks, belegt durch Kritiken und öffentliche Resonanz, ggf. Literaturpreise und andere Auszeichnungen.
  • Berufserfahrung des Übersetzers/der Übersetzerin: Bewertung anhand des Lebenslaufs und der Veröffentlichungen, welche Aufschluss über Erfahrung, Textgattungen und bereits übersetzte Autor:innen, Bekanntheit der Autor:innen und der Verlagshäuser sowie Beziehungen zu herausragenden Personen oder Einrichtungen aus der Welt der Kultur geben.
  • Berücksichtigung der Ziele der Kulturdiplomatie und internationaler Beziehungen
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.

Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.

Höhe und Betrag des Zuschusses

Jeder Antrag wird auf Grundlage des Kostenvoranschlags des Übersetzers unter Angabe der Berechnungsmethode bewertet. Das Stipendium ist auf 3.500 EUR begrenzt.

Förderbetrag

Die Auszahlung der Förderung erfolgt:

  • Bei Erhalt von 5 Exemplaren der geförderten Übersetzung nach der Veröffentlichung auf Vorlage einer Rechnung für die Übersetzung, ausgestellt an Kultur | lx (5-7, Rue de l‘Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette), unterzeichnet vom Verlag und gegengezeichnet von dem:der Übersetzer:in
  • Nach Überprüfung der Nennung von Kultur | lx als Förderstelle des Werks

Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Verlagskatalog;
  • Detailliertes veranschlagtes Budget des Übersetzungsprojekts mit Angabe eines Wortpreises und der Wortzahl des zu übersetzenden Werks;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags zwischen Verleger:in und Übersetzer:in;
  • Kopie des vom Inhaber der Rechte an der Übersetzung unterschriebenen Vertrags;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags, mit dem der:die Autor:in in die Übersetzung des Werks einwilligt;
  • Lebenslauf und Veröffentlichungsliste von Übersetzer:in und ggf. Revisor:in;
  • Umschlag-Scan der Originalausgabe;
    Das Formular kann auf Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.
  • Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Antrag können berücksichtigt werden. Fehlende Nachweise in den Antragsunterlagen sind hinreichend zu begründen.
Pflichten der Antragsteller:innen

Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:

  • In der Veröffentlichung muss der Vermerk „ Mit Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ sowie das Logo abgedruckt sein.
  • Über alle wesentlichen Änderungen (Anschrift, Vollmacht, Rechts- und Verwaltungsform) ist Kultur | lx stets in Kenntnis zu setzen.
  • Kultur | lx sind sämtliche Informationen und Unterlagen vorzulegen, die für die Antragsbearbeitung und -verfolgung erforderlich sind (Änderung des Erscheinungstermins, Stornierung des Projekts usw.).
Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).

Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Künstlermanager:innen/Management

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Allgemeine Fragen – einzureichende Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers und/oder Präsentation des Unternehmens
  • Vorstellung der Künstler:innen, die mit der Bewerberin/dem Bewerber zusammenarbeiten
  • Statut (Auswahl)
    • VoG
    • Sarl
    • Freiberuflich
    • Sonstige (Liste)
  • Ausweis (Upload)
  • Strategischer Entwicklungsplan / Geschäftsplan / Karriereplanung für 2022–2024
    • Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und/oder sich selbst, Ihre Stärken und die Form, in der Ihre Aktivitäten zur Gesamtentwicklung des Musiksektors in Luxemburg beitragen.
    • Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Aktivitäten und Ziele, die Sie und Ihre Künstler:innen während der Kalenderjahre 2022–2024 erreichen wollen.
    • Schätzung des Gesamtbudgets und der Beträge, die Sie pro Geschäftsjahr für Ihre einzelnen Entwicklungstätigkeiten ausgeben werden.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.

Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.

Zielsektor

Musik

Vergabe

Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.

Kriterien
  • Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Zusammenarbeit mit mindestens einem:einer Künstler:in aus Luxemburg, der:die idealerweise über eine solide Exportstrategie verfügt; Manager:innen, die mit Künstler:innen arbeiten, welche Anspruch auf eine Förderung von Kultur | lx haben, werden bevorzugt.
  • Relevanz und Einzigartigkeit der gemanagten Künstler:innen
  • Professionelle Manager:innen aus der Musikbranche in Voll- oder Teilzeit.
  • Nachweis eines Vertrags mit einem:einer Künstler:in aus Luxemburg und/oder eine Betriebsgenehmigung und/oder Status als VoG, Sarl, Freiberufler etc. erforderlich
  • Überzeugende langfristige Karrierestrategie
  • Der Nachweis eines internationalen Netzwerks ist von Vorteil (Agenten, Booker, Labels etc.)
Erwartete Aktivitäten

Umfasst u.a.:

  • Weiterentwicklung der persönlichen Karriere (Geschäftsbesprechungen, Arbeitszeit, die für den Besuch von Veranstaltungen und Fachmessen, Workshops usw. aufgewendet wird)
  • Täglicher Austausch mit den Künstler:innen
  • Strategische Planung der Veröffentlichung von Platten, von Konzerten, Festivals und anstehenden Projekten.
  • Organisation von Tourneen
  • Ausarbeitung von Marketing- und Merchandisingstrategien
  • Networking durch internationale Geschäftstreffen und Veranstaltungen
    • Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr bereitgestellt.
  • Ausarbeitung und Verfolgung langfristiger Karriereziele
  • Teilnahme an einem Mentoringprogramm, in dessen Rahmen alle zwei Monate ein persönliches Gespräch mit einem:einer in der europäischen Musikszene tätigen Manager:in vorgesehen ist
  • Vierteljährlich stattfindende Treffen mit Kultur | lx
Stipendiumshöhe

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:

  • mit ihren:seinen (luxemburgischen) Hauptkünstler:innen wöchentlich zu arbeiten
  • weitestgehend die im Rahmen dieses Stipendiums definierten Leitlinien und Initiativen einzuhalten und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts notwendig sind
  • alle zwei Monate an einem Mentoringprogramm mit einem:einer in der europäischen Musikszene aktiven Manager:in teilzunehmen
  • an mindestens zwei internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen (z. B.: Reeperbahn Festival, jazzahead!, IAMA, Eurosonic Noorderslag, Europe Jazz Conference, Classical:NEXT, WOMEX). Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr bereitgestellt.
  • einmal pro Quartal einen Bericht über die eigenen Aktivitäten und Projekte einzureichen
  • am Jahresende jeweils einen detaillierten Bericht einschließlich Jahresabschlussrechnung vorzulegen
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft einzuhalten (Steuern, Sozialabgaben, Urheberrechte und damit zusammenhängende Rechte usw.)
  • Kultur | lx über bevorstehende Events (Veranstaltungen, Workshops etc.) und Initiativen mit den betreuten Künstler:innen zu informieren und rechtzeitig alles vorzulegen, was für deren Mediatisierung und Promotion erforderlich ist (Bilder, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • während des Jahres regelmäßig mit Kultur | lx über die eigenen Fortschritte im Gespräch zu bleiben.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):

    • 1. Auszahlung: Oktober 2022 – 5 000 € bei Vertragsunterzeichnung
    • 2. Auszahlung: 5 000 € nach den ersten sechs Monaten auf Vorlage eines Zwischenberichts
    • 3. Auszahlung: Oktober 2023 – 5 000 € für das zweite Jahr, erst nach Vorlage eines detaillierten Tätigkeitsberichts und eines abschließenden Finanzberichts über alle Aktivitäten des ersten Jahres
  • Falls nach Ablauf des ersten Jahres kein Bericht vorgelegt wird, können die Stipendiat:innen die Finanzierung für das zweite Stipendienjahr nicht in Anspruch nehmen.
    • 4. Auszahlung: 5 000 € nach Ablauf von sechs Monaten; Voraussetzung hierfür ist die Abgabe eines Abschlussberichts für das zweite Jahr im Oktober 2024 als Abschluss des Artist Management Programms
  • Falls der Abschlussbericht nicht vorgelegt wird, ist die Institution berechtigt, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Stipendiums zu verlangen. 

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.

In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.

Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 16. Oktober 2022

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an:

  • Künstler:innen

mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.

Zielsektoren

Musik

Vergabe

Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 16. Oktober 2022

Kriterien
  • Verwurzelung des:der Künstler:in in der luxemburgischen Kulturszene
  • Mindestens 1 EP oder Album aufgenommen haben
  • Langfristige Karrierestrategie
  • Entwicklungsplan des Künstlers oder der Künstlerin für das betreffende Jahr
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Exportpotenzial
  • Zusicherung des Engagements eines professionellen künstlerischen Begleitteams (Manager:in, Agent:in, Booker, Label etc.)
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen
  • Finanzielle Beteiligung anderer Partner und/oder privater Art von mindestens 20 % des Förderbetrags.
Zuschussfähige Kosten

Als Beispiele seien genannt:

  • Tournee (Fahrten, Unterkunft, Tagespauschale für das technische Personal, Visa u.a.)
  • Promotion und Marketing (Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen, Community Management, Erstellung projektbezogener Werbeinhalte, Kauf von Werbeflächen usw.)
  • Entwicklung der Schreib-/Kompositionstechnik (Dienstleistungen von Produzenten / Komponisten, Anmeldegebühren für Workshops, Meisterklassen, Songwriting Camps)
  • Karriereentwicklung (Managementdienstleistungen, Geschäftsreisen, Anmeldegebühren für Konferenzen/Showcases/Messen, Einladung von Fachleuten usw.)
Nicht zuschussfähige Kosten
  • CD-/Vinyl-Pressung
  • Herstellung von Merchandising
  • Produktion von Videoclips
  • Studioaufnahmen
  • Website des Künstlers/der Künstlerin.

Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.

Förderbetrag

Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:

  • Das eingereichte Projekt möglichst wie angegeben zu realisieren und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für dessen Umsetzung erforderlich sind
  • In der Hälfte der Projektlaufzeit einen Zwischenbericht abzugeben
  • Bei Projektende einen detaillierten Bericht sowie sämtliche Zahlungsbelege vorzulegen
  • alle Verpflichtungen, die sich aus der Anwendung der tätigkeitsbezogenen Gesetze (Steuer-, Sozialgesetze, Urheber-, Leistungsschutzrechte usw.) ergeben, strikt einzuhalten
  • Kultur | lx über künftige Veranstaltungen zu informieren sowie die für deren Kommunikation und Promotion erforderlichen Elemente rechtzeitig vorzulegen (Abbildungen, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • Sich mit Kultur | lx regelmäßig über den Projektfortschritt auszutauschen.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:

  • Teilbetrag von 50 % der Gesamtsumme bei Vertragsunterzeichnung
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Ablauf der Hälfte der festgelegten Projektlaufzeit
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Eingang des detaillierten abschließenden Aktivitäts- und Finanzberichts.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen:

2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano

2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier