Dieses Stipendium richtet sich an:
- Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.
Dieses Stipendium richtet sich an:
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.
Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.
‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.
Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.
Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.
Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.
Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.
‚Das Stipendium richtet sich an ausländische Verleger:innen (Handelsgesellschaften).
Bei der Übersetzung des literarischen Werks luxemburgischer oder in Luxemburg ansässiger Autor:innen in eine Fremdsprache kann eine Beteiligung an den Übersetzungskosten gewährt werden.
Gefördert werden Übersetzungen in alle Fremdsprachen, Voraussetzung ist ein umfassendes Lektorat in der Zielsprache und die Veröffentlichung des übersetzten Textes.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.
Das Stipendium richtet sich nicht an:
Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,
Das Übersetzungsstipendium kann nicht mit dem Publikationsstipendium kombiniert werden.
Literatur und Verlagswesen
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.
Jeder Antrag wird auf Grundlage des Kostenvoranschlags des Übersetzers unter Angabe der Berechnungsmethode bewertet. Das Stipendium ist auf 3.500 EUR begrenzt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt:
Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).
Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.
Dieses Stipendium richtet sich an:
Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.
Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.
Musik
Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.
Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.
Umfasst u.a.:
Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.
Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:
Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.
Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.
Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.
Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.
Darstellende Kunst
Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.
Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.
Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.
Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.
Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:
In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.
Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.
Bewerbungsschluss: Sonntag, 16. Oktober 2022
Diese Förderung richtet sich an:
mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.
Musik
Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 16. Oktober 2022
Als Beispiele seien genannt:
Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.
Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:
Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano
2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier