Kultur | lx – Arts Council Luxembourg, die Théâtres de la Ville de Luxembourg und TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois gewähren einem luxemburgischen Ensemble ein Stipendium für die Entwicklung eines choreografischen Projekts. Ziel dieses Programms ist es, den künstlerischen Werdegang der in Luxemburg ansässigen Choreograf:innen und Tänzer:innen optimal zu begleiten.

Von der Projektentwicklung über die Produktion bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und internationalen Bekanntmachung unterstützt dieses sich über zwei Jahre (2024 und 2025) erstreckende Stipendium verschiedene Aspekte des kreativen Schaffens. Konkret setzt sich das Stipendium aus den folgenden Elementen zusammen: eine direkte finanzielle Unterstützung für die Produktion, eine Begleitung auf internationalen Plattformen sowie die Finanzierung von Recherche- und Residenzzeiten durch die Partner, insbesondere im Centre National de la Danse in Lyon und im CDCN – Le Gymnase in Roubaix.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll diese Initiative den Stipendiat:innen die Entwicklung eines umfassenden Projekt von internationaler Reichweite ermöglichen. In allen Entwicklungsphasen wird das Projekt von den drei Partnern finanziell unterstützt und engagiert begleitet. Ferner muss es zwingend auch finanzielle Beiträge und Sachleistungen von Dritten aufweisen.

Bewerbungsfrist: 17. September 2023 um 23:59 Uhr MEZ

Empfänger:innen

Auf Grundlage einer Ausschreibung wird das Stipendium an in Luxemburg eingetragene Tanzkompanien vergeben, die einen signifikanten Werdegang und ein Engagement in der nationalen Kunst- und Kulturszene sowie eine internationale Ausrichtung nachweisen können. Letztere muss durch einen strategischen Plan zur Finanzierung, Kreation und Bekanntmachung des vorgestellten Projekts belegt werden.

Es wird als Vorteil angesehen, wenn die antragstellenden Ensembles eine Strukturierungshilfe für etablierte Tanzkompanien durch das Kulturministerium erhalten.

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einzureichen. Per Post übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Ausschluss und Einschränkungen

Die Empfänger:innen des Stipendiums für die Entwicklung eines choreografischen Projekts haben während der Dauer des Projekts keinen Anspruch auf weitere Fördermittel oder Unterstützungsmaßnahmen durch Kultur | lx. Davon ausgenommen ist die Förderung der Zirkulation von Projekten für unabhängige Kreationen. Die Stipendiat:innen sind von der Bewerbung für die unmittelbar folgende Ausschreibung ausgeschlossen.

Mit demselben Projekt sind die Stipendiat:innen für die Dauer des Stipendiums von der Teilnahme an weiteren Residenzprogrammen von TROIS C-L ausgeschlossen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Vergabe

Die Stipendiat:innen werden nach Sichtung und Auswahl der Bewerbungen durch eine sich aus den Partnern des Stipendiums zusammensetzende internationale Jury bestimmt. Die Jury kann ein Aussetzen der Förderung beschließen, wenn die eingegangenen Bewerbungen eine Vergabe nicht auf umfassende Weise rechtfertigen.

Kriterien
  • Nachweisliche Verankerung der Künstler:innen in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Klare Identifizierung der Projektziele;
  • Langfristige Karrierestrategie;
  • Zweijähriger Projektentwicklungsplan;
  • Potenzial für die internationale Verbreitung des choreografischen Werks (künstlerische Qualität, Relevanz des gewählten Themas, technische Voraussetzungen);
  • Engagement eines professionellen Umfelds (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Qualität des Finanzierungspakets und Vorhandensein von Finanzierungsquellen in Form von finanziellen Investitionen oder Sachleistungen anderer nationaler und internationaler Partner;
  • Internationale Tournee-Erfahrung.
Zuschussfähige Kosten

Beispiele für zuschussfähige Kosten:

  • Kosten für Recherche- und Schaffensresidenzen (Transport, Unterbringung, Gagen, Kosten für technisches Personal, Verpflegungsmehraufwand, Visa etc.);
  • Kosten für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit (Bildmaterial, Pressemappe, Onlinepräsenz etc.);
  • Kosten für die Teilnahme an professionellen Veranstaltungen (Festivals, Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Workshops, Meisterklassen) zur Bekanntmachung des Projekts (Transport, Unterbringung, Akkreditierung, Verpflegungsmehraufwand);
  • Honorare für nicht künstlerische Mitarbeitende (Verwaltungs-, Produktions- und/oder Vertriebsbeauftragte);
  • Kosten für die Einladung von Fachpublikum zu den Arbeitsphasen (Transport, Unterbringung);
  • Produktionskosten (Bühnenbild, Kostüme, Gagen für künstlerische und technische Teams etc.).
Nicht zuschussfähige Kosten
  • Betriebskosten des Ensembles;
  • Werbe- und Kommunikationskosten, die nicht das geförderte Projekt betreffen.
Vertragliche und finanzielle Bedingungen

Die Preisträger:innen erhalten:

  • Von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg:
    • Einen gleichwertig auf zwei Jahre verteilten Pauschalbetrag in Höhe von 25.000 €, der für die Deckung von nicht Produktions-abhängigen Kosten im Rahmen der Projektentwicklung bestimmt ist (Werbung, Teilnahme an Fachveranstaltungen, Honorare für nicht künstlerische Mitarbeiter, Einladung von Fachpublikum etc.);
    • Eine begleitende Beratung bei der Entwicklungsstrategie des Projekts und dessen Bewerbung auf den Aktionsplattformen von Kultur | lx (Tanzmesse, Focus, Off Avignon etc.)
  • Von den Théâtres de la Ville de Luxembourg:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25.000 € für die Produktionskosten bis zur Generalprobe der neuen Kreation;
    • Eine Industrieeinlage für eine zehntägige technische Residenz nach der Kreation Ende Oktober / Anfang November 2025 (Bereitstellung eines voll ausgestatteten Studios und des technischen Personals, Unterbringung von bis zu 5 Personen, Reisekosten);
    • Der Kauf einer Abtretung der Kreation für die Uraufführung in Luxemburg, nach Abschluss der technischen Residenz im Studio des Grand Théâtre. Für die Uraufführung sowie alle weiteren Aufführungen in den Theatern der Stadt Luxemburg gilt ein separater Abtretungsvertrag ohne Exklusivitätsklausel in Luxemburg.
  • Von TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois:
    • Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000 € für die mit den Residenzen an Partnerorten verbundenen Kosten (Reise- und Unterbringungskosten, Gagen, Verpflegungsmehraufwand);
    • Gastaufenthalte im Rahmen der Arbeitsphasen im TROIS C-L, inklusive eines externen Blicks auf die Kreation und öffentlichen Präsentationen im Rahmen der 3 des TROIS.
  • Vom Centre National de la Danse in Lyon:
    • Eine einwöchige experimentelle Residenz im Juni 2024 im Centre National de la Danse in Lyon für bis zu 5 Personen, mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.800 €;
    • Für diesen Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung.
  • Vom Gymnase – CDCN in Roubaix
    • Aufnahme in eine Residenz, unter Bereitstellung eines Studios sowie einer Unterkunft für bis zu 4 Personen für 2 Wochen, mit anschließender Rückführung
    • Für diese Residenz gilt eine gesonderte Vereinbarung

Zusammenfassung der finanziellen Zuschüsse

Partner Betrag
Kultur | lx 25.000 €
Théâtres de la Ville de Luxembourg 25.000 € + Abtretungspreis der Uraufführung
TROIS C-L 20.000 €
CN D Lyon   1.800 €

 

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Stipendiat:innen verpflichten sich dazu:

  • Das zu Projektbeginn mit den Partnern vereinbarte Begleitprogramm zu befolgen;
  • Die Partner über die einzelnen Phasen der Projektentwicklung zu informieren und alle erforderlichen Elemente für die Kommunikation und Bekanntmachung des Projekts rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Bildmaterial, Texte, Videos, Konzertdaten etc.);
  • Einen detaillierten Bericht zur Projektmitte sowie zum Projektabschluss sowie alle erforderlichen Zahlungsnachweise und Rechnungen vorzulegen;
  • Die Rolle des beauftragten Produzenten zu übernehmen und die finanzielle und künstlerische Verwaltung sowie den ordnungsgemäßen Projektablauf sicherzustellen;
  • Sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den für die jeweilige Tätigkeit geltenden Gesetzen (Steuer-, Sozial-, Urheber- und Leistungsschutzrecht etc.) ergeben, strikt einzuhalten;
  • Die von jedem der Partner zur Verfügung gestellten und vorab in einer Vereinbarung übermittelten Zahlungsmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen;
  • Den Verhaltenskodex des Kulturministeriums zu befolgen: https://mc.gouvernement.lu/fr/dossiers/2022/charte-de-deontologie-pour-les-structures-culturelles.html

GLEN (Great Little European Network) connects the smallest countries of Europe through common networking and training programmes with the objective to contribute to designing more meaningful practices and more sustainable performing arts sectors in the concerned countries, interconnecting them and taking a prominent place on the international scene.
The network aims to be an incubator for those who, while benefiting from a local anchorage, ambition to develop their practice internationally.

GLEN has been established in 2023 at the initiative of 8 organisations working in supporting the structuration and internationalisation of their national performing arts field:
– Kanuti Gildi SAAL in Estonia | https://saal.ee
– New theatre institute of Latvia / Homo novus festival in Latvia | www.theatre.lv / www.homonovus.lv
– Sirenos Festival Lithuania/ Lithuanian Theatre Information Centre | www.sirenos.lt / www.lithuaniantheatre.com
– Performing Arts Centre in Iceland | www.performingarts.is
– Kultur | lx – Arts Council Luxembourg | www.kulturlx.lu
– Gledalisce Glej in Slovenia | www.glej.si
– Teatri ODA in Kosovo | www.teatrioda.com
– Spazju Kreattiv in Malta | www.kreattivita.org

The Project partners led by Kanuti Gildi SAAL has received network funding from the Nordic-Baltic Mobility Programme for Culture to establish GLEN – Great Little European Network.

For its first year of existence, from September 2023 to June 2024, GLEN will implement three schemes of activities:

– Networking events :
o In Riga (Latvia) from 1st to 4th of November;
o In Tartu (Estonia) in early May 2024;
o In addition the grantee could request support to attend the IETM Caravan in the frame of the Kosovo Showcase from 24th to 29th October.

– Critical friendships : peer matching across partner countries with other grantees or third professionals to provide mutual support and understanding of each other’s context;

– Webinars : addressing the specificities of producing and distributing in small countries and advising on how to develop internationally from there.

Eligibility

Independent artists
With Luxembourg citizenship or residency in Luxembourg.

Targeted sector

Performing arts

Selection process

The applicant will provide, through Kultur |lx‘s online support application platform, the following information in English:

  • ID and certificate of residence;
  • Artistic CV;
  • A letter introducing the motivation to join a network and work with the partner countries;
  • A letter stating how critical friendship could help the applicant’s work;
  • A short presentation of the applicant’s current projects.

Applications will be reviewed and the grantee selected by the representatives of the partner organisations of GLEN. The decision is final.

Applications must be submitted before 18th June 2023 midnight CET through Kultur |lx‘s online support application platform.

Criteria
  • Ties of the artist to the Luxembourg cultural scene;
  • Being at an early or middle stage of a career and taking first steps at the international level;
  • Interest in taking part to the life of a network;
  • Interest in working in with peers from the countries of GLEN.
Amount of the Grant and Eligible expenses
  • Kultur | lx and GLEN will directly cover travel expenses, accommodation and per diem costs in the frame of the networking events;
  • Travel, accommodation and per diem costs in the frame of the IETM Caravan/Kosovo Showcase organised by ODA Theatre can be covered in extra by Kultur | lx;
  • The grantee will receive a lump sum of 500 € which can be used to cover programme-related expenses not covered directly by Kultur | lx and GLEN. Eligible expenses include travel, accommodation, accreditation, fees, promotion;
  • The grantee remains eligible for other support programmes offered by Kultur | lx during the year of the programme.
Obligations
  • Participate in the two networking events;
  • Maintain a regular dialogue with the assigned critical friend;
  • Follow GLEN webinars as much as possible;
  • Submit a report at the end of the project in June 2024;
  • Include the names and logos of the GLEN funders on all project-related communication materials.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).

Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Künstlermanager:innen/Management

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Allgemeine Fragen – einzureichende Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers und/oder Präsentation des Unternehmens
  • Vorstellung der Künstler:innen, die mit der Bewerberin/dem Bewerber zusammenarbeiten
  • Statut (Auswahl)
    • VoG
    • Sarl
    • Freiberuflich
    • Sonstige (Liste)
  • Ausweis (Upload)
  • Strategischer Entwicklungsplan / Geschäftsplan / Karriereplanung für 2022–2024
    • Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und/oder sich selbst, Ihre Stärken und die Form, in der Ihre Aktivitäten zur Gesamtentwicklung des Musiksektors in Luxemburg beitragen.
    • Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Aktivitäten und Ziele, die Sie und Ihre Künstler:innen während der Kalenderjahre 2022–2024 erreichen wollen.
    • Schätzung des Gesamtbudgets und der Beträge, die Sie pro Geschäftsjahr für Ihre einzelnen Entwicklungstätigkeiten ausgeben werden.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.

Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.

Zielsektor

Musik

Vergabe

Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.

Kriterien
  • Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Zusammenarbeit mit mindestens einem:einer Künstler:in aus Luxemburg, der:die idealerweise über eine solide Exportstrategie verfügt; Manager:innen, die mit Künstler:innen arbeiten, welche Anspruch auf eine Förderung von Kultur | lx haben, werden bevorzugt.
  • Relevanz und Einzigartigkeit der gemanagten Künstler:innen
  • Professionelle Manager:innen aus der Musikbranche in Voll- oder Teilzeit.
  • Nachweis eines Vertrags mit einem:einer Künstler:in aus Luxemburg und/oder eine Betriebsgenehmigung und/oder Status als VoG, Sarl, Freiberufler etc. erforderlich
  • Überzeugende langfristige Karrierestrategie
  • Der Nachweis eines internationalen Netzwerks ist von Vorteil (Agenten, Booker, Labels etc.)
Erwartete Aktivitäten

Umfasst u.a.:

  • Weiterentwicklung der persönlichen Karriere (Geschäftsbesprechungen, Arbeitszeit, die für den Besuch von Veranstaltungen und Fachmessen, Workshops usw. aufgewendet wird)
  • Täglicher Austausch mit den Künstler:innen
  • Strategische Planung der Veröffentlichung von Platten, von Konzerten, Festivals und anstehenden Projekten.
  • Organisation von Tourneen
  • Ausarbeitung von Marketing- und Merchandisingstrategien
  • Networking durch internationale Geschäftstreffen und Veranstaltungen
    • Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr bereitgestellt.
  • Ausarbeitung und Verfolgung langfristiger Karriereziele
  • Teilnahme an einem Mentoringprogramm, in dessen Rahmen alle zwei Monate ein persönliches Gespräch mit einem:einer in der europäischen Musikszene tätigen Manager:in vorgesehen ist
  • Vierteljährlich stattfindende Treffen mit Kultur | lx
Stipendiumshöhe

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:

  • mit ihren:seinen (luxemburgischen) Hauptkünstler:innen wöchentlich zu arbeiten
  • weitestgehend die im Rahmen dieses Stipendiums definierten Leitlinien und Initiativen einzuhalten und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts notwendig sind
  • alle zwei Monate an einem Mentoringprogramm mit einem:einer in der europäischen Musikszene aktiven Manager:in teilzunehmen
  • an mindestens zwei internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen (z. B.: Reeperbahn Festival, jazzahead!, IAMA, Eurosonic Noorderslag, Europe Jazz Conference, Classical:NEXT, WOMEX). Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr bereitgestellt.
  • einmal pro Quartal einen Bericht über die eigenen Aktivitäten und Projekte einzureichen
  • am Jahresende jeweils einen detaillierten Bericht einschließlich Jahresabschlussrechnung vorzulegen
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft einzuhalten (Steuern, Sozialabgaben, Urheberrechte und damit zusammenhängende Rechte usw.)
  • Kultur | lx über bevorstehende Events (Veranstaltungen, Workshops etc.) und Initiativen mit den betreuten Künstler:innen zu informieren und rechtzeitig alles vorzulegen, was für deren Mediatisierung und Promotion erforderlich ist (Bilder, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • während des Jahres regelmäßig mit Kultur | lx über die eigenen Fortschritte im Gespräch zu bleiben.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):

    • 1. Auszahlung: Oktober 2022 – 5 000 € bei Vertragsunterzeichnung
    • 2. Auszahlung: 5 000 € nach den ersten sechs Monaten auf Vorlage eines Zwischenberichts
    • 3. Auszahlung: Oktober 2023 – 5 000 € für das zweite Jahr, erst nach Vorlage eines detaillierten Tätigkeitsberichts und eines abschließenden Finanzberichts über alle Aktivitäten des ersten Jahres
  • Falls nach Ablauf des ersten Jahres kein Bericht vorgelegt wird, können die Stipendiat:innen die Finanzierung für das zweite Stipendienjahr nicht in Anspruch nehmen.
    • 4. Auszahlung: 5 000 € nach Ablauf von sechs Monaten; Voraussetzung hierfür ist die Abgabe eines Abschlussberichts für das zweite Jahr im Oktober 2024 als Abschluss des Artist Management Programms
  • Falls der Abschlussbericht nicht vorgelegt wird, ist die Institution berechtigt, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Stipendiums zu verlangen. 

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.

Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • VoG

Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.

Ausschluss und Einschränkungen

Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.

Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst

Vergabe

Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.

Kriterien
  • Verankerung des:der Künstlers:der Künstlerin / der VoG in der Luxemburger Kulturszene
  • Internationalisierungsstrategie.
Zuschussfähige Kosten

Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.

  • Mitgliedsgebühren für das Netzwerk
  • Fahrtkosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Übernachtungskosten (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Tagespauschale (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Visagebühren (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks)
  • Kosten für Covid-Tests (im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks).
Förderbetrag

Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.

Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten

Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:

  • mindestens einmal pro Jahr an einer Präsenzveranstaltung des IETM teilzunehmen, außer im Falle höherer Gewalt
  • an Vorbereitungssitzungen mit der Koordinationsstelle von Kultur | lx teilzunehmen
  • jedes Jahr einen Zwischenbericht und am Ende des Projekts einen detaillierten Abschlussbericht vorzulegen
  • sämtliche Zahlungsbelege und Rechnungen vorzulegen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach jeder Reise auf Vorlage der Belege und eines Berichts.

In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.

Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.

Bewerbungsschluss: 18. September 2023

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an:

  • Künstler:innen
  • mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.

Zielsektoren

Musik

Vergabe

Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 18. September 2023

Kriterien
  • Verwurzelung des:der Künstler:in in der luxemburgischen Kulturszene
  • Mindestens 1 EP oder Album aufgenommen haben
  • Langfristige Karrierestrategie
  • Entwicklungsplan des Künstlers oder der Künstlerin für das betreffende Jahr
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Exportpotenzial
  • Zusicherung des Engagements eines professionellen künstlerischen Begleitteams (Manager:in, Agent:in, Booker, Label etc.)
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen
  • Finanzielle Beteiligung anderer Partner und/oder privater Art von mindestens 20 % des Förderbetrags.
Zuschussfähige Kosten

Als Beispiele seien genannt:

  • Tournee (Fahrten, Unterkunft, Tagespauschale für das technische Personal, Visa u.a.)
  • Promotion und Marketing (Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen, Community Management, Erstellung projektbezogener Werbeinhalte, Kauf von Werbeflächen usw.)
  • Entwicklung der Schreib-/Kompositionstechnik (Dienstleistungen von Produzenten / Komponisten, Anmeldegebühren für Workshops, Meisterklassen, Songwriting Camps)
  • Karriereentwicklung (Managementdienstleistungen, Geschäftsreisen, Anmeldegebühren für Konferenzen/Showcases/Messen, Einladung von Fachleuten usw.)
Nicht zuschussfähige Kosten
  • CD-/Vinyl-Pressung
  • Herstellung von Merchandising
  • Produktion von Videoclips
  • Studioaufnahmen
  • Website des Künstlers/der Künstlerin.

Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.

Förderbetrag

Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:

  • Das eingereichte Projekt möglichst wie angegeben zu realisieren und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für dessen Umsetzung erforderlich sind
  • In der Hälfte der Projektlaufzeit einen Zwischenbericht abzugeben
  • Bei Projektende einen detaillierten Bericht sowie sämtliche Zahlungsbelege vorzulegen
  • alle Verpflichtungen, die sich aus der Anwendung der tätigkeitsbezogenen Gesetze (Steuer-, Sozialgesetze, Urheber-, Leistungsschutzrechte usw.) ergeben, strikt einzuhalten
  • Kultur | lx über künftige Veranstaltungen zu informieren sowie die für deren Kommunikation und Promotion erforderlichen Elemente rechtzeitig vorzulegen (Abbildungen, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • Sich mit Kultur | lx regelmäßig über den Projektfortschritt auszutauschen.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:

  • Teilbetrag von 50 % der Gesamtsumme bei Vertragsunterzeichnung
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Ablauf der Hälfte der festgelegten Projektlaufzeit
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Eingang des detaillierten abschließenden Aktivitäts- und Finanzberichts.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen:

2023
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Josh Island
Jazz/World: Greg Lamy

2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano

2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier