‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.
Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.
Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.
Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.
Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.