Förderungen

Artist Management Programm (Bewerbungsfrist abgelaufen)

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).

Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Künstlermanager:innen/Management

Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.

Allgemeine Fragen – einzureichende Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers und/oder Präsentation des Unternehmens
  • Vorstellung der Künstler:innen, die mit der Bewerberin/dem Bewerber zusammenarbeiten
  • Statut (Auswahl)
    • VoG
    • Sarl
    • Freiberuflich
    • Sonstige (Liste)
  • Ausweis (Upload)
  • Strategischer Entwicklungsplan / Geschäftsplan / Karriereplanung für 2022–2024
    • Beschreiben Sie Ihr Unternehmen und/oder sich selbst, Ihre Stärken und die Form, in der Ihre Aktivitäten zur Gesamtentwicklung des Musiksektors in Luxemburg beitragen.
    • Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Aktivitäten und Ziele, die Sie und Ihre Künstler:innen während der Kalenderjahre 2022–2024 erreichen wollen.
    • Schätzung des Gesamtbudgets und der Beträge, die Sie pro Geschäftsjahr für Ihre einzelnen Entwicklungstätigkeiten ausgeben werden.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.

Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.

Zielsektor

Musik

Vergabe

Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.

Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.

Kriterien
  • Verankerung in der luxemburgischen Kulturlandschaft
  • Zusammenarbeit mit mindestens einem:einer Künstler:in aus Luxemburg, der:die idealerweise über eine solide Exportstrategie verfügt; Manager:innen, die mit Künstler:innen arbeiten, welche Anspruch auf eine Förderung von Kultur | lx haben, werden bevorzugt.
  • Relevanz und Einzigartigkeit der gemanagten Künstler:innen
  • Professionelle Manager:innen aus der Musikbranche in Voll- oder Teilzeit.
  • Nachweis eines Vertrags mit einem:einer Künstler:in aus Luxemburg und/oder eine Betriebsgenehmigung und/oder Status als VoG, Sarl, Freiberufler etc. erforderlich
  • Überzeugende langfristige Karrierestrategie
  • Der Nachweis eines internationalen Netzwerks ist von Vorteil (Agenten, Booker, Labels etc.)
Erwartete Aktivitäten

Umfasst u.a.:

  • Weiterentwicklung der persönlichen Karriere (Geschäftsbesprechungen, Arbeitszeit, die für den Besuch von Veranstaltungen und Fachmessen, Workshops usw. aufgewendet wird)
  • Täglicher Austausch mit den Künstler:innen
  • Strategische Planung der Veröffentlichung von Platten, von Konzerten, Festivals und anstehenden Projekten.
  • Organisation von Tourneen
  • Ausarbeitung von Marketing- und Merchandisingstrategien
  • Networking durch internationale Geschäftstreffen und Veranstaltungen
    • Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr bereitgestellt.
  • Ausarbeitung und Verfolgung langfristiger Karriereziele
  • Teilnahme an einem Mentoringprogramm, in dessen Rahmen alle zwei Monate ein persönliches Gespräch mit einem:einer in der europäischen Musikszene tätigen Manager:in vorgesehen ist
  • Vierteljährlich stattfindende Treffen mit Kultur | lx
Stipendiumshöhe

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:

  • mit ihren:seinen (luxemburgischen) Hauptkünstler:innen wöchentlich zu arbeiten
  • weitestgehend die im Rahmen dieses Stipendiums definierten Leitlinien und Initiativen einzuhalten und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts notwendig sind
  • alle zwei Monate an einem Mentoringprogramm mit einem:einer in der europäischen Musikszene aktiven Manager:in teilzunehmen
  • an mindestens zwei internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen (z. B.: Reeperbahn Festival, jazzahead!, IAMA, Eurosonic Noorderslag, Europe Jazz Conference, Classical:NEXT, WOMEX). Es werden maximal 800 € pro Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr bereitgestellt.
  • einmal pro Quartal einen Bericht über die eigenen Aktivitäten und Projekte einzureichen
  • am Jahresende jeweils einen detaillierten Bericht einschließlich Jahresabschlussrechnung vorzulegen
  • die gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft einzuhalten (Steuern, Sozialabgaben, Urheberrechte und damit zusammenhängende Rechte usw.)
  • Kultur | lx über bevorstehende Events (Veranstaltungen, Workshops etc.) und Initiativen mit den betreuten Künstler:innen zu informieren und rechtzeitig alles vorzulegen, was für deren Mediatisierung und Promotion erforderlich ist (Bilder, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • während des Jahres regelmäßig mit Kultur | lx über die eigenen Fortschritte im Gespräch zu bleiben.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):

    • 1. Auszahlung: Oktober 2022 – 5 000 € bei Vertragsunterzeichnung
    • 2. Auszahlung: 5 000 € nach den ersten sechs Monaten auf Vorlage eines Zwischenberichts
    • 3. Auszahlung: Oktober 2023 – 5 000 € für das zweite Jahr, erst nach Vorlage eines detaillierten Tätigkeitsberichts und eines abschließenden Finanzberichts über alle Aktivitäten des ersten Jahres
  • Falls nach Ablauf des ersten Jahres kein Bericht vorgelegt wird, können die Stipendiat:innen die Finanzierung für das zweite Stipendienjahr nicht in Anspruch nehmen.
    • 4. Auszahlung: 5 000 € nach Ablauf von sechs Monaten; Voraussetzung hierfür ist die Abgabe eines Abschlussberichts für das zweite Jahr im Oktober 2024 als Abschluss des Artist Management Programms
  • Falls der Abschlussbericht nicht vorgelegt wird, ist die Institution berechtigt, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Stipendiums zu verlangen. 

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.