Förderungen

Choreografie-Rechercheresidenz bei den Uferstudios Berlin, 2024 (Bewerbungsfrist abgelaufen)

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin zwischen Juli und August 2024 (Terminvereinbarung mit Uferstudios Berlin) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.

Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 12. November 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der sechswöchige Aufenthalt findet zwischen Juli und August 2024, statt. Der:die Stipendiat:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • ein Arbeitsstudio in den Uferstudios Berlin;
  • eine möblierte Unterkunft;
  • eine Residenzvergütung in Höhe von 4.200 Euro;
  • eine Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten von 900 Euro.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Uferstudios.

Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls die Bewerber:in eine Einladung erhält, ist ihre:seine Anwesenheit Pflicht.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ainhoa Achutegui (neimënster)
  • Anne-Mareike Hess (Choreografin und Stipendiatin 2023)
  • Mathis Junet (TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois)
  • Jérôme Konen (Kinneksbond)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des:der Gastchoreograf:in;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw;
  • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.

Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Uferstudios bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Haftung

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Stipendiat:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.