Förderungen

Global Project Grant (Bewerbungsfrist abgelaufen)

In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.

Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.

Bewerbungsschluss: 18. September 2023

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an:

  • Künstler:innen
  • mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.

Zielsektoren

Musik

Vergabe

Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.

Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 18. September 2023

Kriterien
  • Verwurzelung des:der Künstler:in in der luxemburgischen Kulturszene
  • Mindestens 1 EP oder Album aufgenommen haben
  • Langfristige Karrierestrategie
  • Entwicklungsplan des Künstlers oder der Künstlerin für das betreffende Jahr
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Exportpotenzial
  • Zusicherung des Engagements eines professionellen künstlerischen Begleitteams (Manager:in, Agent:in, Booker, Label etc.)
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen
  • Finanzielle Beteiligung anderer Partner und/oder privater Art von mindestens 20 % des Förderbetrags.
Zuschussfähige Kosten

Als Beispiele seien genannt:

  • Tournee (Fahrten, Unterkunft, Tagespauschale für das technische Personal, Visa u.a.)
  • Promotion und Marketing (Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen, Community Management, Erstellung projektbezogener Werbeinhalte, Kauf von Werbeflächen usw.)
  • Entwicklung der Schreib-/Kompositionstechnik (Dienstleistungen von Produzenten / Komponisten, Anmeldegebühren für Workshops, Meisterklassen, Songwriting Camps)
  • Karriereentwicklung (Managementdienstleistungen, Geschäftsreisen, Anmeldegebühren für Konferenzen/Showcases/Messen, Einladung von Fachleuten usw.)
Nicht zuschussfähige Kosten
  • CD-/Vinyl-Pressung
  • Herstellung von Merchandising
  • Produktion von Videoclips
  • Studioaufnahmen
  • Website des Künstlers/der Künstlerin.

Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.

Förderbetrag

Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.

Pflichten und Zahlungsmodalitäten

Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:

  • Das eingereichte Projekt möglichst wie angegeben zu realisieren und Kultur | lx über alle Änderungen zu informieren, die für dessen Umsetzung erforderlich sind
  • In der Hälfte der Projektlaufzeit einen Zwischenbericht abzugeben
  • Bei Projektende einen detaillierten Bericht sowie sämtliche Zahlungsbelege vorzulegen
  • alle Verpflichtungen, die sich aus der Anwendung der tätigkeitsbezogenen Gesetze (Steuer-, Sozialgesetze, Urheber-, Leistungsschutzrechte usw.) ergeben, strikt einzuhalten
  • Kultur | lx über künftige Veranstaltungen zu informieren sowie die für deren Kommunikation und Promotion erforderlichen Elemente rechtzeitig vorzulegen (Abbildungen, Texte, Videos, Konzertdaten etc.)
  • Sich mit Kultur | lx regelmäßig über den Projektfortschritt auszutauschen.

Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:

  • Teilbetrag von 50 % der Gesamtsumme bei Vertragsunterzeichnung
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Ablauf der Hälfte der festgelegten Projektlaufzeit
  • Teilbetrag von 25% der Gesamtsumme nach Eingang des detaillierten abschließenden Aktivitäts- und Finanzberichts.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen:

2023
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Josh Island
Jazz/World: Greg Lamy

2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano

2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier