Diese Förderung richtet sich an:
- Künstler:innen
mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.
Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.
Bewerbungsschluss: Sonntag, 16. Oktober 2022
Diese Förderung richtet sich an:
mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.
Musik
Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 16. Oktober 2022
Als Beispiele seien genannt:
Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.
Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:
Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano
2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier