Förderungen

Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen am Künstlerhaus Bethanien in Berlin, 2024 (Bewerbungsfrist abgelaufen)

In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen, im Rahmen einer Ausschreibung, ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.

Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Die Bewerber:innen müssen:

  • Englisch oder Deutsch sprechen;
  • praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten beruflichen Laufbahn);
  • während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der:die Stipendiat:in ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine mit dem Künstlerhaus Bethanien abzustimmen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Stipendiat:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.

Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Stipendiat:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe von maximal 16.800 Euro (2.800 Euro monatlich);
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 5.200Euro;
  • Produktionsförderung: 3.000 Euro, ausgezahlt vom Künstlerhaus Bethanien an den:die Stipendiat:in.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:

  • Die erste Sitzung einer mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzten Jury, bei der die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft werden, findet im Januar statt
  • Die zweite Jury tagt im Februar. Der:die Stipendiat:in wird dabei von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder vom Künstlerhaus Bethanien bestimmt werden.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Yann Annicchiarico (Künstler, Stipendiat 2023)
  • Anastasia Chaguidouline (Cercle Cité)
  • Sandra Schwender (Clervaux – cité de l’image)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.

Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Künstlerhaus Bethanien bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 80 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 20 % nach Beendigung der Residenz und nach Vorlage des Abschlussberichts durch den:die Stipendiat:in.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen

Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien