Förderungen

Recherche- und Arbeitsresidenz für bildende Künstler:innen am Künstlerhaus Bethanien in Berlin (Bewerbungsfrist abgelaufen)

In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen im Rahmen einer Ausschreibung ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.

Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.

Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen. In Frage kommen Künstler:innen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Die Bewerber:innen müssen:

  • Englisch oder Deutsch sprechen
  • praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten beruflichen Laufbahn)
  • während der Residenzzeit verfügbar sein

Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: 20. November 2022 um Mitternacht

Residenzbedingungen

Der:die Künstler:in ist vom Juli bis Dezember 2023 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine von Berlin zu bestätigen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Künstler:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.

Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Künstler:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.

Materielle und finanzielle Bedingungen
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 16.800 Euro.
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 5.200Euro
Ablauf und Jury

Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:

  • Die erste Sitzung einer mit qualifizierten Persönlichkeiten besetzten Jury, bei der die eingegangenen Bewerbungsunterlagen geprüft werden, findet im Januar statt
  • Die zweite Jury tagt im Februar. Der:die Stipendiat:in wird dabei von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder vom Künstlerhaus Bethanien bestimmt werden.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Claudine Hemmer (Ministerium für Kultur)
  • Clément Minighetti (MUDAM)
  • Lisa Kohl (Künstler, Residenzstipendiat 2022).

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Personalausweiskopie
  • Passfoto
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des Rechercheprojekts, das der:die Künstler:in beabsichtigt, sowie der geplanten Medien (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten und Pressespiegel. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.
Verpflichtungen des:der Künstler:in

Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Künstler:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.

Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.

Der:die Künstler:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Künstler:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Auszahlung des Stipendiums

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in drei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 60 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 30 % nach 3 Monaten Residenz und 10 % nach Beendigung der Residenz nach Vorlage des Abschlussberichts.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der bisherigen Stipendiat:innen

Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien