Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen, Begegnungen zu veranstalten, zu sensibilisieren und die Besucher:innen der Fonderie Darling in den Schaffensprozess einzubeziehen.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx – Arts Council Luxembourg nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an die Fonderie Darling geht. Dieser Bericht darf von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx – Arts Council Luxembourg von dem:der Stipendiat:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Montreal ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Fonderie Darling bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.