Das Programm richtet sich an ausländische Verleger:innen (Handelsgesellschaften).
Bei der Übersetzung des literarischen Werks luxemburgischer oder in Luxemburg ansässiger Autor:innen in eine Fremdsprache kann eine Beteiligung an den Übersetzungskosten gewährt werden.
Gefördert werden Übersetzungen in alle Fremdsprachen, Voraussetzung ist ein umfassendes Lektorat in der Zielsprache und die Veröffentlichung des übersetzten Textes.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
- Anthologie;
- Biografie;
- Drama;
- literarisches Essay;
- Kinder- und Jugendliteratur;
- Poesie;
- Prosa.
Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.