Förderungen

Förderung von Übersetzungen

Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen und Theaterstrukturen (Aufführungsorte, Produzent:innen) bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an :

  • Ausländische professionelle Verleger:innen (Handelsgesellschaften oder GmbHs)
    Die Beteiligung an den Übersetzungskosten richtet sich an Projekte, die ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk eines luxemburgischen oder in Luxemburg ansässigen Autors/einer luxemburgischen Autorin in Fremdsprachen übersetzen. Alle Fremdsprachen sind förderfähig, sofern eine ausreichend große Leserschaft in der Zielsprache vorhanden ist und der übersetzte Text verbreitet wird.
  • Professionelle ausländische Theaterstrukturen (Aufführungsorte, Produzenten:innen) für die Übersetzung eines dramatischen Textes, der in einer Lesung und/oder Aufführung vor einem Publikum außerhalb Luxemburgs präsentiert werden soll.

Folgende Textgattungen sind förderfähig:

  • Anthologie;
  • Biografie;
  • Comics und grafische Romane;
  • Drama;
  • literarisches Essay;
  • Kinder- und Jugendliteratur;
  • Poesie;
  • Prosa.

Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.

Ausschluss und Einschränkungen

Das Förderprogramm richtet sich nicht an:

  • Privatpersonen;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Schulen;
  • Wohlfahrtsverbände.

Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,

  • mit denen Gelder für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen,
  • die im Selbstverlag oder auf eigene Rechnung des Autors bzw. der Autorin veröffentlicht werden.

Das Programm kann nicht mit dem Förderung von Publikationen kombiniert werden. Der Antragsteller darf maximal vier Anträge pro Jahr einreichen.

Geförderte Sektoren

Literatur und Verlagswesen

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2024 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 15. Februar 2024
  • 27. Juni 2024
  • 5. Dezember 2024
Kriterien
  • Kultureller Mehrwert, also positive Auswirkungen für Autor:in und/oder Herausgeber:in, sowie Verbreitung und Repräsentativität der Zielsprache
  • Wirtschaftliche und kommerzielle Machbarkeit des Übersetzungsprojekts: Eine professionelle Verbreitung des veröffentlichten Werks muss gewährleistet sein (Verkaufspreis, Zielgruppe, Situation des Verlagswesens im Land des Herausgebers, Vertriebsnetz, PR-Kampagnen, literarisches Verlagsprogramm des Verlagshauses).
  • Nachweis von mindestens einer öffentlichen Aufführung des übersetzten Stücks im Ausland, im Falle eines Antrags durch eine ausländische Theaterstruktur.
  • Literarische Qualität des zu übersetzenden Werks, belegt durch Kritiken und öffentliche Resonanz, ggf. Literaturpreise und andere Auszeichnungen.
  • Berufserfahrung des Übersetzers/der Übersetzerin: Bewertung anhand des Lebenslaufs und der Veröffentlichungen, welche Aufschluss über Erfahrung, Textgattungen und bereits übersetzte Autor:innen, Bekanntheit der Autor:innen und der Verlagshäuser sowie Beziehungen zu herausragenden Personen oder Einrichtungen aus der Welt der Kultur geben.
Zuschussfähige Kosten und Höhe des Zuschusses

Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Förderung erfolgt:

  • Bei Erhalt von 5 Exemplaren der geförderten Übersetzung nach der Veröffentlichung auf Vorlage einer Rechnung für die Übersetzung, ausgestellt an Kultur | lx (5-7, Rue de l‘Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette), unterzeichnet vom Verlag und gegengezeichnet von dem:der Übersetzer:in
  • Im Rahmen von Webpublikationen: Link, der die Veröffentlichung und Verbreitung des Werkes auf der Online-Plattform belegt
  • Im Rahmen einer Übersetzung eines dramatischen Textes für eine öffentliche Aufführung: Nachweis der öffentlichen Veranstaltung (Online- und/oder gedrucktes Programmheft) sowie ein PDF der Übersetzung.
  • Nach Überprüfung der Nennung von Kultur | lx als Förderstelle des Werks

Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Verlagskatalog;
  • Detailliertes veranschlagtes Budget des Übersetzungsprojekts mit Angabe eines Wortpreises und der Wortzahl des zu übersetzenden Werks;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags zwischen Verleger:in und Übersetzer:in;
  • Kopie des vom Inhaber der Rechte an der Übersetzung unterschriebenen Vertrags;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags, mit dem der:die Autor:in in die Übersetzung des Werks einwilligt;
  • Lebenslauf und Veröffentlichungsliste von Übersetzer:in und ggf. Revisor:in;
  • Umschlag-Scan der Originalausgabe;
  • Eine Kopie der Verpflichtungserklärungen der Theater und/oder Festivals, die die Aufführung, deren Text Gegenstand der Übersetzung ist, einladen.

Das Formular kann auf Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.

Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Antrag können berücksichtigt werden. Fehlende Nachweise in den Antragsunterlagen sind hinreichend zu begründen.

Pflichten der Antragsteller:innen

Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:

  • In der Veröffentlichung muss der Vermerk „ Mit Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ sowie das Logo abgedruckt sein.
  • Über alle wesentlichen Änderungen (Anschrift, Vollmacht, Rechts- und Verwaltungsform) ist Kultur | lx stets in Kenntnis zu setzen.
  • Kultur | lx sind sämtliche Informationen und Unterlagen vorzulegen, die für die Antragsbearbeitung und -verfolgung erforderlich sind (Änderung des Erscheinungstermins, Stornierung des Projekts usw.).
Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.