Impuls neue Musik

Am 1. Januar 2023 hat Kultur | lx seine Partnerschaft mit Impuls neue Musik besiegelt und Luxemburg zum neuen Mitgliedsland dieses Fonds gemacht, der den Austausch zwischen dem französischen und dem deutschen Sprachraum im Bereich der zeitgenössischen Musik fördert. Diese neue Kooperation innerhalb eines Fonds, der die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich, der Schweiz und nun auch Luxemburg fördert, gibt luxemburgischen Künstlern die Möglichkeit, sich für die Projektausschreibung zu bewerben, deren Details Sie unten finden.

2023 wurden 3 Luxemburgische Projekte gefördert.

Über Impuls neue Musik

Impuls neue Musik fördert herausragende Musikprojekte, die zum Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum beitragen. Durch seine Förderung vernetzt der Fonds die zeitgenössischen Musikszenen in Deutschland, Frankreich, in der Schweiz und in Luxemburg.

In ihrer Pluralität und Diversität an Sprachen und Dialekten, an Landschaften und Traditionen, Gemeinsamkeiten und Gegensätzen in Politik, Wirtschaft und Kultur prägen diese beiden Sprach- und Kulturräume in je eigener Weise den europäischen Kontinent mit. Impuls neue Musik fördert Akteur*innen der neuen Musik, die im Spannungsfeld dieses kulturellen Raums agieren und neue und ungewöhnliche Wege begehen wollen. Der Fonds ermöglicht Ideenwerkstätten, in denen Komponist*innen, Musiker*innen, Performer*innen und Veranstalter*innen diesen Möglichkeitsraum ausloten, um so zu grenz­überschreitenden – im Sinne von Landesgrenzen und Gattungs- und Formatgrenzen – Projekten zu gelangen, die die Idee vom Austausch zwischen den Kulturen konkret werden lassen. Es geht also nicht nur um die Aufführung zeitgenössischer Werke aus der jeweils anderen Kultur, sondern um einen profunden Dialog. Impuls neue Musik hat durch die Finanzierung von Auftragswerken auch einen entscheidenden Einfluss auf das kreative Schaffen in Frankreich, Deutschland, in der Schweiz und in Luxemburg.

Ausschreibung

Impuls neue Musik fördert Musikprojekte, die den Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum mit neuen Ideen gestalten und die zeitgenössischen Musikszenen in Deutschland, Frankreich in der Schweiz und in Luxemburg vernetzen. Gesucht werden Komponist:innen, Musiker:innen, Klang­künstler:innen, Performer:innen und Veranstalter:innen, die zur Bereicherung des künstlerischen Austauschs der vier Länder beitragen.

Gefördert werden Konzerte und Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Education-Projekte, Artist-in-residence-Programme, Akademien sowie Klangkunst. Hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden, sind ebenfalls förderfähig. Die Projekte müssen in Deutschland, in Frankreich, in der Schweiz oder in Luxemburg entwickelt und realisiert werden, wobei der Austauschgedanke zwischen dem deutschsprachigen und frankophonen Kulturraum Kern des Projekts sein muss. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in mindestens zwei der vier Länder entwickelt und/oder präsentiert werden. Besonders berücksichtigt werden Residenzen und umweltbewusste, ressourcenschonende Projekte, die Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit anbieten.

Die Antragsfrist endet am 1. Mai 2024. Anträge können ab sofort online gestellt werden. Die Förderprojekte dürfen frühestens am 1. August 2024 beginnen und müssen am 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Die genauen Förderkriterien gibt es unten.

Förderkriterien

Die Projekte, die von Impuls neue Musik gefördert werden, müssen zeit­ge­nössische Werke deutscher, französischer, Schweizer oder luxemburgischer Kom­pon­ist:innen und / oder Composer-Performer:innen und / oder Klangkünstler:innen be­inhalten.

Gefördert wird die zeitgenössische Musik in ihrer ganzen Vielfalt. Gefördert werden auch ungewöhnliche Formate sowie neuartige Vorhaben, die unterschiedliche musikkulturelle Stile und Ästhetiken künstlerisch erforschen und dabei den geografischen und historischen Kontext sowie die spezifischen Produktionsbedingungen reflektieren.

Impuls neue Musik fördert im Sinne der künstlerischen Forschung auch die Entwicklung solcher grenzüberschreitenden Projekte.

Die Projekte müssen in Deutschland, in Frankreich, in der Schweiz oder in Luxemburg entwickelt und realisiert werden, wobei der Austauschgedanke zwischen dem deutschsprachigen und franko­phonen Kulturraum Kern des Projekts sein muss. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in mindestens zwei der vier Länder entwickelt und/oder präsentiert werden. Die Intensität und Qualität des inner-künstlerischen Austauschs steht im Fokus der Förderung; in der Außenwirkung eines Projekts ist von besonderem Interesse, welche künstlerischen Strategien zu einem gesellschaftlich relevanten Diskurs beitragen sollen.

Förderbeiträge können also für Projekte beantragt werden, die Kooperationen zwischen Musiker:innen und/oder Komponist:innen aus den deutsch- und französischsprachigen Musikszenen der vier beteiligten Länder Deutschland, Frankreich, Schweiz und Luxemburg beinhalten.

Als deutsche, französische, Schweizer oder luxemburgische Künstler:innen gelten die­jenigen, die ihren langfristigen Arbeits- und Lebensmittelpunkt im jeweiligen Land haben.

An wen richtet sich diese Förderung?

Folgende Antragsteller:innen können ein Projekt einreichen:

  • Künstler:innen
  • Ensembles
  • Spielstätten
  • Festivals
  • Forschungsinstitute und Akademien
  • Kulturvereine- und Institutionen

Die Antragsteller:innen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland, Frankreich, in der Schweiz oder in Luxemburg haben.

Die Förderung betrifft folgende Projekttypen
  • Konzerte / Musiktheaterproduktionen
  • Reihen oder Festivals
  • Residenzen und Akademieprojekte
  • Education-Projekte
  • Klangkunst

Hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden, sind förderfähig. CD-Aufnahmen können nicht gefördert werden. Es kann nur jeweils ein Projekt pro Antragsteller:in berücksichtigt werden. Die Förderung von Impuls neue Musik kann maximal 50 % der Gesamtausgaben des Projekts umfassen. Die Unterstützung ist ausschließlich projektbezogen.

Zu den anrechenbaren Ausgaben gehören die folgenden Kategorien:
  • Honorare / Gagen für Komponist:innen, Musiker:innen etc.
  • Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Technik (Miet-, und Transportkosten)
  • Mietkosten des/r Veranstaltungsräum(e)
  • Kosten der digitalen Produktion (Aufnahme, Streamingplattform etc.)
  • Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (max. 20 % der Gesamtkosten)

Impuls neue Musik setzt sich für einen umweltbewussten, ressourcen­scho­nenden Einsatz seiner Fördermittel ein. Der/die Projektträger*in soll dieses Ziel bei Planung, Durchführung und Nachbereitung des Projekts im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften berücksichtigen (möglichst keine isolierten Einzelveranstaltungen, Klimaschutz durch freiwillige CO2-Kompensation, Nutzung von umweltfreundlichen Transportmitteln, Verwendung von nachhaltigen Materialien etc.). Flugreisen sollten vermieden werden, insbesondere bei Strecken unter 1000 km.