Diese Förderung richtet sich an:
- Künstler:innen
- mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Das Global Project Grant ist ein Stipendium für Kunstschaffende aus dem luxemburgischen Musiksektor, das es diesen ermöglichen soll, ein umfassendes und ehrgeiziges Projekt über einen Zeitraum von einem Jahr vorzustellen, das über die herkömmlichen Pfade einer einfachen Albumveröffentlichung oder einer Tournee hinausgeht. Das Projekt sollte eine klare internationale Ausrichtung haben und zahlreiche Aspekteumfassen, die von der Projektrecherche und Konzeption bis hin zur Bewerbung und Verbreitung des Projekts reichen.
Diese Initiative soll dem Projekt einen Mehrwert verleihen und Kunstschaffende und ihre Teams dazu ermutigen, eine Strategie für ein Jahr auf der Grundlage eines klar definierten Budgets zu planen und vorausschauend zu gestalten. Sie bietet auch die Gelegenheit und empfiehlt die Umsetzung von innovativen und kreativen Konzepten, die über standardisierte Karrieremuster hinausgehen, wobei das Ziel nicht unbedingt in einem kommerziellen Erfolg bestehen muss. Vorzugsweise sollte das Projekt ein Begleitprogramm beinhalten, das sich in Form von Mentoring oder der Teilnahme an verschiedenen Programmen, Management-Workshops und Ähnlichem äußern könnte.
Kultur | lx verpflichtet sich seinerseits, den oder die Empfänger:inn:en des Förderprogramms Während des gesamten Projektverlaufs zu begleiten.
Ziele für luxemburgische Kunstschaffende:
• Förderung eines ehrgeizigen, erfinderischen und innovativen Projekts , das über standardisierte Karrieremuster hinausgeht;
• Gewährleistung s einer gewissen Flexibilität während des Projektjahres, von der Ausarbeitung und Konzeption des Projekts bis hin zu seiner Verbreitung;
• Schaffung von Mehrwertfür das Projekt;
• Förderung einer mittel- und langfristigen Perspektive;
• Möglichkeit eine einjährige Strategie mit einem bestimmten Budget zu entwickeln und im Voraus zu planen;
• Erhöhung der Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit bei verschiedenen Arten von Publikum und Zielgruppen..
Ziele für Kultur |lx :
• Unterstützung einesProjektes in all seinen Phasen von der Konzeption bis zur Verbreitung;
• Erhalt von Projekten, die auf mittlere und lange Frist angelegt sind und eine bestimmte Strategie verfolgen;
• Förderung und Wertschätzung der Kreativität von Kunstschaffenden ;
• Unterstützung von künstlerischen Ansätzen und Projekten, die in ihrer Entwicklung auch Überlegungen einbeziehen, die derzeit das künstlerische Schaffen bestimmen, sei es auf ästhetischer, gesellschaftlicher, ökologischer oder technologischer Ebene;
• Professionalisierung im Musikbereich.
Diese Förderung richtet sich an:
Empfänger:inn:en des Global Project Grant können im selben Jahr keine anderen Einzelförderungen beantragen. Eine Ausnahme kann für ein anderes als das eingereichte künstlerische Projekt gemacht werden, das eine andere Zusammensetzungvon Musiker:innen umfasst, sofern die oder der Kunstschaffende eine stichhaltige Begründung vorlegt. Die oder der Stipendiat:inn:en des Global Project Grant darf/dürfen sich für einen Zeitraum von vier Jahren nach dem Jahr des eingereichten Projekts nicht für dieses Stipendium bewerben.
Musik
Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet. Pro Jahr können höchstens zwei Projekte aus allen Genres mit dem Global Project Grant gefördert werden.
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 12. September 2024
Die förderfähigen Kosten müssen zahlreiche Aspekte beinhalten, die von der Projektrecherche und Konzeption des Projekts bis hin zu seiner Bewerbung und Verbreitung außerhalb Luxemburgs reichen und gleichzeitig einen echten Mehrwert für das Projekt darstellen.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 30 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das Projekt, für das sie gewährt wurde, nicht innerhalb der bei der Gewährung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr erfüllt sind oder wenn diese auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen gewährt wurde.
Wenn die gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, hat die Einrichtung das Recht, die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein besonders begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe, die sich dem Einflussbereich der oder des Empfängers:in der finanziellen Unterstützung entziehen und welche die Durchführung des Projekts verhinderten und deren direkter kausaler Zusammenhang mit dieser Situation dargestellt wird.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das Projekt, für das sie gewährt wurde, nicht innerhalb der bei der Gewährung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr erfüllt sind oder wenn diese auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen gewährt wurde.
Wenn die gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, hat die Einrichtung das Recht, die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein besonders begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe, die sich dem Einflussbereich der oder des Empfängers:in der finanziellen Unterstützung entziehen und welche die Durchführung des Projekts verhinderten und deren direkter kausaler Zusammenhang mit dieser Situation dargestellt wird.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ zu verwenden.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
2024
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: C’est Karma
Jazz/World: Pascal Schumacher
2023
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Josh Island
Jazz/World: Greg Lamy
2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano
2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier
Im Zusammenhang mit der Weltausstellung Osaka 2025 machen Kultur | lx gemeinsam mit GIE Luxembourg@Expo2025Osaka einen Aufruf, um Projekte aus Luxemburg zu finden, die für das Jahr 2025 in Japan geplant sind.
Dieser Aufruf richtet sich an Kunstschaffende und Fachleute aus dem Bereich Kultur, die unabhängig von der Weltausstellung eine Präsentation / Tournee in Japan für das Jahr 2025 geplant haben oder derzeit organisieren. Die Präsentation eines Projekts im Luxemburger Pavillon in Osaka kann eine zusätzliche Etappe für die oder den Kunstschaffenden / die künstlerische Produktion darstellen, darf aber nicht das Hauptziel des Projekts sein.
Datum der Veröffentlichung des Aufrufs: 08.05.2024
Abgabetermin: 15.07.2024.
Die einzureichenden Dokumente
– Künstlerischer Lebenslauf des künstlerischen Teams;
– Portfolio des künstlerischen Teams;
– Projektbeschreibung (Vorstellung des Projekts, Ziele der Tournee, Begründung für die Wahl des Gebiets für die Tournee);
– Liste der Partner in Japan (gastgebende Institutionen / Orte / Festivals, Agenten, Booker, usw.);
– Zeitplan der Tournee / der Präsentationen / des Projekts.
Die vollständigen Unterlagen sind in einem PDF-Format bis zum 15.07. 2024 um Mitternacht an folgende Adresse zu senden: osaka2025@kulturlx.lu
Nach der Wiederaufnahme der luxemburgischen Auswahl beim Festival OFF in Avignon im Jahr 2022 sowie der neu geschaffenen Förderung für die Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe im Jahr 2023 bietet Kultur | lx luxemburgischen Produzent:innen nun die Möglichkeit, sich strategisch auf die potenzielle Vorstellung ihrer Produktionen im Jahr 2025 vorzubereiten.
Die Präsenz auf diesen Plattformen erfordert beträchtliche Investitionen sowie die präzise Definition der Ziele und zu erwartenden Ergebnisse.
Unsere Ziele für luxemburgische Produzent:innen:
● Positionierung auf der für die geplante Produktion am besten geeigneten Plattform (ästhetische Übereinstimmung, bevorzugte Verbreitungsgebiete, zeitlicher Rahmen etc.);
● Begleitung bei der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort für die jeweilige Produktion (Sichtbarkeit für Fachpublikum, Rahmenbedingungen);
● Beratung, Kommunikation und Networking für eine optimierte Präsenz und die Begünstigung zukünftiger Tourneen.
Ziele für Kultur | lx:
● Zusammenstellung einer luxemburgischen Auswahl, die den Anforderungen der Zielplattformen optimal entspricht;
● Optimale Sichtbarkeit für internationales Fachpublikum durch eine gezielte Auswahl der Spielorte auf den Festivals;
● Förderung von Projekten mit einer internationalen Zirkulationsstrategie.
Um im Jahr 2025 vor diesem Hintergrund eine luxemburgische Auswahl im Rahmen des Festivals OFF in Avignon sowie des Edinburgh Festival Fringe zu präsentieren, ruft Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zu einer Interessenbekundung auf. Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um strategische professionelle Plattformen, die durch ihre Möglichkeiten für Bekanntmachung und Networking signifikant zur Zirkulation luxemburgischer Kreationen sowie zur Karriereförderung von Kulturschaffenden aus dem Sektor der darstellenden Kunst beitragen können.
Die Begleitung durch Kultur | lx umfasst eine finanzielle Förderung für die Zirkulation der Produktion sowie die Organisation eines Prospektionsprogramms.
Produzent:innen aus dem Sektor der darstellenden Kunst:
Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.
Die Auswahl richtet sich an in den vergangenen 5 Jahren entstandene Aufführungen aller Disziplinen.
Die Uraufführung der fertigen Produktion muss vor dem Festival OFF in Avignon bzw. dem Edinburgh Festival Fringe stattfinden und darf keinesfalls im Rahmen der Festivals erfolgen.
Der/die Produzent:in kann sich mit jeweils zwei verschiedenen Stücken für beide Plattformen bewerben. Im Falle einer Doppelbewerbung muss er/sie eine globale Strategie vorlegen und seine/ihre Fähigkeit zur Gewährleistung einer doppelten Präsenz sowie zur Ergreifung der erforderlichen Folgemaßnahmen hinsichtlich der neu geschaffenen Möglichkeiten belegen können.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.
Darstellende Kunst
1. Luxemburgische Auswahl beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe
Schritt 1:
Im Rahmen des für jedes Festival festgelegten Budgets wählt das Auswahlkomitee für darstellende Kunst unter den eingegangenen Bewerbungen Projekte aus, die alle erforderlichen Kriterien erfüllen.
Schritt 2:
Die ausgewählten Projektträger:innen erhalten die für die Einreichung ihrer Produktion bei den zuvor identifizierten Spielorten der Festivals vorgesehene Begleitung.
Die Unterstützung durch Kultur | lx erfolgt ausschließlich bei Aufnahme der Produktion in das Programm eines der folgenden Spielorte:
Im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten kann Kultur | lx nur eine begrenzte Anzahl an Projekten unterstützen.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.
2. Luxemburgische Delegation: Prospektionsprogramm beim Festival OFF in Avignon / Edinburgh Festival Fringe
Für eine aus luxemburgischen Fachvertreter:innen bestehende Delegation organisiert Kultur | lx ein eigens zusammengestelltes Prospektionsprogramm. Kultur | lx unterstützt freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende.
Die Teilnahme an der Delegation ist jeweils auf fünf Personen beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch das Auswahlkomitee für darstellende Kunst und auf Grundlage der klar identifizierten Ziele der Kandidat:innen.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 1. September 2024, um Mitternacht.
Kultur | lx garantiert die künstlerische Freiheit der Kandidat:innen.
Als außergewöhnliche Plattformen für die Bekanntmachung von Künstler:innen und ihren Produktionen versammeln sowohl das Festival OFF in Avignon als auch das Edinburgh Festival Fringe jährlich Hunderte Programmgestalter:innen und Produzent:innen. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung ist die Teilnahme sowie die Zeit vor, während und nach dem Festival mit erheblichen finanziellen Kosten und einem beträchtlichen persönlichen Einsatz verbunden. Die mehrwöchige tägliche Präsentation sowie das Marketing für eine Produktion unter tausenden weiteren Aufführungen in einem unvertrauten internationalen Umfeld kann sich auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmenden auswirken. Wir bitten potenzielle Kandidat:innen, sich im Vorfeld gründlich mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt Gesundheit und Wohlbefinden auf der Fringe-Website: Gesundheit und Wohlbefinden | Fringe Connect (edfringe.com)
Verzeichnis der jüngsten Vertreter:innen der luxemburgischen Auswahl
In Avignon:
2024
Corps au bout du monde von Marion Rothhaar, La Manufacture
Go ! von Jennifer Gohier, Train bleu
Megastructure von Sarah Baltzinger und Isaiah Wilson, L’Atelier
2023
Petit Frère, la grande histoire Aznavour von Laure Roldàn und Gaëtan Vassart, Caserne des pompiers
Hear Eyes Move, dances with Ligeti von Elisabeth Schilling, Hivernales – CDCN d’Avignon
2022
Terres Arides von Ian de Toffoli / Inszenierung Ian de Toffoli (und Ensemble), Caserne des pompiers
Starving dingoes von Léa Tirabasso, Hivernales – CDCN d’Avignon
2021
Salles Gosses von Mihaela Michailov / Inszenierung Fábio Godinho, Caserne des pompiers
Hidden Garden von Jill Crovisier, Théâtre Golovine
The Passion of Andrea 2 von Simone Mousset, Hivernales – CDCN d’Avignon
2019
Révolte von Alice Birch / Inszenierung Sophie Langevin, Caserne des pompiers
In Edinburgh:
2023
stark bollock naked von Larisa Faber, Assembly
Shoot the Cameraman von AWA – As We Are, Assembly
Lovefool von Gintare Parulyte, Summerhall (mit Unterstützung des TNL)
Weiterführende Informationen
https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.edfringe.com/
Nach einer ersten Edition im März 2023 organisiert Kultur lx – Arts Council Luxembourg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Theatern und Kulturzentren des Landes vom Mittwoch, dem 6. November, bis Freitag, dem 8. November 2024, eine zweite nationale Plattform der darstellenden Künste in Luxemburg. Mit Aufführungen, Work in Progress-Präsentationen, Pitch-Sessions und Networking-Events richtet sich auch dieser zweite Fokus an ein internationales Fachpublikum und soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und Internationalisierung der luxemburgischen Künstler:innen und Produktionen beitragen.
Für das Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2024 initiiert Kultur | lx einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.
Produzent:innen im Sektor Darstellende Kunst:
Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.
Für luxemburgische Produktionen: Mehrheitlich aus Luxemburg finanzierte Produktionen, deren Schöpfer:innen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg wohnhaft sind (Regisseur:innen, Choreograf:innen, Autor:innen etc.).
Der Aufruf richtet sich an Aufführungen aller Disziplinen. Für die Bewerbung sind drei Kategorien vorgesehen:
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Donnerstag, dem 29.02.2024, um Mitternacht.
Darstellende Kunst.
Das künstlerische Programm basiert auf den drei im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kategorien:
Sämtliche Vorschläge für diese drei Kategorien sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Vorstellungen
Die Einreichung von Vorschlägen für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen müssen durch die verantwortlichen Veranstaltungsorte erfolgen.
Bei den Aufführungen muss es sich um Neukreationen handeln oder die Uraufführung innerhalb der vergangenen fünf Jahre erfolgt sein.
Die Kosten für die Aufführungen sind von den verantwortlichen Veranstaltungsorten zu tragen.
Work in Progress
Work in Progress-Vorschläge können von Produzent:innen des Sektors Darstellende Kunst (Künstler:innen, ASBL, Kultureinrichtungen) und ausschließlich mit Zusage der für die Work in Progress-Präsentationen vorgesehenen Veranstaltungsorte (Theater, Kulturzentren oder sonstige Veranstaltungsorte) eingereicht werden.
Die Präsentation des Work-in-Progress sollte zwischen 5 und 30 Minuten dauern, wobei die Zeit für den Austausch mit den Fokus-Gästen nicht eingeschlossen ist. Die Veranstaltungsorte müssen die technischen Kosten tragen. Die Kosten für die künstlerischen Teams – Regisseure, Choreographen, Darsteller – werden von Kultur | lx für bis zu 3 Personen wie folgt übernommen:
Pitch-Sessions
Pitch-Vorschläge können von unabhängigen Künstler:innen, ASBL und Kultureinrichtungen eingereicht werden.
Die Pitch-Sessions eröffnen die Möglichkeit, verschiedenste Ideen auszutauschen, Feedback zu erhalten und unter den internationalen Fokus-Gästen potenzielle Partnerschaften zu initiieren. Von einzigartigen Arbeitsstrukturen über neue Modelle bis hin zu bewährten Praktiken: Der Aufruf ist auch für Vorschläge offen, die über die Schaffung einer Aufführung hinausgehen.
Für eine Pitch-Session ist eine Dauer von bis zu 20 Minuten einschließlich der für den Austausch mit den Fokus-Gästen anberaumten Zeit vorzusehen.
Kultur | lx übernimmt die folgenden Kosten für eine Person pro Projekt und ausschließlich für die ausgewählten unabhängigen Künstler oder Kompanien:
Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann mehrere Vorschläge für jede der verschiedenen Programmkategorien einreichen.
Die Vorschläge werden von einer Jury geprüft und ausgewählt.
Eine unabhängige Jury wird die Projekte auf der Grundlage der in diesem Aufruf genannten Kriterien auswählen.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.
Die Jury besteht aus:
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen:
Für Aufführungen, die sich in der Entstehungsphase befinden (Work in Progress)
Für Projekte in der Entwicklungsphase (Pitch):
Die Kandidat:innen garantieren ihre Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Fokus Darstellende Kunst 2024 in Luxemburg.
Die Kandidat:innen garantieren, dass sie über die luxemburgischen Urheberrechte an dem von ihnen eingereichten Werk verfügen.
Mit der Einreichung ihrer Vorschläge bestätigen die Kandidat:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder der Jury Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhalten. Die Kandidat:innen berechtigen die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.
Die Kandidat:innen verpflichten sich, nach der Auswahl ihres Vorschlags für Treffen und vorbereitende Meetings mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.
Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2023
Artikel: Rückblick auf einen ersten Fokus der darstellenden Künste in Luxemburg
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde verfasst in Zusammenarbeit mit: ASSITEJ Luxembourg; Mierscher Kulturhaus; Rotondes; THEATER FEDERATIOUN; Théâtre du Centaure; Théâtre National du Luxembourg; TRIFOLION Echternach; TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois.
Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.
Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.
Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.
Darstellende Kunst (Tanz)
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.
Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen und Theaterstrukturen (Aufführungsorte, Produzent:innen) bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.
Diese Förderung richtet sich an :
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.
Das Förderprogramm richtet sich nicht an:
Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,
Das Programm kann nicht mit dem Förderung von Publikationen kombiniert werden. Der Antragsteller darf maximal vier Anträge pro Jahr einreichen.
Literatur und Verlagswesen
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2024 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt:
Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Das Formular kann auf Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.
Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Antrag können berücksichtigt werden. Fehlende Nachweise in den Antragsunterlagen sind hinreichend zu begründen.
Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg unterstützt die Verbreitung luxemburgischer Literatur in der Buchbranche. Die Förderung von Publikationen für luxemburgische Autor:innen bei ausländischen Verlagshäusern zielt darauf ab, in Luxemburg entstandene Werke international bekannt zu machen.
Diese Förderung richtet sich an professionelle Verleger:innen (Handelsgesellschaften oder VoG). Verleger:innen des öffentlichen Verlagswesens oder Ähnliches sind nicht förderfähig.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
Die Mindestauflage beträgt 250 Exemplare.
Damit ein Antrag Berücksichtigung findet, darf das Werk zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erschienen sein und frühestens einen Monat danach veröffentlicht werden.
Der Schwerpunkt liegt auf zeitgenössischer Literatur lebender Autor:innen.
Die Förderung richtet sich nicht an:
Die Beteiligung von Kultur | lx an den Publikationskosten kann nicht gewährt werden für Verlagsprojekte:
Die Förderung von Publikationen ist nicht kumulierbar mit dem Übersetzungsstipendium.
Die Gesamtzahl der von einem förderfähigen Antragsteller eingereichten Anträge darf die Hälfte des Gesamtvolumens der Veröffentlichungen des Verlegers bzw. der Verlegerin pro Jahr nicht überschreiten. Zudem darf der:die Verleger:in nicht mehr als vier Anträge pro Jahr stellen.
Literatur und Verlagswesen
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2024 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Die Förderung wird auf der Grundlage eines Vergleichsangebots berechnet, bestehend aus:
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Zahlung der Förderung erfolgt:
Sollten Auflagenminderungen oder eine Änderung des Verkaufspreises des Werkes festgestellt werden, kann Kultur | lx nach Prüfung der quittierten Rechnungen den Förderbetrag neu berechnen und somit gegebenenfalls die Höhe der gewährten Finanzhilfe ändern.
Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Wenn das Verlagsprojekt nicht innerhalb von 24 Monaten nach Genehmigung durch das Auswahlkomitee erfolgreich abgeschlossen wird, ist Kultur | lx nicht mehr an seine Förderungszusage gebunden.
Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.
Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage, Verbände oder kulturelle Einrichtungen), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer (Fach)messe, teilnehmen möchten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.
Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.
Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.
Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung). Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.
In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.