Nach einer ersten Beteiligung zur Förderung luxemburgischer Kompanien im Rahmen der Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe im Jahr 2023 ruft Kultur | lx – Arts Council Luxembourg zu einer Interessenbekundung auf. Ziel dieser Initiative ist die Präsentation einer luxemburgischen Auswahl beim Edinburgh Festival Fringe 2024 sowie die Teilnahme an einer Prospektionsreise im Rahmen des Edinburgh Festival Fringe.

Das Edinburgh Festival Fringe ist eine wichtige professionelle Plattform, die durch ihre Möglichkeiten für Bekanntmachung und Networking signifikant zur Verbreitung luxemburgischer Kreationen sowie zur Karriereförderung von Kulturschaffenden aus dem Sektor der darstellenden Kunst beitragen kann.

Die Begleitung durch Kultur | lx umfasst eine finanzielle Förderung für die Verbreitung der Aufführungen sowie die Organisation eines Prospektionsprogramms.

Empfänger:innen

Kulturschaffende aus dem Sektor der darstellenden Kunst

  • Künstler:innen;
  • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL);
  • Kultureinrichtungen.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.
Die Auswahl richtet sich an in den vergangenen 5 Jahren entstandene Aufführungen aller Disziplinen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst

Ablauf

1.Luxemburgische Auswahl beim Edinburgh Festival Fringe

In einer ersten Phase entscheidet das Auswahlkomitee für darstellende Kunst über die teilnehmenden Projekte.
Im Verlauf der zweiten Phase erhalten die ausgewählten Projektträger:innen die für die Einreichung ihrer Produktion bei den zuvor identifizierten Spielorten des Edinburgh Festival Fringe vorgesehene Begleitung.
Die Unterstützung durch Kultur | lx erfolgt ausschließlich bei Aufnahme der Produktion in das Programm eines der folgenden Spielorte des Edinburgh Festival Fringe: Summerhall, Assembly, Dance Base, C venues, Zoo, Traverse Theatre, Pleasance, Gilded Balloon, Underbelly.

Im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten kann Kultur | lx nur eine begrenzte Anzahl von Projekten unterstützen.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen für die luxemburgische Auswahl endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

 

2. Luxemburgische Delegation: Prospektionsprogramm
Für eine aus luxemburgischen Fachvertreter:innen bestehende Delegation organisiert Kultur | lx ein eigens zusammengestelltes Prospektionsprogramm. Im Rahmen der Förderung für Prospektion kann Kultur | lx auch freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende unterstützen.

Die Teilnahme an der Delegation ist auf fünf Personen beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch das Auswahlkomitee für darstellende Kunst und auf Grundlage der klar identifizierten Ziele der Kandidat:innen.

Das Prospektionsprogramm im Rahmen des Edinburgh Festival Fringe findet in der Woche vom 19.08.2024 während der Industry Week statt.

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen für das Prospektionsprogramm endet am Sonntag, dem 14. Januar 2024, um Mitternacht.

 

Kriterien
  • Verankerung des Künstlers/der Künstlerin/der ABSL in der luxemburgischen Kulturszene;
  • Künstlerische Qualität der Aufführung;
  • Sicherstellung eines professionellen künstlerischen Umfelds (Produzent:in, Vertriebsbeauftragte:r, PR-Agentur etc.);
  • Eignung der Aufführung für die Aufführungsbedingungen des Edinburgh Festival Fringe (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, begrenzte Lagermöglichkeiten, eingeschränkte Beleuchtung, Aufführungszeiten);
  • Verständlichkeit der Aufführung für ein englischsprachiges Publikum;
  • Internationale Verbreitungsstrategie hinsichtlich der Präsenz auf der Plattform (vorher und nachher);
  • Investition des Produzenten/der Produzentin (Finanzierung, Valorisierung der Industrieeinlage, Begleitung).

 

Erforderliche Unterlagen

Für alle Anträge:

  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio ;
  • Zusammenfassung eines strategischen Entwicklungsplans hinsichtlich der Teilnahme am Edinburgh Festival Fringe;

Zusätzlich für Verbreitungsprojekte:

  • Technisches Datenblatt;
  • Budget für die Produktion der Aufführung in Edinburgh, einschließlich der vorbereitenden und nachbereitenden Schritte;
  • Falls sich die Produktion noch in der Entwicklung befindet: detaillierte Unterlagen zum Projekt sowie die einzelnen Phasen seiner Umsetzung;
  • Alle zusätzlichen Informationen, die Ihre Bewerbung unterstützen könnten.

 

Zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten;
  • Übernachtungskosten;
  • Gagen;
  • Verpflegungsmehraufwand;
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen);
  • Technische Kosten (Mietkosten für zusätzliches Equipment);
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presse-/PR-Agentur (Honorare);
    • Kosten für Werbeflächen (Printmedien, Radio, Web, Fachveröffentlichungen etc.);
    • Kosten für digitale Werbung und Marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram etc.);
  • Tickets für die Einladungen von Fachvertreter:innen;
  • Honorar für den/die Verbreitungsbeauftragte:n;
  • Kosten für die Wiederaufnahme.

 

Aufstellung und Bedingungen für zuschussfähige Kosten
  • Reisekosten: Hin- und Rückfahrt Edinburgh
    Reisen mit dem Zug sind zu bevorzugen. Erstattung der Kosten für Flugtickets in der Economy Class.
    Autofahrten werden nur übernommen, wenn keine alternativen Reisemöglichkeiten bestehen (0,30 €/Kilometer plus eventuelle Mautgebühren).
  • Unterbringung in Edinburgh:
    Höchstbetrag für die Unterbringung: 110 €/Nacht/Person.
  • Gagen für technische und künstlerische Teams: 1.300 € zzgl. MwSt./Woche/Person, d. h. ein monatlicher Höchstbetrag in Höhe von 5.200 € zzgl. /Person.
  • Verpflegungsmehraufwand:
    30 €/Tag/Person an Arbeitstagen. 15 €/Tag/Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht entschädigt.
  • Werbekosten: Globaler Höchstbetrag in Höhe von 6.000 €.
  • Kosten für die Wiederaufnahme:
    Probenhonorare, Miete für Probenräume. Die Förderung umfasst maximal 5 Arbeitstage.
Verpflichtungen des künstlerischen Teams

Das gesamte künstlerische Team garantiert seine Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Edinburgh Festival Fringe sowie für eine potenzielle Tournee in den darauffolgenden Spielzeiten. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit innerhalb des Festivalzeitraums ist eine Begründung der begrenzten Teilnahmedauer vorzulegen.

Das künstlerische Team garantiert, dass die Urheberrechte der Aufführung für das Festival sowie für eine potenzielle Auslandstournee gesichert sind.

Mit der Einreichung der Interessenbekundung bestätigt das künstlerische Team die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder des Auswahlkomitees Zugang zu den personenbezogenen Daten der Teammitglieder erhalten.

Das künstlerische Team berechtigt die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.

Das künstlerische Team verpflichtet sich, für Treffen, Vor- und Nachbesprechungen mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Verantwortung von Kultur | lx

Kultur | lx garantiert die künstlerische Freiheit der künstlerischen Teams.

Zusätzliche Informationen

Als außergewöhnliche Plattform für die Bekanntmachung von Künstler:innen und ihren Produktionen versammelt das Edinburgh Festival Fringe jährlich 1.400 Programmgestalter:innen und Produzent:innen. Wie bei jeder Veranstaltung dieser Größenordnung ist die Teilnahme sowie die Zeit vor, während und nach dem Festival mit erheblichen finanziellen Kosten und einem beträchtlichen persönlichen Einsatz verbunden. Die tägliche Präsentation sowie das einmonatige Marketing für eine Produktion unter insgesamt 3.000 Aufführungen in einem unvertrauten internationalen Umfeld kann sich stark auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmenden auswirken. Wir bitten potenzielle Kandidat:innen, sich im Vorfeld gründlich mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.

Bitte beachten Sie den Abschnitt Gesundheit und Wohlbefinden auf der Fringe-Website: Gesundheit und Wohlbefinden | Fringe Connect (edfringe.com)

Luxemburgische Auswahl in Edinburgh 2023:
Mit Unterstützung von Kultur | lx
stark bollock naked von Larisa Faber (@The Assembly – Roxy)
Shoot the Cameraman von AWA – As We Are (@The Assembly – Roxy)

Mit Unterstützung des TNL
Lovefool von Gintare Parulyte (@Summerhall)

Weiterführende Informationen: https://www.edfringe.com/

 

Im Zuge der Vorbereitungen für die vom 28. bis 31. August 2024 in Düsseldorf stattfindende internationale tanzmesse nrw rufen Kultur | lx und TROIS C-L in Luxemburg ansässige Choreografen zur Einreichung ihrer Bewerbungen auf. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt im Rahmen des gemeinschaftlich ausgerichteten Programms „Dance from Luxembourg“.

Nach mehreren Jahren des Mitwirkens an der Internationalen tanzmesse nrw möchte sich das Programm „Dance from Luxembourg“ für die nächstjährige Edition des größten professionellen Meetings für zeitgenössischen Tanz einer neuen Generation von Choreograf*innen öffnen.

Seit 1994 (damals unter dem Namen „Tanzmesse NRW“) findet die Internationale tanzmesse nrw alle zwei Jahre in Düsseldorf statt. Auf dem grenzüberschreitenden Treffpunkt für Tanzschaffende finden sich zahlreiche Choreograf*innen, Tänzer*innen, Produzent*innen und Programmgestalter*innen zusammen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk-Event ausgewählten Künstler*innen und Kompanien aus aller Welt die Möglichkeit, ihre Werke vor Fachbesucher*innen und Publikum zu präsentieren.

Empfänger*innen
  • Freischaffende Künstler*innen (Choreograf*innen);
  • a.s.b.l. / VoG (Tanzkompanien);
  • Erforderlich sind die luxemburgische Staatsbürgerschaft und / oder ein Wohnsitz / Sitz in Luxemburg.
Geförderte Sektoren

Darstellende Kunst (Tanz)

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen muss bis spätestens Freitag, den 25. August 2023, um 23:59 Uhr MEZ erfolgen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auf alleiniger Grundlage der Bewerbungsunterlagen wählt die aus mehreren nationalen Expert*innen bestehende Jury 4 Choreograf*innen und / oder Kompanien aus.

Die Entscheidung der Jury wird am Freitag, dem 1. September 2023, bekannt gegeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kriterien
  • Nachweis über die Verankerung in der luxemburgischen Choreografieszene;
  • Maximal zweimalige Teilnahme am Programm „Dance from Luxembourg“;
  • Vorlage einer internationalen Entwicklungsstrategie.
Verpflichtungen der Bewerber*innen
  • Die Bewerber*innen müssen vom 28. bis 31. August 2024 für die Teilnahme an der Internationalen Tanzmesse nrw in Düsseldorf zur Verfügung stehen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich dazu, sich vor, während und nach der Veranstaltung aktiv an der Vorbereitung der Internationalen tanzmesse nrw in Düsseldorf zu beteiligen;
  • Die Bewerber*innen verpflichten sich zu einer offiziellen Bewerbung bei der Internationalen tanzmesse nrw, um im Rahmen des offiziellen Programms eine Performance, ein Open Studio oder ein Pitching zu präsentieren.
Verpflichtungen der Partner
  • Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten sowie des Verpflegungsmehraufwands für die teilnehmenden Choreograf*innen sowie jeweils eine Person aus deren professionellen Umfeld (Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungs- oder Kommunikationsbeauftragte) für die Dauer der Internationalen tanzmesse nrw;
  • Bereitstellung eines Begleitprogramms vor, während und nach der Internationalen tanzmesse nrw.

 

Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.

Empfänger:innen

Dieses Stipendium richtet sich an:

  • Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende

luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.

Ausschluss und Einschränkungen

Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 23. April 2023
  • 29. Oktober 2023
Kriterien
  • Relevanz und Einzigartigkeit des Projekts
  • Bedeutung des Werks für die Entwicklung der Karriere des:der Künstler:in
  • Künstlerische Zusammenarbeit (Fotograf:innen, Grafikdesigner:innen usw.)
  • Referenzen anderer Autor:innen / Verfasser:innen
Zuschussfähige Kosten
  • Erstellungskosten
  • Herstellungs- / Produktionskosten
  • Arbeitsentgelt der Beteiligten (Autor:innen, Fotograf:innen, Designer:innen usw.)
Förderbetrag

Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.

Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.

Zahlungsmodalitäten

‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.

Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.

Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.

Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.

Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.

Empfänger:innen

Das Programm richtet sich an ausländische Verleger:innen (Handelsgesellschaften).

Bei der Übersetzung des literarischen Werks luxemburgischer oder in Luxemburg ansässiger Autor:innen in eine Fremdsprache kann eine Beteiligung an den Übersetzungskosten gewährt werden.

Gefördert werden Übersetzungen in alle Fremdsprachen, Voraussetzung ist ein umfassendes Lektorat in der Zielsprache und die Veröffentlichung des übersetzten Textes.

Folgende Textgattungen sind förderfähig:

  • Anthologie;
  • Biografie;
  • Drama;
  • literarisches Essay;
  • Kinder- und Jugendliteratur;
  • Poesie;
  • Prosa.

Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.

Ausschluss und Einschränkungen

Das Förderprogramm richtet sich nicht an:

  • Privatpersonen;
  • Vereine;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Schulen;
  • Wohlfahrtsverbände.

Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,

  • mit denen Gelder für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen,
  • die im Selbstverlag oder auf eigene Rechnung des Autors bzw. der Autorin veröffentlicht werden.

Das Programm kann nicht mit dem Förderung von Publikationen kombiniert werden.

Geförderte Sektoren

Literatur und Verlagswesen

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2024 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 15. Februar 2024
  • 27. Juni 2024
  • 5. Dezember 2024
Kriterien
  • Kultureller Mehrwert, also positive Auswirkungen für Autor:in und/oder Herausgeber:in, sowie Verbreitung und Repräsentativität der Zielsprache
  • Wirtschaftliche und kommerzielle Machbarkeit des Übersetzungsprojekts: Eine professionelle Verbreitung des veröffentlichten Werks muss gewährleistet sein (Verkaufspreis, Zielgruppe, Situation des Verlagswesens im Land des Herausgebers, Vertriebsnetz, PR-Kampagnen, literarisches Verlagsprogramm des Verlagshauses).
  • Literarische Qualität des zu übersetzenden Werks, belegt durch Kritiken und öffentliche Resonanz, ggf. Literaturpreise und andere Auszeichnungen.
  • Berufserfahrung des Übersetzers/der Übersetzerin: Bewertung anhand des Lebenslaufs und der Veröffentlichungen, welche Aufschluss über Erfahrung, Textgattungen und bereits übersetzte Autor:innen, Bekanntheit der Autor:innen und der Verlagshäuser sowie Beziehungen zu herausragenden Personen oder Einrichtungen aus der Welt der Kultur geben.
  • Berücksichtigung der Ziele der Kulturdiplomatie und internationaler Beziehungen
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.

Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.

Höhe und Betrag des Zuschusses

Jeder Antrag wird auf Grundlage des Kostenvoranschlags des Übersetzers unter Angabe der Berechnungsmethode bewertet. Das Stipendium ist auf 3.500 EUR begrenzt.

Förderbetrag

Die Auszahlung der Förderung erfolgt:

  • Bei Erhalt von 5 Exemplaren der geförderten Übersetzung nach der Veröffentlichung auf Vorlage einer Rechnung für die Übersetzung, ausgestellt an Kultur | lx (5-7, Rue de l‘Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette), unterzeichnet vom Verlag und gegengezeichnet von dem:der Übersetzer:in
  • Nach Überprüfung der Nennung von Kultur | lx als Förderstelle des Werks

Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Verlagskatalog;
  • Detailliertes veranschlagtes Budget des Übersetzungsprojekts mit Angabe eines Wortpreises und der Wortzahl des zu übersetzenden Werks;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags zwischen Verleger:in und Übersetzer:in;
  • Kopie des vom Inhaber der Rechte an der Übersetzung unterschriebenen Vertrags;
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags, mit dem der:die Autor:in in die Übersetzung des Werks einwilligt;
  • Lebenslauf und Veröffentlichungsliste von Übersetzer:in und ggf. Revisor:in;
  • Umschlag-Scan der Originalausgabe;
    Das Formular kann auf Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.
  • Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Antrag können berücksichtigt werden. Fehlende Nachweise in den Antragsunterlagen sind hinreichend zu begründen.
Pflichten der Antragsteller:innen

Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:

  • In der Veröffentlichung muss der Vermerk „ Mit Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ sowie das Logo abgedruckt sein.
  • Über alle wesentlichen Änderungen (Anschrift, Vollmacht, Rechts- und Verwaltungsform) ist Kultur | lx stets in Kenntnis zu setzen.
  • Kultur | lx sind sämtliche Informationen und Unterlagen vorzulegen, die für die Antragsbearbeitung und -verfolgung erforderlich sind (Änderung des Erscheinungstermins, Stornierung des Projekts usw.).
Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg unterstützt die Verbreitung luxemburgischer Literatur in der Buchbranche. Die Förderung von Publikationen für luxemburgische Autor:innen bei ausländischen Verlagshäusern zielt darauf ab, in Luxemburg entstandene Werke international bekannt zu machen.

Empfänger:innen

Diese Förderung richtet sich an professionelle Verleger:innen (Handelsgesellschaften oder VoG). Verleger:innen des öffentlichen Verlagswesens oder Ähnliches sind nicht förderfähig.

Folgende Textgattungen sind förderfähig:

  • Anthologie;
  • Biografie;
  • Drama;
  • literarisches Essay;
  • Kinder- und Jugendliteratur;
  • Poesie;
  • Prosa.

Die Mindestauflage beträgt 250 Exemplare.

Damit ein Antrag Berücksichtigung findet, darf das Werk zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erschienen sein und frühestens einen Monat danach veröffentlicht werden.

Der Schwerpunkt liegt auf zeitgenössischer Literatur lebender Autor:innen.

Ausschluss und Einschränkungen

Die Förderung richtet sich nicht an:

  • Privatpersonen;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Schulen;
  • Wohlfahrtsverbände.

Die Beteiligung von Kultur | lx an den Publikationskosten kann nicht gewährt werden für Verlagsprojekte:

  • mit denen Gelder für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen
  • die im Selbstverlag bzw. auf Rechnung des:der Autor:in veröffentlicht werden

Die Förderung von Publikationen ist nicht kumulierbar mit dem Übersetzungsstipendium.

Die Gesamtzahl der von einem förderfähigen Antragsteller eingereichten Anträge darf die Hälfte des Gesamtvolumens der Veröffentlichungen des Verlegers bzw. der Verlegerin pro Jahr nicht überschreiten. Zudem darf der:die Verleger:in nicht mehr als vier Anträge pro Jahr stellen.

Geförderte Sektoren

Literatur und Verlagswesen

Vergabe

Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Im Jahr 2024 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:

  • 15. Februar 2024
  • 27. Juni 2024
  • 5. Dezember 2024
Kriterien
  • Kultureller Mehrwert, d. h. positive Auswirkungen für den:die Autor:in und/oder den:die Verleger:in;
  • Wirtschaftliche und kommerzielle Tragfähigkeit des Verlagsprojekts, d. h. die professionelle Qualität der Verbreitung des veröffentlichten Werks muss gewährleistet sein (Verkaufspreis, Zielpublikum, Situation des Verlagswesens im Land des Herausgebers, Vertriebsnetz, Werbekampagnen, literarisches Verlagsprogramm des Verlagshauses);
  • Literarische Qualität des zu veröffentlichenden Werks, belegt durch Kritiken und öffentliche Resonanz, ggf. Literaturpreise und andere Auszeichnungen;
  • Berufserfahrung des Verlegers/der Verlegerin, diese wird anhand des eigenen Veröffentlichungskatalogs, der zuvor publizierten Genres und Autor:innen sowie des Medien- und Kritikerechos früherer Veröffentlichungen bewertet.
Zuschussfähige Kosten

Die Förderung wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Korrektur und das Lektorat, das Verfassen des Manuskripts und Urheberrechte enthält.

Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.

Höhe und Betrag des Zuschusses

Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 3.500 EUR pro Werk begrenzt und darf die Budgetgrenzen von Kultur | lx nicht überschreiten.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung der Förderung erfolgt:

  • Bei Eingang von drei Exemplaren der geförderten Veröffentlichung, einer Kopie des Pflichtexemplarzertifikats sowie einer Gesamtrechnung an die Adresse von Kultur | lx (5-7, rue de l’Alzette, L-4011 Esch-sur-Alzette) unter Beifügung von Kopien der quittierten Rechnungen für die verschiedenen zuschussfähigen Kosten.
  • Nach Überprüfung der Nennung von Kultur | lx als Unterstützerin des Werks.

Sollten Auflagenminderungen oder eine Änderung des Verkaufspreises des Werkes festgestellt werden, kann Kultur | lx nach Prüfung der quittierten Rechnungen den Förderbetrag neu berechnen und somit gegebenenfalls die Höhe der gewährten Finanzhilfe ändern.

Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Wenn das Verlagsprojekt nicht innerhalb von 24 Monaten nach Genehmigung durch das Auswahlkomitee erfolgreich abgeschlossen wird, ist Kultur | lx nicht mehr an seine Förderungszusage gebunden.

Erforderliche Unterlagen
  • Verlagskatalog
  • Detaillierter Kostenvoranschlag für das Publikationsprojekt
  • Kopie des vom Inhaber der Rechte an der Übersetzung unterschriebenen Vertrags (falls zutreffend)
  • Kopie des unterschriebenen Vertrags, mit dem der:die Autor:in in die Veröffentlichung des Werks einwilligt
  • Gesellschaftsvertrag des Verlags
  • Jahresabschluss des Jahres N-1
  • Das Formular kann auf Französisch oder Englisch ausgefüllt werden.
  • Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Fehlende Nachweise in den Antragsunterlagen sind hinreichend zu begründen.

Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Kultureinrichtungen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.
Ausschluss und Einschränkungen

Die Einladung von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.

Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Relevanz der Veranstaltung bzw. des Projekts;
  • Bestätigte Referenzen der eingeladenen internationalen Gäste aus der Kulturbranche;
  • Festlegung der Ziele;
  • Qualität der Unterstützung des:der Künstler:in im Hinblick auf das Fokus-Programm;
  • Das Vorhandensein eines umfassenden flankierenden Programms im Netz mit anderen Orten oder Ansprechpartnern der Kulturszene in Luxemburg ist ein Pluspunkt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien – Kultur | lx (kulturlx.lu)) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage oder Verbände), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer Messe, teilnehmen möchten.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Luxemburgische oder internationale S.a.r.l. oder S.A.;
  • Luxemburgische oder internationale Galerien;
  • Luxemburgische oder internationale Verlagshäuser;
  • Luxemburgische A.s.b.l. / Compagnie;
  • Luxemburgische Kultureinrichtungen.
Ausschluss und Einschränkungen

Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Referenzen der betreffenden Messe oder Ausstellung;
  • Relevanz des Projekts und des Programms, das sich Luxemburger Künstler:innen widmet;
  • Festlegung der Ziele;
  • Zeitplan der geplanten Events;
  • Angabe und Referenzen der in Betracht gezogenen Anbieter und Partner;
  • Mehrwert für die Karriere der Luxemburger Künstler:innen;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Kulturelle Ausstrahlung Luxemburgs.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Übernachtungskosten der Luxemburger Künstler:innen;
  • Tagespauschale der Luxemburger Künstler:innen;
  • Transportkosten;
  • Anmelde-/Akkreditierungsgebühr;
  • Raum-/Standmiete;
  • Visagebühren der Luxemburger Künstler:innen.
Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.

Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.

Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.

Empfänger:innen

Dieses Förderprogramm richtet sich an:

  • Künstler:innen;
  • Autor:innen;
  • Komponist:innen;
  • A.s.b.l. / Gesellschaften;
  • S.à.r.l. / S.A.;
  • Kultureinrichtungen;
    Luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz / Sitz in Luxemburg
  • Professionelle ausländische Einrichtungen (nur für eine luxemburgische Produktion*).

*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).

Ausschluss und Einschränkungen

Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.

Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.

Geförderte Sektoren

Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.

Vergabe

Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.

Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 29. Oktober 2023
  • 3. Dezember 2023
  • 11. Januar 2024
  • 15. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 25. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 18. Juli 2024
  • 5. September 2024
  • 10. Oktober 2024
  • 14. November 2024
  • 5. Dezember 2024

Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.

Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.

Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.

Kriterien
  • Die eigene Produktion in einer professionellen ausländischen Einrichtung zeigen bzw. eine luxemburgische Produktion einladen;
  • Referenzen der einladenden Struktur / Veranstaltung / Zielstruktur;
  • Projektmanagement und Machbarkeit des Projekts;
  • Belastbarkeit der Finanzkalkulation und Streuung der Finanzierungsquellen;
  • Festlegung der Ziele;
  • Mehrwert für die Karriere;
  • Nachhaltigkeit des Vorgehens: Einzelveranstaltungen, bei denen keine Aussicht auf Austausch besteht oder die nicht Teil eines Karriere- oder Netzwerkentwicklungsplans sind, werden nicht berücksichtigt.
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten;
  • Unterbringungskosten;
  • Tagespauschale;
  • Transportkosten (Kulissen, Werke, Instrumente, Versicherungen);
  • technische Kosten (Miete von zusätzlichen Materialien, Kosten für Aufbauten);
  • Visakosten;
  • Kosten für Covid-Tests;
  • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Zirkulation von Projekten:
    • Kosten für die Presseagentur / PR (Honorare und Postgebühren);
    • Einkauf von Werbeflächen (in Printmedien, Radio, Internet, Fachpublikationen);
    • Werbung und Digitalmarketing (Google, Youtube, Facebook, Instagram usw.);
  • Übersetzungskosten für Übertitel (bei Theater- oder Opernproduktionen);
  • Kosten für Wiederaufnahmen* (ausschließlich im Bereich darstellende Kunst und im Rahmen einer anstehenden Auslandstournee mit mindestens drei Terminen).

* Wiederaufnahmeförderung
Um eine Wiederaufnahmeförderung zu beantragen, muss der/die Antragsteller*in die für die erforderlichen Proben und Besetzungsänderungen entstehenden Kosten nachweisen können. In diesem Rahmen muss der/die Antragsteller*in einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem die für die Wiederaufnahme erforderlichen Probenzeiten, das Budget sowie der Tourneeplan hervorgehen.

Eine Förderung ist in den folgenden Fällen möglich:
1/ Im Rahmen der Wiederaufnahme einer bereits existierenden Produktion, die eine signifikante Unterbrechung erfahren hat (mindestens 12 Monate seit der letzten Aufführung).  Austausch eines/r oder mehrerer Interpret*innen ist möglich.
2/ Aufgrund höherer Gewalt (Verletzung, Krankheit, Verpflichtung für eine andere Produktion, wobei das jeweilige Vertragsdatum maßgeblich ist) ist der Ersatz eines/r für die Durchführung des Projekts unerlässlichen Interpreten/in vonnöten.

In jedem Fall muss der/die Projektträger*in einen Nachweis über den mit dem/den internationalen Aufführungsort/en abgeschlossen Vertrag erbringen, in dem die Höhe der Gagen sowie die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bezeichnet sind. Vorrangig werden Tourneen und Aufführungen in Einrichtungen und auf Plattformen berücksichtigt, deren Öffentlichkeitswirkung eine neue Tournee begünstigt.

Höchstgrenze und Voraussetzungen für zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
    Die Anreise erfolgt vorzugsweise mit dem Zug. Erstattung 2. Klasse oder Economy Class (bei Flugreisen).
    Kosten für die Anreise mit dem Auto werden nur dann gefördert, wenn dies die einzige Möglichkeit ist. Die Förderhöhe beträgt 0,30 €/km sowie ggf. Autobahngebühren.
  • Übernachtungskosten
    Höchstbetrag für Hotels: 140 € / Nacht. Je nach Land oder Stadt und den Möglichkeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit zu diesem Preis zu finden, kann sich dieser Betrag ändern.
  • Verpflegungsmehraufwand
    30 EUR / Tag / Person an Arbeitstagen. 15 EUR / Tag / Person an Reisetagen.
    Arbeitsfreie Tage werden nicht vergütet.
  • Kosten für Wiederaufnahmen
    Gagen für Proben, Miete für Probenraum. Für die Förderung werden maximal 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Förderbetrag

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.

Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.

Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.

Nennung von Kultur | lx

Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.

Mit diesem Instrument unterstützt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit dem Kulturministerium und der Theater Federatioun die Teilnahme und Verbreitung einer luxemburgischen Theaterproduktion beim OFF-Festival 2024 in Avignon, einem für die wirtschaftliche Verwertung der darstellenden Kunst strategisch wichtigen Event. Veranstaltungsort wird die Caserne des Pompiers sein, in der auch die Vertreter der Region Grand Est im Rahmen ihrer Vereinbarung mit dem luxemburgischen Kulturministerium auftreten.

Verlängerung der Ausschreibung für die luxemburgische Auswahl beim Festival OFF d’Avignon 2024

Aufgrund des Umstands, dass die Dauer der Ausschreibung es einer Reihe von Stücken, die am Ende der Spielzeit entstanden sind, nicht ermöglicht hat, sich für eine Aufführung in der Caserne des pompiers im Rahmen des Festival OFF d’Avignon 2024 zu bewerben, hat die Jury im Interesse der Fairness beschlossen, die Ausschreibung für die Vertretung Luxemburgs beim OFF-Festival in Avignon bis zum 3. September 2023 zu verlängern.

Empfänger:innen
  • Künstler:innen
  • Gemeinnützige Verbände (Asbl)
  • Kultureinrichtungen
  • Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
  • Für die Auswahl in Frage kommen Darbietungen aus den Bereichen Theater, Marionettentheater, Musiktheater, Kinder- und Jugendtheater und multidisziplinäre Stücke, die 2022 entstanden sind oder zwischen September 2022 und Juni 2023 wiederaufgeführt werden.
  • Anmeldeschluss ist Sonntag, der 3. September 2023 um Mitternacht.
Ausschluss und Einschränkungen

Das Künstlerensemble darf im Rahmen seines Auftritts beim Festival in Avignon keine andere Förderung von Kultur | lx erhalten.

Geförderter Sektor

Darstellende Kunst (außer Tanz)

Ablauf und Jury

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Die Bewerber:innen können ein oder mehrere Projekte einreichen.

Eine unabhängige Jury sieht sich die eingereichten Aufführungen in Präsenz oder ggf. per Video an. Die Auswahl der prämierten Produktion erfolgt anhand der künstlerischen Qualität der Darbietung sowie der Qualität und Machbarkeit des eingereichten Projekts.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht den Auswahlkriterien entsprechende Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.

Die Jury besteht aus:

  • Serge Basso de March (Autor und Dichter)
  • Pablo Chimienti ( Beauftragter für Kommunikation und PR bei der THEATER FEDERATIOUN)
  • Godefroy Gordet (Journalist, Autor, Regisseur und Vorsitzender des grenzüberschreitenden Kollektivs von Dramaturgen Le Gueuloir)
  • Lee Fou Messica (künstlerische Leiterin des Espace Bernard-Marie Koltès – scène conventionnée d’intérêt national in Metz und Ko-Präsidentin des Netzwerks Quint’Est)
  • Karine Sitarz (Kritikerin)

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

Kriterien
  • Verwurzelung von Künstler:in oder Verein in der luxemburgischen Kulturszene
  • Künstlerische Qualität der Darbietung
  • Machbarkeit der Werbe- und Verbreitungsstrategie, zumindest in Frankreich
  • Geeignete Profile des beruflichen Umfelds
  • Anpassbarkeit der Darbietung an die Aufführungsbedingungen des OFF-Festivals in Avignon (Bühnenbeschaffenheit, kurze Auf- und Abbauzeiten, geringe Lagermöglichkeiten, Einschränkungen bezüglich der Beleuchtung, Länge der Zeitfenster usw.) und insbesondere in der Caserne des Pompiers (siehe Datenblatt)
  • Verständlichkeit der Darbietung für ein französischsprachiges Publikum
Erforderliche Unterlagen
  • Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio des Ensembles
  • Verbreitungsdossier
  • Datenblatt
  • Produktionsbudget für die Aufführung in Avignon
  • Mit Begründung untermauerte Unterlagen und Strategie zur Verbreitung des Stücks
  • Möglichst bald eine hochwertige Audioaufnahme
Zuschussfähige Kosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Gagen
  • Tagespauschale
  • Transportkosten (Kulissen, Instrumente, Versicherungen)
  • Technische Kosten (Miete für zusätzliches Material)
  • Werbekosten:
    • Kosten für Presseagentur/PR (Honorare)
    • Werbeflächen (Printmedien, Radio, Internet, Fachveröffentlichungen usw.)
    • Digitalwerbung und -marketing (Google, YouTube, Facebook, Instagram usw.)
    • Einladungen für Fachvertreter:innen
  • Honorar des:der Verbreitungsbeauftragten
Verpflichtungen des Ensembles

Das Künstlerensemble, das ein oder mehrere Projekte einreicht, verpflichtet sich, in der Auswahlphase Einladungen für die Jurymitglieder im Rahmen der verfügbaren Plätze zu gewährleisten.

Das Künstlerensemble garantiert, dass es während des gesamten OFF-Festivals in Avignon und eventuell für eine Tournee in der darauffolgenden Saison zur Verfügung steht.

Das Künstlerensemble verbürgt sich dafür, dass die Urheberrechte an der Darbietung für das Festival und eine Tournee in Frankreich gesichert sind.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, Kultur | lx einen Auswertungsbericht seiner Teilnahme am OFF-Festival in Avignon vorzulegen (Bilanz insbesondere einschließlich Finanzbericht, Zuschauerzahlen, Resonanz in den Medien, Anzahl der mit Fachvertretern geknüpften Kontakte, anvisierte Verbreitungsansätze usw.).

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Das Künstlerensemble verpflichtet sich, für Vorbereitungstreffen und Meetings mit der Jury und den Mitarbeiter:innen von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.

Verpflichtungen von Kultur | lx

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Zahlungsmodalitäten

Die Förderung wird in zwei Tranchen ausgezahlt:

  • Die erste Tranche in Höhe von maximal 80 % des Gesamtförderbetrags wird bei Unterzeichnung des Vertrags gezahlt.
  • Die zweite Tranche in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtförderbetrags wird bei Vorlage des Bewertungs- und Finanzberichts gezahlt.
Weitere Infos

Liste der Preisträger:innen der letzten Jahre:

2019 – Révolte von Alice Birch | Regie: Sophie Langevin
2021 – Salles Gosses von Mihaela Michailov | Regie: Fábio Godinho
2022 – Terres Arides von Ian De Toffoli | Regie: Ian De Toffoli (und Ensemble)
2023 – Petit Frère – La grande histoire Aznavour | Regie: Gaëtan Vassart mit Laure Roldàn

Mehr erfahren
https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.theater.lu/

Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin zwischen Juli und August 2024 (Terminvereinbarung mit Uferstudios Berlin) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.

Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.

Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.

Empfänger:innen

Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss: Sonntag, 12. November 2023, 23:59 Uhr MEZ.

Residenzbedingungen

Der sechswöchige Aufenthalt findet zwischen Juli und August 2024, statt. Der:die Stipendiat:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen

Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:

  • ein Arbeitsstudio in den Uferstudios Berlin;
  • eine möblierte Unterkunft;
  • eine Residenzvergütung in Höhe von 4.200 Euro;
  • eine Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten von 900 Euro.

Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.

Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.

Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:

  • Vorauswahl: Diese besteht aus der Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch eine Jury, die mit Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturszene besetzt ist.
  • Die endgültige Auswahl trifft die künstlerische Leitung der Uferstudios.

Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls die Bewerber:in eine Einladung erhält, ist ihre:seine Anwesenheit Pflicht.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ainhoa Achutegui (neimënster)
  • Anne-Mareike Hess (Choreografin und Stipendiatin 2023)
  • Mathis Junet (TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois)
  • Jérôme Konen (Kinneksbond)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben mit Erläuterung des Beitrags der Residenz zur Entwicklung des ausgewählten choreografischen Projekts und Beschreibung der Laufbahn des:der Gastchoreograf:in;
  • Künstlerischer Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier (Portfolio) mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw;
  • Alle weiteren für die Bewerbung hilfreichen Informationen.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.

Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Uferstudios bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Haftung

Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Stipendiat:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.