Dieses Stipendium richtet sich an:
- Unabhängige Künstler:innen und Kunstschaffende
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Zur Sensibilisierung der Fachwelt wie auch der Öffentlichkeit für die Arbeit von Künstler:innen und die Erhöhung der Bekanntheit unterschiedlicher künstlerischer Praktiken unterstützt Kultur | lx die Realisierung von Künstler:innendokumentationen. Das von der Künstlerin bzw. dem Künstler gewählte Format wird an ihre:seine künstlerische Praxis angepasst und kann in Form einer Veröffentlichung, aber auch in einem digitalen Format erfolgen. Kultur | lx beabsichtigt, die Verbreitung dieser Werke unter Kulturschaffenden und in der Öffentlichkeit zu fördern, sei es über Fokus-Programme oder die Website von Kultur | lx. Die Werke sind nicht an ein Ausstellungsprojekt oder eine Veranstaltung gebunden, sondern sollten als Präsentation des künstlerischen Werdegangs und Vorgehens konzipiert sein und Kooperationen und Beiträge anderer Kulturschaffender beinhalten (Beauftragung von Texten, Dokumentationsgrafiken oder Videoformaten usw.). Künstler:innen, die noch nicht über ein solches Instrument zur Präsentation ihrer Arbeit verfügen, werden bevorzugt behandelt.
Dieses Stipendium richtet sich an:
luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Dieses Stipendium ist nicht für Ausstellungskataloge bestimmt.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Das Stipendium wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Produktion und Urheberrechte enthält.
Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 6.000 Euro begrenzt.
‚Das Stipendium wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.
Der erste Teilbetrag beläuft sich auf bis zu 80 % des Gesamtbetrags und wird gegen Vorlage der ersten Rechnungen gewährt. Der zweite Teilbetrag von 20 % wird nach Projektabschluss und Übermittlung an Kultur | lx zusammen mit der Endabrechnung und einem Bericht ausgezahlt.
Bei Publikationen erhält Kultur | lx fünf Exemplare und eine Digitalversion, die auf ihrer Website veröffentlicht werden kann.
Bei digitalen Projekten erhält Kultur | lx ein digitales Format, das für die Verbreitung auf seiner Website verwertbar ist.
Hinweis: Die Bewerber:innen müssen sicherstellen, dass die Urheberrechte der Beitragenden zu ihrem Projekt für die Verbreitung des Werks auf der Website von Kultur | lx abgetreten werden. Kultur | lx verpflichtet sich, das Werk nur in seiner Gesamtheit zu verbreiten und keine darin enthaltenen Fremdbeiträge getrennt zu verwenden. Die Verbreitung dieser Inhalte dient der Förderung und Bekanntmachung der geförderten Künstlerinnen und Künstler.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Mit der Beteiligung an den Übersetzungskosten soll ein Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung des literarischen Erbes Luxemburgs durch die Unterstützung ausländischer Verleger:innen bei der Übersetzung luxemburgischer Literatur geleistet werden.
‚Das Stipendium richtet sich an ausländische Verleger:innen (Handelsgesellschaften).
Bei der Übersetzung des literarischen Werks luxemburgischer oder in Luxemburg ansässiger Autor:innen in eine Fremdsprache kann eine Beteiligung an den Übersetzungskosten gewährt werden.
Gefördert werden Übersetzungen in alle Fremdsprachen, Voraussetzung ist ein umfassendes Lektorat in der Zielsprache und die Veröffentlichung des übersetzten Textes.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
Bevorzugt gefördert wird zeitgenössische Literatur lebender Autor:innen, die in den letzten 15 Jahren erschienen ist.
Das Stipendium richtet sich nicht an:
Keine Beteiligung von Kultur | lx an den Übersetzungskosten kann gewährt werden für Übersetzungsprojekte,
Das Übersetzungsstipendium kann nicht mit dem Publikationsstipendium kombiniert werden.
Literatur und Verlagswesen
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Die Förderung erfolgt in Form der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Übersetzungskosten eines Werks.
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.
Jeder Antrag wird auf Grundlage des Kostenvoranschlags des Übersetzers unter Angabe der Berechnungsmethode bewertet. Das Stipendium ist auf 3.500 EUR begrenzt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt:
Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Nach Bewilligung der Förderung müssen die Antragsteller:innen folgende Bedingungen einhalten:
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg unterstützt die Verbreitung luxemburgischer Literatur in der Buchbranche. Die Förderung von Publikationen für luxemburgische Autor:innen bei ausländischen Verlagshäusern zielt darauf ab, in Luxemburg entstandene Werke international bekannt zu machen.
Diese Förderung richtet sich an professionelle Verleger:innen (Handelsgesellschaften oder VoG). Verleger:innen des öffentlichen Verlagswesens oder Ähnliches sind nicht förderfähig.
Folgende Textgattungen sind förderfähig:
Die Mindestauflage beträgt 250 Exemplare.
Damit ein Antrag Berücksichtigung findet, darf das Werk zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erschienen sein und frühestens einen Monat danach veröffentlicht werden.
Der Schwerpunkt liegt auf zeitgenössischer Literatur lebender Autor:innen.
Die Förderung richtet sich nicht an:
Die Beteiligung von Kultur | lx an den Publikationskosten kann nicht gewährt werden für Verlagsprojekte:
Die Förderung von Publikationen ist nicht kumulierbar mit dem Übersetzungsstipendium.
Die Gesamtzahl der von einem förderfähigen Antragsteller eingereichten Anträge darf die Hälfte des Gesamtvolumens der Veröffentlichungen des Verlegers bzw. der Verlegerin pro Jahr nicht überschreiten. Zudem darf der:die Verleger:in nicht mehr als vier Anträge pro Jahr stellen.
Literatur und Verlagswesen
Sämtliche Anträge werden durch das Auswahlkomitee für Literatur und Verlagswesen geprüft.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens zwei Monate vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
Die Förderung wird anhand eines Vergleichsangebots berechnet, das die Kosten für die Herstellung, Vorbereitung, Korrektur und das Lektorat, das Verfassen des Manuskripts und Urheberrechte enthält.
Es können nur Kosten erstattet werden, über die eine schriftliche Vereinbarung mit Kultur | lx geschlossen wurde.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 3.500 EUR pro Werk begrenzt und darf die Budgetgrenzen von Kultur | lx nicht überschreiten.
Die Zahlung der Förderung erfolgt:
Sollten Auflagenminderungen oder eine Änderung des Verkaufspreises des Werkes festgestellt werden, kann Kultur | lx nach Prüfung der quittierten Rechnungen den Förderbetrag neu berechnen und somit gegebenenfalls die Höhe der gewährten Finanzhilfe ändern.
Die finanzielle Unterstützung durch Kultur | lx verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, können bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen kann Kultur | lx auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Wenn das Verlagsprojekt nicht innerhalb von 24 Monaten nach Genehmigung durch das Auswahlkomitee erfolgreich abgeschlossen wird, ist Kultur | lx nicht mehr an seine Förderungszusage gebunden.
Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Die Einladung von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.
Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien – Kultur | lx (kulturlx.lu)) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage oder Verbände), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer Messe, teilnehmen möchten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte zur Strahlkraft und Zirkulation des Kulturschaffens in Luxemburg beitragen. Die Förderung für Tourneen und Zirkulation von Produktionen richtet sich an Berufskünstler:innen der luxemburgischen Kulturbranche und zielt ab auf Auftritte bei Tourneen, Aufführungen, Festivals, Showcases oder die Vorstellung ihrer Arbeit bei Ausstellungen außerhalb von Luxemburg.
Ausländische Einrichtungen, die eine luxemburgische Produktion einladen wollen, können diese Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Diese Förderung sollte nur als Beitrag zu einem Teil der Kosten betrachtet werden, die mit der aufnehmenden/einladenden Organisation geteilt werden müssen.
Zeitlich versetzte Termine, die zum selben Projekt gehören, können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
*luxemburgische Produktion: Produktion mit überwiegend luxemburgischer Finanzierung / deren delegierte Produktion in Luxemburg angesiedelt ist / deren Gestalter:in die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen:ihren Sitz in Luxemburg hat (Künstler:in, Regisseur:in, Choreograf:in, Autor:in usw.).
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen. Im Jahr 2023 gestalten sich die Einreichungsfristen für Projekte wie folgt:
ACHTUNG: Die internen Komitees sowie die Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 19. März. Antwort bis spätestens 9. April. Das Projekt darf nicht vor dem 10. April beginnen.
Einreichungsende am 23. April. Antwort bis spätestens 14. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 15. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Koordinationsstelle von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx auf der Grundlage eines gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptierten Kostenvoranschlags abgerechnet werden.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Mit diesem Instrument unterstützt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit dem Kulturministerium und der Theater Federatioun die Teilnahme und Verbreitung einer luxemburgischen Theaterproduktion beim OFF-Festival 2024 in Avignon, einem für die wirtschaftliche Verwertung der darstellenden Kunst strategisch wichtigen Event. Veranstaltungsort wird die Caserne des Pompiers sein, in der auch die Vertreter der Region Grand Est im Rahmen ihrer Vereinbarung mit dem luxemburgischen Kulturministerium auftreten.
Das Künstlerensemble darf im Rahmen seines Auftritts beim Festival in Avignon keine andere Förderung von Kultur | lx erhalten.
Darstellende Kunst (außer Tanz)
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerber:innen können ein oder mehrere Projekte einreichen.
Eine unabhängige Jury sieht sich die eingereichten Aufführungen in Präsenz oder ggf. per Video an. Die Auswahl der prämierten Produktion erfolgt anhand der künstlerischen Qualität der Darbietung sowie der Qualität und Machbarkeit des eingereichten Projekts.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht den Auswahlkriterien entsprechende Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.
Die Jury besteht aus:
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Das Künstlerensemble, das ein oder mehrere Projekte einreicht, verpflichtet sich, in der Auswahlphase Einladungen für die Jurymitglieder im Rahmen der verfügbaren Plätze zu gewährleisten.
Das Künstlerensemble garantiert, dass es während des gesamten OFF-Festivals in Avignon und eventuell für eine Tournee in der darauffolgenden Saison zur Verfügung steht.
Das Künstlerensemble verbürgt sich dafür, dass die Urheberrechte an der Darbietung für das Festival und eine Tournee in Frankreich gesichert sind.
Das Künstlerensemble verpflichtet sich, Kultur | lx einen Auswertungsbericht seiner Teilnahme am OFF-Festival in Avignon vorzulegen (Bilanz insbesondere einschließlich Finanzbericht, Zuschauerzahlen, Resonanz in den Medien, Anzahl der mit Fachvertretern geknüpften Kontakte, anvisierte Verbreitungsansätze usw.).
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Das Künstlerensemble verpflichtet sich, für Vorbereitungstreffen und Meetings mit der Jury und den Mitarbeiter:innen von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.
Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.
Die Förderung wird in zwei Tranchen ausgezahlt:
Liste der Preisträger:innen der letzten Jahre:
2019 – Révolte von Alice Birch/Regie: Sophie Langevin
2021 – Salles Gosses von Mihaela Michailov/Regie: Fábio Godinho
2022 – Terres Arides von Ian De Toffoli/Regie: Ian De Toffoli (und Ensemble)
Mehr erfahren
https://www.festivaloffavignon.com/
https://www.theater.lu/
Im Rahmen seiner Politik zur Förderung der darstellenden Kunst und besseren Unterstützung der künstlerischen Laufbahn unserer Choreograf:innen und Tänzer:innen vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg in Kooperation mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois im Rahmen einer Ausschreibung eine Choreografie-Residenz an ein künstlerisches Ensemble für den Abschluss seines Werks. Das stipendiatische Ensemble kommt in den Genuss einer besonderen Betreuung, die eine finanzielle Unterstützung durch die drei Partner und die Vernetzung beinhaltet. Den Abschluss der Residenz bildet eine Vorpremiere in Annonay (Frankreich), gefolgt von der Premiere in den Théâtres de la Ville de Luxembourg.
Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Kultur | lx vergibt diese Residenz im Rahmen einer Ausschreibung. Bewerben können sich alle in Luxemburg registrierten Tanzensembles, die nachweislich eine signifikante Berufslaufbahn aufzuweisen haben und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, aber auch international aufgeschlossen sind, was durch eine spezielle Verbreitungsstrategie des vorgestellten Projekts unterstützt werden sollte.
Eine vom Ministerium für Kultur bestätigte Strukturierungsförderung für Tanzensembles gilt als Vorteil.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2022 um Mitternacht.
Die Residenz untergliedert sich in zwei Abschnitte:
In Kooperation mit der Cie. La Baraka werden angeboten:
In Kooperation mit Annonay Agglo En Scènes werden angeboten:
Das prämierte Ensemble erhält pauschal 15.000 Euro von Kultur | lx für Reisekosten und Lebensunterhalt.
Die Residenz in der Chapelle ist Gegenstand eines Vertrags mit der Cie. La Baraka.
Die Kosten für die Unterbringung des Ensembles und die Anmietung von Übungsräumen werden von Kultur | lx in Höhe von 25.000 Euro übernommen.
Die Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers wird in einem Vertrag mit Annonay Rhône Agglo En Scènes geregelt.
Die Ausarbeitung einer neuen Choreografie ist Gegenstand eines Koproduktionsvertrags mit den Théâtres de la Ville de Luxembourg in Höhe von 30.000 Euro und TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois in Höhe von 10.000 Euro. Für die Premiere und alle weiteren Aufführungen in den Théâtres de la Ville de Luxembourg wird eine gesonderte Vereinbarung zur Abtretung der Aufführungsrechte geschlossen.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.
Die Jury tritt zunächst für eine Vorauswahl der Projekte zusammen. Künstler:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können anschließend zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Ob ein Gespräch stattfindet, liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Das Stipendium kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Erfolgt die Einladung zu einem Gespräch, sind die Bewerber:innen zum Erscheinen verpflichtet.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
– Bernard Baumgarten (TROIS C-L)
– Tom Leick-Burns (Théâtres de la Ville de Luxembourg)
– Davy Brun (Centre national de la Danse – Lyon)
– Tania Soubry (Residenzstipendiatin der Chapelle Annonay 2022)
Das Arbeitsstipendium umfasst 4 Wochen in der Chapelle Sainte-Marie sowie im direkten Anschluss eine zweiwöchige Technik-Residenz im Théâtre des Cordeliers in Annonay in den Ferien über Allerheiligen 2023 laut Ferienplan von Grenoble. Der zeitliche Rahmen ist Ende September bis Mitte November 2023.
Im Rahmen dieses Projekts ist die neue Choreografie Teil der Veranstaltungsreihe Annonay Rhône Agglo En Scène und wird als Vorpremiere in das Programm des Théâtre des Cordeliers in Annonay aufgenommen.
Die Residenz für den Abschluss und die Aufführung der Vorpremiere in Annonay erlaubt dem prämierten Ensemble, öffentlich aufzutreten, Aufnahmen und Fotos zu machen, über seine Arbeit mit dem einheimischen Publikum zu sprechen, sich auszutauschen und an den Sensibilisierungsaktivitäten teilzunehmen, die von der Cie. La Baraka koordiniert werden.
Das Werk wird ins Programm der Théâtres de la Ville 2023/2024 aufgenommen, die Premiere ist für Anfang Dezember 2023 geplant.
Die Bewerbungsunterlagen können auf Französisch, Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt das Ensemble die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Es willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder haben. Es gestattet der Koordination von Kultur | lx die Prüfung der Richtigkeit aller für die Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat das Ensemble Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Das Künstlerensemble verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Chapelle Sainte-Marie und des Théâtre des Cordeliers in Annonay.
Das Künstlerensemble ist verantwortlicher Produzent und verpflichtet sich, das finanzielle und künstlerische Management sowie die Verwertung des Projekts zu übernehmen. Es verpflichtet sich, sich daran zu halten, dass die Premiere der Aufführung in Luxemburg in den Théâtres de la Ville de Luxembourg stattfindet, und potenzielle andere luxemburgische Partner, die kontaktiert werden, darauf hinzuweisen. Das Künstlerensemble verbürgt sich für die absolute Transparenz der Informationen zur Finanzierung (erhaltene Fördermittel, Koproduktionszuschüsse usw.), die in den Bewerbungsunterlagen gemacht werden.
Außerdem verpflichtet sich das Künstlerensemble, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx veröffentlicht werden.
Das Künstlerensemble verpflichtet sich, in allen Mitteilungen zum Projekt folgenden Vermerk aufzuführen:
Eine Koproduktion von Les Théâtres de la Ville de Luxembourg und Trois C-L Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois im Rahmen des Programms „La Chapelle de la Danse“, initiiert von Cie. La Baraka/La Chapelle – Abou Lagraa & Nawal Aït Benalla in Annonay, mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und Annonay Rhône Agglo En Scènes.
Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Das Künstlerensemble ist frei bezüglich der Wahl seines Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Die Cie. La Baraka
La Chapelle
Künstlerische Kodirektion: Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla
Die Cie. La Baraka wurde 1997 von dem Choreografen Abou Lagraa gegründet. Ihr Repertoire umfasst ca. 30 Stücke. La Baraka genießt internationales Ansehen und vertritt die Vorstellung, Tanz solle allen offenstehen, durch den künstlerischen Schaffensprozess, aber auch durch eine umfassende Sensibilisierung für und Vermittlung von Choreografie als Ausdrucksform. Seit Februar 2018 arbeitet die Cie. La Baraka in der Chapelle Sainte-Marie in der Altstadt von Annonay im Herzen der Region Auvergne-Rhône-Alpes etwa eine Stunde von Lyon entfernt.
Parallel zu den Produktionen der Cie. La Baraka möchte die Chapelle ein Ort für Künstler:innenresidenzen sein. Das Ensemble von La Baraka strebt Offenheit und Austausch mit den anderen Residenzkünstler:innen an, damit die Öffentlichkeit noch stärker Zugang zur künstlerischen Vielfalt hat. Zusammen mit der Chapelle Sainte-Marie wird die Cie. La Baraka so für luxemburgische Künstler:innen zu einem schöpferischen Ort in Frankreich.
Präsentationsvideo der Künstler:innenresidenzen in der Chapelle: https://vimeo.com/265868179
Théâtres de la Ville de Luxembourg
Grand Théâtre und Théâtre des Capucins
Die Théâtres de la Ville de Luxembourg, das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins, bieten seit 2011 unter einer gemeinsamen Leitung ein anspruchsvolles Programm mit Tanz, Oper und Theater an. Sie sind getrieben von dem gleichbleibenden Wunsch, den Erwartungen und Anforderungen einer boomenden Kulturszene und eines kosmopolitischen Publikums gerecht zu werden. Saison für Saison bemühen sich die Théâtres de la Ville, ihrer Rolle als kultureller Brennpunkt mit zahlreichen Aufführungen gerecht zu werden und einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Kulturszene in Luxemburg zu leisten, insbesondere durch die Einbindung heimischer Künstler:innen in internationale Koproduktionen und durch ihre Fokussierung auf künstlerisches Schaffen, Nachwuchsförderung und die Unterstützung von Künstler:innen vor Ort.
Aus dem gleichen Gedanken heraus entstand auch TalentLAB, ein Projektlabor und multidisziplinäres Festival, das 2016 erstmalig stattfand und für junge Künstler:innen zu einer inspirierenden Plattform geworden ist, die ihnen eine Möglichkeit für künstlerisches Experimentieren in einem geschützten Raum bietet. Mit der Einrichtung der Residenz für einen Projektabschluss Capucins Libre 2018 wollten die Théâtres de la Ville auch an einem anderen Schaffensort tätig werden und Künstler:innen und Kollektiven Zeit, Raum und die nötige finanzielle Unterstützung für die konkrete Ausgestaltung ihres Projekts bieten. In diesem Geiste entstand auch die Idee einer Kooperation mit der Cie. La Baraka – La Chapelle/Abou Lagraa & Nawal Lagraa Aït-Benalla.
Letztendlich flossen beträchtliche Anstrengungen in die intensive Pflege von Partnerschaften mit anderen Aufführungsstätten in Europa mit dem Ziel der Entwicklung einer neuen Art von Koproduktion, die auf Austausch und Vermittlung gründet und zum einen Künstler:innen vor Ort die Teilnahme an internationalen Projekten und zum anderen lokalen Projekten Gastspielreisen ins Ausland ermöglicht. Da diese Strategie vorsieht, eigene Werke mit internationalen Koproduktionen der Häuser zu kombinieren, konnten das Grand Théâtre und das Théâtre des Capucins die Sichtbarkeit des heimischen Kulturschaffens sowohl in der Großregion als auch in Europa erhöhen und ausgezeichnete Beziehungen zu den Partnern knüpfen.
TROIS C-L – Centre de Création Choréographique Luxembourgeois
TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois ist die Einrichtung für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg schlechthin. Sie hat eine Vereinbarung mit dem Kulturministerium und erfüllt in diesem Rahmen zahlreiche Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene.
TROIS C-L ist zunächst ein Mittelpunkt der Kunstförderung und -produktion, vom Ministerium für Kultur beauftragt und für die Verwaltung der jedes Jahr gewährten finanziellen Unterstützung für junge wie bereits erfolgreiche Choreograf:innen aus Luxemburg verantwortlich. Als Koordinationsstelle betreut es das Netzwerk für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg mit dem Ziel der Entwicklung einer kulturellen Verflechtung mit einem anspruchsvollen, abwechslungsreichen künstlerischen Programm in unserem Land.
TROIS C-L versteht sich auch als anerkanntes Fortbildungszentrum, das Berufstänzer:innen und -choreograf:innen ein hochwertiges Programm anbietet: tägliche Profikurse, Masterclasses und andere Fachfortbildungen. Es möchte auch ein Ort der Kulturvermittlung und der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für zeitgenössischen Tanz in seinen unterschiedlichsten Ausbildungen sein. Mit den „3 du TROIS“ bietet TROIS C-L jeden Monat eine einmalige Veranstaltung mit einem multidisziplinären künstlerischen Programm, das Gesellschaft und Choreografie neu zu denken oder in Frage zu stellen versucht. TROIS C-L bietet außerdem Kurse und Workshops für Amateurtänzer:innen an, die den Blick der Beobachter:innen um praktische künstlerische Erfahrungen bereichern.
Als Zentrum für zeitgenössischen Tanz in Luxemburg strebt TROIS C-L die Unterstützung von Berufstänzer:innen an, indem es Werbung und Verbreitung in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit rückt. Erklärtes Ziel ist der Aufbau einer ambitionierten Plattform für Werbung und Verbreitung, die Künstler:innen aus Luxemburg eine bessere Sichtbarkeit sowie eine größere Strahlkraft ihrer künstlerischen Arbeit über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht. Das Bemühen von TROIS C-L für internationale Werbung und Verbreitung stützt sich insbesondere auf drei Entwicklungsschwerpunkte: Networking, internationale Kooperationen und internationaler Austausch im Rahmen von Residenzen.
Die Bedingungen für das vorliegende Stipendium liegen aus bei:
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg
5-7, rue de l’Alzette
L-4011 Esch-sur-Alzette
Maßgeblich ist eine Vereinbarung zwischen Kultur | lx, den Théâtres de la Ville de Luxembourg, Trois C-L und der Cie. La Baraka.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.
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Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin im Juli/August 2023 (sechs Wochen) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.
Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.
Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss ist der 13. November 2022 um Mitternacht.
Der sechswöchige Aufenthalt findet im Juli/August 2023, statt. Der:die stipendiatische Choreograf:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.
Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:
Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:
Die Jury besteht aus Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche :
Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen Sie auch erscheinen.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen können auf Französisch, Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden. Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist kostenlos.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.
Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Choreograf:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der Stipendiat:innen
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Uferstudios für zeitgenössischen Tanz
Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin
In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen im Rahmen einer Ausschreibung ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.
Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.
Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen. In Frage kommen Künstler:innen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Die Bewerber:innen müssen:
Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss: 20. November 2022 um Mitternacht
Der:die Künstler:in ist vom Juli bis Dezember 2023 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine von Berlin zu bestätigen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Künstler:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.
Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Künstler:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.
Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Künstler:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.
Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.
Der:die Künstler:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Künstler:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in drei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 60 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 30 % nach 3 Monaten Residenz und 10 % nach Beendigung der Residenz nach Vorlage des Abschlussberichts.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen
Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien