Förderungen

Multidisziplinäres Recherche- und Arbeitsstipendium an der Cité internationale des Arts in Paris, 2024 (Bewerbungsfrist abgelaufen)

Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.

Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.

Empfänger:innen

Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen. Bewerber:innen müssen:

  • Praktische Berufserfahrungen nachweisen (Nachweis vorangegangener Arbeiten und einer signifikanten professionellen Laufbahn);
  • Französisch oder Englisch sprechen;
  • Während der Residenzzeit verfügbar sein.

Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.

Anmeldeschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 MEZ.

Residenzbedingungen
  • Der:die Künstler:in erhält vom September bis November 2024 ein Wohnatelier am Standort Marais. Der Aufenthalt kann unter keinen Umständen aufgeteilt werden;
  • Die Wohnateliers haben eine Größe von 20 bis 55 m², also durchschnittlich 40 m², und umfassen einen möblierten Arbeits- und Wohnbereich (Arbeitsbereich, Schlafzimmer, Bad und Küche). Manche Ateliers verfügen über ein Klavier. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang;
  • Neben der Bereitstellung des Wohnateliers in der Cité internationale des Arts kommt der:die Stipendiat:in auch in den Genuss eines Unterhaltsstipendiums und einer Projektbetreuung durch Kultur | lx, der Mission Culturelle Luxemburgs in Frankreich und des Teams der Cité internationale des Arts;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt (zu Lasten des:der Stipendiat:in). Haustiere sind nicht zulässig.

Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.

Materielle und finanzielle Bedingungen der Residenz
  • Unterbringung: Bereitstellung eines Wohnateliers in der Cité international des Arts;
  • Stipendium: Residenzvergütung in Höhe 8.400 Euro;
  • Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten: pauschal 1.800 Euro;
  • Produktionskosten: Auf Vorlage der quittierten Originalrechnungen werden maximal 2.000 Euro erstattet.

Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:

  • 200 Euro Kaution für die Cité international des Arts;
  • Lebenshaltungskosten (Essen, Reisen und Transport während der Residenz usw.);
  • Der:die Stipendiat:in muss während des Aufenthalts in Paris eine Krankenversicherung und eine Krankenrücktransportversicherung haben;
  • Der:die Stipendiat:in kann auch in Begleitung eines:einer Erwachsenen oder eines Kindes unter 7 Jahren anreisen. In diesem Fall wird eine Zuzahlung verlangt, die der:die Stipendiat:in übernehmen muss.
Ablauf und Jury

Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet. Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.

Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.

Die Jury besteht aus :

  • Vincent Gonzalvez (Cité internationale des arts)
  • Lis Hausemer (MNHA)
  • Julien Hübsch (Stipendiat 2023)
  • Nathalie Ronvaux (Kulturfabrik)
  • Francisco Sassetti (Philharmonie Luxembourg)
Erforderliche Unterlagen
  • Bewerbungsschreiben;
  • Personalausweiskopie;
  • Meldebescheinigung;
  • Versicherungsbescheinigung (Sozialversicherungsmitgliedschaft) der zuständigen Sozialversicherung;
  • Lebenslauf;
  • Absichtserklärung mit Beschreibung des individuellen künstlerischen Projekts und des Recherche- und/oder Arbeitsgegenstands (Fragestellungen, Ziele, Techniken, Arbeitsschwerpunkte usw.) im Umfang von 3 bis 5 DIN A4-Seiten;
  • Künstlerisches Dossier mit Bildmaterial, Texten, Pressespiegel, Videoaufnahmen usw.
Verpflichtungen des:der Stipendiat:in

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.

Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.

Einwilligungen und Verpflichtungen

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.

Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.

Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.

Zahlungsmodalitäten

Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.

Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.

Haftung

Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

Weitere Infos

Liste der Stipendiat:innen

Mehr informationen:
Cité internationale des Arts