Diese Förderung richtet sich an:
- Künstler:innen
- mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Das Global Project Grant ist ein Stipendium für Kunstschaffende aus dem luxemburgischen Musiksektor, das es diesen ermöglichen soll, ein umfassendes und ehrgeiziges Projekt über einen Zeitraum von einem Jahr vorzustellen, das über die herkömmlichen Pfade einer einfachen Albumveröffentlichung oder einer Tournee hinausgeht. Das Projekt sollte eine klare internationale Ausrichtung haben und zahlreiche Aspekteumfassen, die von der Projektrecherche und Konzeption bis hin zur Bewerbung und Verbreitung des Projekts reichen.
Diese Initiative soll dem Projekt einen Mehrwert verleihen und Kunstschaffende und ihre Teams dazu ermutigen, eine Strategie für ein Jahr auf der Grundlage eines klar definierten Budgets zu planen und vorausschauend zu gestalten. Sie bietet auch die Gelegenheit und empfiehlt die Umsetzung von innovativen und kreativen Konzepten, die über standardisierte Karrieremuster hinausgehen, wobei das Ziel nicht unbedingt in einem kommerziellen Erfolg bestehen muss. Vorzugsweise sollte das Projekt ein Begleitprogramm beinhalten, das sich in Form von Mentoring oder der Teilnahme an verschiedenen Programmen, Management-Workshops und Ähnlichem äußern könnte.
Kultur | lx verpflichtet sich seinerseits, den oder die Empfänger:inn:en des Förderprogramms Während des gesamten Projektverlaufs zu begleiten.
Ziele für luxemburgische Kunstschaffende:
• Förderung eines ehrgeizigen, erfinderischen und innovativen Projekts , das über standardisierte Karrieremuster hinausgeht;
• Gewährleistung s einer gewissen Flexibilität während des Projektjahres, von der Ausarbeitung und Konzeption des Projekts bis hin zu seiner Verbreitung;
• Schaffung von Mehrwertfür das Projekt;
• Förderung einer mittel- und langfristigen Perspektive;
• Möglichkeit eine einjährige Strategie mit einem bestimmten Budget zu entwickeln und im Voraus zu planen;
• Erhöhung der Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit bei verschiedenen Arten von Publikum und Zielgruppen..
Ziele für Kultur |lx :
• Unterstützung einesProjektes in all seinen Phasen von der Konzeption bis zur Verbreitung;
• Erhalt von Projekten, die auf mittlere und lange Frist angelegt sind und eine bestimmte Strategie verfolgen;
• Förderung und Wertschätzung der Kreativität von Kunstschaffenden ;
• Unterstützung von künstlerischen Ansätzen und Projekten, die in ihrer Entwicklung auch Überlegungen einbeziehen, die derzeit das künstlerische Schaffen bestimmen, sei es auf ästhetischer, gesellschaftlicher, ökologischer oder technologischer Ebene;
• Professionalisierung im Musikbereich.
Diese Förderung richtet sich an:
Empfänger:inn:en des Global Project Grant können im selben Jahr keine anderen Einzelförderungen beantragen. Eine Ausnahme kann für ein anderes als das eingereichte künstlerische Projekt gemacht werden, das eine andere Zusammensetzungvon Musiker:innen umfasst, sofern die oder der Kunstschaffende eine stichhaltige Begründung vorlegt. Die oder der Stipendiat:inn:en des Global Project Grant darf/dürfen sich für einen Zeitraum von vier Jahren nach dem Jahr des eingereichten Projekts nicht für dieses Stipendium bewerben.
Musik
Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet. Pro Jahr können höchstens zwei Projekte aus allen Genres mit dem Global Project Grant gefördert werden.
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 12. September 2024
Die förderfähigen Kosten müssen zahlreiche Aspekte beinhalten, die von der Projektrecherche und Konzeption des Projekts bis hin zu seiner Bewerbung und Verbreitung außerhalb Luxemburgs reichen und gleichzeitig einen echten Mehrwert für das Projekt darstellen.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 30 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das Projekt, für das sie gewährt wurde, nicht innerhalb der bei der Gewährung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr erfüllt sind oder wenn diese auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen gewährt wurde.
Wenn die gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, hat die Einrichtung das Recht, die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein besonders begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe, die sich dem Einflussbereich der oder des Empfängers:in der finanziellen Unterstützung entziehen und welche die Durchführung des Projekts verhinderten und deren direkter kausaler Zusammenhang mit dieser Situation dargestellt wird.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das Projekt, für das sie gewährt wurde, nicht innerhalb der bei der Gewährung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr erfüllt sind oder wenn diese auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen gewährt wurde.
Wenn die gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, hat die Einrichtung das Recht, die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein besonders begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe, die sich dem Einflussbereich der oder des Empfängers:in der finanziellen Unterstützung entziehen und welche die Durchführung des Projekts verhinderten und deren direkter kausaler Zusammenhang mit dieser Situation dargestellt wird.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ zu verwenden.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
2024
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: C’est Karma
Jazz/World: Pascal Schumacher
2023
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Josh Island
Jazz/World: Greg Lamy
2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano
2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier
Nach einer ersten Edition im März 2023 organisiert Kultur lx – Arts Council Luxembourg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Theatern und Kulturzentren des Landes vom Mittwoch, dem 6. November, bis Freitag, dem 8. November 2024, eine zweite nationale Plattform der darstellenden Künste in Luxemburg. Mit Aufführungen, Work in Progress-Präsentationen, Pitch-Sessions und Networking-Events richtet sich auch dieser zweite Fokus an ein internationales Fachpublikum und soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und Internationalisierung der luxemburgischen Künstler:innen und Produktionen beitragen.
Für das Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2024 initiiert Kultur | lx einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.
Produzent:innen im Sektor Darstellende Kunst:
Luxemburgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Luxemburg erforderlich.
Für luxemburgische Produktionen: Mehrheitlich aus Luxemburg finanzierte Produktionen, deren Schöpfer:innen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder in Luxemburg wohnhaft sind (Regisseur:innen, Choreograf:innen, Autor:innen etc.).
Der Aufruf richtet sich an Aufführungen aller Disziplinen. Für die Bewerbung sind drei Kategorien vorgesehen:
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Donnerstag, dem 29.02.2024, um Mitternacht.
Darstellende Kunst.
Das künstlerische Programm basiert auf den drei im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kategorien:
Sämtliche Vorschläge für diese drei Kategorien sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen. Auf dem Postweg übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Vorstellungen
Die Einreichung von Vorschlägen für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen müssen durch die verantwortlichen Veranstaltungsorte erfolgen.
Bei den Aufführungen muss es sich um Neukreationen handeln oder die Uraufführung innerhalb der vergangenen fünf Jahre erfolgt sein.
Die Kosten für die Aufführungen sind von den verantwortlichen Veranstaltungsorten zu tragen.
Work in Progress
Work in Progress-Vorschläge können von Produzent:innen des Sektors Darstellende Kunst (Künstler:innen, ASBL, Kultureinrichtungen) und ausschließlich mit Zusage der für die Work in Progress-Präsentationen vorgesehenen Veranstaltungsorte (Theater, Kulturzentren oder sonstige Veranstaltungsorte) eingereicht werden.
Die Präsentation des Work-in-Progress sollte zwischen 5 und 30 Minuten dauern, wobei die Zeit für den Austausch mit den Fokus-Gästen nicht eingeschlossen ist. Die Veranstaltungsorte müssen die technischen Kosten tragen. Die Kosten für die künstlerischen Teams – Regisseure, Choreographen, Darsteller – werden von Kultur | lx für bis zu 3 Personen wie folgt übernommen:
Pitch-Sessions
Pitch-Vorschläge können von unabhängigen Künstler:innen, ASBL und Kultureinrichtungen eingereicht werden.
Die Pitch-Sessions eröffnen die Möglichkeit, verschiedenste Ideen auszutauschen, Feedback zu erhalten und unter den internationalen Fokus-Gästen potenzielle Partnerschaften zu initiieren. Von einzigartigen Arbeitsstrukturen über neue Modelle bis hin zu bewährten Praktiken: Der Aufruf ist auch für Vorschläge offen, die über die Schaffung einer Aufführung hinausgehen.
Für eine Pitch-Session ist eine Dauer von bis zu 20 Minuten einschließlich der für den Austausch mit den Fokus-Gästen anberaumten Zeit vorzusehen.
Kultur | lx übernimmt die folgenden Kosten für eine Person pro Projekt und ausschließlich für die ausgewählten unabhängigen Künstler oder Kompanien:
Jeder Kandidat/jede Kandidatin kann mehrere Vorschläge für jede der verschiedenen Programmkategorien einreichen.
Die Vorschläge werden von einer Jury geprüft und ausgewählt.
Eine unabhängige Jury wird die Projekte auf der Grundlage der in diesem Aufruf genannten Kriterien auswählen.
Kultur | lx behält sich das Recht vor, unvollständige Projekte nicht der Jury zu unterbreiten.
Die Jury besteht aus:
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Für bereits in ein Programm aufgenommene Aufführungen:
Für Aufführungen, die sich in der Entstehungsphase befinden (Work in Progress)
Für Projekte in der Entwicklungsphase (Pitch):
Die Kandidat:innen garantieren ihre Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Fokus Darstellende Kunst 2024 in Luxemburg.
Die Kandidat:innen garantieren, dass sie über die luxemburgischen Urheberrechte an dem von ihnen eingereichten Werk verfügen.
Mit der Einreichung ihrer Vorschläge bestätigen die Kandidat:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Mitglieder der Jury Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhalten. Die Kandidat:innen berechtigen die Leitung von Kultur | lx, sämtliche im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich bestimmte Angaben als nicht zutreffend erweisen, behält sich Kultur | lx das Recht vor, die Bewerbung zu annullieren.
Die Kandidat:innen verpflichten sich, nach der Auswahl ihres Vorschlags für Treffen und vorbereitende Meetings mit den Teams von Kultur | lx zur Verfügung zu stehen.
Programm des Fokus Darstellende Kunst in Luxemburg 2023
Artikel: Rückblick auf einen ersten Fokus der darstellenden Künste in Luxemburg
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde verfasst in Zusammenarbeit mit: ASSITEJ Luxembourg; Mierscher Kulturhaus; Rotondes; THEATER FEDERATIOUN; Théâtre du Centaure; Théâtre National du Luxembourg; TRIFOLION Echternach; TROIS C-L – Centre de Création Chorégraphique Luxembourgeois.
Um das Scouting luxemburgischer Talente zu erleichtern, unterstützt Kultur | lx zum einen Organisationen, die ausländische Künstler zu Veranstaltungen und Ausstellungen einladen möchten. Ziel dieses Scoutings ist es, den Bekanntheitsgrad luxemburgischer Kreativer und Produktionen zu erhöhen, den Zugang zu Künstler:innen zu erleichtern, ihre Bekanntheit zu steigern sowie ihre Reichweite zu erhöhen. Zum anderen unterstützt Kultur | lx internationale Künstler direkt bei der Beantragung von Sichtungsreisen nach Luxemburg.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Die Einladung respektive Reise von ausländischen Fachvertreter*innen bzw. die Reisen von internationalen Programmgestaltenden müssen in Verbindung mit einem Programm erfolgen, das luxemburgische Produktionen und/oder Künstler*innen in den Vordergrund stellt.
Die üblichen Reisen von Kulturvertreter:innen im Rahmen ihrer Arbeitsbeziehung zu luxemburgischen Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte die Sichtbarkeit und Anerkennung von Künstler:innen, Events und Aktionen stärken, die von Kulturschaffenden und Branchenkenner:innen aus Luxemburg in den Medien und auf der internationalen Bühne veranstaltet werden. Kultur | lx will die Beauftragung einer Presse- und/oder PR-Agentur fördern, um die Aktivitäten einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Vereinigung, die an Messen, Ausstellungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen von internationaler Bedeutung teilnimmt, zu unterstützen. Auch Kulturschaffenden können Zuwendungen für Werbeaktionen für luxemburgische Produktionen in internationalen Medien und Kreativmarketingkanälen erhalten.
‚Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Empfänger:innen des Global Project Grant des jeweiligen Jahres erhalten diese Förderung nicht.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
Die Förderung von Werbeaktionen bezieht sich hauptsächlich auf die Vergütung von professionellen Dienstleistungen und den Kauf von Werbeflächen :
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren. Bestimmte Ausgaben, die zu hoch sind, um vom Künstler oder der Einrichtung vorgestreckt werden zu können, können jedoch direkt mit Kultur | lx abgerechnet werden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, der gemeinsam vom Projektträger und Kultur | lx akzeptiert wird.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx möchte professionelle Einrichtungen unterstützen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Präsenz auf internationalen Veranstaltungen zur Verbreitung und Erhöhung der Strahlkraft von Kulturschaffenden aus Luxemburg beitragen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Einrichtungen (Galerien, Verlage, Verbände oder kulturelle Einrichtungen), die eine:n oder mehrere Luxemburger Künstler:innen im Programm haben und an einer internationalen Veranstaltung, etwa einer (Fach)messe, teilnehmen möchten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an:
Luxemburger Künstler:innen müssen bei dem Projekt eine herausragende Rolle spielen. Dies ist entscheidend für die Bewertung des Projekts. Die gewährte Förderung konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit Luxemburger Künstler:innen zusammenhängen.
Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend.
Alle von Kultur | lx unterstützten Sektoren.
Entscheidungen über die Bewilligung, Ablehnung oder Vertagung eines Förderantrags werden vom internen Ausschuss oder vom externen Auswahlkomitee für Beträge über 10.000€ getroffen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung sind spätestens einen Monat vor Projektbeginn und unter Berücksichtigung der nachstehenden Einreichungsfrist über die elektronische Plattform bei Kultur | lx – Arts Council Luxembourg einzureichen.
Die Fristen für die Einreichung von Projekten für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die internen Ausschüsse sowie die externen Auswahlkomitees verfügen ab Ende der Einreichungsfrist (obenstehender Kalender) über einen dreiwöchigen Zeitraum, um über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Das eingereichte Projekt darf nicht vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit beginnen.
Beispiel:
Einreichungsende am 21. März. Antwort bis spätestens 11. April. Das Projekt darf nicht vor dem 12. April beginnen.
Einreichungsende am 25. April. Antwort bis spätestens 16. Mai. Das Projekt darf nicht vor dem 17. Mai beginnen.
Hinweis: Ein zwischen dem 22. März (also nach der Frist vom 20.03.) und dem 25. April eingereichter Antrag wird mit der Einreichungsfrist vom 25. April bearbeitet. Das Projekt darf also entsprechend des oben genannten Beispiels erst ab dem 17. Mai beginnen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Erfüllung der im entsprechenden Artikel sowie in den Leitlinien von Kultur | lx (Leitlinien) definierten Kriterien im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie eines Berichts innerhalb von maximal drei Monaten nach Projektabschluss. Wird keine Endabrechnung eingereicht, kann die Direktorinnen von Kultur | lx die Auszahlung der Förderung sperren.
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.
Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.
Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen. Bewerber:innen müssen:
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsfrist: 29. Oktober 2024, 23:59 MEZ.
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:
Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet. Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.
Die Jury besteht aus qualifizierten Persönlichkeiten aus der luxemburgischen Kulturwelt.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.
Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der Stipendiat:innen
Mehr informationen:
Cité internationale des Arts