Dieses Stipendium richtet sich an:
- Künstlermanager:innen/Management
Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg startet auf Wunsch der Musikbranche ein Pilotprojekt zur Unterstützung von Manager:innen, die Künstler:innen bei der Entwicklung ihrer Karriere zur Seite stehen und eine wichtige Unterstützung im Umfeld des Künstlers bzw. der Künstlerin leisten. Das Pilotstipendium „Artist Management Programm“ sieht eine zweijährige Förderung dieser Künstlermanager:innen vor, so dass sie die Gelegenheit haben, ihr berufliches Netzwerk auszubauen sowie ihre Kompetenzen und ihr Know-how zu vertiefen. Dieses Programm soll ihnen auch die Möglichkeit geben, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enger mit luxemburgischen Künstler:innen zusammenzuarbeiten. Eines der Ziele des Stipendiums ist es daher, den Manager:innen die Möglichkeit zu geben, eine enge und vertrauensvolle berufliche Beziehung zu ihren Künstler:innen aufzubauen, um deren Karriere zu fördern (alltägliche Arbeiten, Vertragsverhandlungen, Konzertbuchungen, Entwicklung einer langfristigen Strategie usw.).
Kultur | lx verpflichtet sich, zwei Stipendiat:innen zu begleiten, und hat parallel dazu ein Mentoringprogramm mit internationalen Fachleuten eingerichtet, die diese in jeder Phase des Programms betreuen. Diese Mentor:innen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund sind speziell im Bereich des Künstlermanagements tätig und stehen alle zwei Monate für ein persönliches Gespräch mit den Stipendiat:innen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen die Stipendiat:innen automatisch an allen lokalen und internationalen Initiativen von Kultur | lx teil (Workshops, Betreuung, Networking-Events etc.) und erhalten außerdem einen zusätzlichen Betrag für die Teilnahme an bis zu zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr.
Dieses Stipendium richtet sich an:
Mit Luxemburger Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Luxemburg.
Die Stipendiat:innen des „Artist Management Programms“ erhalten das Stipendium nur einmal und können nicht zusätzlich Mittel aus dem Global Project Grant beantragen.
Die Stipendiat:innen erhalten zusätzliche Fördermittel, um an höchstens zwei (2) internationalen Veranstaltungen pro Kalenderjahr teilzunehmen. Dieser Förderbetrag ist auf maximal 800 € pro Veranstaltung begrenzt und muss über die Förderung der Mobilität, Forschung und Entwicklung der Künstlerkarriere beantragt werden; dabei ist die Frist in der Rubrik „Vergabe“ zu beachten.
Musik
Die Bewerbungen werden von einem externen Auswahlkomitee geprüft, das zwei (2) Empfänger:innen dieses Pilotstipendiums mit zweijähriger Laufzeit benennt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Es kann beschließen, das Stipendium nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die vorgelegten Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.
Stichtag für die Antragsstellung ist der 4. September 2022.
Umfasst u.a.:
Der Gesamtbetrag des Stipendiums ist auf 10 000 €/Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.
Die Managerin/Der Manager verpflichtet sich:
Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums (pro Kalenderjahr):
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Kultur | lx möchte eine stärkere internationale Ausprägung des Profils und der Karriere luxemburgischer Künstler:innen fördern. Dieses Stipendium beinhaltet eine dreijährige Mitgliedschaft im IETM-Netzwerk und umfasst auch die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen.
Das IETM ist ein internationales Netzwerk der zeitgenössischen darstellenden Kunst aus mehr als 500 Organisationen und Einzelpersonen aller Sparten, die in der darstellenden Kunst rund um den Globus arbeiten – von unabhängigen Künstler:innen über öffentliche Kulturagenturen bis hin zu Theatern und Festivals. Das IETM hält jährlich zwei Vollversammlungen in europäischen Städten mit Konferenzen und Diskussionen, Pitching- und Networking-Sessions sowie einem künstlerischem Programm ab. Darüber hinaus organisiert sie überall in der Welt kleinere Treffen zu bestimmten Themen oder geografischen Bereichen.
Die Mitgliedschaft im IETM bietet Profis der darstellenden Kunst die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und die Herausforderungen des Sektors besser zu verstehen.
Antragsfrist: 27 Februar 2022, Mitternacht.
Künstler:innen und Organisation, die bereits Mitglied im IETM sind, können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen.
Darstellende Kunst
Bewerbungsunterlagen werden von dem für die darstellende Kunst zuständigen Auswahlkomitee geprüft und ausgewählt, das den:die Preisträger:in bestimmt. Gegen die Entscheidung des Komitees kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Komitee kann beschließen, diese Förderung nicht zu vergeben, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die ihm vorliegenden Bewerbungen die Vergabe nicht rechtfertigen.
Kultur | lx vergibt alle drei Jahre drei Förderungen.
Zuschussfähige Kosten sind für den:die Künstler:in / die Mitglieder des Ensembles oder der VoG bestimmt, die dem Netzwerk beitreten.
Erstattung von bis zu 80 % der zuschussfähigen Kosten. Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 2 000 Euro begrenzt. Falls jedoch Art und Umfang des Projekts dies rechtfertigen, behält sich die Koordinierungsstelle von Kultur | lx vor, das für die darstellende Kunst zuständige Auswahlkomitee zu konsultieren, um in Ausnahmefällen eine höhere Summe zu bewilligen.
Der:Die Künstler:in verpflichtet sich:
Kultur | lx– Arts Council Luxembourg vergibt in Kooperation mit der Cité internationale des Arts in Paris im Rahmen einer Ausschreibung eine dreimonatige Recherche- und Arbeitsresidenz für Künstler:innen aller Sparten, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen. Ziel dieses Residenzprogramm ist es, einem:einer ausgewählten Künstler:in, Autor:in, Tänzer:in, Choreograf:in oder Musiker:in die Vollendung eines persönlichen Recherche- und Arbeitsprojekts zu ermöglichen. Das Projekt wird vorzugsweise zusammen mit einer Partnereinrichtung oder -struktur oder einem:einer Künstler:in aus Paris oder dem Pariser Großraum durchgeführt. Der Aufenthalt, in dessen Verlauf der:die Künstler:in die Möglichkeit der Reflexion und des künstlerischen Schaffens hat, trägt zur Sichtbarkeit der luxemburgischen Kulturszene in Paris bei.
Die Cité internationale des Arts ist eine Künstlerresidenz und ein Ort der Begegnung für Kulturschaffende im Herzen von Paris, der die Möglichkeit bietet, eine Produktion oder ein Rechercheprojekt in einer beliebigen Sparte umzusetzen. Während zwei Monaten bis hin zu einem Jahr bietet die Cité internationale des Arts ein inspirierendes schöpferisches Umfeld, offen für Begegnungen mit Profis der Kulturszene. Die Residenzkünstler:innen genießen eine individuelle Betreuung durch das Team der Cité internationale des Arts. Im Marais (18 Rue de l‘Hôtel de Ville, 75004 Paris) oder am Montmartre (24 Rue Norvins, 75018 Paris) bietet die Residenz auch die Möglichkeit zur Begegnung und zum Dialog mit mehr als 300 Künstler:innen und Schauspieler:innen aller Generationen, aller Nationalitäten und aller Sparten aus der Welt der Kunst. In Kooperation mit ihren zahlreichen Partnern veranstaltet die Cité internationale des Arts im Laufe des Jahres immer wieder thematische und/oder projektbezogene Ausschreibungen.
Die Residenzprogramme richten sich an Künstler:innen aller Sparten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen. Bewerber:innen müssen:
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 MEZ.
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Zu Lasten des:der Stipendiat:in gehen folgende Kosten:
Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet. Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in der Residenz erfolgt nach Prüfung der Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus qualifizierten Persönlichkeiten der luxemburgischen Kulturbranche und der künstlerischen Leitung der Cité internationale des Arts zusammensetzt.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.
Die Jury besteht aus :
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Cité internationale des Arts in Paris.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Cité internationale des Arts bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung, die Pauschale für Reisekosten und die Tagespauschale werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in der Cité des Arts überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.
Maximal 2.000 Euro werden nach Abschluss der Residenz zusammen mit der zweiten Tranche nach Vorlage von Belegen und Quittungen für Produktionskosten, Residenzbericht und eventuelle Kosten einer Ausstellung, Aufführung oder Begegnung ausgezahlt.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der Stipendiat:innen
Mehr informationen:
Cité internationale des Arts
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt im Rahmen einer Ausschreibung in Kooperation mit der Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin eine sechswöchige Recherche- und Arbeitsresidenz für Choreografie bei den Uferstudios Berlin zwischen Juli und August 2024 (Terminvereinbarung mit Uferstudios Berlin) für eine:n Choreograf:in aus Luxemburg. Die Residenz im Ausland bietet Choreograf:innen die Möglichkeit, in die Künstlerszene Berlins einzutauchen, und fördert die Vernetzung mit den Künstler:innen vor Ort, was langfristig ihrer beruflichen Laufbahn zugutekommt.
Uferstudios für zeitgenössischen Tanz: Die 2010 mitten im Wedding in den ehemaligen Räumlichkeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gegründeten Uferstudios beherbergen Tänzer:innen, Choreograf:innen und Künstler:innen aus aller Welt. In den 14 gut ausgestatteten Studios finden die Gäste den nötigen Raum für öffentliche und private Proben, Workshops und Aufführungen und die Entwicklung in einem kreativen, inspirierenden Umfeld.
Für dieses Stipendium gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Choreograf:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: Sonntag, 12. November 2023, 23:59 Uhr MEZ.
Der sechswöchige Aufenthalt findet zwischen Juli und August 2024, statt. Der:die Stipendiat:in setzt sich mit den Uferstudios Berlin in Verbindung und klärt das genaue Datum sowie seinen:ihren Bedarf vor Ort ab.
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Dem:der Stipendiat:in werden zur Verfügung gestellt:
Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.
Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.
Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:
Bewerber:innen, die sich in dieser Runde qualifiziert haben, können zu einem Gespräch mit den Jurymitgliedern eingeladen werden. Dieses Gespräch findet nicht automatisch statt, sondern liegt im Ermessensspielraum der Jury. Die Teilnahme an einem Gespräch bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bewerbungsunterlagen. Die Residenz kann auch ohne Gespräch gewährt werden. Falls die Bewerber:in eine Einladung erhält, ist ihre:seine Anwesenheit Pflicht.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder den Uferstudios Berlin veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Uferstudios.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und die Uferstudios bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung, die Reisekostenpauschale und die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen überwiesen. Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft des:der Stipendiat:in in den Uferstudios überwiesen, über die er:sie Kultur | lx schriftlich in Kenntnis setzen muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Berichts des:der Stipendiat:in nach Abschluss der Residenz gezahlt.
Kultur | lx gewährleistet die künstlerische Freiheit. Der:die Stipendiat:in ist frei bezüglich der Wahl seines:ihres Projekts im Rahmen der gewährten Residenz nach Maßgabe des künstlerischen Projekts, das bei der Anmeldung beschrieben wurde.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der Stipendiat:innen
Mehr Informationen
Uferstudios für zeitgenössischen Tanz
Kulturstelle der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg vergibt in Zusammenarbeit mit den Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl und dem Centre National de Littérature im Rahmen einer Ausschreibung eine zweimonatige Residenz für Autor:innen beim Literarischen Colloquium in Berlin (LCB). Der:die Autor:in erhält ein Wohnatelier im LCB sowie eine finanzielle Unterstützung.
Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) wurde von Walter Höllerer 1963 am Wannsee gegründet und beherbergt Schriftsteller:innen, Übersetzer:innen und Verlage aus aller Welt. Diese Literatureinrichtung ist zugleich Forum für Reflexion und Experimentierfreude und Talentschmiede. Sie genießt hohes internationales Ansehen und veranstaltet unter anderem Lesungen, Seminare und literarische Begegnungen. Das LCB fördert auch den Austausch und die Interaktion mit ausländischen Einrichtungen und engagiert sich so beständig und überaus produktiv für die Literaturvermittlung – und das über die Sprachgrenzen hinaus.
Die Residenz gibt Autor:innen die Zeit und die Freiheit, unbeschwert ihrem literarischem Schaffen nachzugehen. Allerdings können sie für gelegentliche fachliche oder öffentliche Begegnungen angefordert werden, wenn sie dem zustimmen. Die Residenzautor:innen werden in ihrem Willen bestärkt, den Kontakt mit anderen Autor:innen, Verleger:innen, anderen Orten und dem Publikum zu suchen und Veranstaltungen im Großraum Berlin zu besuchen.
Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung eine Autorenresidenz für Autor:innen jeden Alters, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: 8. Oktober 2023 um 23:59 Uhr MEZ.
Der:die Stipendiat:in wohnt während 2 Monaten in einem der 11 vollständig ausgestatteten Wohnateliers im Literarischen Colloquium Berlin. Der genaue Zeitraum wird einvernehmlich zwischen Stipendiat:in und LCB festgelegt und kann je nach Verfügbarkeit des LCB aufgeteilt werden (maximal 2 Zeiträume).
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Das Stipendium setzt sich wie folgt zusammen:
Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.
Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.
Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt im Anschluss an:
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes.
Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Die Bewerber:innen müssen folgende Unterlagen vorlegen:
Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.
Der:die Stipendiat:in widmet sich 2 Monaten lang in Berlin dem Schreiben und der Recherche.
Partnerschaft mit dem Centre national de littérature
Im Rahmen dieser Vereinbarung bietet das Centre national de littérature (CNL) dem:der Autor:in an, eine “ Bourglënster Ried “ zu verfassen, die in der Reihe Discours sur la littérature/Rede zur Literatur/Literary Talks veröffentlicht wird. Die Kosten für die Veröffentlichung werden vollständig vom CNL übernommen.
Im Falle einer Partnerschaft muss das Manuskript spätestens am 31. Dezember des Jahres, in dem das Stipendium vergeben wird, eingereicht werden. Ein Honorar von 1.200 EUR (eintausendzweihundert Euro) wird dem:der Autor:in zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gezahlt. Der:die Autor:in erhält außerdem 20 Exemplare des Buches, das in einer Auflage von 250 Exemplaren erscheinen soll. Das Urheberrecht an der Veröffentlichung verbleibt bei dem:der Autor:in.
Nach seiner Rückkehr kann der:die Stipendiat:in zu einem professionellen oder öffentlichen Treffen eingeladen werden, das nach einem gemeinsam von den Lëtzebuerger Bicherfrënn und dem:der Stipendiat:in erstellten Programm stattfindet.
Nach Abschluss der Residenz muss der:die Stipendiat:in Kultur | lx einen ausführlichen Bericht vorlegen, der auch an das Literarische Colloquium Berlin, das Centre National de Littérature und die Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl geht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx von dem:der Stipendiat:in die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Der:die Stipendiat:in willigt ein, dass Informationen zu seiner:ihrer Person wie die Bibliografie oder Textauszüge auf der Website und in den Kommunikationsmedien von Kultur | lx veröffentlicht werden.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Literarische Colloquium Berlin bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.
Die Residenzvergütung in Höhe von 5.600 Euro sowie die Pauschalbetrag für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen.
Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft im Literarischen Colloquium Berlin überwiesen, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss. Die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird auf Vorlage des Abschlussberichts am Ende des Aufenthalts gezahlt.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen. Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist. Der:die Empfänger:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen zu Werbe- und Promotionzwecken im Zusammenhang mit der Residenz verwendet.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen
Partner
Literarisches Colloquium Berlin
Lëtzebuerger Bicherfrënn – Les Amis du Livre Asbl
Centre National de Littérature – Luxembourg
In Kooperation mit dem Künstlerhaus Bethanien in Berlin vergibt Kultur | lx – Arts Council Luxembourg für bildende Künstler:innen, die aus Luxemburg stammen oder in Luxemburg wohnen, im Rahmen einer Ausschreibung, ein sechsmonatiges Recherche- und Arbeitsstipendium.
Das Künstlerhaus Bethanien ist ein internationales Kulturzentrum in Berlin. Das Künstlerhaus Bethanien ist ein Ort der Arbeit und der Begegnung für Berufskünstler:innen, der ihnen die Erstellung, Verbreitung und Präsentation der Werke ermöglicht. Das Jahresprogramm ist eng mit den Entwicklungen der internationalen bildenden Kunstszene verzahnt. Das Künstlerhaus Bethanien befindet sich in den ehemaligen Werkstätten und Büros der Berliner Lichtfabrik zwischen Kreuzberg und Neukölln. Das Residenzprogramm versteht sich als Plattform für Künstler:innen aus aller Welt. Der:die Stipendiat:in hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu arbeiten und ein Projekt durchzuführen und in das Künstlermilieu Berlins einzutauchen. Die Residenz am Künstlerhaus Bethanien ermöglicht eine Vernetzung mit der Künstlerszene vor Ort und unterstützt so die berufliche Laufbahn des:der Stipendiat:in.
Für diese Residenz gelten folgende Konditionen und Modalitäten.
Dieses Residenzprogramm richtet sich an bildende Künstler:innen luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Luxemburg.
Die Bewerber:innen müssen:
Die Bewerbungsunterlagen können auf Englisch oder Deutsch, jedoch ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: Sonntag, 29. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.
Der:die Stipendiat:in ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 Gast im Künstlerhaus Bethanien (Termine mit dem Künstlerhaus Bethanien abzustimmen). Der Aufenthalt kann nicht aufgeteilt werden.
Der:die Stipendiat:in wohnt in einem der 25 Wohnateliers für Künstler:innen im Künstlerhaus Bethanien. Die Wohnung hat eine kleine Kochnische mit Spüle. Alle Ateliers verfügen über einen WLAN-Internetzugang. Bad und Dusche sind Gemeinschaftsräume und müssen mit den anderen Künstler:innen geteilt werden.
Die Wohnateliers sind 55 m² groß. Zusätzlich zur Bereitstellung eines Wohnateliers im Künstlerhaus Bethanien erhält der:die Stipendiat:in vom Künstlerhaus Bethanien für die Dauer seines Aufenthalts auch eine Arbeitsförderung in Höhe von maximal 3.000 Euro und eine professionelle Betreuung. Das Projekt, das der:die Stipendiat:in erarbeitet, wird im Rahmen einer Sammelausstellung im Künstlerhaus Bethanien gezeigt. Der:die Stipendiat:in erhält auch eine kritische Begleitung, die Gegenstand einer Veröffentlichung im jährlich erscheinenden BE-Magazin ist. Er:sie hat die Möglichkeit an den Open Studios-Tagen, die vom Künstlerhaus Bethanien veranstaltet werden, teilzunehmen.
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Berlin unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.
Der:die Stipendiat:in wird nach zwei Jurysitzungen bekanntgegeben:
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury kann entscheiden, keine Residenz zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die Vergabebedingungen erfüllen.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Nur vollständige, fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden.
Zusätzlich zu ihren Recherchen und Arbeiten werden die Stipendiat:innen auch angehalten, ihr Werk der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Teilnahme an den Open Studios ist Pflicht.
Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Künstlerhauses Bethanien.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen, der auch an das Künstlerhaus Bethanien geht. Dieser Bericht darf veröffentlicht werden. Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht. Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich insbesondere, Kultur | lx und das Künstlerhaus Bethanien bei der Präsentation der aus dieser Residenz hervorgegangenen Werke sowie in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit der Residenz zu nennen.
Die Residenzvergütung, die Pauschale für Aufenthalts- und Transportkosten werden in zwei Tranchen auf das private Konto des:der Stipendiat:in überwiesen: 80 % bei der Ankunft in Berlin, über die Kultur | lx schriftlich in Kenntnis gesetzt werden muss, 20 % nach Beendigung der Residenz und nach Vorlage des Abschlussberichts durch den:die Stipendiat:in.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen
Mehr Informationen
Künstlerhaus Bethanien
Kultur | lx – Arts Council Luxembourg und die Botschaft Luxemburgs in Rom vergibt in Kooperation mit Academia Belgica, Centre pour l‘Histoire, les Arts et les Sciences, (AB) im Rahmen einer Ausschreibung eine Recherche- und Arbeitsresidenz in Rom für Autor:innen, Drebuchautor:innen, Dramaturg:innen, Illustrator:innen, Architekt:innen und Architekturforschende für einen mit der Residenz zu vereinbarenden Zeitraum von mindestens einem bis maximal zwei Monaten. Die Residenz ist dazu gedacht, Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen aus Luxemburg oder mit Wohnsitz in Luxemburg im weitesten Sinne die Möglichkeit des Eintauchens in das römische Umfeld zu bieten. Sie fördert die Vernetzung mit der Kunstszene vor Ort und den anderen Akademien und Forschungseinrichtungen und trägt so langfristig zur Entwicklung der beruflichen Laufbahn bei.
Die im Herzen Roms gelegene Academia Belgica ist heute Teil eines internationalen Netzwerks, das aus 38 Akademien und Forschungseinrichtungen in 19 verschiedenen Ländern besteht, welche in Rom vertreten sind und mit denen regelmäßige Kooperationen stattfinden. Die Academia Belgica ist eine gemeinnützige Stiftung, die hochqualifizierte Künstler:innen und Forscher:innen aufnimmt. Sie versteht sich als interdisziplinäre Anlauf- und Förderstelle anspruchsvoller wissenschaftlicher und kultureller Tätigkeiten, die eine Brücke zwischen der akademischen, kulturellen Welt im Land und den internationalen Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Rom und andernorts schlagen möchte.
Kultur | lx vergibt im Rahmen einer Ausschreibung ein Stipendium für Architekt:innen, Architekturforschende (mind. PhD), Illustrator:innen und Autor:innen im weitesten Sinne ohne Altersbeschränkung, die eine signifikante berufliche Laufbahn nachweisen können und sich in der heimischen Kunst- und Kulturszene engagieren, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Luxemburg wohnen.
Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich per Online-Anmeldeformular eingereicht werden. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: Sonntag, 1. Oktober 2023, 23:59 Uhr MEZ.
Der auf zwei Monate befristete Aufenthalt findet zwischen März und Juli 2024 oder zwischen September und Dezember 2024 statt, der genaue Termin ist mit der Academia Belgica abzustimmen. Der Aufenthalt kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Zustimmung der Academia Belgica aufgeteilt werden. Während der gesamten Dauer der Residenz wohnt der:die Stipendiat:in in einem Einzelzimmer mit Bad und Zugang zu Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer der Academia Belgica sowie zu deren Bibliothek.
Der:die Residenzkünstler:in verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Residenz angesetzten Termine und der Hausordnung.
Der:die Stipendiat:in muss während seines/ihres Aufenthalts in Rom unbedingt eine Krankenversicherung und eine Rückführungsversicherung abschließen.
Die Bewerbung ist kostenlos und wird nicht vergütet.
Die Bekanntgabe des:der Stipendiat:in erfolgt am Ende des folgenden Auswahlverfahrens:
Die Jury vergibt die Residenz nach Relevanz und Integrität des künstlerischen Ansatzes. Die Jury kann entscheiden, kein Stipendium zu vergeben, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen die Vergabekriterien nicht erfüllen.
Alle Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Jury für die Vorauswahl setzt sich wie folgt zusammen:
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich, Kultur | lx nach Abschluss der Residenz einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht darf von Kultur | lx oder der Academia Belgica veröffentlicht werden.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich außerdem, einen internen Fragebogen zur Auswertung der Residenz zu beantworten. Dieser Fragebogen wird nicht öffentlich gemacht.
Sollte dieser Bericht nicht vorgelegt werden, kann Kultur | lx die Erstattung des gesamten Stipendiums oder eines Teils davon verlangen. Beim vorzeitigen Abbruch der Residenz in Rom ist der Anteil des Stipendiums und der Kosten zu erstatten, der dem nicht in Anspruch genommenen Zeitraum entspricht.
Der:die Stipendiat:in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der Academia Belgica.
Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der:die Bewerber:in die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Er:sie willigt ein, dass alle Jurymitglieder Zugriff auf seine:ihre personenbezogenen Daten haben. Er:sie gestattet der Jury die Prüfung der Richtigkeit aller bei seiner:ihrer Bewerbung vorgelegten Informationen.
Sollten die vorgelegten Informationen zum Teil unrichtig sein, hat der:die Bewerber:in Verständnis dafür, dass Kultur | lx zur Ablehnung der Bewerbung berechtigt ist.
Der:die Stipendiat:in willigt ein und ist einverstanden, dass Kultur | lx seinen:ihren Namen, im Zusammenhang mit dieser Residenz, zu Werbe- und Promotionzwecken verwendet.
Die Residenzvergütung in Höhe von 2.800 Euro pro Monat sowie der Pauschalbetrag von 600 Euro pro Monat zur Deckung der Aufenthalts- und Fahrtkosten werden dem:der Stipendiat:in in zwei Tranchen ausgezahlt:
Die erste Tranche in Höhe von 80 % wird bei der Ankunft in Rom überwiesen, die der:die Stipendiat:in schriftlich mitteilen muss, die zweite Tranche in Höhe von 20 % wird nach Vorlage des Berichts nach Beendigung der Residenz ausgezahlt.
Kultur | lx behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Vergabe von Stipendien im Rahmen der vorliegenden Regelung jederzeit aus gleich welchem Grund zu beenden, ohne dass der:die Bewerber:in Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
Academia Belgica
http://www.academiabelgica.it
In Fortsetzung der von music:LX 2020 ins Leben gerufenen Initiative übernimmt und ergänzt Kultur | lx den Global Project Grant. Dieses Stipendium für Künstler:innen aus dem luxemburgischen Musiksektor gibt ihnen die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, das ihre Karriereentwicklung sowie Werbung und Marketing, die Teilnahme an Tourneen und internationalen Workshops/Konferenzen und die Vertiefung der Kompositionsarbeit fördert.
Diese Initiative soll einen Mehrwert für das Projekt schaffen und die Künstler:innen und ihre Teams dazu ermutigen, ihre Strategie für ein Jahr mit einem dafür zur Verfügung stehenden Budget zu planen und zu konzipieren. Kultur | lx verpflichtet sich, die Stipendiat:innen während sämtlicher Projektphasen zu begleiten.
Bewerbungsschluss: 18. September 2023
Diese Förderung richtet sich an:
Die Stipendiat:innen des Global Project Grant kommen im selben Jahr nicht für andere Förderungen in Betracht und können sich im darauffolgenden Jahr nicht für dieses Stipendium bewerben.
Musik
Die Bewerbungsunterlagen werden vom externen Auswahlkomitee für die Bestimmung der Stipendiat:innen geprüft und ausgewählt. Die Entscheidung des Komitees ist nicht anfechtbar. Das Komitee kann entscheiden, keine Förderung zu vergeben, wenn es die eingereichten Bewerbungsunterlagen für unzureichend erachtet.
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 18. September 2023
Als Beispiele seien genannt:
Sonstige mit der künstlerischen Phase und der Produktion zusammenhängende Kosten.
Der Gesamtbetrag der Förderung ist auf 25 000 Euro begrenzt. Die Berücksichtigung der Kriterien ist ausschlaggebend für die Festlegung des endgültigen Förderbetrags.
Die Künstlerin/Der Künstler verpflichtet sich:
Modalitäten für die Auszahlung des Stipendiums:
Die von der Einrichtung gewährte finanzielle Unterstützung verfällt, wenn das geförderte Projekt nicht innerhalb der von der Einrichtung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Förderung auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben gewährt wurde.
Verfällt die gewährte finanzielle Förderung, hat die Einrichtung das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung auf die Rückerstattung verzichten, wenn ein ordnungsgemäß begründeter schriftlicher Antrag vorgelegt wird, in dem die Gründe für die Nichtdurchführung des Projekts, die außerhalb des Einflussbereichs des Zuwendungsempfängers liegen, und ihr direkter ursächlicher Zusammenhang mit dem Projekt dargelegt werden.
Der:Die Zuwendungsempfänger:in ist verpflichtet, das Logo von Kultur | lx auf seinem:ihrem gesamten Kommunikationsmaterial mit dem Vermerk „Mit der Unterstützung von Kultur | lx – Arts Council Luxembourg“ abzubilden.
Liste der bisherigen Stipendiat:innen:
2023
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Josh Island
Jazz/World: Greg Lamy
2022
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop: Francis of Delirium
Jazz/World: Claire Parsons
Klassische/Zeitgenössische Musik: Francesco Tristano
2021
Pop/Rock/Elektro/Hip-Hop : TUYS
Jazz/World: Michel Meis 4TET
Klassische/Zeitgenössische Musik: Cathy Krier